aktenlage
Zeitschrift für Regionalgeschichte Selm und Umgebung - ISSN 2366-0686

Hermann Busch, der letzte Borker Amtmann im 19. Jahrhundert

Christel Gewitzsch

Der Zustand meiner Augen ist nun so schlecht geworden, daß ich in der Ausübung meiner Amtspflichten sehr behindert bin,[1] schrieb Amtmann Ludwig Döpper im September 1894 an den Landrat in Lüdinghausen und beantragte seine Pensionierung für das Ende des Jahres. Er war 71 Jahre alt und alle sahen ein, dass er seinen Ruhestand verdient hatte.

Einen Ehrenamtmann – also einen, der ohne Gehalt das Amt übernehmen konnte – fand man im Bezirk Bork nicht. Daraufhin übertrug der Oberpräsident die kommissarische Verwaltung des Amtes zum 1. Januar 1895 dem Verwaltungssekretär Hermann Busch aus Hagen. Am 3. Januar wurde Busch in Anwesenheit des Landrats Graf von Wedel in sein Amt eingeführt. Und am selben Tag entschied die Amtsversammlung auch über seine Bezahlung. Als Gehalt bewilligte sie ihm 2400 Mark jährlich, 800 Mark  Dienstunkosten-Entschädigung kamen hinzu, wovon er auch alle Formulare beschaffen musste. Seine Amtswohnung kostete ihn 300 Mark Miete, für die Reinigung und Heizung des Büros bekam er 75 Mark jährlich. Das Gehalt des Amtssekretärs von 900 Mark zahlte die Amtskasse.

Schon im Mai 1895 erwartete der Oberpräsident Auskunft über die Dienstführung des kommissarischen Amtmanns. Mit der kurzen Mitteilung des Landrats, dass alles in Ordnung sei, gab er sich nicht zufrieden und ließ über den Regierungspräsidenten anordnen, durch eine Revision die dienstliche Tüchtigkeit des Busch[2] zu überprüfen. Besonders interessierte ihn, ob der Busch im Verkehr mit anderen Behörden und den Amtseingesessenen ein entgegenkommendes und taktvolles Verhalten hat erkennen lassen. Die Revision wurde anberaumt und ergab nur kleine Unregelmäßigkeit in der Amtsroutine. Der Umgang mit anderen Behörden und der Bevölkerung ließ nichts zu wünschen übrig. Als Standesbeamter, welchen Posten er in der stark bevölkerten Stadt Hagen sehr lange eingenommen hat, ist er besonders tüchtig.

Knapp zwei Wochen später meldete sich der Oberpräsident erneut. Ihm war zu Ohren gekommen, dass Busch in seiner früheren Stellung als Büreaugehülfe beim Amt Senden durch Schulden machen Anstoß erregt hatte. Darüber sollten in vertraulicher Weise Auskünfte eingeholt werden, bevor man die endgültige Anstellung plante. Landrat Graf von Wedel fragte den Betroffenen und meldete: Der Amtmann Busch hat 1889 [?] beim Amtmann Frhr v Droste Hülshoff in Senden als Amtssecretair gearbeitet und in dieser Zeit nach seiner Angabe bei seinem Hauswirth Böcker 150 M Schulden gehabt, welche er in 2 Raten 1889 und 1890 getilgt hat. Im Oct. 1893 ist er in die Ehe getreten mit der Tochter eines Grubendirectors, welche sich in sehr günstiger Vermögenslage befindet u. er behauptet, daß seine financiellen Verhältnisse durchaus geordnet sind. Ich halte diese Angaben für durchaus glaubwürdig und bin der Ansicht, daß der Kreisausschuß einstimmig die definitive Anstellung des Herrn Busch als Amtmann von Bork befürworten wird.

1. Einladung zur Amtseinführung

So geschah es auch. Am 2. November 1895 wurde Busch vom Landrat in sein Amt eingeführt.

Eine Beschwerde

Die erste in der Akte auftauchende Beschwerde über Amtmann Busch kam von dem, damals in Münster wohnenden, Polizeikommissar a.D. Schlief. (Mit dem Titel schmückte er sich zu Unrecht.) Schlief warf Busch eine Verletzung der Amtsverschwiegenheit vor. Auf einem Schreiben des Amtes interpretierte er die etwas groß ausgefallene Unterschrift des Amtssekretärs Göbel (der damit nur die Richtigkeit der Reinschrift bestätigt hatte) als zweite, gleichberechtige Unterschrift und glaubte, damit seien seine internen Familienangelegenheiten preisgegeben worden. Busch war empört ob dieser Beschuldigung. Er schilderte die zerfahrenen Verhältnisse der Schlief’schen Familie, [die] hier in aller Munde sind, und das rücksichtsvolle Verhalten des Amtssekretärs, der die ersten Schreiben des Schlief, um die beiden Büreaulehrlinge hier vor Versuchung vor Verletzung der Verschwiegenheit zu schützen, ... bis nach Erledigung in der Tasche getragen hatte.

Nur mit Schliefs Ehefrau und Schwiegermutter habe er über diese Angelegenheit gesprochen. Die Mutter bat er, noch etwas Mitleid zu haben und die Frau und zwei Kinder, welche von Schlief ins Unglück gebracht sind, noch etwas bei sich zu behalten und die Frau Schlief [ermahnte er], sich mehr vertragsam ihrer Mutter gegenüber zu stellen. Über Schlief schrieb der Amtmann: Er ist etwas 30 Jahre alt, verheiratet mit einer Stieftochter des Colon Rautert zu Hassel und Vater von 2 Kindern, war zur Zeit seiner Verheirathung hier Gehülfe bei meinem Amtsvorgänger, dann Sekretär auf dem Amte Lünen und zum Schluss Polizei-Commissar in Rellinghausen im Landkreis Essen. Die Frau hatte als angeschichtetes [?] Kind etwa 6000 Mark Kapitalvermögen, was aber sehr bald von Schlief durchgebracht worden ist. Schon bei oder vor der Verheirathung haben davon 600 Mark an ein anderes Mädchen gezahlt werden müssen, infolge Erkenntnis des Amtsgerichts in Lüdinghausen, als diese Person zur Aufgebotzeit Einspruch erhoben hatte. Aus seiner letzten Stellung ist Schlief vor etwa Jahresfrist entlassen worden wegen eines ärgerniserregenden Umganges mit einem Dienstmädchen, welches jetzt vor kurzer Zeit ein von ihm erzeugte Kind geboren haben soll. Seitdem lebt er angeblich als Agent in Münster, ohne sich auch nur im Geringsten um Frau und Kinder zu kümmern.

Auch der Landrat des Kreises Essen stellte dem Schlief kein gutes Zeugnis aus. Er habe sich verschiedene Dienstwidrigkeiten zu Schulden kommen lassen, sich zum Beispiel ohne Urlaub für mehrere Tage von seinem Dienstorte entfernt und zwar mit seiner früheren Dienstmagd, mit der (er) in unerlaubtem Verkehr gestanden haben soll. Nach entsprechenden Vorhaltungen bei seiner Rückkehr hatte Schlief den Dienst quittiert. Seine Beschwerde gegen Busch wurde vom Landrat zurückgewiesen.

Zwei weitere in der Akte genannten Beschwerden, eine von 1900, die nächste von 1904, werden nicht genauer dargelegt.

Die weitere Arbeit

2. Hermann Busch

1898, Busch konnte sich gerade über eine Gehalterhöhung von 300 Mark freuen, stand eine weitere Bürorevision an. Die Mitteilung des Landrats darüber war dem Regierungspräsidenten wieder zu knapp; er wollte vom Landrat ein Gesamturteil über die Verwaltung des Amtes Bork. Wedel schrieb: Die Verwaltung des Amts Bork liegt bei dem Amtmann Busch in guten Händen. Derselbe hat das Vertrauen der Bevölkerung, ist gewandt im Büreau-Dienst u. richtet sein Augenmerk auch auf die äußeren Verhältnisse seines Verwaltungsbezirks mit gutem Erfolge. Seiner Neigung, mehr Zeit als nöthig der Geselligkeit zu widmen, bin ich einmal warnend entgegengetreten, weil ich fürchten mußte, daß die dadurch bedingten Ausgaben seine Verhältnisse übersteigen könnten.

Nach späteren Revisionen äußerte sich der Landrat in ähnlicher Weise. Meistens hatte er nicht viel zu bemängeln, sondern zeigte sich zufrieden mit der Verwaltung des ziemlich großen Amtes. Busch sei ein frischer, begabter und leistungsfähiger Beamter, der sich allgemeiner Liebe und Achtung erfreut und eine ansprechende Art hat im Verkehr mit den Eingesessenen. Doch dann folgte wieder die Einschränkung: Er ist gern überall dabei und in Folge dessen in der Erledigung der Geschäfte manchmal etwas säumig, jedoch hat sich das in den letzten Jahren erheblich gebessert und ich zähle trotzdem Herrn Busch zu den tüchtigen Beamten meines Verwaltungsbezirks. Ein Jahr danach hob Wedel besonders hervor: Seine patriotische Gesinnung tritt immer angenehm hervor.

Der Niedergang

Im August 1918 reichte Busch ein Urlaubsgesuch ein. In dem beigefügten Attest bescheinigte ihm der Sanitätsrat Dr. Brinkmann aus Dortmund eine leichte Hypotrophie (Unterentwicklung) des Herzens, eine Leberschwellung und Verdauungsbeschwerden. Für die vollständige Wiederherstellung empfahl der Arzt eine Erholungszeit von mindestens 6 Wochen, damit der Patient sich eine länger dauernde Ruhe gönnen konnte. Dem Gesuch wurde stattgegeben. Die Vertretung übernahm der erste Beigeordnete Gutsbesitzer Hugo Reygers.

Ein halbes Jahr danach kam es knüppeldick. Busch wurde angeklagt, in den Jahren 1916 und 1917 für Amtstätigkeiten Geld angenommen zu haben. Außerdem sollte er im Oktober und November 1918 den vorläufig festgenommen Franz Citrona länger als erlaubt eingesperrt und versucht haben, durch Misshandlungen ein Geständnis zu erpressen.

Während die dritte Strafkammer des Landgerichts Münster am 27. März 1919 die Eröffnung eines Hauptverfahrens gegen Busch noch ablehnte, beschloss dies im April aufgrund einer Beschwerde der Staatsanwaltschaft der Strafsenat des Oberlandesgerichts in Hamm, weil der Angeschuldigte hinreichend verdächtig erschien.

Amtmann Busch reichte daraufhin einen Antrag auf Versetzung in den Ruhestand ein. Aber erst einmal wurde er beurlaubt, das gegen ihn laufende Disziplinarverfahren wegen des Strafverfahrens ausgesetzt, ein Stellvertreter für ihn berufen und seine Diensttätigkeit genauer unter die Lupe genommen.

Zur Zeit des Beschlusses auf Eröffnung des Hauptverfahrens hatte ein für Busch wichtiges Papier noch nicht vorgelegen. Darin bescheinigte der Nervenarzt Prof. Dr. Toebben, dass sich Busch’ Zustand sehr verschlechtert habe, er gegenwärtig und auch für absehbarer Zeit nicht verhandlungsfähig und daß seine Behandlung in der geschlossenen Abteilung eines geeigneten Sanatoriums notwendig sei. Damit hatte der Prozess erst einmal ein Ende gefunden. Busch wurde in die Ehrenwall’sche Heilanstalt in Ahrweiler eingewiesen.

Die vorgesetzten Behörden suchten nach Auswegen aus dem Dilemma, da es bei seinem Geisteszustand noch Jahre dauern kann, bis das gegen ihn schwebende Strafverfahren durch schwurgerichtliche Verhandlung oder durch den Tod des Amtmanns seine Erledigung finden wird. Sie dachten an Zwangspensionierung und bestellten beim Landrat die Erklärung, dass er nach pflichtmäßigem Ermessen den Amtmann Busch zu Bork wegen mangelnder körperlicher und geistiger Gesundheit für unfähig halte, seine Amtspflichten ferner zu erfüllen. Dann aber stieß der Regierungspräsident auf die schon in der Personalakte liegende Bitte um Versetzung in den Ruhestand und plädierte gegenüber dem Oberpräsidenten dafür, diesem Antrag nun stattzugeben. Zwar kenne er den Ministerialerlass, der dieses verbiete, doch wäre es in diesem Fall von öffentlichem Interesse, die Stelle für eine Neubesetzung frei zu machen. Der Oberpräsident stimmte zu und Hermann Busch wurde zum 1. Oktober 1919 in den Ruhestand versetzt.

Aufräumarbeiten

3. Unterschrift Dr. Hendrichs

Schon im Juli des Jahres war der Amtmanns-Anwärter Rechtsanwalt Dr. Hendrichs mit der Vertretung beauftragt worden. Neben den laufenden Arbeiten musste er sich immer wieder mit unklaren Vorgängen aus der Amtszeit des beurlaubten Busch befassen. Zuerst kamen die Polizeidiener auf ihn zu und beklagten, die ihnen zustehenden Bezahlungen für Besorgungen und Zustellungen im Auftrag der Provinzial-Feuer-Sozietät nicht bekommen zu haben. Dem Amtmann waren diese Gelder übergeben worden und nach ihrer Meinung hätte er sie an sie weitergeben müssen. Eine jährliche Verteilung sei nicht vorgeschrieben, antwortete Busch aus Ahrweiler, aber er habe natürlich nichts dagegen einzuwenden, wenn der dort errechnete Betrag jetzt in vorgeschlagener Weise zur Verteilung gebracht[3] werde.

Dann erschien der Gutspächter von Haus Dahl Heinrich Ewringmann, der den Verkaufspreis plus Zinsen von einem ihm zugelaufenen Bullen einforderte, weil der Eigentümer sich nicht gemeldet hatte. Busch gab an, Ewringmann habe ihn beauftragt, die Summe nach eigenem Ermessen nach Abzug von 50 Mark für den Kriegerverein wohltätigen Zwecken zukommen zu lassen. Was wiederum der Pächter vehement bestritt. Busch gab nach, beschwor aber die Richtigkeit seiner Aussage mit Bezug auf seinen Diensteid.

Bei den Gemeindevorstehern fragte Hendrichs an, ob und in welcher Höhe ihnen die Dienstunkostenentschädigung ausgezahlt worden waren. Der Borker hatte zugunsten des Amtmanns darauf verzichtet, der Selmer war neu im Geschäft und hatte noch nichts bekommen, der in Altlünen war halbjährlich bezahlt worden.

Hendrichs fand zwei Sparbücher von dem Spar- und Darlehnskassenverein in Bork, deren Bestände er nicht nachvollziehen konnte, erklärte einige der Unregelmäßigkeiten aber mit den Besonderheiten der Abteilungen für Kriegswirtschaft im Amtsbezirk. Die Gemeinden, so erläuterte er, seien bei Einführung dieses völlig neuen Zweiges in der Verwaltung nicht vorbereitet und kontrolliert worden und hatten sich so recht und schlecht durchgeschlagen, wie es eben ging.

Befremdlich an der Korrespondenz des Dr. Hendrichs erscheint sein offenherziger Umgang mit der Krankheit des Amtmanns. Jedem teilte er ohne Not mit, dass Busch sich wegen geistiger Erkrankung in einem Sanatorium befindet. Eine andere Formulierung lautete: Herr Amtmann Busch ist z. Z. wegen geistigen Defectes in einer Heilanstalt.

Hendrichs war die Vertretung des Amtmanns mit der Aussicht auf Übertragung der kommissarischen Verwaltung dieses Amtes nach dessen Freiwerden[4] angedient worden. Und sogleich arbeitete er daran, diese Anstellung auch zu bekommen. Er wusste vom Pensionsantrag des Busch‘ und versuchte, mit einem Hinweis auf das Freundschaftsverhältnis des Amtsbeigordneten Reygers mit dem Oberpräsidenten, die Annahme des Antrags zu befördern. Er begründete sein Drängen: Ich habe mich sehr gut hier eingelebt und hoffe, wie es den Anschein hat, mit allen Parteien erspriesslich zusammen arbeiten zu können. Das Amt ist so in jeder Beziehung interessant und ausserdienstlich angenehm, dass ich keinerlei Wünsche mehr habe. Der Sprung ins Ungewisse ist sehr schnell auf festen Boden gelangt.

Besondere Anstrengungen seinerseits waren aber gar nicht nötig. Pünktlich zum 1. Oktober 1919 wurde er mit der kommissarischen Verwaltung des Amtes beauftragt und schon im Juni 1920 folgte seine endgültige Ernennung. Die war von der gesammten Amtsvertretung, in der alle Berufe und Volksschichten vertreten sind, beantragt worden. Damit entsprach die Lage dem Bild, welches Landrat Graf von Westphalen von Hendrichs gezeichnet hatte. Er schrieb dem Regierungspräsidenten: Dr. Hendrichs hat es zunächst verstanden, sich das Vertrauen der verschiedenen Bevölkerungsschichten (Landwirtschaft, Industrie, Bürgertum und Arbeiterschaft) zu gewinnen. Dabei kann ich nicht verhehlen, daß ihm dies durch eine etwas stark hervortretende Geschicklichkeit, sich als besonders warmherzigen Vertreter derjenigen Schicht, mit der er gerade verhandelte, zu gebärden, gelang. Mit diesem gezeigten Verständnis für seine Gesprächspartner ging Hendrichs so überschwänglich um, dass er bei kommunistischen Unruhen in den Verdacht geriet, mit der radikalen Richtung zu sympathisieren und selbst Angehörige der Roten Armee nach einem angehörten Telefongespräch ihn als ihren Mann betrachtet[en].

Hendrichs blieb bis 1933 im Amt.

April 2018
______________________________ 

[1] StA Selm, AB-1 – 26.
[2]
und folgende Zitate: LAV NRW W, Regierung Münster, Nr. 1515.
[3]
und folgende Zitate: StA Selm, AB- 2 – 1207.
[4] und folgende Zitate: LAV NRW W, Regierung Münster, Nr. 1515.

 
Email