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Zeitschrift für Regionalgeschichte Selm und Umgebung - ISSN 2366-0686

Heinrich Schwenniger, Lehrer in Selm 1825-1870

Christel Gewitzsch

... einer der besten Lehrer des Schulbezirks[1] sei, nach Aussage des Schulinspektors, der Heinrich Schwenniger. So liest man in dem Protokoll einer gemeinsamen Sitzung des Selmer Gemeinderats und des Schulvorstandes vom 15. Dezember 1839, als es darum ging, dem Lehrer eine höhere Zulage zu gewähren.

Der Kampf ums Geld

1. ein Lehrer

Man laufe Gefahr, bei fernerer Vorenthaltung dieser 20 T. den p. Schwenniger zu verliehren, da er gute Chancen habe, die Lehrerstelle in Olfen zu erhalten. Schon 1833 hatte die Gemeinde Selm dem Lehrer eine Zulage von 40 Talern zugebilligt, doch verweigerte die Regierung diese Erhöhung wegen der angespannten finanziellen Lage Selms. Der erneute Vorstoß führte zu einem jahrelangen Briefwechsel zwischen allen Beteiligten, der hier nicht im Einzelnen nachvollzogen werden soll. Genehmigungen, Rücknahmen derselben, Formfehler, Nachfragen der Regierung und des Landrats, Erinnerungen Seitens des Lehrers wechselten sich ab und brachten häufig neue Schwierigkeiten und Hindernisse für regelmäßige und pünktliche Zahlungen, ob aus der Gemeindekasse oder aus dem Lehrer-Zulagen-Fonds.  

Das Thema der Erhöhung war 1839 durch eine Eingabe des Lehrers an den Schulvorstand auf die Tagesordnung gesetzt worden. Schwenniger erinnerte an das ihm gegebene Versprechen, die bei der Einrichtung der Mädchenklasse 1832 für ihn fortfallenden Schulgelder auszugleichen. Die Aussicht in die Zukunft [müsse ihn] nothwendig mit Trauer und langer Sorge erfüllen, er könne nicht mehr für das Auskommen seiner Familie sorgen und werde sich nach einer anderen Stelle umsehen, falls ihm nicht geholfen werde.

Zum Stellenwechsel kam es nicht. Heinrich Schwenniger unterrichtete über mehr als vierzig Jahre die Selmer Schulkinder, davon sieben Jahre – vor der Einführung der Mädchenklasse – als einzige Lehrkraft vor Ort. Zulagen wurden ihm gewährt; zwanzig Taler, später auch vierzig, ab Mitte der 50er Jahre als einziger im Amt Bork aus dem Lehrer-Zulagen-Fonds regelmäßig dreißig Taler. Die Zuwendungen der Gemeinde musste er über einige Jahre hinweg immer neu beantragen, was zu Verzögerungen bei der Auszahlung führte und ins Budget des Lehrerhaushalts Lücken riss. Alle Lehrer hatten ihre Not, mit der Bezahlung auszukommen. Schwenniger schrieb oft von seinem sehr geringen Einkommen und auch andere Stellen erkannten seine missliche Lage an. Er selber nannte zuweilen in seinen Schreiben einige Gründe. Mal schrieb er von den hohen Kosten, die die Erkrankung zweier seiner Kinder verursachten; mal von der Missernte bei den Kartoffeln, die auch die Getreidepreise ansteigen ließ; mal allgemein von der Theuerung aller Lebensmittel und [der] großen Familie. Um 1832 war seiner Frau höheren Orts die Erlaubnis erteilt worden, einen Kleinhandel[2] zur besseren Absicherung der Familie zu unterhalten. 1837 starb sie und hinterließ ihn mit fünf Kindern, von denen das älteste acht Jahre alt war. Er heiratete später erneut.

1837, anlässlich der Verzögerung des Neubaus der Selmer Schule versuchte Amtmann Foecker das Bild von dem besonders belasteten Lehrer zurechtzurücken. Schwenniger hatte Schadensersatz gefordert, erstens, weil er sein Vieh in einem fremden Stall unterbringen musste und er zusätzlich zu den Fütterungskosten den Verlust des Düngers in Rechnung stellte und zweitens, weil er wohl höhere Wohn- und Lebenskosten erstattet haben wollte. In diesem Zusammenhang erfährt man, dass Schwenniger Besitzer eines eigenen Hauses war. Da er dort aber neben einer Krämerei eine Schnapsschänke betrieben hatte, war ihm der Verbleib darin für eine Weile untersagt worden, woraufhin er das Haus vermietete. Aus all diesen Umständen und aus der nötigen Bezahlung und Beköstigung eines Frauenzimmers[3] (wahrscheinlich eine nach dem Tod der Ehefrau angestellte Haushaltshilfe) leitete der Lehrer ein Recht auf Entschädigung ab. Dem Gemeinderat erschienen seine Forderungen zu hoch. Zwei Gerichtstaxatoren wurden eingeschaltet, ebenso die Regierung. Schwenniger musste weitere Nachweise beibringen und nach 19 Monaten der Auseinandersetzung wurden ihm 49 Taler und 14 Silbergroschen zuerkannt.

2. Gewährung einer Zulage

Mit Rücksicht auf seine Verhältnisse[4] genehmigte ihm die Königliche Regierung 1856 eine Teuerungszulage von zwanzig Talern und später noch mal eine Unterstützung für die eigenen Krankheitskosten von fünfzig Talern. Worin weiterhin die besonderen Verhältnisse des Schwennigers begründet waren, wird trotz der umfangreichen Korrespondenz nicht klar. Ein geringes Gehalt, eine große Familie und Erkrankungen der Kinder konnten bei vielen Eingesessenen Anlass zur Klage geben. Über Schwennigers Sohn Alexander erfahren wir noch, dass er auch nach seiner Qualifikation als Bäckermeister wegen eines Nervenleidens ohne Beschäftigung zu Hause bleiben musste. Amtmann Foecker beschrieb das Einkommen des Lehrers 1863 als ausreichend[5], außerdem besitze er ein Privatvermögen.

Im Zusammenhang mit einer Unterstützungszahlung über 25 Taler, die Schwenniger 1862 aufgrund von Bemühungen des Kreisschulinspektors Kersting vom Königlichen Ministerium für geistliche Angelegenheiten erhielt, legte der Lehrer eine Übersicht über sein Einkommen vor. Als Schulgeld bezog er von 132 Kindern 116 Taler und 18 Silbergroschen. Für jedes Kind mussten 26 ½ Silbergroschen im Jahr gezahlt werden. An Zulagen standen ihm insgesamt 70 Taler und als Gehalt für das Spielen der Orgel 15 Taler zu. 20 Taler brachten ihm Pachtgelder von Grundstücken, die der Schule gehörten und 7 Taler und 18 Groschen gingen als Zinsen aus Schulkapitalien ein. Zusammen kam der Lehrer demnach auf ein jährliches Einkommen von 229 Talern und 6 Silbergroschen. Die 20 Taler Pachtgeld wollte er als Einnahme aber nicht gelten lassen, weil die Grundstücke aus der Gemeinheits-Theilung herrühren, und [ihm] die Kultur und Einfriedung beträchtliche Kosten[6] verursacht hatten. Zur Einschätzung seiner wirtschaftlichen Lage ergänzte er wie folgt: Noch erlaube ich mir zu bemerken, daß sich hier nicht sehr wohlfeil lebt, weil alle Lebensbedürfnisse gegen die Preise des nahen Lüner Fruchtmarktes bezahlt werden müssen. Es liegt mithin auf der Hand, daß in meinen Verhältnissen im verflossenen Jahre mein Einkommen nicht zur Hälfte ausgereicht hat, die nothwendig gewordenen Ausgaben zu bestreiten.

Einer der besten Lehrer

3. Anschauungsunterricht

Wie sah es nun mit der Qualifikation des Lehrers Schwenniger aus? Über seine Ausbildung erfahren wir nichts. In dem ersten in den Akten zu findenden Bericht über das Volksschulwesen im Dienstinspektionsbezirk Lüdinghausen[7] von 1832 heißt es über den Lehrer Schwenniger, wie über die meisten anderen Lehrer und Lehrerinnen auch, dass sein Betragen unbescholten und der Unterricht und die Erziehung in genügendem Fortgang seien. Ein Jahr später attestierte der Schulinspektor ihm Sprachkenntnisse und dass er gewandt im Rechnen sei. Es wird sein Organisten-Amt erwähnt und seine gute Stimme und gutes Gehör. Die Kinder sind gut unterrichtet; die beiden ersten Klassen werden auch im Choral-Gesang unterrichtet und sind schon gut darin geübt.

1836 nannte Schulinspektor Rohling das moralische Betragen Schwennigers musterhaft. Seine Amtspflichten erledige er mit Treue. Die Kinder bewiesen sich in allen Fächern gut unterrichtet, im Kopf- und Tafelrechnen vorzüglich. Die 2te Klasse von unten konnte nicht richtig lesen. Die Baumschule auf widrigen und nassen Boden angelegt will nicht gedeihen. Im nächsten Bericht hob Rohling die gute Methode Schwennigers hervor, durch Anleitung und Prüfung den Knaben das Bruchrechnen beizubringen. Im Jahr danach schrieb der Inspektor: Die Kinder herrschten freudige Thätigkeit und waren ruhig. Aufsatz und Handschrift war recht gut. Die Leistungen der Kinder durch alle Klassen bewährten den Fleiß wie die Fähigkeit des Lehrers. Wieder ein Jahr später hieß es: Die Schule zeugt von der Geschicklichkeit und von dem Fleiße des Lehrers. 1840 formulierte Rohling: Die Schule stellt sich recht befriedigend dar.

In diesem Tenor äußerte sich der Schulinspektor auch in den folgenden Jahren. Die Leistungsprädikate waren gut bis befriedigend, der ansprechende, oft mehrstimmige Chorgesang fand Gefallen und die Schule schien an Fleiß, Ruhe und Ordnung gewöhnt. Besonders beeindruckt zeigte sich Rohling bei der Prüfung 1843. Der Lehrer hatte ein Blatt und einen Bleistift in der Hand um solche zu verzeichnen, die nicht fleißig waren. Das stumme Vorzeigen machte einige schon aufmerksam.

Als 1863 ein neuer Schulinspektor die Selmer Schulen überprüfte, litt Schwenniger schon an einem wunden Fuße. Dass er guten Willens sei, bestätigte aber auch Inspektor Kersting. Amtmann Foecker fasste in einem Schreiben an Kersting anlässlich der Bemühungen um einen Stellvertreter für Schwenniger vier Jahre später zusammen: Er hat nun fast 46 Jahre als Lehrer fungirt, ist grau und alt im Amte geworden und hat sich während seiner langjährigen Dienstzeit, was nicht zu verkennen ist, Verdienst gesammelt, die gewürdigt werden müssen.[8]

Nebentätigkeiten

Neben dem Lehren und der Vor- und Nachbereitung des Unterrichts hatte der Lehrer sich noch um andere Dinge zu kümmern. Da stand an erster Stelle seine Aufgabe als Organist. Das Amt war fest mit der Lehrerstelle verbunden und Schwenniger übte es offensichtlich zur allgemeinen Zufriedenheit aus.  

Vom Pfarrer war Schwenniger außerdem mit der Einübung der Lieder und Leitung des Gesangs während der Gottesdienste betraut worden und zu diesem Zwecke unterrichtete er, auch nachdem in Selm eine Mädchenklasse eingerichtet worden war, die Schülerinnen im Gesang. Dafür erbat er 1863 eine einmalige Vergütung. Nebst der großen Mühe und der öfteren Uebung, durch welche nur ein Erfolg erzielt werden kann, war [er] nicht selten gezwungen zur Beschaffung der nöthigen Musikalien baare Auslagen zu machen.[9] An Amtmann Foecker appellierte er, daß eine vermehrte Arbeit im Interesse der Gemeinde, wozu eine Verpflichtung nicht vorliegt, wohl einmal eine materielle Anerkennung verdiene, und so hoffe ich, daß mein gehorsames Gesuch Ihre geneigte Unterstützung finden werde.

Die Gemeindevertreter lehnten den Antrag des Lehrers ab, denn der Gesangsunterricht gehöre schließlich zu den Lehrgegenständen. Schwenniger ließ nicht locker und richtete über den Dienstweg sein Anliegen an die Regierung. Dem Amtmann machte er noch einmal deutlich, daß Lehrmittel zur Einübung eines mehrstimmigen Gesanges erforderlich, mithin immer einige Auslagen für Musikalien nothwendig werden, [...] /:Im verflossenen Jahre habe ich drei und zwanzig Sgr. dafür ausgelegt.:/  Auch fand Schwenniger seinen Antrag nicht unbescheiden, denn er wolle schließlich nur für Einmal eine kleine Entschädigung in Anbetracht [s]einer vieljährigen Bemühungen zur Hebung des Gesanges gehorsamst beantrage[n]. - Ein Arbeiter ist doch seines Lohnes würdig, meinte er.

Amtmann Foecker schloss sich der Ablehnung der Gemeindevertreter an, wollte aber Schwenniger seine Auslagen für Materialien erstatten, falls dieser eine Bescheinigung des Pfarrers  über deren Notwendigkeit vorlegen konnte. Das unterstrich auch der Landrat in seiner Entscheidung. Er sah allerdings keine Verpflichtung des Lehrers einer Knabenschule an der Mädchenschule Gesang zu unterrichten. Und genau aus diesem Grunde könne er dem Lehrer auch keine Vergütung dafür beschaffen. Da er es aus freiem Willen getan hatte, wäre es seine Aufgabe gewesen, sich vor dem Beginn desselben einer Vergütung dafür zu vergewissern.

Hin und wieder tauchen in den Akten andere Betätigungsfelder auf. Wie alle Lehrer, musste sich Schwenniger um das Lehr- und Lernmaterial kümmern.  So fragte er zum Beispiel zusammen mit seiner Kollegin Zurbrüggen an, ob Absenten-Strafgelder vorhanden seien, die den Lehrkräften zur Beschaffung von Schreibmaterial für arme Kinder überwiesen werden könnten. Mal musste er eine Rechnung des Buchbinders Wenner aus Lüdinghausen über zehn Wandtafeln an den Amtmann einreichen. Kleine Reparaturen am Schulgebäude scheint Schwenniger selbst ausgeführt zu haben, denn 1831 legte er darüber eine Rechnung über etwas mehr als fünf Taler vor. Als in den 30er Jahren die Teilung der Selmer Heide vorgenommen wurde, achtete Schwenniger darauf, dass der Schule der ihr zustehende Anteil zugesprochen wurde. Auch erinnerte er Bürgermeister Köhler an die Verpflichtung der Grenzinhaber der Selmer Heide bis zum 1. Mai d. J. ihre betreffenden Grenze an der Ternscher Mark in einen wehrbaren Stand zu setzen. Den gleichen Hinweis gab Schwenniger in Sachen der Gemeinheit Dinkel.

Und neben den für die Versorgung der großen Familie unentbehrlichen Arbeiten im Garten, versorgte er mindestens eine Kuh und ein Schwein.

Ärger mit der Kundschaft

Obwohl dem Lehrer Schwenniger bei den diversen Überprüfungen ein guter Umgang mit den Kindern bescheinigt wurde, kam es auch bei ihm während seiner langjährigen Lehrertätigkeit zu Unstimmigkeiten mit Schülern und Eltern.

Ein Vorfall wurde aktenkundig. Als sich am 27. April 1847 der Selmer Gemeinde-Vorsteher Weischer an den Amtmann Stojentin wandte: Eur Hochwohlgeboren erhalten Einliegend die Beschwärde des Herrn Lährers Schwänniger zur weiteren Verfügung.[10] Schwenniger hatte wegen folgenden Geschehens bei Weischer um Unterstützung nachgesucht:

Ew. Wohlgeboren

Sehe ich mich genöthigt folgenden Vorfall zu berichten:

Als ich heute Morgen aus der Kirche kam zeigte der Kleidermacher Joseph Surholt mir an, daß ein Knabe ihm Fensterscheiben eingeworfen habe. Bei einer Untersuchung ergab sich, daß Theodor Wulfert den Schaden angerichtet, und wurde derselbe sowohl dieserhalb, als auch wegen frechen Leugnens mit der Ruthe auf vorschriftsmäßige Weise bestraft.

Heute Mittag kam der Vater des gestraften Knaben Joh. Theo. Wulfert - aus dem Mengerschen Hause – und schalt mich darüber auf offener Straße, Angesichts vieler Schulknaben, und drohete mich mit Verklagen als ob ich ein Verbrechen begangen hätte.

4. Unterschrift des Lehrers

Das das nöthige Ansehen des Lehrers durch solche öffentliche Schmähungen sehr leiden würde, wenn dergleichen Fälle ungeahndet vorkommen dürften, so trage ich bei Ew. Wohlgeboren gehorsamst darauf an, daß das nöthige veranlaßt werden möge, damit der p. Wulfert dafür bestraft werde, und bin mit Hochachtung

Ew. Wohlgeboren

Gehorsamer Diener Schwenniger Lehrer

Selm den 26ten April 1847

An den Herrn Vorsteher Weischer Wohlgeboren hier.

Amtmann Stojentin war sich nicht sicher, ob Wulfert bestraft werden konnte und schaltete den Landrat ein. Dieser wollte spontan unverzüglich die Untersuchung an das Land- und Stadtgericht in Werne weiterleiten, strich diese Anweisung aber durch und beauftragte stattdessen den Amtmann mit weiteren Nachforschungen. Stojentin sollte zusammentragen, mit welchen Worten der p. Wulfert geschimpft habe, Zeugen benennen und den Wohnort des Wulfert genauer angeben. Schwenniger konnte aber weder den genauen Wortlaut wiederholen – er habe sich sofort umgewandt und sei in das Schulzimmer gegangen –, noch Zeugen benennen, da er wegen dieser unerwarteten Zuredestellung des Wulfert in eine Stimmung versetzt worden, die ihn zur Beachtung der etwa anwesenden Personen nicht hatte kommen lassen. Falls die Bestrafung des Wulfert von diesen Angaben abhängig sei, so wolle er sich hiermit lieber beruhigen und auf Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens nicht antragen, vielmehr anheim geben, den p. Wulfert die nöthige Zurückweisung von Polizeiwegen zu ertheilen. So geschah es dann auch und der Vorgang wurde zu den Akten gelegt. 

Die letzten Jahre

Die Gesundheit des Lehrers Schwenniger war 1867 so geschwächt, daß er nicht mehr im Stande [war], die Kinder gehörig zu unterrichten und in Zucht zu halten,[11] weshalb man ihm einen Gehilfen zur Seite stellte. Der Schulamtskandidat Johann Rottmann übernahm den Unterricht in fast allen Fächern, während der alte Schwenniger [...] ihm ratend und helfend zur Seite [stand]. So ist für das Wohl der Schule gut gesorgt, resümierte Kreisschulinspektor Kersting. Heinrich Schwenniger starb am 30. Mai 1870.

Juni 2017
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[1] und folgende, falls nicht anders vermerkt:  StA Selm, AB-1 – 220.
[2] LAV NRW W, Kreis Lüdinghausen Nr. 871.

[3] StA Selm, AB-1 – 252.
[4] StA Selm, AB-1 – 220.

[5] StA Selm, AB-1 – 215.
[6] und das folgende Zitat: LAV NRW W, Kreis Lüdinghausen Nr. 1089.

[7] und folgende: LAV NRW W, Kreis Lüdinghausen Nr. 871.
[8] LAV NRW W, Kreis Lüdinghausen Nr. 1089.

[9] und folgende Zitate: StA Selm, AB-1 – 215.
[10] und folgende: StA Selm, AB-1 – 218.

[11] und folgende: LAV NRW W, Kreis Lüdinghausen Nr. 1089.

 
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