aktenlage
Zeitschrift für Regionalgeschichte Selm und Umgebung - ISSN 2366-0686

Das Glück in der Ferne suchen

Christel Gewitzsch

1.

Hunger und Armut, die Aussicht auf eigenes Land, der Wunsch nach einem besseren Leben, die Flucht vor dem Militärdienst oder auch Abenteuerlust und Draufgängertum; die Motive der Menschen, die sich bei den Behörden um eine Genehmigung zur Auswanderung bemühten, waren unterschiedlich. Die Hoffnungen müssen aber groß gewesen sein, wenn man sich unter den damaligen Umständen – teilweise mit Kind und Kegel – auf den langen,  beschwerlichen und teuren Weg machte.  

Seit 1818 konnte man aus Preußen unter bestimmten Bedingungen auswandern, ab 1842 durfte die Entlassung aus der Staatsbürgerschaft nicht mehr verweigert werden. Doch kümmerte das manche gar nicht, sie verließen ihre Heimat auch ohne offizielle Erlaubnis. In den 30er Jahren beklagte die Regierung die zunehmende Zahl der sich heimlich Entfernenden; die einen gingen wegen des drohenden Militärdienstes, viele andere auch, um Verbindlichkeiten gegen inländische Gläubiger zu entgegen. Im Amt Bork, so konnte Bürgermeister Köhler melden, war das allerdings zu der Zeit nicht der Fall. Ab 1854 erwartete das Landratsamt  über diesen Personenkreis jährlich einen summarischen Nachweis, bei dem in der letzten Spalte aufgeführt werden musste, ob bei der Auswanderung die Absicht vorlag, sich der Militärpflicht zu entziehen. Das Amt Bork meldete einige Personen, doch sind die Funde in der Akte dazu lückenhaft, so dass eine vollständige Darstellung nicht möglich ist.  

Allerlei Agenten

2.

Das Werben für die Auswanderung blieb für lange Zeit verboten und wurde mit einer Gefängnisstrafe von einem Monat bis zwei Jahren belegt.[1] Später wurden Konzessionen zur Beförderung von Auswanderern nach überseeischen Ländern erteilt. Warnungen vor den Verlockungen betrügerischer Agenten setzten schon früh ein. 1826 versprach der Anwerber Schäfer aus Hamburg freie Überfahrt und Unterstützung bei der Ankunft und als die Regierung in Münster 1832 feststellte, dass die Sucht nach Amerika auszuwandern auch die eigenen Untertanen ergriffen hatte, brachte sie bei den Verwaltungsbehörden die dazu gültigen Verordnungen mit einer Veröffentlichung im Amtsblatt in Erinnerung. Zuerst wiederholte sie das Verbot der Anwerbung, dann die Verordnung vom 15. September 1818, nach welcher an Personen, die zwischen dem 17 bis 25 Jahre an im Heeresdienst, oder in der Kriegsreserve stehende Personen, die Erlaubniß auszuwandern nicht ertheilt werden darf, und die Vorschrift vom 19. May 1830, nach welcher Ausgewanderte den Anspruch auf Wiederaufnahme verlieren, und wenn sie künftig im verarmten Zustande zurückzukehren ersuchen möchten, wieder über die Landesgrenze geschafft werden sollen.

In einem Amtsblatt von 1847 warnte die Regierung vor einer regen Agententätigkeit für die Auswanderung nach Brasilien. Deutsche, die sich darauf eingelassen hatten, informierten ihre Landleute daheim über Verträge über kostenlosen Weitertransport und schnell zu erreichenden Landbesitz, die nicht eingehalten worden waren. Die Verpflegung auf der Schiffsreise ließ einiges zu wünschen übrig und das Trinkwasser für die Passagiere war schon nach acht Tagen faul. Trotz vorgeschriebener Proviantlisten pro Person versuchten es die Reeder immer wieder, an der Beköstigung zu sparen.  

3.

Ebenfalls 1847 hatten Senat und Repräsentantenhaus in New York Regelungen für die Beförderung von Passagieren erlassen, die für Schiffe aller Nationen galten. Es ging besonders um die nach dem Schiffsraum zu berechnende Anzahl an Passagieren, die an Bord genommen werden durften. Mit den neuen Beschlüssen hatte sich die Zahl fast halbiert, so dass die Reeder die schon geschlossenen Verträge kündigten und höhere Preise forderten. Einige Auswanderer, die den niedrigen Preis bezahlt hatten, sich schon auf dem Schiff befanden, aber die Erhöhung nicht aufbringen konnten, wurden von Bord gescheucht und fanden sich mitsamt ihrem Gepäck im Regen auf der Straße wieder.  

Im November 1855 wandte sich eine Emigrations-Commission aus New York an die Europäer. Sie schrieb: Der Zweck dieser ergebensten Adresse an die hohen Regierungen derjenigen Europäischen Staaten, von denen eine regelmäßige Jährliche Emigration stattfindet, ist die Bitte um deren mächtigen Beistand in dem philantropischen Werk der Beschützung des Emigranten bei seiner Landung auf Amerikanischem Boden, für welches die ergebenst unterzeichnete Commission durch ein Gesetz der Regierung des Staates New-York von 1847 in’s Leben gerufen wurde. Die großen Übelstände bei der Einwanderung hatten die amerikanische Regierung zu der Regelung veranlasst, alle Emigrantenschiffe zu zwingen, an einer bestimmten Werft anzulegen, damit die Passagiere dort von der Kommission empfangen und betreut werden konnten. (Die Kontrollstelle auf Ellis Island wurde erst 1892 eröffnet.)

Die Ferne ruft noch leise

Die Sucht der Auswanderung hatte in dieser Zeit in Bork, Selm und Altlünen noch nicht um sich gegriffen. Der erste Antrag in der Akte stammt von 1826, als der Schneider Henrich Linnenbanck aus Selm erklärte, er wohne schon acht Jahre in Holland, wolle sich nun verheiraten und deshalb dort offiziell seinen Wohnsitz nehmen. Da er seinen Militärdienst absolviert hatte und auch keine anderen Hinderungsgründe vorlagen, erteilte die Königliche Regierung ihm den Auswanderungs-Consens.  

Anders herum lief es 1832 bei Henrich Marks aus Altlünen. Er wollte wieder zurück nach Preußen. Seine Mutter erbat beim Landrat eine Bescheinigung, aufgrund der er entweder die Reise antreten oder bei der Gesandtschaft in Paris einen Pass erhalten könne, weil er ohne solche seine Rückkehr anzutreten nicht wagen darf, welche ihm durch die zu Paris gegenwärtig statt findenden kritischen Verhältnisse noch gefährlicher gemacht wird.[2] Der Landrat beauftragte Bürgermeister Köhler, diese Papiere für Marks auszufertigen. Sie lauteten: Daß der am 17ten Januar 1802 in der Gemeinde Altlünen von den Eltern Johann Henrich Möllenkamp genannt Marks und Anna Elisabeth Marks geboren Sohn, Johann Henrich, welcher als Schneidergeselle in Paris conditionirt, dahier seine Militairpflicht genüget hat und im Jahre 1823 von der Departements-Ersatz-Commission wegen schwachen Körper zum 2ten Aufgebot der Landwehr designirt worden, zu jeder Zeit in die Gemeinde Altlünen, worin er auch geboren und woselbst seine verwittwete Mutter noch wohnt, wieder aufgenommen werden wird,  wird hierdurch demselben bescheinigt.

4.

Der 1796 in Selm geborene Kötter Gerhard Henrich Gaese, aus der Militärpflicht wegen seines gelähmten linken Daumens entlassen, wollte hinaus. Er hatte im Juni 1834 ganz offiziell um Erlaubnis zur Auswanderung nach Amerika nachgesucht und einen Pass nach Bremen beantragt. Der Landrat machte den Bürgermeister auf fehlende Papiere aufmerksam, besonders auf die zu protokollierende Warnung vor möglichen Konsequenzen der Auswanderung. Es sollte den Antragstellern klar vor Augen geführt werden, daß sie durch die wirkliche Auswanderung aus dem Preußischen Staate das Recht verlieren, ihre Wiederaufnahme in demselben, wenn solche aus irgend einem Grunde bedenklich gefunden wird, zu verlangen, und daß daher namentlich diejenigen, welche im verarmten Zustande zurückzukehren versuchen sollten, an der Grenze unnachsichtlich zurückgewiesen, und wenn sie sich dennoch einschleichen, als fremde Landstreicher behandelt werden würden.

Köhler bestellte Gaese aufs Amt und dieser bestätigte mit seiner Unterschrift, alles wohl verstanden und bedacht zu haben, indeß ihm nichts in seinem Vorhaben wankend machen könne. Dem war wohl nicht so, denn im November des Jahres informierte Köhler den Landrat darüber, dass der p. Geese von Selm welcher den Auswanderungkonsens nebst einen Paß nach Bremen erhalten nicht abgereiset ist und noch zu Selm domizilirt.[3]

Immer mehr wollen fort  

Die Auswanderungswelle nach Amerika erreichte in den 40er Jahren ihren ersten Höhepunkt, so auch im Amt Bork. Beschränkungen bei der Einreise nach Amerika gab es für deutsche Auswanderer lange nicht. Der erste Antrag von 1841 bezog sich aber nicht auf das ferne Amerika, sondern auf eine Stadt im heutigen Serbien, damals zur Habsburger Monarchie gehörend, auf Apatin. Auch dieses Mal wurde der Antrag gestellt, weil eine Heirat geplant war. Der schon seit mehr als zwei Jahren im Österreichischen lebende Tischlergeselle Stephan Kappelhoff aus Bork beantragte mit Hilfe seines Schwagers, dem Ziegelbrenner Kortenbusch, die Auswanderungspapiere. Der Schwager zahlte die anstehenden Gebühren und eine Bestätigung aus Apatin, Kappelhoff bei Vorlage eines Entlassungsscheins aufzunehmen, war eingetroffen. Da der 1810 geborene Tischlergeselle keine Alimentation-Verbindlichkeiten in der alten Heimat hatte und er für den Militärdienst als untauglich eingestuft worden war, stand einer Genehmigung der Auswanderung nichts im Wege.  

1842 meldete Köhler elf Gesuche auf Auswanderung nach Amerika beim Landrat an. Beim Überprüfen der Protokolle zeigt sich aber, dass die Personenzahl höher war, weil sich hinter einem Gesuch viele Familienangehörige befinden konnten. Das wurde später insoweit eingeschränkt, dass in einem Gesuch nur die Ehefrau und die unter väterlicher Gewalt stehenden Kinder[4] aufgenommen werden durften. Andere Verwandte und Verschwägerte mussten einen gesonderten Antrag stellen. Auch wenn in den Papieren die Familienmitglieder benannt sind, ist Vorsicht geboten bei der Nennung der Zahlen. So stellte das Landratsamt 1846 einen Pass für einen Rietmann und Frau aus Selm mit der Bemerkung aus, daß die resp. Polizeibehörden des In- und Auslandes geziemend ersucht werden, den Paßinhaber unter Abnahme des Passes und der Entlassungs-Urkunde nach seiner bisherigen Heimath /:Selm:/ zurückzuweisen, wenn er seine in gegenwärtigem Passe mit aufgenommene Ehefrau nicht bei sich haben sollte.

5.

Insgesamt standen 1842 dreißig Personen vor der Auswanderung. Unter den Antragstellern befand sich nur eine Frau, Caroline Kortenbusch. Von den erstgenannten zehn Männern konnten fünf einwandfrei nachweisen, entweder den Militärdienst absolviert zu haben oder als untauglich eingestuft worden zu sein. Drei behaupteten dies nur, hatten aber keine Papiere darüber, so dass der Bürgermeister Auskunft aus den beim Landrat geführten Militärakten erbat. In zwei Fällen waren die Antragsteller der Ersatzreserve zugeteilt worden. Da bei einem die ganze Familie auswandern wollte, unterstellte man ihm und seinem noch militärpflichtigen Bruder nicht, sich der Militärpflicht entziehen zu wollen.  

Bis Ende der 40er Jahre wurden etwa fünfzig weiter Anträge gestellt. Von 1852 bis 1858 kommt man auf dieselbe Anzahl, während die Zahl sich in den 60er Jahren mehr als halbierte. Insgesamt ist in beiden Akten von circa 200 Auswanderungen die Rede, aber wie schon erwähnt, einige fuhren ohne Genehmigung und andere überlegten es sich noch einmal.  

Heirat statt Auswanderung  

Auch der Ackerknecht Wilhelm Weber aus Bork setzte seinen Auswanderungswunsch nach Amerika nicht in die Tat um. Im Februar 1869 war ihm die von der Königlichen Regierung in Münster ausgestellte Entlassungsurkunde auf dem Amt in Bork ausgehändigt worden. Wie allen Betroffenen wurde auch ihm dabei mitgeteilt, daß mit dem Zeitpunkte der Aushändigung die Eigenschaft als preußischer Unterthan verloren gehe. Außerdem machte man ihn aufgrund einer landrätlichen Verfügung mit dem Inhalt des 33. Amtsblattes des Jahrgangs 1866 bekannt.  

6.

Die Auswanderungswilligen wurden damit offiziell vor der Versuchung gewarnt, die von einem Heimstättegesetz der Vereinigten Staaten von 1862 ausgehen konnte. Nach diesem Gesetz war jeder amerikanische Bürger über 21 Jahre und jeder Ausländer, welcher seine Absicht, das nordamerikanische Bürgerrecht zu erwerben erklärt hat, berechtigt ..., sich von den noch wild liegenden Staatsländereien ein Areal von 160 Acres im Werthe von höchsten 1 ¼ Dollar pro Acres oder ein Areal von 80 Acres im Werthe von 2 ½ Dollars pro Acre zur Bebauung auszusuchen.[5] Nur ein Kostenbeitrag von 12 Dollar war dafür zu entrichten. Aber man solle sich nicht täuschen lassen, man dürfe die Nachteile nicht übersehen. Erst nach fünf Jahren ununterbrochener Bearbeitung des Landes bekäme man den Besitztitel; man dürfe in dieser Zeit das Land nicht länger als sechs Monate verlassen; die Ländereien lägen weit im Westen und man wäre dort auf sich allein gestellt; die Kosten für die weite Anreise, Hausbau, Vieh und Gerätschaften würden höher sein als die für die Überfahrt; Betrüger lauerten an allen Ecken und die gegenwärtige politische Lage in Nordamerika[6] könne für die Neusiedler bedeuten, in Verhältnisse zu kommen, welche an Abhängigkeit und Elend der Sclaverei gleichstehen oder hinter derselben nur wenig zurückbleiben.[7]

Diese Informationen hielten Wilhelm Weber nicht von seinem Plan ab. Umgestimmt wurde der junge Mann vom Amtmann Föcker und dem Pfarrer Pröbsting. Während seiner Abreisevorbereitungen wurde nämlich bekannt, dass Webers Freundin Jenne Overmann schwanger war. Daraufhin legten Föcker und Pröbsting dem werdenden Vater ans Herz, zu bleiben und das Mädchen zu heiraten, damit solches später der Gemeinde Kasse nicht zur Last falle.[8] Ob Wilhelm Weber darin den entscheidenden Grund fand, wissen wir nicht, auf jeden Fall heiratete er und gab seine Auswanderungspapiere zurück.  

Damit war diese Episode aber nicht beendet. Bei der Aushändigung der Papiere hatte Weber durch seine Unterschrift anerkannt, kein preußischer Untertan mehr zu sein. Die Rückgabe der Papiere änderte daran nichts. Er musste einen förmlichen Antrag zur Wiederaufnahme in den preußischen Staat stellen. Der Amtmann stellte dem Weber ein positives Zeugnis aus und auch der Borker Gemeinderat hatte gegen die Niederlassung des Weber am hiesigen Orte und dessen Naturalisation ... nichts zu erinnern gefunden. Rund sechs Wochen nach seinem Bleibebeschluss konnte Wilhelm Weber die Naturalisationsurkunde in Empfang nehmen. Damit wurde er als Reservist wieder in die Militärkontrolle aufgenommen, aber auf die den Inländern zustehende Umzugsfreiheit musste er in den nächsten drei Jahren verzichten.  

Papierkram  

Die Wege bis zur Aushändigung der Papiere waren immer wieder mit Hindernissen bestückt. Mal schafften es die Antragsteller nicht, alle Papiere pünktlich einzureichen oder ein Handel war noch nicht komplett zu Ende gebracht. So legte zum Beispiel der Käufer einer Weide Widerspruch ein, weil er den gerichtlich oder notarielle bescheinigten Vertrag darüber noch nicht in Händen hielt. Dem Ferdinand Elberfeld wurden die Papiere verweigert, als mehrere Gläubiger Einspruch dagegen eingelegt hatten. Da war der Bürgermeister allerdings über seine Zuständigkeit hinausgegangen. Dem Landrat lagen zu diesem Fall keine Informationen vor und ein Zurückhalten der Papiere durfte nur von einem Gericht verfügt werden. Einem anderen Mann fehlte die Einwilligung des vormundschaftlichen Gerichts, bei dem er wegen Verschwendung unter Kuratel stand. Erst als dieses aufgehoben worden war, durfte er mit Frau und fünf Kindern nach Amerika reisen. Bei einigen Auswanderern, die noch nicht volljährig waren, musste der Vater sein Einverständnis schriftlich bekunden. Der Tagelöhner Langenkemper aus Wethmar nahm sein Gesuch wieder zurück. Er konnte das Geld für die Überfahrt nicht aufbringen und Wöstmann aus Altlünen, der es ihm vorstrecken wollte, stand nicht mehr zu seinem Wort.  

Nicht alle Antragsteller warteten allerdings auf die Aushändigung der Urkunde. Familienangehörige holten sie dann auf der Amtsstube ab und in wenigen Fällen schickte man die Papiere den Leuten nach.  

Die drei Akten des Stadtarchivs, die sich enger mit dem Thema Auswanderung befassen, enden mit den Jahren 1895, 1898 und 1909. Der Drang, das Land zu verlassen, hatte zu dieser Zeit fast ganz aufgehört. Ein Indiz dafür ist die Meldung des Amtes an das Landratsamt für 1885 bis 1887. Neue Formulare brauchten nicht geschickt zu werden, es waren noch genügend vorhanden.

Dezember 2018
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[1] und folgende Zitate: Stadtarchiv Selm, AB-1 – 537.
[2] und folgende: StA, AB-1 - 539. - 1830 hatte in Paris die Juli-Revolution stattgefunden, König Karl X. abgedankt und der „Bürgerkönig“ Louis Philipp das Zepter übernommen.
[3] StA, AB-1 - 537.
[4] und folgende: StA Selm, AB-1 – 539.
[
5] Amtsblatt der Königlichen Regierung  zu Münster, Jahrgang 1866, Nr. 33, S. 229f.
[
6]
1865 endete der Sezessionskrieg zwischen den Nord- und Südstaaten der USA und die Sklaverei wurde durch einen Verfassungszusatz abgeschafft.
[7] Amtsblatt 1866, Nr. 33.
[8] und folgendes: StA Selm, AB-1 - 539.

 
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