aktenlage
Zeitschrift für Regionalgeschichte Selm und Umgebung - ISSN 2366-0686

Erster Blick auf den Hebammenberuf

Christel Gewitzsch

Seit Jahrhunderten verließen sich Schwangere darauf, bei der Geburt vielfältige Hilfe von weiblichen Verwandten, Freundinnen und Nachbarinnen zu bekommen. Durch die gegenseitige Unterstützung sammelte sich eine Menge Erfahrungswissen an. Hebammen gaben ihre Kenntnisse durch praktische Anleitungen an Jüngere weiter; Ärzte wurden nur in Notfällen gerufen.

Im 18. Jahrhundert änderte sich das, als nach einem Erlass des Königs von 1751 die Hebammen eine strukturierte Ausbildung durch die Ärzte erhalten[1] sollten. Hebammen-Lehranstalten mit angegliederten Entbindungshäusern wurden gegründet, zuerst Anfang oder Mitte der 50er Jahres des 18. Jahrhundert (die Angaben darüber gehen auseinander) in der Berliner Charité. Die Ausbildung in den Instituten übernahmen Ärzte und Oberhebammen, die in meist viermonatigen Kursen sogenannten Lehrtöchtern das Rüstzeug für eine berufliche Tätigkeit als Hebamme mitgeben sollten.

Im Amtsblatt informierte die Regierung in Münster im Dezember 1833 über die königliche Genehmigung für ein neues Hebammen-Lehrinstitut in Paderborn, das die bis dahin existierenden kleineren Anstalten in Minden, Bielefeld und Meschede ersetzte. Die an dem Beruf der Hebamme interessierten Frauen aus dem Amtsbezirk Bork erhielten nach Beginn des Unterrichts ihre Ausbildung fast ausschließlich in Paderborn. Zu Anfang des 20. Jahrhunderts warb außerdem ein Lehrinstitut in Bochum um Schülerinnen.

Ausgangslage 1816 und weitere Entwicklung

Der erste Hinweis auf die in der Bürgermeisterei Bork tätigen Hebammen findet sich 1816, als die Königliche Regierung verfügte, Nachweise über alle Medizinalpersonen zusammenzustellen. Der damalige Bürgermeister Fuisting meldete dem kommissarischen Landrat Schlebrügge fünf Frauen im Alter zwischen 35 und 61 Jahren. Je zwei waren für Bork und Selm zuständig und eine für Altlünen. Ihre Zulassung hatten vier von ihnen in Dortmund erhalten, eine, die 61-Jährige, wurde nicht approbirt.[2]

Diese Übersichten finden sich mehr oder weniger regelmäßig in der Akte. Eine erste Veränderung trat 1829 ein, als es für Bork drei Jahre lang nur eine Hebamme gab. Ab 1834 meldete Bürgermeister Köhler zusätzlich eine Hebamme für Cappenberg. Als im Sommer 1839 der Landrat im Auftrag der Regierung ein gesondertes Verzeichnis der Hebammen einforderte, erstellte Bürgermeister Köhler eine Tabelle, die viel informativer war als die vorherigen Listen.

Angeführt wird dieser Nachweis von der Borker Hebamme Ehefrau (die Vornamen der Frauen wurden nicht aufgeschrieben) Brünkenhege; in späteren Papieren wird sie auch Brunkenhagen genannt. Sie war 1777 geboren und 1817 in Bork als Hebamme eingestellt worden. Unterrichtet worden war sie von einem Professor Bröcker in Münster. In der Rubrik „Gewerbe des Mannes“ ist Tagelöhner eingetragen. Die Familie hatte zwei unversorgte Kinder. Zuständig war Frau Brünkenhege für die Geburten in Bork, zuweilen musste sie aber auch in Olfen, Cappenberg und Selm aushelfen. Durchschnittlich betreute sie pro Jahr 45 Geburten innerhalb eines Radius von einer Dreiviertelmeile. Die Bezahlung war für alle Hebammen im Amt Bork gleich. Ein Gehalt bekamen sie zu dieser Zeit nicht. Pro Geburt standen ihnen 15 Silbergroschen zu und die meisten erhielten zusätzlich eine Unterstützung von zehn Talern jährlich aus den Gemeindekassen. Ihre dienstliche und außerdienstliche Führung wurde ausnahmslos als sehr gut bezeichnet.

Die zweite Hebamme für Bork war die Ehefrau Beermann. 1798 geboren, wurde sie 1832 nach der Ausbildung bei einem Doktor Borges in Münster, der auch alle folgenden Hebammen unterrichtet hatte, in Bork tätig. Ihr Mann war Schuster und sie hatten sechs Kinder zu versorgen. Zusammen mit Frau Brünkenhege war sie für 211 Familien zuständig; auf sie kamen im Durchschnitt zwanzig Geburten im Jahr zu.

Ab 1834 arbeitete die Frau des Webers Lodewig als Hebamme in Übbenhagen. Drei Kinder gehörten zur Familie. In einer Entfernung von einer halben Meile hatte Frau Lodewig Frauen in 156 Familien zu versorgen. Sie kam im Jahresdurchschnitt auf 25 Geburten.

Ehefrau Bömke war auch 1834, mit 30 Jahren, als Hebamme eingestellt worden, Zuständig war sie für Altlünen, zuweilen arbeitete sie auch in der Stadt Lünen. Bei 106 Familien im Umkreis von einer halben Meile betreute sie im Schnitt 22 Geburten. Sie selber hatte vier Kinder, ihr Mann arbeitete als Zimmermann.

Die beiden Selmer Hebammen waren Frau Stockmann und Frau Sommer. Frau Stockmann war mit einem Weber verheiratet und hatte drei Kinder. 1789 geboren, wurde sie 1832 eingestellt und half einige Male auch bei Geburten in Olfen und Bork. Zusammen mit ihrer Kollegin übernahm sie für 254 Familien die Hilfe bei den Geburten, circa 35-mal im Jahr wurde sie gerufen.

Vier Jahre nach Frau Stockmann begann Frau Sommer ihren Dienst in Selm. Gleich nachdem ihre Vorgängerin, Ehefrau Heidhausen, 1835 verstorben war, hatte sie ihre Ausbildung begonnen und konnte deshalb 1836, mit 29 Jahren mit ihrer Arbeit beginnen. Sie war die Ehefrau eines Tischlers und Mutter von vier Kindern. Auch sie musste – wie Frau Stockmann – maximal eine halbe Meile laufen, wenn sie den Gebärenden zur Hilfe kam, was im Durchschnitt 19-mal im Jahr geschah.

Überprüfungen

Für ihre Arbeit wurden die Hebammen mit den nötigsten Gerätschaften auf Gemeindekosten ausgestattet. Im Laufe der Jahre überzeugte sich der für die Aufsicht über die Hebammen zuständige Kreis-Physikus, später Kreisarzt, immer gründlicher von der Vollständigkeit und Qualität der Ausrüstung. Auf seine Interventionen hin bestellte der Amtmann neue Instrumente oder er nahm das meistens ausgesprochene Angebot des Arztes an, die Sachen selber zu besorgen. Im Jahr 1839, als die Tabelle erstellt wurde, waren die Frauen mit zwei Spritzen, einer Mutterspritze und einem silbernen Katheder ausgestattet. Nur die Hebamme aus Altlünen besaß nur eine Spritze und eine Mutterspritze. 1841 klagte der Bürgermeister, dass diese zwei Geräte sich auch noch in einem sehr schlechten Zustand befanden und zu dieser Zeit bat er den Landrat, dieserhalb das Nöthige gefällig veranlassen zu wollen.

Ein Jahr später meldete sich der Kreis-Physikus Dr. Gerbaulet aus Werne beim Bürgermeister Stojentin und fordert ihn auf, die Hebammen Beermann aus Bork und die erst im Sommer eingestellte neue Hebamme aus Selm, Frau Glowsky, zur Wiederholungsprüfung zu ihm zu schicken. Ihr Lehrbuch hatten sie mitzubringen und vorzulegen. Auch bat er den Bürgermeister, ihm zu den Hebammen mitzuteilen, ob selbige auch dürftig, von guter Aufführung und gut und fleißig in ihrer Geschäftsführung seien. Den Frauen sollte Köhler ins Gedächtnis rufen, daß diejenige, welche bei der Prüfung sehr gut bestehen, 10 erhalten, die gut bestehen 8 Thaler, die nicht gut bestehen oder schlecht bestehen, nichts erhalten werden.

Neubesetzungen

Zu einem Wechsel bei den Hebammen kam es meistens wegen fortgeschrittenen Alters oder eines Todesfalles. 1846 starb die Cappenberger Frau Lodewig und wurde ein Jahr später durch die Ehefrau des Maurers Wilhelm Funke, geborene Schmitz ersetzt. Die zweite Hebamme in Selm war nach Amerika ausgewandert. Für sie kam die Ehefrau Adler, geborene Lucke, deren Mann als Taglöhner arbeitete. Nach der Hebamme Glowsky wurde mit Frau Adler die zweite Frau eingestellt, die ihre Ausbildung in dem Hebammen-Lehr-Institut in Paderborn erhalten hatte.

Nach diesem Wechsel tut sich in den Akten eine rund 20-jährige Lücke über die Besetzung der Hebammenstellen im Amt Bork auf. Die Akte, die speziell über das Hebammenwesen angelegt wurde, beginnt erst mit dem Jahre 1869.[3] Zu der Zeit war eine Frau Heitkamp alleine für Bork zuständig und musste ungefähr 60 Geburten betreuen. Die Königliche Regierung in Münster erteilte deshalb eine Sondergenehmigung für die Einstellung einer zweiten Kraft. Für diese Stellenbesetzung findet sich zum ersten Mal das gesamte Prozedere in der Akte, was hier als Beispiel nachgezeichnet wird.

Nachdem die Regierung verfügte: Die Wahl einer Hebammen Lehrtochter ist vornehmen zu lassen und die Verhandlung uns so zeitig einzureichen, daß die Gewählte in den nächsten Hebammen- Lehrkursus aufgenommen werden kann, wandte sich der kommissarische Amtmann Döpper mit einer Bekanntmachung an die Öffentlichkeit.

Diejenigen Personen, welche geneigt sind sich als Hebamme ausbilden und in der Gemeinde Bork annehmen zu lassen, werden hiermit veranlaßt, ihren desfallsigen Antrag unter Beifügung ihres Taufscheins und eines Zeugnisses ihrer Unbescholtenheit bis zum 26ten d. Mts. dem Unterzeichneten einzureichen.

Drei Frauen meldeten sich daraufhin beim Amtmann: die Ehefrau Bernadine Weber, geborene Ostermann, geboren am 17. Februar 1847; die unverehelichte Elisabeth Horstmann, geboren am 27. Juli 1845 und die Ehefrau Tewes. Von Elisabeth Horstmann liegen ein vom Pfarrer Pröbsting ausgestellterTaufnachweis und ihr Bewerbungsschreiben vor. Der Pfarrer bescheinigte: Catharina Elisabeth, eheliche Tochter des Webers Johann Wilhelm Horstmann und der Maria Sybilla Kröner ist geboren im Jahre Eintausend acht Hundert fünf und vierzig den sieben und zwanzigsten (1845 d 27ten) Juli und den 29. d. M. unter Assistenz der Cath. Elisabeth Bleckmann Ehefrau Horstmann und des Johann Bernard Kröner getauft.

In Elisabeth Horstmanns Bewerbungsschreiben steht: Ich Elisabeth Horstmann Tochter des Tagelöhner Wilhelm Horstmann in Altenbork bin 24 Jahre alt, unverheirathet. Ich habe durch mit dem früheren Apotheker Gohde hierselbst 1 Kind, welches 3 Jahre alt von meinen Eltern erzogen wird. Der Herr Gohde hat sich gerichtlich verpflichtet, für die Erziehung des Kindes jährlich 50 Thaler zu zahlen bis zum Jahre 1874 welches im Ganzen 350 Thaler beträgt. Ich diene gegenwärtig bei Herrn Keller zu Dahl um meine Stelle aufzugeben und als Hebamme in Bork angestellt zu werden. Ich bitte wegen meiner Verhältnisse mir diese Bitt gewähren zu wollen.Dahl den 14ten Dezember 1869

Amtmann Döpper zeigte die drei Bewerbungen dem damaligen Kreisphysikus Dr. Wilkinghoff in Nordkirchen an, um die Frauen von ihm überprüfen zu lassen. Der erledigte seine Aufgabe schnell und schrieb schon zwei Tage später an den Amtmann: Ew. Wohlgeboren, erhalten anbei und ergebenst die beiden Qualificationsatteste für die beiden Frauen Weber und Tewes, die p Horstmann erachte ich für nicht qualificirt und lege deshalb kein Attest bei.
Von den beiden geeigneten Personen gefällt mir die p Weber am besten.

Leider fehlt das zweite Attest, aber als Beispiel mag das für Frau Tewes genügen.

Stempelfreies Attest für die Hebammenkandidatin Ehefrau Tewes aus Bork
Die Ehefrau Tewes, 24 Jahre alt, welche für den Hebammenbezirk V des Kreises Lüdinghausen als Hebamme angestellt und deßhalb in die Lehranstalt zu Paderborn als Schülerin aufgenommen zu werden wünscht, ist vom Unterzeichneten über ihre Tauglichkeit als Hebamme geprüft und untersucht worden. Es ergab sich
1. Die p Tewes las gut und ziemlich geläufig und hat eine leserliche und deutliche Handschrift.
2. Bei der Unterredung und Prüfung über das Gelesene bewies dieselbe ein recht gutes und treues Gedächtnis, sowie ein gutes Auffassungsvermögen.
3. Sie hat einen gesunden Körper, gesunde Sinne und gerade zum Hebammengeschäfte taugliche Glieder.
4. Sie ist wahrscheinlich nicht schwanger, jedenfalls aber am 1. Februar nicht in der zweiten Schwangerschaftshälfte.
5. Sie ist heute von mir
[?].
Nordkirchen, den 5. Januar 1870
Der Kreis-Physikus Dr. Wilkinghoff

Neben der Weiterleitung der Bewerbungen an Dr. Wilkinghoff musste Döpper sich gleichzeitig mit einer weiteren Bekanntmachung an die Öffentlichkeit wenden, denn die Gemeinde- oder Amtshebamme wurde von den verheirateten und verwitweten Frauen einer Gemeinde gewählt. Die Hebammenwahl war ein Teil der dörflichen Frauenöffentlichkeit und zugleich das einzige öffentliche Wahlrecht der Frauen.[4] Diese Regelung galt bis 1885. Döpper schrieb 1870: Behufs Anstellung einer zweiten Hebamme in dem Hebammenbezirk ist eine Wahl erforderlich, Die Versammlung besteht aus den Frauen dieses Bezirks welche in dem Alter sich befinden, Kinder zu gebären.
Termin zu Wahl habe ich auf Freitag den 7. d.M. Vormittags 10 Uhr im Gemeindezimmer hierselbst anberaumt wozu die gedachten Frauen hierdurch mit dem Bemerken eingeladen werden, daß die Candidatinnen, welche ihre Qualification durch ein Attest des Herrn Kreisphysikus nachgewiesen haben, als wahlfähig bezeichnet werden und die Wahl durch Stimmenmehrheit erfolgt.

Vier Frauen aus Bork erschienen am 7. Januar 1870 auf dem Amt (Frau Lau, Frau Rosenberg, Frau Forck und Frau Pohlschröder) und wählten Frau Weber einstimmig zur nächsten Hebammen-Schülerin. Gleich nach der Wahl setzte Amtmann Döpper ein Schreiben an den Landrat auf, fügte das Tauf- und Führungszeugnis und das Qualifikationsattest bei, damit der Landrat sich um die Aufnahme in das Lehrinstitut zum 1. Februar kümmern konnte. Beigelegt werden musste auch noch eine Erklärung der Eheleute Weber, wonach es der Ehefrau Weber untersagt [war], vor Ablauf von fünf Jahren nach erlangter Approbation, aus der Gemeinde Bork, von welcher sie das behufs ihrer Aufnahme in das Hebammen Lehr-Institut, und die Bestreitung der zu ihrer Ausbildung zur Hebamme erforderlichen Kosten zu erwarten habe – ohne besondere Genehmigung derselben, wegzugehen; wonach es ihr ferner nicht freistehe, nach eigener Willkür an irgend einen andern Orte ihren Wohnsitz zu nehmen, sondern es lediglich dem Ermessen des Kreis Landrats und des Kreisphysikus überlassen bleibe, ob ihr die von ihr nachgesuchten Niederlassung an einem anderen Orte zu verstatten sei oder nicht.

Um einer möglichen Gerüchteküche vorzubeugen, informierte Döpper den Landrat noch darüber, dass Frau Weber zwar schon vor ihrer Heirat von ihrem jetzigen Ehemann geschwängert worden war, doch ferner in sittlicher Beziehung Nichts gegen sie einzuwenden sei und sie unzweifelhaft das Vertrauen der Eingesessenen genieße. Dann kam er zum Geschäftlichen zurück und verkündet: Die Kosten für Reise, Unterricht, Beköstigung und die erforderlichen Hebammen Apparate werden von der Gemeinde Bork getragen, und werde ich das Erforderliche dieserhalb veranlassen.

Weiterhin ging alles, im Verhältnis zu so manchen anderen Vorgängen, sehr schnell. Die Regierung in Münster informierte am 20. Januar den Landrat über die Zulassung der Bernadine Weber zum Hebammen-Unterricht in Paderborn; der Landrat reichte die Bestätigung in Abschrift zur schleunigen weiteren Veranlassung an den Amtmann weiter und am 28. konnte Frau Weber benachrichtigt und mit Reisekosten über 4 Taler und 19 Silbergroschen für die Hin- und Rückfahrt versehen werden.

Bei der Hebammen-Lehranstalt kündigte Döpper die Ankunft der Schülerin aus Bork an. Er musste dabei eingestehen, dass nur eine Mutterspritze und eine reparaturbedürftige Klistierspritze mitgegeben werden konnten und bat, die Frau mit den anderen nötigen Gerätschaften und mit einem Hebammen-Lehrbuch auf Kosten der Gemeinde zu versorgen und die Rechnung bei ihm einzureichen. Die kam auch Anfang März in Bork an. Zu zahlen waren für Kost und Logis dreißig Taler, an Honorar fünf Taler und für Portokosten einen Silbergroschen. Zwei Wochen später folgte eine Rechnung über vier Taler für einen Schröpfapparat, da jede Schülerin verpflichtet war, das Schröpfen zu erlernen und dazu einen eigenen Apparat benötigte.

Damit war für die Ausbildung der Bernadine Weber alles in die Wege geleitet und fünf Monate später konnte der Landrat dem Amtmann melden: Die Ehefrau Bernadina Weber zu Bork ist das Befähigungs-Zeugniß als Hebamme ertheilt worden und habe ich Termin auf Dienstag den 28ten d. M. Vormittags 10 Uhr hier auf dem Kreisbureau anberaumt. In Lüdinghausen erhielt die Hebamme ihr Zeugnis und legte ihren Eid ab. Auf die Gebühren für diese beiden Vorgänge verzichtete der Landrat, weil der Amtmann bescheinigte, daß die Ehefrau Weber in Bork in dürftigen Verhältnissen lebt weshalb die vorgedachten Schriftstücke stempelfrei zu lassen sein dürften.

Dezember 2017
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[1] Yvonne Schwittai, Zur Geschichte der Frauenkliniken der Charité in Berlin von 1710 bis 1989, d-nb-info, S. 30.
[2] und folgende Zitate: StA Selm, AB-1 – 487.
[3] und folgende Zitate, falls nicht anders vermerkt: StA Selm, AB-1 – 484.
[4] Marita Metz-Becker, Hebammen und medizinische Geburtshilfe im 18./19.Jahrhundert, aus: die hochschule. journal für wissenschaft und Bildung, Halle- Wittenberg, 1/2013, S. 34.


 
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