aktenlage
Zeitschrift für Regionalgeschichte Selm und Umgebung - ISSN 2366-0686

Medizinalpersonen im Amt Bork

Christel Gewitzsch

Ob Bader, Feldscher, Chirurg, Stadt- und Landwundarzt, Wundarzt 1. und 2. Klasse oder approbierter Arzt – Bezeichnungen für die Personen, die sich um die Behandlung der Kranken kümmerten, gab es viele. Was die einzelnen tun durften, war nicht immer allen ganz klar. Die Chirurgen und Wundärzte erlernten ihr Handwerk lange in den Barbierstuben und wenn sie ihr Geschick mit dem Rasiermesser unter Beweis gestellt hatten, durften sie einen Kranken auch zur Ader lassen, Blutegel ansetzen oder ihm einen schmerzenden Zahn ziehen. Während des 18. Jahrhunderts änderte sich nicht viel an dieser Situation und trotz staatlicher Bemühungen, die medizinische Versorgung zu verbessern, war auch in den ersten Jahrzehnten des 19. Jahrhunderts kein befriedigender Zustand erreicht. Schon gar nicht auf dem platten Lande. Die Unterscheidung in Stadt- und Landwundärzten sah für die Landbevölkerung die weniger qualifizierten Wundärzte vor. Beide durften sich nach einer Zusatzprüfung auch der inneren Medizin widmen, wenn im Umkreis von mehr als einer Stunde kein approbierter Arzt aufzutreiben war.

Als Anfang 1814 der nun Landesdirektor genannte ehemalige Präfekt des Großherzogtums Berg Giesbert von Romberg Informationen darüber einholte, welche vorhandenen ehemals in französischen, Bergischen und Westphälischen Diensten gestandenen Ober- und Unterärzte und Chirurgen[1] der Bürgermeister des Bezirkes Bork ihm anzeigen könnte, musste Bürgermeister Fuisting passen.

1. Rombergs Schreiben

Wundärzte in Selm

Zwei Jahre später, inzwischen war Schlebrügge kommissarischer Landrat, wollte man wegen der bevorstehenden Organisation des Medizinal-Wesens ... eine vollständige Uebersicht der ... Medizinal-Personen bekommen und Bork meldete den Wundarzt Joseph Bohle aus Selm. Dieser war im April 1797 in Münster geprüft worden. Der Bürgermeister bescheinigte ihm einen gewiß moralisch guten Lebenswandel. Er sei sehr thätig in Ausübung seiner Geschäfte und genieße das Zutrauen seiner Mitbürger. 1818 erfahren wir darüber hinaus, dass Bohle keine Erlaubnis zum Betreiben einer Hausapotheke hatte, sondern sich für die Beschaffung von Medikamenten zwei Stunden auf den Weg machen musste.

Als Bohle 1821 verstarb, setzte sich Bürgermeister Köhler in einem Schreiben an den Landrat intensiv dafür ein, dem Wundarzt Wilhelm Surholt aus Olfen die Niederlassung in Selm zu erlauben. Derselbe hat[te] beiliegende für ihn sehr vortheilhafte Atteste präsentirt[2],  erhielt im März 1821 die Genehmigung und konnte im April der Gemeinde vorgestellt werden. Landrat Schlebrügge war aber noch nicht ganz zufrieden. Er vermisste die Zeugnisse über das bisherige Wohlverhalten des p Surholt, welches derselbe in Händen behalten, sowie über dessen während der Kriegsperiode in den Lazaretten geleisteten Dienste. Erst Ende des Jahres, Bürgermeister Köhler war inzwischen schon mit einer Ordnungsstrafe bedroht worden, lieferte Surholt die Papiere ab und alles schien gut. Doch 1827 kam der Kreisphysikus in seinem Quartalsbericht zu dem Schluß, daß der Wundarzt Surholt zu Selm dem Trunke stark ergeben sey. Erst auf die Nachfrage des Landrats hin stellte Köhler Erkundigungen an und berichtete, daß der p Surhold zu Selm noch immer dem Trunke sehr ergeben; überhaupt sein Lebenswandel liederlich genannt werden kann, und wie ich jetzt vom Hr. Pfarrer Evers erfahren dabei der Unzucht so sehr ergeben sein soll, daß junge Frauenzimmer gar nicht mehr zu ihm hingehen dürfen, auch vom H. Pfarrer sowohl als Caplan allen jungen Mädchens zu Selm untersagt worden persönlich die Hülfe des p Surhold nachzusuchen. Ob demselben noch ferner die chirurgische Praxis zu gestatten, will ich jedoch dem Ermessen höhere Behörde anheimstellen.

2. Schlebrügge in Sachen Surholt

Der Landrat seinerseits schritt auch nicht sofort ein, sondern meldete sich erst wieder als über die Trunksucht und das unsittliche Leben des Wundarztes Surholt zu Selm ... bei der Hochlöblichen Regierung Klage geführt worden war. Surholt wurde zur Vorhaltung seines nichtswürdigen Betragens auf die Kreisstube bestellt.

Nicht nur die Selmer waren betroffen. Für einige Jahre hatte Suholt im ganzen Amtsbezirk die Behandlung armer Kranker übernommen. Über die Vorhaltungen seitens des Landrats erfahren wir nichts weiter. 1829 soll Surholt – so hatte es der Bürgermeister gehört  –  nach Brasilien ausgewandert sein.

Ärzte in Bork

Alle anderen Ärzte, die in der Akte erwähnt werden, siedelten sich in der Folgezeit in Bork an. Es begann mit der Ankündigung eines Dr. Ridder aus Nienborg 1831, sich in Bork niederlassen zu wollen. Doch ließ er etwas auf sich warten.[3]

Noch während Ridder praktizierte, kam 1842 der Wundarzt 1. Klasse Burchard Füchten aus Herbern nach Bork. Das gab Ärger. Ridder, promovierter Arzt, beschwerte sich bei der Regierung darüber; denn Füchten hatte bekannt machen lassen, sowohl innere als auch äußere Krankheiten behandeln zu dürfen, was Ridder bestritt.  Außerdem sah Ridder überhaupt keine Notwendigkeit für einen neuen Arzt. Er selbst sei zwar lange krank gewesen, aber ein Arzt aus Olfen und einer aus Lünen seien immer bereit, auch Kranke im Amtsbezirk Bork zu behandeln.

Einen Monat später erhielt Füchten aus Münster die Erlaubnis, sich in Bork niederzulassen, mit der Einschränkung: ... bis zur etwaigen Wiederherstellung des Dr. Ridder. Damit konnte eigentlich nicht mehr gerechnet werden. Die Erkundigungen, die der Kreisarzt angestellt hatte, brachten viel Unangenehmes zu Tage. Ridder war teilweise gelähmt, dem Trunke ergeben und stellte auch schon mal Gefälligkeitsatteste aus. Die Eingesessen brachten seiner Arbeit kein großes Vertrauen entgegen. Dr. Ridder lebte fortan von Zahlungen zweier Stiftungen und den Zuwendungen seiner Kinder. Er starb 1846.

Der Wundarzt Füchten starb im April 1856, woraufhin der in Olfen stationierte Medico Chirurg Hilgenberg seine Niederlassung in Bork anmeldete. Vorher, nämlich 1853, hatte schon Dr. Friedrich Wilhelm Köhler, Sohn des ehemaligen Amtmanns, sein Interesse an einer Praxis in Bork angezeigt. Dessen ärztliche Tätigkeit währte erst einmal nicht sehr lange. 1856 eröffnete das Kreisgericht in Lüdinghausen eine Untersuchung gegen ihn und in der Auskunft, die das Gericht beim Bürgermeister anforderte, ließ Foecker kein gutes Haar an ihm. Köhler hatte sich der Untersuchung entzogen und Foecker resümierte: Die Nachricht über seine heimliche Entfernung, hat hier in der Ansicht, daß er niemals zurückkehren wird, allgemein Freude bewirkt. Da hatte man sich zu früh gefreut, denn 1860 taucht er wieder in einer anderen Akte[4] auf, als der Rentmeister des Gutes Sandfort beim Armenvorstand von Bork die Begleichung einer Rechnung des Köhler für eine Fußamputation (manchmal heißt es auch Unterschenkelamputation) des Tagelöhners Bernhard Overmann einforderte.

Um Kranke auf Kosten der Gemeinde bzw. der Armenkasse behandeln zu dürfen, musste der Arzt entweder eine Beauftragung des Armenvorstands haben oder offiziell gegen ein Entgelt als Armenarzt bestimmt worden sein. Armenarzt war Köhler nicht, doch behauptete der Rentmeister, Köhler habe im Auftrag des Pfarrers Pröbsting den Tagelöhner behandelt, was Zeugen auch bestätigen könnten. Pröbsting reagierte bass erstaunt, denn der Streit um die Bezahlung dieser Rechnung war schon vor einiger Zeit vor dem Kreisgericht in Lüdinghausen behandelt worden. Ob das die Verhandlung war, vor der Köhler sich gedrückt hatte, wird nicht gesagt. Auf jeden Fall verneinte der Pfarrer erneut, einen Auftrag an Köhler gegeben zu haben. Als er den Kranken mit den Sterbesakramenten versah, (Köhler wollte die Operation nicht vornehmen, bevor dies geschehen war) habe er nichts gegen diese Behandlung eingewendet, weil Overmann zu der Zeit noch nicht als armer Kranker dem Armenvorstand gemeldet war. Falls er zu dem Zeitpunkt schon bedürftig gewesen war, hätte er sich an den damaligen Borker Armenarzt Füchten wenden müssen. Der Pfarrer bemängelte darüber hinaus die Anschaffung eines kostbaren Gummifußes für den Tagelöhner. In seinen Augen war das ein ganz unnützes Ding für p Overmann. Wegen dieser Anschaffung fiel die Arztrechnung wohl auch recht hoch aus, sie belief sich auf 29 Taler und 14 Silbergroschen, wovon die Fußprothese allein acht bis zwölf Taler gekostet haben soll. Pröbsting war so erbost über das Wiederauftauchen dieser Rechnung, dass er damit drohte, die vom Rentmeister für die Beauftragung des Dr. Köhler genannten Zeugen im Falle einer anderen Aussage vor Gericht zu bringen. Der vehementen Gegendarstellung des Pfarrers schloss sich Amtmann Föcker an und überließ es dem Rentmeister, gerichtlich gegen Pröbsting vorzugehen.

Dr. med. Köhler wird noch einmal 1870 kurz erwähnt, als er gerade, dieses Mal wohl endgültig, nach Barop, Kreis Dortmund, umgesiedelt war.

3. Anatomisches Modell

In den 1860er Jahren praktizierte in Bork der Arzt Hilgenberg, der 1872 nach Menden verzog. Für kurze Zeit arbeitete ein Doktor aus Bremen in Bork. Auch für ihn war Bork nur eine Durchgangsstation; er verließ das Amt in Richtung Hildesheim. Dann kam Dr. med. Heinrich Finger. Er hatte 1878 eine Borkerin geheiratet, zog aber nicht sofort zu seiner bei ihrer Mutter lebenden Frau, sondern behielt seinen Wohnsitz in Lünen bis 1880. Er praktizierte in beiden Orten. Anfang 1885 ließ er sich in Iserlohn nieder.

Der nächste erwähnte Arzt ist Dr. med. Theodor Woldt, über dessen Niederlassung in Bork Amtmann Döpper im März 1883 den Landrat und den Kreisphysikus informierte. Den Antrag des Doktors, ihm für 1884 die Armen-Arztpraxis zu übertragen, weil in kleinen Orten mit 2 Ärzten dieses Amt aus Gerechtigkeitsgründen gewechselt wird[5], brauchte Döpper nicht mehr zu bearbeiten, weil der Arzt schon wieder weiter gezogen war.

Ärztenotstand

Im Januar 1888 wandte sich Döpper an das Auskunftsbüros der ärztlichen Bezirksvereine Berlins[6] mit der Bitte, dem seit zweieinhalb Jahren bestehenden Ärztenotstand abzuhelfen. Das Büro hatte es sich zur Aufgabe gemacht, wechselbereite Ärzte für den Umzug in ländliche Gebiete zu interessieren. Doch für eine Praxiseröffnung in Bork konnte sich erst einmal niemand erwärmen. Im Laufe des Jahres trudelten allerdings sechs Anfragen ein, die aber alle nicht zu einer Niederlassung führten. Die meisten Bewerber erkundigten sich schon in ihrem ersten Schreiben detailliert über die  Arbeitsbedingungen und Verdienstmöglichkeiten. Die von Döpper gelieferten Antworten konnten ihr anfängliches Interesse wohl nicht verstärken.

Erst 1905 bis 1910 erfährt man - im Wesentlichen im Zusammenhang mit dem Verein zur Fürsorge für Lungenkranke[7] - von einem in Bork ansässigen Dr. med. Carl Rudolph.

Mai 2018
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[1] und folgende Zitate: Stadtarchiv Selm, AB-1 – 487.
[2] und folgende Zitate: Stadtarchiv Selm, AB-1 – 491.
[3] Siehe dazu die beiden Texte über Dr. Ridder.
[4] alle Zitate zum Fall Overmann: Stadtarchiv Selm, AB-1 – 316.
[5] Stadtarchiv Selm, AB-1 – 320.
[6] Stadtarchiv Selm, AB-1 – 491.
[7] Stadtarchiv Selm, AB-1 – 511.

 
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