aktenlage
Zeitschrift für Regionalgeschichte Selm und Umgebung - ISSN 2366-0686

Die Lehrer Bathe in Cappenberg

Christel Gewitzsch

1. Johannes Bathe

Nachdem der seit 1805 in Cappenberg als Lehrer und Vikar tätige Alexander Hochgesang Ende August 1834 gestorben war, übernahm die Lehrer-, Küster- und Organistenstelle in Cappenberg der am 3. August 1811 in Bork geborene Johannes Bathe. Seine Ausbildung hatte er im Seminar in Büren erhalten, aus dem er 1832 mit dem Zeugnis Nr. 2 – recht gut – entlassen worden war. Bevor er neun Jahre nur provisorisch, dann ab November 1842 definitiv die Stelle in Cappenberg übertragen bekam, war er für je ein halbes Jahr an zwei anderen Schulen eingesetzt gewesen. Seinen Militärdienst beendete er als Halbinvalide. In der 1875 ausgestellten Matrikel der Knaben- und Mädchenschule zu Cappenberg ist über ihn zu lesen, dass er verheiratet und Vater von sechs Kindern war. Die Möglichkeit zur Gartennutzung an der Schule wird ihm deshalb sehr willkommen gewesen sein.

Eine lange Wartezeit

Die lange Zeit der provisorischen Anstellung des Lehrers, die 1838 von der Königlichen Regierung kritisch hinterfragt wurde, hatte zwei wesentliche Gründe. Erstens bemängelte Pfarrer Zuhorn, der zuständige Schulinspektor aus Werne, den nicht sehr zufriedenstellenden Zustand der Schule. Zwar habe sich der Lehrer bemüht, die festgestellten Mängel zu beheben und seine Schule erschien auch im Jahre 1837 in einem besseren, aber noch nicht gänzlich befriedigenden Zustande[1], doch schien es dem Inspektor ratsam, mit der definitiven Anstellung noch ein bisschen zu warten. Nur so könne man den nötigen Druck ausüben, um Bathe zu weiteren Verbesserungen zu zwingen. Ihm habe es bisher nicht an einem guten, als an einem kräftigen und ausdauernden Willen gefehlt. Der zweite Grund lag in der besonderen Ausgestaltung dieser Lehrerstelle. In einem Schreiben stellte der Schulvorstand die komplizierte Situation in Cappenberg dar. Die Lehrerstelle war zu einer Schulvikarie umgewandelt worden und deshalb konnte die definitive Anstellung des Lehrers nicht eher ertheilt werden ..., bis die Vikarie definitiv organisirt und deren Einkommen und Subsistenz gehörig stipulirt [rechtswirksam] war.

Zwei Jahre vor der endgültigen Anstellung wurden, vielleicht tröstete das ein bisschen, die Wohnungen für den Lehrer und den Hilfsgeistlichen im Schulgebäude renoviert. Aber ein gewisses Misstrauen schimmerte auch hierbei durch; denn der Landrat hielt es für nötig, den beiden bei der Übergabe der Wohnung einzuschärfen, daß das Schul- und die Wohn-Lokale sowie überhaupt das ganze Haus stets sauber und rein zu halten sei; im Hause nichts geschehen dürfe, was gewaltsames oder schnelles Verderben desselben zur Folge haben könnte.[2] Auch dass sie für Reparaturen an Türen, Fenstern und Schlössern u.a. selber aufzukommen hätten, ebenso für Dachausbesserungen bis zu einem Taler, wurde ihnen bei dieser Gelegenheit mitgeteilt.

Es war nicht immer leicht

Einige Eingesessene der Schulgemeinde - 1871

Johannes Bathe versah den Dienst an der Schule bis zu seiner Pensionierung am 1. November 1876. Doch schon 1873 erkannte man, dass er wegen seines Alters – er war zu der Zeit 62 Jahre alt – dem Schuldienst nicht mehr in genügendem Maße gewachsen war und stellte ihm seinen Sohn Friedrich als Gehilfen zu Seite.

Im Briefverkehr zwischen Bathe und dem Amt ging es in all den Jahren fast ausschließlich um eine gerechtere Bezahlung. In der besonderen Situation von Cappenberg, wo aufgrund der Klosteraufhebung der Staat sich zum Unterhalt der Schule, des Lehrers und des Geistlichen verpflichtet hatte, kam es zu Uneinigkeiten zwischen Regierung und Gemeinde, unter denen der Lehrer zu leiden hatte.

Ein Orden für Bathe?

Vielleicht wegen dieser offensichtlichen Benachteiligung Bathes schlug im zeitlichen Zusammenhang mit dessen Pensionierung der Landrat der Regierung vor, beim Minister der geistlichen usw. Angelegenheiten in Berlin eine über das Allgemeine Ehrenzeichen hinausgehende Auszeichnung für den Lehrer zu beantragen. Die Abteilung des Innern in Münster benötigte dafür den Nachweis, dass der Lehrer nach seinem Bildungsgrade und nach seiner Stellung einen größeren Einfluß auf die Gemeinde und in Lehrerkreisen des Bezirks[3] ausgeübt hatte. Kreisschulinspektor Wallbaum, der nach eigenen Worten den alten Lehrer Bathe in seiner Wirksamkeit nicht kennen gelernt[4] hatte, aber nun vor der Aufgabe stand, ein amtliches Zeugnis zu erstellen, wandte sich an den Schulvorstand und bestellte dort einen Bericht über die Wirksamkeit des Lehrers. Aus den sehr unvollständigen Akten seines Vorgängers, des Superintendenten und Dechanten Overhage aus Werne, konnte er nur entnehmen, dass Overhage dem Lehrer Bathe das Zeugniß pflichttreuen, eifrigen Wirkens ausgestellt hatte, daß die Schule aber zu der Zeit an erheblichen Mängeln litt.[5] Wallbaum wollte dieses Urteil nicht für die Arbeitsleistung des Lehrers insgesamt gelten lassen. Er sah den Grund für den nicht hohen Leistungsstand der Schüler und Schülerinnen in der durch einen Schlaganfall herbeigeführten Kränklichkeit und Schwäche des alten Lehrers.

Der Schulvorstand von Cappenberg gab sich nicht sehr viel Mühe mit der Abfassung des Berichts für die Regierung. Er griff lediglich die Formulierungen der Innenabteilung auf, mit der sie in ihrem Schreiben an den Kreisschulinspektor den geforderten Nachweis erläutert hatte. Der Erfolg war dementsprechend. Der Minister lehnte die Verleihung eines Ordens an Bathe ab. Der Landrat gab nicht auf. 1880 startete er erneut einen Versuch, zu dem der Amtmann aus seinen Unterlagen die persönlichen Daten Bathes zusteuerte. Außerdem bescheinigte er dem Lehrer eine musterhafte Führung, Vaterlandsliebe und eine patriotische Gesinnung. Was aus diesem Antrag wurde, ist in der Akte nicht mehr verzeichnet.

Feierabend

Auf Anregung einiger Mitglieder des Schulvorstandes wurde dem scheidenden Lehrer aber eine andere Ehrung zuteil. Am Tag der Einführung seines Nachfolgers fand ein Abschiedsessen beim Wirt Kreutzkamp in Cappenberg statt, für das der Kreisschulinspektor den Lehrern des früheren Konferenzbezirks Werne, zu dem Bathe Kontakte hatte, schulfrei gab.

Johannes Bathe starb am 10. Februar 1881. Seiner Witwe Aloysie, geborene Stallmann, sprach man eine Pension über jährlich 180 Mark (= 60 Taler) aus der Elementarlehrer-Witwen-Kasse zu. Der Lehrer selber hatte ein Ruhegehalt von 390 Mark bewilligt bekommen.

2. Friedrich Bathe

Der Sohn des Lehrers Bathe sen., der schon seit einigen Jahren seinen Vater an der Schule in Cappenberg unterstützte, wurde nach dessen Pensionierung auf ausdrücklichen Wunsch des Schulvorstandes ab dem 1. November 1876 zu seinem Nachfolger ernannt.

Friedrich Bathe war am 30. April 1853 in Bork geboren worden. Seine Ausbildung erhielt er am Seminar in Langenhorst (heute ein Stadtteil von Ochtrup)und schon als Schulamtskandidat übernahm er die Stelle an der Seite seines Vaters. 1877, das Jahr in dem diese Angaben über ihn zusammengestellt wurden, gehörte er noch der Ersatz Reserve II des Militärs an, war unverheiratet und ohne Kinder.

Überfüllung in Cappenberg

Schülerzahlen von 1876

136 Schüler unterrichtet Friedrich Bathe 1877 in der Schule in Cappenberg, eine die Normal-Maximal-Zahl weit überschreitende[6] Menge, die nach Meinung des Landrats die Errichtung einer zweiten Schulklasse in Cappenberg dringend notwendig machte. Der Amtmann sollte sich mit den Schulgemeinde-Repräsentanten und Schulvorstandmitglieder von Cappenberg beraten, in welcher Weise diesem Uebelstande am besten Abhülfe verschafft werden könne. Der Vorschlag des Amtmanns Döpper – in Absprache mit dem Werner Amtmann Custodis – lautete, zuerst die 21 Kinder aus den Bauerschaften Netteberge, Hassel und Nordlünen auszuweisen, die eigentlich zu anderen Schulbezirken gehörten. Der Werner Vertreter durfte mitberatschlagen, weil auch eine beträchtliche Anzahl von Kindern (1879 = 48 Kinder) aus Langern/Ostick die Cappenberger Schule besuchte. In langen Verhandlungen einigte man sich in Bork und Werne auf das Ausscheiden der Bauerschaft Langern/Ostick aus der Schulgemeinde Cappenberg, so dass eine zweite Klasse in Cappenberg erst einmal nicht errichtet werden musste.

Der Kreisschulinspektor inspiziert

Im April 1883 besuchte Kreisschulinspektor Wallbaum die Schule in Cappenberg und sah sich nach der Kontrolle der Abwesenheitslisten veranlasst, den Lokalschulinspektor Pfarrer Schemm auf die Bedingungen für die Befreiung und Rückstellung vom Schulbesuch hinzuweisen. Eine Schülerin aus Hassel war für das ganze Sommersemester beurlaubt worden. Eine so lange Beurlaubung konnte nur die Regierung selber aussprechen und dafür mussten schon zwingende Gründe vorgelegt werden. Der Pfarrer als Vorsitzender des Schulvorstand durfte innerhalb eines Monats nur für drei Tage beurlauben und der Kreisschulinspektor bis zu acht Tagen. Auch die  Zurückstellung eines schulpflichtig gewordenen Kindes bemängelte Wallbaum, weil nur er das entscheiden dürfe und nicht der Schulvorstand.

Friedrich Bathe wandte sich immer wieder an Wallbaum zur Klärung offener Fragen. So wollte er einmal wissen, ob er berechtigt sei, von den Eltern eines kranken Kindes ein ärztliches Attest einzufordern und er im Verweigerungsfall das betreffende Kind als strafbar verzeichnen[7] dürfe. Im selben Brief fragte er nach, was er machen solle, wenn ein Kind, nach Urteil des Lehrers, ohne genügende Ursache zu Hause geblieben ist, oder nach verweigerter Dispens doch zu Hause bleibt? Wallbaum reagierte gelassen, was dem Lehrer wahrscheinlich nicht wirklich weiterhalf. Bathe solle nach eigener Einschätzung der Verhältnisse vernünftig verfahren und eventuell ein Attest verlangen.

Die Verquickung des Lehramts mit dem des Organisten machte manchmal Probleme. Wie solle er sich verhalten, fragte Bathe, wenn das Seelenamt für ein Begräbnis während der Schulzeit stattfand. Könne er, wie der Pfarrer es vorgeschlagen hatte, die Kinder mit zur Messe nehmen, wenn er sie morgens entsprechend früher in die Schule bestellte? Und Pfarrer Schemms Nachfolger Rothmann (Schemm war im Dezember 1885 gestorben) wollte wissen, ob man dasselbe Verfahren anwenden dürfe, wenn Brautleute ihre Brautmesse um acht Uhr beginnen lassen wollten? – Wallbaum erlaubte es.

Eine zweite Lehrkraft muss her!

Ein andauerndes Ärgernis in Cappenberg blieb die hoffnungslose Überfüllung der Schule. Die Entfernung der Kinder aus Langern/Ostick hatte nur kurzzeitlich für eine Erleichterung gesorgt. Als zweite Maßnahme beantragte der Schulvorstand die Einführung des Halbtagsunterrichts, bei dem die Schulkinder in zwei Gruppen unterrichtet werden konnten. Die Regierung erteilte die Genehmigung. Bei der Organisation dieser Neuerung geriet der Kreisschulinspektor mit dem Lehrer aneinander. Bathe hatte mit einer für Wallbaum unangenehmen Hartnäckigkeit den Beginn des Nachmittagsunterrichts auf 14 Uhr festlegen wollen, bis der Inspektor kategorisch erklärte, des Lehrers Bequemlichkeit stehe nicht in erster Reihe, sondern das Wohl der Schule.

Zwei Jahre nach der Einführung der Zwei-Gruppen-Notlösung klagte Wallbaum gegenüber dem Landratsamt über den unmöglichen Zustand in Cappenberg. Die Verhältnisse seien allen bekannt, es würde aber nichts geschehen. Die bösen Folgen des verkürzten Unterrichts und der übergroßen Kinderzahl zeigen sich aufs Deutlichste, schrieb Wallbaum. Er habe die Schule besucht und sei zu der Überzeugung gekommen, dass er die Sache nicht mehr ruhen lassen darf, wenn die Schule nicht ganz zu Grunde gehen solle. Die Pläne, eine neue Schule an einem anderen Standort zu bauen, seien zwar ganz nett, aber absolut notwendig seien eine unverzügliche Einrichtung einer zweiten Klasse und die Einstellung einer weiteren Lehrkraft.

Schulneubau

Wegen der besonderen Situation in Cappenberg (die Schullast lag  beim Fiskus und sollte bei einer Verlegung der Schule in die Zuständigkeit der Gemeinde Bork übergehen), waren eine Menge Absprachen und Beschlüsse nötig. Da es dabei um viel Geld ging, behandelten die Gremien  vorrangig das Thema der Übernahme der Schullast. Deshalb drang der Kreisschulinspektor mit seiner wiederholten Forderung nach einer zweiten Klasse erst einmal nicht durch, obwohl jeder die Notwendigkeit einsah. Auch als 1891 Lehrer Bathe, der, so Wallbaum, niemals eine sehr feste Natur gehabt hat, auch noch am Kehlkopf erkrankte, sich in Behandlung bei einem Dortmunder Spezialisten begeben musste und nur noch sehr leise sprechen konnte, tat sich in Sachen zweiter Lehrkraft nichts.

1894 konnte Amtmann Döpper das Landratsamt endlich über die Vergabe und den Baubeginn der Cappenberger Schule informieren. Für das neue Gebäude waren gleich zwei Lehrerwohnungen vorgesehen. Als die Schule im Juni 1895 umzog, verlor der Lehrer das von ihm seit vielen Jahren gepflegte Gartengrundstück. Er bat um eine Pachtermäßigung für den neuen Garten, da er diesen erst regelrecht urbar machen musste. In diesem Zusammenhang ist zum ersten Mal von einer zukünftigen Lehrerin die Rede, für die ein Teil des Gartens zu reservieren war. Ein Jahr später fand sie auch namentlich Eingang in die Akte. Ein Fräulein Loerding unterrichtete die Mädchen bis zu ihrem Tod 1905. Der Lehrer Friedrich Bathe war zu diesem Zeitpunkt noch für die Knaben aus Übbenhagen/Cappenberg zuständig.

 September 2017
______________________________

[1] LAV NRW W, Kreis Lüdinghausen, Nr. 63 und folgende zwei Zitate.
[2] StA Selm, AB-1 – 244.
[3] LAV NRW W, Kreis Lüdinghausen Nr. 1073.
[4] StA Selm, AB-1 – 244.
[5]  und folgendes: LAV NRW W. Kreis Lüdinghausen Nr. 1073.
[6] und folgendes Zitat: Stadtarchiv Selm, AB-1 – 248.
[7]  und die folgenden, falls nicht anders vermerkt: LAV NRW W, Kreis Lüdinghausen Nr. 1073.

 
Email