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Zeitschrift für Regionalgeschichte Selm und Umgebung - ISSN 2366-0686

Es werde Licht!

Christel Gewitzsch

Die Kölnische Zeitung schrieb am 28. März 1819: Jede Straßenbeleuchtung ist verwerflich
1.) aus theologischen Gründen: weil sie als Eingriff in die Ordnung Gottes erscheint. Noch tiefer ist die Macht zur Finsternis eingesetzt,...
4.) aus philosophisch-moralischen Gründen; die Sittlichkeit wird durch Gassenbeleuchtung verschlimmert. ...
5.) aus polizeilichen Gründen; sie macht die Pferde scheu und die Diebe kühn –
[1]

Rund fünfzig Jahre später war man darüber hinweg. Im Amt Bork musste sich der Amtmann mit ganz anderen Hindernissen auseinandersetzen.

Bork

Durch das Dorf Bork führt bekanntlich die frequente Lüdinghauser Kreischaussee, welche den Kreis Lüdinghausen mit dem Regierungsbezirk Arnsberg und hauptsächlich mit der Cöln-Mindener Eisenbahn und mit den Bergischen Kohlenzechen verbindet. Es ist zwischen Bork und Lüdinghausen ein täglicher Postverkehr von einmal hin und zurück und zwischen Bork und Lünen ein solcher 2 mal hin – und zurück.[2]

1.

Dies schrieb Amtmann Döpper im Juli 1871 dem Landrat. Tag und Nacht lief der Frachtverkehr ins Bergische über diese Straße. Aus dem ganzen Kreis gingen Nutz- und Grubenholz, Eisenbahn-Schwellen, Heu, Stroh und Korn diesen Weg; Steinkohle und andere Güter flossen zurück. Im Interesse dieses Verkehrs und der Sicherheit im Dorf Bork hatte deshalb die Gemeindevertretung einen Zuschuss für die Kosten der Anschaffung und Wartung von fünf Laternen bewilligt. Allerdings weigerte sie sich dann, Gelder für das Beleuchtungsmaterial Petroleum bereitzustellen. Es ging dabei um zwanzig bis 25 Taler.

Wer zahlt?

Gemeindevertreter aus den Bauerschaften hatten diesen Ablehnungsbeschluss herbeigeführt, weil sie meinten, mit der Beleuchtung im Dorf nichts zu tun zu haben. Döpper konnte nicht einsehen, dass nur die Dorfbewohner für diese Kosten aufkommen sollten, da aus dem Gemeindeetat auch die Unterhaltung anderer Wege finanziert wurde. Die Opposition im Gemeinderat führte der Netteberger Gemeindevorsteher Geiping an, mit dem Döpper auch auf anderen Gebieten ständig über Kreuz lag. (siehe auch: Kleinkrieg in Bork)

Der Briefwechsel mit dem Landratsamt zog sich hin. Der Landrat selber war nicht im Amt und sein Vertreter forderte mehrere Male weitere Informationen an. Erst nach drei Monaten kam der Bescheid von Graf von Landsberg, dass er sich nicht veranlaßt finden konnte, die Übernahme der Kosten anzuordnen. Auch er sah die Beleuchtung des Dorfes Bork zur Zeit nicht als eine der Gemeinde zur Erstattung obliegenden Leistung an.

Döpper musste demnach die Bewohner des Dorfes veranlassen, die Kosten für das Petroleum zu übernehmen. Er legte eine Liste mit folgendem Eingangstext an: Wir umstehend eigenhändig eingetragenen Eingesessenen von Bork verpflichten uns hierdurch behufs Beleuchtung der Dorfstraße in Bork pro 1871/72 die von uns eingetragenen Beiträge am 1. Januar 1872 zu Händen des Amtmanns in Bork zu zahlen. Die Beleuchtung erfolgt in der bereits eingerichteten bisherigen Weise.

Knapp fünfzig Dörfler zeichneten Beträge von zehn Silbergroschen bis zwei Taler, insgesamt 28 Taler und 20 Silbergroschen. Als es ums Zahlen ging, hielten sich viele aber nicht mehr an ihre Zusicherung. Als Zahlungseingang konnten nur zwanzig Taler und zehn Silbergroschen verzeichnet werden.

Eine zweite Liste taucht nicht auf. 1874 aber, als Vinzens Dahlkamp mit sieben anderen Eingesessenen beantragte, vor seinem Haus im Dorf 71 eine weitere Laterne aufzustellen, führten sie als einen Grund für ihren Antrag die Bezahlung des Petroleums aus der Gemeindekasse an. Der Antrag wurde abgelehnt.

Wer wartet?

Die erste Rechnung für das Reinigen und Anzünden der Straßenlaternen kam von Caspar Hülsmann. Im November 1871 hatte er an zehn Abenden die Laternen angezündet, im Dezember 16 mal. Pro Tag standen ihm dafür zweieinhalb Silbergroschen zu, insgesamt erhielt er zwei Taler und fünf Groschen. Von Januar bis April 1872 verdiente er fünf Taler und 12 Groschen.

Die folgende Beleuchtungsperiode übernahm der Schneider Bernard Hellkamp. Mit ihm schloss der Amtmann einen kleinen Vertrag, in dem vermerkt wurde, dass keine Vergütung gezahlt wurde, wenn bei Mondschein ein Anzünden der Laternen nicht erforderlich war. 

Bei dessen Nachfolger sah der Vertrag schon professioneller aus:
Erschien der Klempnermeister Johann Schlunke von hier und erklärte:
Ich verpflichte mich hierdurch die zur Beleuchtung der Straße im Dorfe Bork vorhandenen 5 Laternen vom 1 October cur anfänglich und bis incl. 31 März 1874 endigend an den dunklen Abenden mit Beginn des Dunkelwerdens anzuzünden, zu reinigen mit Docht und Steinoel zu versehen, Wenn es von mir nicht vorgezogen wird, die Laternen um 11 Uhr abends auszublasen, so will ich die Speisung der Laternen so einrichten, daß diese Abends bis 11 Uhr – oder event. bis zum Aufgang des Mondes wo eine Beleuchtung nicht mehr nothwendig ist brennen, und werde Sparsamkeit im Verbrauch des Materials eintreten lassen.
Für diese Bemühung beanspruche ich eine Vergütung von im Ganzen acht Thaler. Ferner verpflichte ich mich, das erforderliche Petroleum zu 3 Sgr. a Liter zu liefern.
Die Dochte werde ich zum angemessenen Preise liefern und auch etwaige Reparaturen an den Laternen zum angemessenen Preise ausführen.

Als weitere Laternenanzünder werden genannt: Heinrich Brünkenhege, Klempnermeister Heinrich Bürger und der Schreiner Joseph Bleckmann. Der letztgenannte musste 1886 schon 13 Laternen betreuen und erhielt dafür 85 Mark. Neben den Ausgaben für Neuanschaffungen und Anzünder kamen hin und wieder Reparaturkosten auf die Gemeinde zu, z.B. für zerbrochene Scheiben.

1904 gab Amtmann Busch bekannt: Die vereinigten Stellen eines Nachtwächters und eines Laternenwärters für Bork sollen durch eine geeignete Persönlichkeit besetzt werden.
Bewerber können sich bei dem Unterzeichneten melden
.

Selm

In Selm kam es erst 1896 zum Aufstellen von Laternen. Zur Beleuchtung des Weges vom Bahnhof zum Dorf und einiger Ecken des Dorfes sollen vorläufig 8 Laternen beschafft werden. Der Amtmann wird wegen der Beschaffung die nöthigen Ermittlungen anstellen und sollen die Standorte demnächst noch bestimmt werden. So entschied die Gemeindevertretung unter dem Vorsitz des Amtmanns Busch im Dezember.

Nachdem fast ein Jahr später der Schuster Heinrich Hüsemann kritisierte, dass das Anzünden der Laternen noch nicht öffentlich an den Mindestfordernden vergeben worden war, sondern der Nachtwächter diese Aufgabe mit übernommen hatte, lud Amtmann Busch für den 14. Dezember 1897 in die Wirtschaft der Witwe Wille in Selm ein.

Die Bedingungen für die Übernahme dieser Stelle lauteten: Unternehmer muß 1. die Laternen am 15. September aufstellen und sogleich nach dem 20. März abnehmen und nach gründlicher Reinigung vorsichtig an den ihm anzuweisenden Aufbewahrungsort verbringen.
2. Die Laternen während der Brennzeit vom 20. September bis 20. März putzen, reinigen, zu den ihm vom Amtmann anzugebenden Zeiten an den anzugebenen Tagen pünktlich anzünden und Abends um 10 Uhr beginnend beim Bahnhof auslöschen.
3. Gutes Steinöl, Dochte und Cylinder ausreichend für die Brennzeiten liefern und aufbringen.

Vier Männer erschienen. Das erste Gebot lautete auf 100 Mark. Die drei Letztfordernden waren Heinrich Hüsemann mit 80 Mark, der Anstreicher Heinrich Sommer mit 75 und der Tagelöhner und Korbmacher Heinrich Kortendieck mit 74 Mark. Zwei Tage nach dieser Versteigerung meldete sich Heinrich Sommer noch einmal beim Amtmann mit der Bitte, ihn nicht bei der Vergabe zu berücksichtigen. Seine Worte waren: Wenn es eben möglich ist, wolte ich wohl auf die Laternen verzigten, weihl H. Kortendick Sie gerne haben will, er sagte nähmlich, weil er doch Geld an die Gemeinde Selm zahlen muß, wolte er das gerne abferdinen, ich bitte Sind Sie so gut und Freundlich und gebe Sie mir die Laternen doch nicht. Diese Großherzigkeit hatte Erfolg. Die Gemeindeverordneten wählten Heinrich Kortendieck.

Ein Jahr später realisierte dieser allerdings, dass er nach der Beschaffung der Brennmaterialien für seine Arbeit bitter wenig übrig behielt und bat um eine Erhöhung seines Lohns. Die Gemeindevertreter stimmten zu und gaben ihm zehn Taler mehr. Wie lange er diese Arbeit ausführte, ob und wann er von anderen abgelöst wurde, bleibt offen.

1907, als der Selmer Nachtwächter Heinrich Wanders seinen Dienst wegen körperlicher Gebrechlichkeit kündigte, entschied die Gemeinde, auch in Selm die Stelle des Nachtschutzmannes (wie die Nachtwächter inzwischen genannt wurden) mit der des Laternenwächters zusammenzulegen. Um circa 26 Laternen musste der Mann sich kümmern und sollte dafür 500 Mark erhalten. Rüstige Männer mit tadelloser Führung, welche auf Übernahme dieser Stelle reflektieren, können ihre Bewerbungen baldigst bei dem unterzeichneten Amtmann schriftlich anbringen, so hieß es in der Ausschreibung.

Drei Monate später war noch nichts entschieden. Die offene Stelle wurde noch einmal mit der Erhöhung des Lohns um 200 Mark bekannt gemacht. Gleichzeitig erkundigte sich der Amtmann beim Landrat, ob diese Stelle vielleicht einem Militärangehörigen vorbehalten war. Da Selm inzwischen mehr als 2.000 Einwohner besaß, traf dies zu. Deshalb musste die Stelle in einer sogenannten Vakanzenliste veröffentlicht werden. Drei Bewerbungen (aus Selm, Detmold und Tiefendorf) finden sich in der Akte. Diese Männer wurden alle mit der Nachricht beschieden, daß die Stelle einem anderen Bewerber übertragen worden ist. Wer der Glückliche war, wird nicht erwähnt. 

Die Stadt Silute in Litauen erinnert an die Einführung der Gasbeleuchtung mit einem großen Mauerbild.

Februar 2020 
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[1] https://www.strassenbeleuchtung.de.
[2] und folgende Zitate: StA Selm, AB-1 – 476.

 
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