Bürgermeister und Amtmann Hermann Foecker
Christel Gewitzsch
Der Beigeordnete des Amtes Bork, Friedrich Hördemann, zeigte am 14. Dezember 1855 dem Landratsamt den Tod des Bürgermeisters Carl Rudolph von Stojentin an. 45-jährig war Stojentin an der Schwindsucht (Tuberkulose) gestorben. Postwendend erhielt Hördemann vom Vertreter des Landrats Lambert Rospatt den Auftrag, die Dienstgeschäfte im Amt zu übernehmen.
Anfang des nächsten Jahres lud Hördemann, auf Anweisung Rospatts, die Mitglieder des Gesamtgemeinderates und der Einzelgemeinderäte von Bork, Selm und Altlünen zu einer gemeinsamen Sitzung in das Gasthaus Schuhmacher in Bork ein, um über die vorübergehende Verwaltung der Bürgermeisterstelle zu beraten. Eine sofortige Neuwahl durfte nach einer Anordnung des Innenministers nicht stattfinden, weil der Erlass einer neuen Gemeindeordnung kurz bevorstand. Viel zu beraten gab es auf der Sitzung nicht, denn die Regierung bestimmte die Besetzung der Stelle. Aber das dauerte. Ende Januar ging Hördemann die Geduld aus und er fragte bei Rospatt nach, der täglich auf eine Entscheidung wartete. Höchstens acht bis zehn Tage könne das Ganze noch dauern, meinte er. Daraus wurden rund zwanzig Tage und für Mittwoch, den 27. Februar 1856 erging dann endlich die Einladung zur Amtseinführung des neuen kommissarischen Verwalters des Amtes Bork.
Der Neue
Die Wahl der Regierung war auf den Regierungs-Civil-Supernummerarius Foecker von Münster[1] gefallen. Hinter diesem Titel verbarg sich ein Beamtenanwärter, der über die stellenmäßig vorgesehen Anzahl an Beamten eingestellt worden war. Auf der Versammlung zu seiner Amtseinführung wies man ihn auf seinen im März 1855 geleisteten Diensteid hin und Hermann Foecker musste sich lediglich durch diesen Eid auch zur treuen Erfüllung seiner neuen Dienstpflichten für verbunden erklären.
Einen Tag später schrieb Rospatt dem Gemeindeempfänger Lange: Dem Föcker gebührt daher vom gestrigen Tage a. das wirkliche Gehalt der genannten Stelle zu 475 Taler jährlich, b. der Büreaukostenbeitrag ad 75 Taler so wie c. die dem Bürgermeister als Vorsteher der Einzelgemeinde Bork bewilligte Dienstunkosten-Entschädigung ad 50 Taler.
Kaum im Amt musste Foecker sich mit einer Altlast seines Vorgängers befassen. Auf seinem Schreibtisch landete die Forderung des ehemaligen Gastwirts Engelbert Lenfert an die Gemeinde Bork auf Zahlung einer Mietentschädigung in der Höhe von 35 Talern aus den Jahren 1841/42. Lenfert hatte diese Forderung wohl schon einige Male gestellt, war vom Gemeinderat aber abgewiesen worden. Bei dem neuen Amtsinhaber schien er noch einmal sein Glück versuchen zu wollen, doch verwies man ihn, wie früher schon, an die Erben des Stojentin.
Definitive Einstellung
Pünktlich ein Jahr danach gab Rospatts Nachfolger, der Verwalter des Landratsamtes Freiherr Franz Jakob von Hilgers, seine Einschätzung über die Dienstführung des kommissarisch tätigen Amtmanns[2] ab. Hilgers war vorsichtig bei seiner Beurteilung, denn er arbeitete erst seit zwei Monaten in Lüdinghausen. Trotzdem meinte er sagen zu können, dass Foecker für die Ausübung dieser Stelle über ausreichende Fähigkeiten verfüge. Foecker betrug sich anständig, war aber nicht frei von einiger Eitelkeit, wie sie bei jungen Leuten, wenn sie plötzlich in eine selbstständige Stellung kommen, nicht selten gefunden wird.[3]
Diese Eitelkeit, meinte Hilgers, hätte ihm wohl manchmal im Weg gestanden, aber es sei nicht notwendig oder wünschenswert, ihn aus Bork zu entfernen. Erfahrung und Alter werden das Ihrige zu seiner Belehrung beitragen, und kann gehofft werden, daß ein tüchtiger Beamter aus ihm erwachse. Hilgers fuhr fort: Föcker hat sich inzwischen mit einer Tochter des zu Bork wohnenden Holzhändlers Cirkel, eines der wohlhabendsten Einwohner des Amts verlobt. Es kann dies freilich mit als Motiv aufgefasst werden, denselben definitiv zu Bork zu belassen. Indeß habe ich bei Gelegenheit der Angabe zur Einkommenssteuer die Bemerkung machen müssen, daß, wenn eine derartige Verbindung mit den notablen Eingesessenen dem betreffenden Beamten auch einen gewissen Halt und größeres Ansehen gibt, er auch leicht dahin geführt werden kann, Rücksichten gegen seine Verwandtschaften eintreten zu lassen, die nicht gerechtfertigt sind, - daß letzteres – wenn auch nicht in hohem Grade – von Seiten des p. Föcker geschehen ist, läßt sich nicht verkennen. Ob er es mit allem Bewußtsein gethan hat, läßt sich nicht vollständig ermitteln.
Einige Einwohner hätten lieber einen Mann aus dem Amtsbezirk auf dem Sessel des Amtmanns gesehen, doch seien sie nicht feindselig gegen den p Föcker aufgetreten – wohl deshalb, weil er dazu nicht weiter Veranlassung gegeben hat. Auch wenn sich nicht nur Positives vermelden ließ, blieb Hilgers bei seiner Empfehlung und erwartete die Äußerung der Regierung dazu.
Die fragte nach, ob im Amtsbezirk nicht ein Eingesessener zu finden sei, der als Ehren-Amtmann fungieren könne. Zwei Personen nannte Hilgers, die über die andern Eingesessenen empor ragten, die eine der Graf von Kielmannsegge, die zweite der Direktor der Ackerbauschule Wilhelm Brüning. Kielmannsegge sei Mitglied des ersten Standes. Hilgers schien es unangemessen, ihn auf die Übernahme eines solchen Ehrenamtes auch nur anzusprechen. Brüning allerdings hatte Amtmann – nicht Ehrenamtmann – werden wollen, doch entschied die Regierung schon im letzten Jahr, dass dies nicht zulässig sei, wohl auch, weil er nicht Grundbesitzer des Gutes Botzlar, sondern nur dessen Pächter war.[4]
Damit schien der Weg frei für Foecker. Die Amtsversammlung musste noch gehört werden, sie sprach sich für Foeckers Ernennung aus. Bei ihrer anschließenden Äußerung über Foeckers Dienstbezüge, gab es die ersten Misstöne. Die Amtsverordneten beschlossen, Foecker das bisher gezahlte Gehalt von 475 Talern zuzügliche einer Bürokostenpauschale von 75 Talern auch weiterhin zu zahlen. Allerdings sollte er sich verpflichten, für die Zahlung der Bürokosten ein Versammlungslokal für die Gemeinde- und Amtsversammlungen zur Verfügung zu stellen. Das bedeutete faktisch eine Schlechterstellung; Miete, Heizung, Reinigung eines größeren Büros oder eines Saals müsste er allein übernehmen. Hördemann, der die Sitzung leitete, unterstützte in seinem Schreiben an Hilgers diese Forderung nicht. Dem Amtmann sei von dem Amte weder eine Wohnung noch eine Geschäftsstube gegeben. Er könne mit Recht verlangen, daß die Gemeinde resp. das Amt ein Lokal für Abhalten der Amts- und Gemeinde-Versammlungen, wenn nicht sogar eine Geschäftsstube, - falls kein Amtshaus vorhanden, oder der Amtmann eine Entschädigung für die Benutzung der Letzteren bei Versammlungen erhält, - verschaffen muß.
Hilgers war derselben Meinung und auch Münster bürdete dem neuen Amtmann die zusätzlichen Kosten nicht auf. Am 2. Juli 1857 wurde Foecker in sein Amt eingeführt und unter dem Datum des 10. Juli erschien im Amtsblatt die Bekanntgabe der Ernennung.
Privates
Am 13. Juni 1857 hatte Foecker seine Verlobte, die damals 19 Jahre alte Bertha Cirkel, geheiratet. Er selbst war beinahe 28 Jahre alt. In der Zeit seiner Amtstätigkeit in Bork bekam das Paar sechs Kinder, vier Jungen und zwei Mädchen. Der zweitgeborenen Junge Peter starb 1867 mit drei Jahren an der Auszehrung.
Pflicht fürs Vaterland
Im Frühjahr 1857 war das erste Schreiben des Kommandos der 25. Infanterie Brigade beim Landratsamt wegen Disponibelstellung des Amtmanns Sec-Lieutn. Föcker zu Bork behufs einer 6 wöchentlichen Dienstleistung beim 13. Inf. Regiment eingetroffen. Im November 1859 bekam Foecker die Einberufung zu einer 3 monathlichen Dienstleistung beim 3. Bataillons 13. Landwehr Regiments, die am 1. Dezember beginnen sollte. Foecker und der neue Landrat Ignatz von Landsberg beantragten bei der Regierung ein Unabkömmlichkeitsattest. Zwar konnte Foecker durch den Beigeordneten vertreten werden, aber nur für kurze Zeit. In den Wochen, in denen sich die Arbeiten bekanntlich häuften, wäre der Beigeordnete überfordert und es würde recht bald eine große Unordnung auf dem hiesigen Amtsbureau entstehen, welche die nachtheiligsten Folgen herbeirufen könnte. Davon ließ sich die Regierung in keiner Weise beeindrucken. Die Abteilung des Innern lehnte die Ausstellung des beantragten Attests ab. Sie meinte, dem gesetzlichen Stellvertreter könne es durch Fleiß gelingen ..., sich die ihm noch fehlenden Geschäftskenntnisse in den Maaßen anzueignen, um die Amtsverwaltung während der Abwesenheit des Amtmanns in befriedigender Weise zu führen. Als Hördemann daraufhin sein Amt niederlegte, schaltete sich der Regierungsvizepräsident ein. Er beantragte Foeckers Entbindung und erreichte sie.
Im Juni 1866 musste Foecker wieder dem Vaterland dienen. Die Preußen waren in Holstein, das unter österreichischer Verwaltung stand, einmarschiert und es kam zum deutsch-österreichischen Krieg. Die Gemeindevorsteher Schulze Wethmar und Witthoff und der Beigeordneten Dörlemann baten das Kriegsministerium, den Amtmann freizustellen. Das wurde – erwartungsgemäß – abgelehnt, doch versprach das Ministerium, auf eine möglichst frühzeitige Entbindung des g. Foecker vom Dienst Bedacht[5] zu nehmen.
Für den Juni schlug Dörlemann vor, dem Amtssekretär zusätzlich 15 Taler auszuzahlen, weil er die auf dem hiesigen Amts-Büreau vorkommenden Arbeiten in Abwesenheit des zu den Fahnen einberufenen Amtmanns Foecker, welche sich von Tag zu Tag vermehren, allein versieht. Offen war, ob die Gelder aus der Amtskasse genommen oder vom Gehalt des Amtmanns bezahlt werden mussten.
Der Landrat verschaffte Klarheit. Der Sekretär, der keine amtliche Stellung gegenüber dem Amt bzw. den Gemeinden einnahm, durfte aus diesen Kassen nicht bezahlt werden. Doch sah auch der Landrat, daß der p. Niehues namentlich unter den obwaltenden Verhältnißen eine solche Remuneration sich würdig gemacht hat und schlug vor, die Bürokosten-Entschädigung, die während der Abwesenheit Foeckers dem Dörlemann zustand, um 25 Taler auf 100 Taler zu erhöhen. Der Beigeordneten konnte daraus dem Niehaus eine Entschädigung zukommen lassen. Sparen konnte man an einer anderen Stelle. Das Einkommen Foeckers aus den Amts- und Militärbezügen durfte den Betrag von 800 Talern nicht übersteigen, deshalb musste seine persönliche Zulage gekürzt werden.
Der Vorschlag des Landrats wurde angenommen und für Juni bis August, der Krieg endete mit dem Frieden von Prag am 23. August 1866, erhielt Dörlemann die erhöhte Entschädigung.
Beschwerden
1. Zwanzig Eingesessene unterzeichneten 1864 einen fast zehnseitigen Brief an die Regierung und forderten die Suspendierung des Amtmanns. Ihr Gewissen habe sie schon lange aufgerufen, über die vielen Unregelmäßigkeiten Bericht zu erstatten. Die Absender versicherten, von keinerlei persönlichen Motiven und Geschäftigkeiten aus[zugehen][6]. Die Federführung übernahm der Kolon Hermann Haverkamp. Der Landrat vermutete später allerdings, dass Dr. Köhler, Sohn des ehemaligen Bürgermeisters, das Schreiben aufgesetzt hatte, womit er sich auch die darin enthaltenen Lobesworte für den Bürgermeister Köhler erklärte, der 1841 wegen Unregelmäßigkeiten suspendiert worden war. Die Schreiber listeten nach allgemeinen Vorwürfen wie Ungebührlichkeiten, Missstände, Missverwaltung zahlreiche Verfehlungen auf. Parallel zur Suspendierung baten sie um die Einsetzung einer Regierungscommission zur Untersuchung der Sache und eidlichen Vernehmung der vorgeschlagenen Zeugen, sowie zur Entgegennahme weiterer Beschwerden und Depositionen gegen den Inculparten.
Die Vorwürfe im Einzelnen bezogen sich auf Unregelmäßigkeiten und Bevorzugung des Unternehmers Knepper aus Hassel bei der Lieferung von Steinen für den Bau der Chaussee von Bork nach Lünen. Im zweiten Punkt ging es um das Schalten und Walten des Meisters Krutwage aus Bork, der das Lehrer- und Küsterhaus reparieren sollte, es aber gleich abrach und umbaute. Für die Reparatur des Spritzenhauses in Netteberge sei derselbe allein vom Amtmann beauftragt worden. Auch bei der Jagdverpachtung im Distrikt Hassel habe der Amtmann die Regularien nicht gehörig beachtet. Eingegangene Gesuche um Baugenehmigung würden der Gemeindeversammlung vorenthalten. Foecker selbst erteilte die Zusagen. Die Beschaffung eines Jagdscheines in Lüdinghausen für den Kolon Beck, für die Foecker einen Taler entgegengenommen habe, sei bis jetzt nicht erfolgt. Jagdgelder des Gutsbesitzers Haverkamp habe der Beschuldigte kassiert, aber nicht an den Gemeindeempfänger weitergeleitet. Holzeinkäufe seien in Zusammenarbeit mit seinem Schwiegervater Louis Cirkel unter Ausnutzung seines Amtes zu sehr günstigen Preisen erfolgt und mit dem Versprechen Foeckers, „daß er dem Becke immer gut sein wolle.“ auch schon mal gar nicht bezahlt worden. Die Kommunalwege würden vom Amtmann nicht vor illegaler Nutzung durch die Anrainer geschützt, oder – wie im Fall der Dörlemannschen Straße – von ihm gesperrt, anstatt sie reparieren zu lassen. Die jüngsten Vorfälle, bei denen Foecker die Reklamationen von Grundstücksbesitzern wegen der Einschätzung ihrer Grundstücke nicht zurückgenommen habe, hätten im Amte Bork allerwärts einen Unwillen und eine gerechte Entrüstung hervorgerufen, daß es leider schon zu einigen Excessen gekommen ist und die besonnenen und ruhigeren Bürger alle Mühe haben, die Hitzköpfe im Zaune zu halten.
Amtmann und Landrat mussten Bericht erstatten und im folgenden Jahr erhielten der Gemeindeverordnete Herr Hermann Haverkampf und Genossen zur Bork ihren Bescheid aus Münster. Die angeblich selbstherrlichen Auftragsvergaben des Amtmanns seien aufgrund von Beschlüssen der Gemeindeverordneten erfolgt; die Streitigkeiten über die Kommunalwege stammten noch aus der Zeit des Amtsvorgängers; die Dörlemann‘sche Straße sei nicht auf Gemeindekosten repariert worden, weil sie eine Privatstraße sei und nach dem Bau der Chaussee nicht mehr als Durchgangsstraße benötigt wurde; die Beschwerden wegen der Grundstückseinschätzungen habe Foecker zurückgewiesen, weil ihm kompetente Leute bescheinigt hätten, dass Klagen dagegen ohne Erfolg seien und er die Besitzer vor unnötigen Kosten bewahren wollte; an den Empfang des Talers für einen Jagdschein könne sich Foecker nicht erinnern und es verwundere schon, dass Kolon Beck die Angelegenheit erst nach zwei Jahren anlässlich des Beschwerdebriefes auf den Tisch lege. Summa summarum: Die gegen den Amtmann Foecker vorgebrachten Anschuldigungen wurden als unbegründet zurückgewiesen.
2. In der Zwischenzeit hatte Haverkamp noch einmal an die Regierung geschrieben und einen Großteil der Anschuldigungen wiederholt. Die neuen Vorwürfe wurden sowohl vom Landrat als auch vom Bauinspektor zurückgewiesen. Landrat Landsberg bat die Regierung außerdem, Haverkamp wegen seines wiederholten unbegründeten Querlulirens verweisen zu wollen. Die teilte Haverkamp aber nur mit, daß wir dieselbe nach den darüber veranlaßten Erörterungen als begründet nicht erachten können.
3. Ein weiteres umfangreiches Beschwerdeschreiben ging im Juli 1869 bei der Regierung ein, als diese schon lange die Neubesetzung der Amtmannsstelle vorbereitete. Der Schmied Klinkhammer aus Hassel, der sich an dem Beschwerdeschreiben gegen Foecker beteiligt hatte, war deswegen durch den Unternehmer Knepper & Genossen auf eine schreckliche Weise mißhandelt worden. Er sei in Lebensgefahr gewesen und hätte vier Monate das Bett hüten müssen. Die Täter seien mit einer viermonatigen Gefängnisstrafe belegt worden. Amtmann Foecker, der von Knepper viel halte, würde sich durch Verleumdungen an der Hetze gegen ihn, Klinkhammer, beteiligen. Foecker habe ihn wegen Verbreitung von Schmähschriften verklagt; einen seiner Zeugen vor Gericht der Bauernbrandstiftung beschuldigt; ihm unterstellt, ständig zu prozessieren und den besagten Zeugen immer wieder heranzuziehen und außerdem ihm die Schuld dafür gegeben, dass die socialen und bürgerlichen Verhältnisse in Bork und Hassel zerrissen seien.
Nachdem Klinkhammer die Regierung bat, untersuchen zu lassen, wer die Wahrheit sage und wer demnach sein Amt niederlegen müsse; nachdem er postulierte: Ordentliche ehrbare Staatsbürger haben sich vom Herrn Amtmann nicht Alles gefallen zu lassen; listete er weitere sechs Punkte auf, bei denen Foecker seinen Pflichten nicht ordentlich nachgekommen war und die auch noch einer Untersuchung harrten. Aber wie oben geschrieben, Foeckers Zeit in Bork ging schon ihrem Ende zu.
4. Bei einer ganz anders basierten Beschwerde, die vom Kreisgericht in Lüdinghausen im September 1869 an Foeckers Adresse gerichtet war, möchte man als Leserin der Foecker‘schen Briefe rückhaltlose Zustimmung signalisieren. Das Kreisgericht schrieb:
Die von Ihnen aufgenommenen Verhandlungen insbesondere in den Untersuchungs-Sachen sind schon seit längerer und namentlich in letzter Zeit derartig undeutlich geschrieben, daß man eine Menge Worte nur erst nach längerem Studium und oft gar nicht zu lesen vermag. Dies gilt schon vom Lesen am hellen Tage, und noch mehr am Abend beim Kerzen oder Lampenlicht. Wir ersuchen daher so ergebenst als dringend. Sie wollen sich einer deutlicheren Handschrift befleißigen, oder aber von allen Verhandlungen beglaubigte Abschriften anfertigen lassen.[7]
Die Verschlechterung seiner Schrift in letzter Zeit zeigt wohl auch, dass der lang andauernde Ärger nicht spurlos an Foecker vorübergegangen war. Den Brief des Gerichts legte er sofort zu den Akten, denn um eine Umsetzung musste er sich nicht mehr bemühen. Im selben Monat übertrug ihm die Regierung die Stelle eines Steuerempfängers in Dorsten.
Die Illustrationen zu diesem Artikel geben Foecker’sche Schriftproben wieder.
August 2021
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[1] und folgende Zitate: Stadtarchiv Selm, AB-1 – 26.
[2] Es galt seit dem 19. März 1856 die neue Landgemeindeordnung für die Provinz Westfalen; danach stand wieder ein Amtmann dem Verwaltungsbezirk Amt vor. Die Gemeindeordnung von 1850, die in Bork eingeführt worden war, benutzte im Gegensatz zu der von 1841 den Ttel Bürgermeister.
[3] und folgende Zitate: LAV NRW W, Regierung Münster, Nr. 1515.
[4] siehe auch: aktenlage: Eine Ackerbauschule für den Bezirk Münster. >>
[5] und folgende Zitate: StA Selm, AB-1 – 26.
[6] und folgende Zitate: LAV, Regierung Münster, Nr. 1515.
[7] Stadtarchiv Selm, AB-1 – 1.