aktenlage
Zeitschrift für Regionalgeschichte Selm und Umgebung - ISSN 2366-0686

Cholerafälle im Amt Bork (1866)

Christel Gewitzsch

Die Seuche kommt immer näher

Für die Zeit zwischen 1833 und 1848 liegen in der Acta betreffend Instructionen über das bey der Annäherung der Cholera so wie beym Ausbruch derselben zu beobachtende Verfahren[1] keine Schreiben vor. In den 30er Jahren war man im Amt Bork von Cholerafällen verschont geblieben. 1848 meldete das Landratsamt in Lüdinghausen, da nach nicht zu bezweifelnden Nachrichten ein Cholerafall in Münster vorgekommen ist, so erscheint es nothwendig, schon jetzt ein besonderes Augenmerk auf die bei der etwaigen Annäherung dieser Seuche zu ergreifenden Maaßregeln zu richten, damit späterhin erforderlichen Falls die nothwendigen Vorkehrungen getroffen werden können. Den zusätzlichen Hinweis, alles zu vermeiden, was zu einer unnöthige Besorgniß führen könnte, interpretierte Amtmann Stojentin in dem Sinne, dass er das Schreiben beiseitelegte, um es in vorkommenden Fällen zu beachten.

1.

Als Stojentins Amtskollege aus Waltrop im Oktober 1849 dem Amtmann schrieb, im Hause des Schleusenwärters Schulz an der Lippe sind zwei Cholera-Erkrankungsfälle vorgekommen wovon der eine tödtlich gewesen ist, war die zehn Meilen Grenze, ab deren Erreichung Vorkehrungen getroffen werden mussten, deutlich überschritten. Im Juli des Jahres war schon aus Münster ein warnendes, mit Anweisungen versehenes Schreiben an die Landratsämter gegangen, das von Lüdinghausen an die Ortsbehörden weitergeleitet wurde. Der Landrat forderte in seinem Begleitschreiben innerhalb von fünf Wochen einen Bericht darüber an, welche Maßnahmen in Kooperation mit den Ärzten vorgesehen seien und wie diese in die Tat umgesetzt werden sollten.

Stojentin erstattet – wie fast immer – verspätet Bericht: Nach Rücksprache mit dem hiesigen med. chirg. Füchten und gleichzeitiger Ueberlegung mit den H. Pfarrern kann beim Ausbruch der Cholera in den Gemeinden hiesigen Amtes zur Aufnahme armer Cholera-Kranken ein isolirt gelegenes Heilzimmer verbunden mit einem Leichengemach nicht beschafft werden. Dagegen ist für die nöthig scheinende Anzahl wollener Decken, so wie für Gefäße zum Auffangen und Fortbringen der Abgänge[2] die nöthige Sorge getragen auch für die Wartung und Beschaffung einer Badewanne Anordnung getroffen, vom p Füchten ist übernommen den etwa erforderlichen Dampfapparat zu beschaffen. (Zum Dampfbett und Dampfapparat siehe Text „Choleragefahr“)

Darüber hinaus musste man zu diesem Zeitpunkt nicht tätig werden, denn der bittere Kelch ging noch einmal am Amtsbezirk vorüber.

Cholerafälle in Altlünen

Mit dem Datum vom 25. August 1866 schrieb der Gemeinde-Vorsteher von Altlünen Schulze Wethmar: Dem Amt zu Bork zeige ich hiermit ergebenst an: daß ich heute erfahren habe, daß der bei dem Wirth Kirchlinde hieselbst, sich in Kost und Logie befindende, auf der Eisenhütte Westphalia arbeitende Graveur Hermann Bongart, gestern Abend bei Kirchlinde, an der Cholera erkrankt ist, Herr Dr. Med Schulz aus Lünen ist gleich hinzu gerufen, und behandelt ihn. Zu seiner Pflege ist eine barmherzige Schwester aus dem Marien Hospital zu Altlünen hingeschickt. So eben nun erhalte ich von Kirchlinde die Nachricht, daß der Bongart diesen Abend gestorben ist. Die Leiche wird sofort nach der beim Marien Hospital zu Altlünen befindlichen Leichenkammer gebracht werden. Im Hause des Kirchlinde werden nach Anordnung des Arztes die nöthigen Reinigungen vorgenommen werden.

Einen Tag später ergänzte er auf demselben Briefbogen: So wie ich soeben erfahren, hat die Beerdigung der Leiche diesen Morgen in aller Frühe auf Anordnung des H. Dr. Schulz in Lünen stattgefunden, ich bemerke nochmals, daß für ausreichende Desinfektion des Kirchlindschen Wohnhauses, durch den behandelnden Arzt H. Dr. Schulz in Lünen ausreichend gesorgt ist, und dies auch noch ferner wird geschehen.

Der diensthabende Beigeordnete Dörlemann informierte daraufhin den Landrat und den Kreisarzt Dr. Wilkinghoff in Nordkirchen und fügte hinzu: Bis jetzt hat die Seuche nicht weiter um sich gegriffen und werde ich nicht ermangeln wenn sich weitere Fälle zeigen sollten, sofort hiervon Anzeige zu machen.

Das musste er schon drei Tage später, nachdem er von Schulze Wethmar von einer neuen Erkrankung erfahren hatte. Im Nachbarhaus des Wirts Kirchlinde war die Witwe Elisabeth Bause, geborene Trillmann, an der Cholera erkrankt und verstorben. Ihre Leiche hatte man auch ins Marienhospital gebracht, wo sie unter genauer Beachtung der sanitätspolizeilichen Vorschriften beerdigt worden war. Die Desinfection der Behausung der Bause veranlasste der behandelnde Arzt Dr. Althoff aus Lünen.

Der Landrat ist unzufrieden

Mit der Abwicklung der beiden Cholerafälle schien der Landrat, hier vertreten durch den Regierungs-Referendar Hartmann, nicht zufrieden gewesen zu sein, denn er forderte vom Beigeordneten einen erneuten Bericht an. Dieser ergänzte seine ersten Ausführungen mit genauen Uhrzeiten und dem nach Hörensagen stattgefundenen Weg der Ansteckung. Der erste Patient Bongard, der schon längere Zeit krank gewesen war, hatte sich nach Lünen zum Arzte Schulz begeben [...], um sich von demselben behandeln zu lassen. – Bei dieser Gelegenheit ist derselbe in die Wohnung des Wirths Niehues zu Lünen, wo zur selben Zeit eine Person an der Cholera krank lag, eingekehrt, ohne solches vorher zu wissen. Der p Bongard hat sich bei dem Besuche des Niehuesschen Wirthshauses sehr entsetzt und sich durch die Furcht und Angst die Krankheit zugezogen, wie der Arzt Schulz erklärt hat.

Auch diese Erklärung reichte Hartmann nicht und er forderte vom Beigeordnete Dörlemann für beide Fälle, sich zunächst noch schleunigst ausführlich darüber zu äußern
1. in welcher Weise die Isolierung des Kranken erfolgt ist,
2. ob das Wirthshaus geschlossen und bis nach vollständiger Desinficirung dem Verkehr entzogen ist,
3. in welcher Weise die Leiche isolirt ist, und
4. in welcher Weise die Desinfection während der Dauer der Krankheit und nach dem Tode bewirkt ist.
In letzter Beziehung haben die behandelnden Ärzte die erforderlichen Angaben zu machen und ist hierüber noch ein besonderer Desinfectionsbericht an den Kreis-Physikus zu erstatten, falls dies nicht schon geschehen sein sollte.  

2.

Wegen der nach seiner Meinung verspäteten Anzeige der beiden Cholerafälle forderte er die Verhängung einer Ordnungsstrafe gegen die zur Anzeige verpflichteten Personen. Davon betroffen waren der Gastwirt Kirchlinde und der Tagelöhner Trillmann, Bruder der Witwe Bause, deren Strafe auf zwei Taler – oder 48 Stunden Gefängnis – festgesetzt wurde.

Dörlemann versuchte, die oben angefragten vier Punkte zu beantworten, konnte sich aber größtenteils nur noch wiederholen. Daraufhin meldete sich der Referendar in Bork an, um dort mit dem Beigeordneten, mit Schulze Wethmar und dem Kreis-Physikus Wilkinghoff behufs Anordnung der etwa erforderlichen Maßregeln wegen der zu Wethmar vorgekommenen Cholerafälle sowie zur Beschaffung der zur Erstattung des sachlichen Berichts erforderlichen Angaben Rücksprache zu nehmen. Doktor Schulz wurde gleichzeitig aufgefordert, schleunigst einen über den Ursprung der Krankheit im Kirchlindeschen Hause sich verhaltenden Bericht zu erstatten und denselben zur Vermeidung von Weiterungen direct [...] an das Landrathsamt zu richten.

Sofort nach diesem Treffen verschickte Hartmann zwei Briefe. Dem Beigeordneten teilte er mit: Dem Amte wird es nicht entgangen sein, daß die sanitätspolizeiliche Behandlung der beiden in der Bauerschaft Wethmar vorgekommenen Cholerafälle den bestehenden Vorschriften nicht genügt hat. Insbesondere ist bei dem Bauseschen Falle die Anzeige an den Kreis-Physikus gänzlich versäumt und in dem Bongardschen Falle zwar ein vom 28.v.M. datirtes Benachrichtigungsschreiben erlassen, aber ausweise des darauf befindlichen Poststempels erst am 30.v.M. aufgegeben und am 31.v.M. in Nordkirchen präsentirt.
Eine so späte Benachrichtigung verfehlt ihren Zweck aber gänzlich.
Das Amt wolle deshalb die Gemeindevorsteher, welche einen näheren Weg nach Nordkirchen haben, als über Bork, anweisen, den Kreis-Physikus wenigstens in den ersten Krankheitsfällen sofort direckt durch einen expressen Boten zu benachrichtigen, und davon daß dies geschehen dem Amte bei der Meldung des Krankheitsfalles Anzeige machen.
Zugleich wolle sich das Amt die Instruktion vom 13. Juli d.J. ganz zu eigen machen, und die erforderlichen Maßregeln ohne Aufschub und mit Energie treffen zu können.
Der Gemeinde Vorsteher Schulze Wethmar ist, sofern derselbe nicht schon dieserhalb berichtet haben sollte zu veranlassen, schleunigst die Anzeige über die Ausführung der bei meiner neuerlichen Anwesenheit dort getroffenen Anordnung zu erstatten.

Das zweite Schreiben ging an den sich im Urlaub befindlichen Amtmann Foecker und lautete: Wenngleich Ew.Wohlgeboren die Amtsgeschäfte noch nicht wieder übernommen haben, so glaube ich doch an Sie das dringende Ersuchen stellen zu dürfen, falls wieder Cholerafälle im dortigen Bezirke vorkommen sollten, sich der Sache persönlich annehmen, den Amtsverwalter mit den erforderlichen Rathschlägen unterstützen und geeigneten Falles selbst das Erforderliche veranlassen zu wollen.
Bei der großen Wichtigkeit der Sache hoffe ich, daß Ew. Wohlgeboren dieser Thätigkeit trotz des Ihnen bewilligten Urlaubes sich nicht entziehen werden.

Wir wissen nicht, wie Foecker dieses Ansinnen aufnahm. Sein „Urlaub“ begründete sich in seiner Einberufung zum 3. Bataillon des Westfälischen Landwehr-Regiments. Die Eingabe der Gemeinde-Vorsteher Witthoff und Schulze Wethmar, ihn vom Militärdienst zurückzustellen, war vom Kriegsministerium abschlägig beschieden worden.

Das Treffen in Bork führte zur Zurücknahme der gegen den Wirt und den Tagelöhner verhängten Ordnungsstrafen. Dafür wurden auf Anordnung der Königlichen Regierung die beiden involvierten Ärzte, da sie der ihnen obliegenden Verpflichtung zur sofortigen Anzeige [...] nicht genügt haben, auf künftige pünktliche Erfüllung dieser Obliegenheit aufmerksam gemacht. Ordnungsstrafen gegen die Ärzte wurden nicht gefordert. 

Die Ämter erhielten die erneute Anweisung, stets sofort durch einen expressen Boten, dem Kreisphysikus [...] die Haupt Umstände, der Krankheit sowie die Ansicht des behandelnden Arztes mitzutheilen. Da in den bis jetzt vorgekommenen Fällen auch bei mir die Anzeige meist verspätet eingelaufen ist, so mache ich Ew. Wohlgeboren zu gleich darauf aufmerksam, daß dieselbe stets mit der nächsten Post zu erfolgen hat, und daß ich Versäumnisse mit Ordnungsstrafe werde ahnden müssen.

Polizei-Verordnungen

Diese beiden Cholerafälle im Kreis Lüdinghausen veranlassten den Vertreter des Landrats darüber hinaus, noch einmal ganz grundsätzlich an die nötigen Vorkehrungen zur Abwehr der Cholera zu erinnern. Er forderte die Amtmänner auf, neue lokale Polizei-Verordnungen vorzulegen und in den geschlossenen Ortschaften die öftere Reinigung der Straßen und zwar dreimal wöchentlich, so wie die Reinigung der Soden[3] und Wasserrinnen anzuordnen. Den Wirten sollte eine Desinfizirung der Abtritte empfohlen werden.

Außerdem sollte es verboten werden, Personen aus mit der Cholera infizierten Gegenden aufzunehmen. Damit wollte man in erster Linie die Rückkehr von andernorts arbeitenden Eingesessenen verhindern, damit diese sich nicht unter Verletzung ihrer Arbeitsverträge auf den Weg in die Heimat machten. Bei Nichtbefolgung drohten drei Taler Strafe.

Die der Regierung vorgelegten Verordnungen fanden zwar nicht deren ungeteilten Beifall, sie ließen mehr oder weniger etwas zu wünschen übrig, aber die nicht weiter fortschreitende Seuche entspannte die Lage.

Weiterer Verlauf

Zwischen 1866 und 1871 wurde keinerlei Korrespondenz in dieser Akte abgelegt. Erst als es im September 1871 im Verwaltungsbezirk Königsberg zu erneuten Cholerafällen kam, verschickte der Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten eine erneute Aufforderung an die Regierungen zur regelmäßigen Berichterstattung, die bis zu den Ortsbehörden weitergereicht wurde. Ende der 70er Jahre waren diese Mitteilungen nur noch einmal im Jahr vonnöten; im April 1881 informierte Landrat Wedel die Amtmänner, dass es auch dieser Anzeigen nicht mehr bedurfte.

1884, nach Cholerafällen in Ägypten und Frankreich, kam wieder eine Aufforderung zur Bildung von Sanitäts-Kommissionen in geschlossenen Ortschaften. Amtmann Döpper meldete die Mitglieder der Borker Kommission an den Landrat: Kaufmann Louis Cirkel, Dr. med. Finger, Wirtschafter und Krämer Anton Alstedde und Ökonom Heinrich Dahlkamp, genannt Hördemann. In Selm und Altlünen musste er keine Kommissionen bilden, weil sie keine geschlossenen Ortschaften waren und dort auch kein Arzt hinzugezogen werden konnte. Die Desinfektion der Abtritte in Schulen und Wirtshäusern fand aber den Vorschriften gemäß statt und in Selm wurde auf die Reinhaltung der Dorfstraße, soweit sie vorhanden, von polizeiwegen gehalten.

Aufgrund des Gesetzes vom 11. März 1850 ordnete Döpper nach Beratung mit der Sanitäts-Kommission für Bork an:
§.1. Die Eingesessenen des geschlossenen Dorfes Bork haben fortan und bis auf Weiteres außer der gewöhnlichen Straßenreinigung jeden Morgen vor 8 Uhr die Straßenrinnen sowohl wie die Rinnen zwischen den Häusern zu reinigen und dafür zu sorgen, daß kein Wasser stehen bleibt und die Fäulniß erregenden und stinkenden Stoffe entfernt werden. –
§.2. Die Besitzer von Dungstätten haben dafür zu sorgen, daß die darin vorhandene Jauche zeitig abgefahren und jeder Abfluß nach draußen beseitigt wird. –
§.3. Die in der Nähe von Abtrittsgruben, Dungstätten und Ställen vorhandenen Brunnen sind sorgfältig zu untersuchen und falls sie mit unreinlichem und ungesunden Wassere versehen werden, außer Betrieb zu setzen.
Bei antreffenden Zuwiderhandlungen werden die Mängel auf Kosten der Verpflichteten beseitigt und außerdem eine Executions- oder Polizeistrafe bis zu 30 Mark gegen sie festgesetzt werden.

Ende des Jahres ergänzte die Regierung ihre bisherigen Bestimmungen und forderte die Pflasterung der zwischen den Häusern liegenden engen Gassen (Soden), das Verbot, dort Aborte einmünden zu lassen, und regte an, über die Zementierung der Abtrittsgruben und der nötigen Entfernung derselben zu Brunnen nachzudenken. Etwas später sollte besonders auf die Herbergen für Landstreicher geachtet werden, denn erfahrungsmäßig besitzen gerade die Landstreicher in Folge ihres umherschweifenden, mit aller erdenklichen Noth und Entbehrung kämpfenden Lebens die meiste persönliche Anlage zu ansteckenden Krankheiten und deren Verbreitung. Um die Regierung über Krankheitsfälle zu benachrichtigen, konnte man sich inzwischen des Telegrafens bedienen und musste nicht mehr den Express-Boten über Land schicken.

Die Meldungen aus dem Amt Bork in dieser Phase sprechen davon, daß dieser Sache stets weitere Aufmerksamkeit gewidmet wird, Wasserproben zwar nicht stattgefunden haben, aber die vielen Brunnen größtenteils als sauber bezeichnet werden können, und die Luft und Lage von Bork [...] gut und gesund ist.

Cholera-Epidemie in Hamburg

3.

Nachdem es im August 1892 in Hamburg zu einer starken Verbreitung der Cholera gekommen war – begünstigt durch verunreinigtes Trinkwasser aus der Elbe, unhygienische Wohnverhältnisse in den dicht besiedelten Armenviertel, Verharmlosungsstrategie der Behörden – kam es überall wieder zu verstärkten Anstrengungen im Kampf gegen die Krankheit. Umfangreiche Erinnerungen und neue Verhaltensmaßregeln trafen im Amt Bork aus Berlin und Münster ein. Die Kommissionen tagten wieder, auf Reinhaltung und Desinfektion wurde verstärkt geachtet, die Bevölkerung wurde informiert, Wohnhäuser, Aborte und Stall-Anlagen visitirt und Beseitigung der ungesunden Mängel angeordnet, Genehmigungen für verlängerte Polizeistunden wurden zurückgenommen, dafür durften Desinfektionsmittel u.ä. auch außerhalb der offiziellen Geschäftszeiten verkauft werden.

Ende des Jahres konnte der allmähliche Rückgang der Gefahr gemeldet werden und Sondermaßnahmen wurden wieder eingestellt. Trotzdem gemahnten die Behörden weiter zur Vorsicht. Mit weit über 8.000 Toten bildete die Epidemie in Hamburg den Endpunkt der großen Choleraseuchen in Deutschland.

September 2018
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[1]
und alle folgenden Zitate: Stadtarchiv Selm, AB-1 – 494.

[2]
Die Cholerabakterien können starken Durchfall und heftiges Erbrechen verursachen.
[3]
Soden = zwischen den Häusern liegende schmale Gassen.

 

 
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