Müßiggang ist aller Laster Anfang!
Christel Gewitzsch
Industrieunterricht in den Elementarschulen
Nichts ist für das Leben des Kindes wichtiger als Gewöhnung an ununterbrochene nützliche Thätigkeit, nichts ist verderblicher als Müßiggang.[1] So schrieb die Königliche Regierung in ihrer Instruktion für den Industrieunterricht an Elementarschulen.
Hinter diesem nicht ganz neuen Schulfach, schon in der Münsterschen Schul-Verordnung vom 2. September 1801 ist die Verbindung des Unterrichts in kleinen Handarbeiten mit dem übrigen Schulunterrichte dringend empfohlen[2] worden, verbarg sich – wie gerade zu lesen war – der gute alte Handarbeitsunterricht.
Neben den pädagogischen Absichten sah die Regierung in der Anleitung zur Handarbeit auch den praktischen Nutzen für die Mädchen. Die Jungen sollten während der Zeit in der Obstbaumpflege unterrichtet werden. Auch die Bienenzucht und die Seidenproduktion wurden empfohlen. Bei Arbeitsmangel im Winter hielt man es für sinnvoll, den Knaben leichte Handwerksarbeiten beizubringen, wie Körbe, Schuhe und Teppiche flechten, Socken und Netze stricken etc. Die Auswahl der Arbeiten sollte nach den örtlichen Verhältnissen vorgenommen werden, deshalb nannte man diesen Unterricht auch zusammenfassend Localindustrie.
Die Regierung warb geradezu bei den Betroffenen für den Industrieunterricht und schrieb: Insbesondere für das weibliche Geschlecht ist der Unterricht in Handarbeiten von der größten Wichtigkeit. Die Töchter bemittelter Eltern erhalten denselben zwar gewöhnlich nach beendigte Schulcursus; die Kinder der Armen haben dazu häufig gar kein Gelegenheit, und sind, wenn sie hernach Dienstmädchen, später Mütter werden, nicht einmal im Stande für sich oder ihre Kinder ein Kleidungsstück einzurichten oder ein zerrissenes auszubessern, wodurch Unordnung, Unreinlichkeit und Verschleppung von der einen Generation zur andern fortgepflanzt werden. Unterricht im Nähen, Stricken und Stopfen ist einem armen Mädchen wohl nothwendiger noch, als Unterricht im Rechnen und Schreiben, kann aber neben letztem recht wohl während eines 7 bis 8 jährigen Schulbesuchs ertheilt werden, wenn die Zeit nur gehörig benutzt wird.[3]
Die Königliche Regierung in Münster war 1831 in der Angelegenheit aktiv geworden, nachdem sie durch das Ministerium der geistlichen und Unterrichts-Angelegenheiten dazu angehalten worden war, dem Industrieunterricht einen bedeutenderen Platz in der Volksschule zu verschaffen. Im Amtsblatt erschien eine ausführliche Verordnung zu dem Thema und gleichzeitig verfasste die Regierung eine mehrseitige Instruktion über die Einführung des Industrieunterrichts, die über die Landräte und Bürgermeister an die Lehrer, Lehrerinnen und Pfarrer – letztere in ihrer Eigenschaft als Ortsschulinspektoren – verteilt wurde. Im Begleitschreiben an den Bürgermeister Köhler gab sich der Landrat optimistisch und schrieb wie so oft: Ich vertraue auf Ihre Mitwirkung zur Förderung der guten Sache.
Bemühungen im Amtsbezirk Bork
Trotz dieses Vertrauensvorschusses gab es im Amtsbezirk in den nächsten zwei Jahren keinen Anlass, weitere Schreiben in diese Akte einzufügen, bis der Landrat sich wieder meldet und unverzüglich die Berichte der Schulen über den Industrieunterricht anforderte. Er war verpflichtet, am Schluss eines jeden Schuljahres der Regierung mitzuteilen, wie viele Kinder in Handarbeit unterrichtet wurden und welche Ergebnisse aus diesem Unterricht vorlagen.
Nachdem Köhler bei den Schulen angefragt hatte, schickte er die Informationen an das Landratsamt und bemerkte, daß nach [s]einer Ansicht außer Stricken und Nähen bei den Mädchen, und Unterricht in der Obst-Cultur für die Knaben alles andere von keinem Nutzen ist, da in den übrigen Grundarbeiten die Kinder hier auf dem Lande von den Eltern selbst unterrichtet werden.
Mit dieser Einschätzung lag Köhler ganz auf der Linie der Regierung in Münster. Im April 1835 schrieb sie an die Landräte: Es sind einzelne Fälle vorgekommen, daß selbst in Landschulen die Mädchen zum Sticken und sonstigen Luxusarbeiten angeleitet worden sind. Hierdurch wird nicht nur der nächste Zweck des Industrieunterricht, daß nämlich alle Kinder weiblichen Geschlechts die nothwendigen und allgemeine nützlichen weiblichen Handarbeiten lernen, verfehlt, indem die Zeit auf jene feineren Arbeiten verwendet wird; es entsteht auf der andern Seite auch der viel größere Nachtheil, daß die weibliche Jugend zum Luxus verführt wird.
Die Schulinspectoren und Schulvorstände haben darauf zu sehen, daß Unterricht in feinern weiblichen Arbeiten in den öffentlichen Schulen gar nicht ertheilt, dagegen sämmtliche Kinder zu der erforderlichen Fertigkeit in den nothwendigen Handarbeiten, als Stopfen, Stricken, Weißnähen, Ausbessern von Wäsche und Kleidungsstücken gebracht werden.[4]
Cappenberg
In der Cappenberger Schule, so musste der Lehrer Bathe eingestehen, habe der Industrie-Unterricht bisher noch keinen Einzug gefunden. Das scheint auch in den nächsten Jahrzehnten nicht der Fall gewesen zu sein, denn 1873 erreichte den Cappenberger Pfarrer Schemm eine Verfügung der Regierung, nach der er eine Lehrerin für den Unterricht in weiblicher Handarbeit anzustellen habe. Der Pfarrer erläuterte daraufhin, wie diese Aufgabe in Cappenberg seit langen Zeiten geregelt worden war.
Der Staatsminister von Stein [...] hat die Mädchen der hiesigen Elementarschule durch eine in den landesüblichen ländlichen Nähereien erfahrene und dieselben praktisch übende Näherin im Nähen, Stricken, Stopfen und anderen auf dem Lande vorkommenden sogenannten weiblichen Handarbeiten unterrichten lassen. [...] Jedes schulpflichtige Mädchen konnte gegen Erlegung eines einmaligen Eintrittgeldes von einigen Groschen diesen Unterricht genießen. Was die Kinder arbeiteten, arbeiteten sie für sich. Ein bestimmtes Lehrgeld für jeden Tag wurde der Lehrerin von der Herrschaftlichen Rentei gezahlt, gleichfalls im Winter für Heizung der Schulstube gesorgt. Diese Anordnung haben die Erben Steins beibehalten und sie besteht jetzt noch. Als Aufseherin über die Nähschule ist die Castellanin des Schlosses bestellt; wenn die Herrschaft anwesend ist, besucht die Frau Gräfin selbst oft die Schule, um sich von der Fähigkeit der Kinder zu überzeugen, vertheilt auch zu Zeiten Geschenke, um durch Belohnung der Fleißigen den Eifer der Kinder zu befördern. So ist für die Erlernung der auf dem Lande gewöhnlich vorkommenden weiblichen Handarbeiten nach meiner Meinung hier hinlänglich gesorgt und findet die Verfügung Königl. Regierung hier nicht Anwendung. Ich glaube vielmehr, daß die gegenwärtige Gestalt durch die persönliche Theilnahme, welche die Gutsherrschaft ihr schenket, dem Zwecke der Regierungs-Verfügung und dem Gemeinwohl besser entspricht als die Bestellung einer expressen Industrielehrerin thun würde.
Gegen diese Einschätzung hatte die Regierung anscheinend nichts einzuwenden. In der Korrespondenz tauchte Cappenberg eine Weile nicht mehr auf, erst als 1890 die von der Gräfin von Kielmannsegge beauftrage Näherin Lisette Leipzig aus Übbenhagen erkrankte und ein Jahr später starb, forderte Oberrentmeister Hintze die Gemeindevertretung auf, die Einstellung einer Industrielehrerin auf die Tagesordnung zu setzen. Kreisschulinspektor Wallbaum sprach sich ebenfalls dafür aus und am 15. Oktober 1891, gleich nach den Herbstferien, begann die Näherin Anna Löhrmann, wohnhaft im Torhaus des Schlosses, mit der Arbeit.
Im August hatte sie sich beim Schulvorstand und der Gemeindevertretung wie folgt vorgestellt: Ich habe in meiner Jugend das Nähen erlernt und bin im Stande Unterricht im Stricken, den verschiedenen Nähten, des Flickens, Wäschenähung, Wäschezeichnung, des Stopfens und des Zuschneidens von Weißzeug zu geben.
Ich bin erbötig, den Mädchen in der Schule zu Cappenberg wöchentlich, mit Ausnahme der Schulferien, an einem Nachmittage zwei Stunden Unterricht in der vorgedachten Indüstrie zu ertheilen, der betreffende Nachmittag kann mir vom Schulvorstande bestimmt werden.
Als Vergütung verlange ich hierfür wöchentlich 1 Mark, oder jährlich 45 Mark welche mir in halbjährlichen Raten postnumerando aus der Gemeindekasse von Bork zu zahlen ist.
Selm und Bork
Die Einstellung einer Näherin für den Industrieunterricht war nichts Außergewöhnliches, wenn vor Ort noch keine Lehrerin eingestellt worden war. In Selm, wo seit 1831 die Lehrerin Anna Zurbrüggen die Mädchen unterrichtete, und in Bork, wo es 1847 zur Anstellung von Maria Naber kam, übernahmen diese die Unterweisung in den weiblichen Handarbeiten.
In den Gemeinden, an denen allein Lehrer angestellt waren, musste eine geeignete Persönlichkeit für diesen Unterricht gesucht werden.
Altlünen
In Altlünen schaffte man das lange nicht. Im Juni 1873 reklamierte die Regierung in Münster die fehlende Unterweisung in der Handarbeit in vielen von Lehrern geleiteten Schulen und gab nur noch eine Frist von sechs Wochen. Pfarrer Wieck aus Altlünen musste aber im Juli dem Amtmann die Erfolglosigkeit seiner Bemühungen eingestehen. Er erklärte: Eine Person in der Stadt, bei der ich sowohl die erforderliche Qualification als auch Autorität voraussetzen durfte, lehnte es aus dem Grunde ab, weil sie mit Arbeiten überladen sei und von ihrer Arbeitszeit bestimmte Stunden nicht abbrechen könne, ohne sich dadurch in ihrem Hauptgeschäfte zu benachtheiligen. Dieselbe sprach sich zugleich dahin aus, daß von den hiesigen Näherinnen sich schwerlich eine zur Uebernahme eines solchen Nebengeschäftes verstehen würde, da zwei bereits eine Privat- Strick- und Nähschule in ihrer Wohnung unterhielten, die übrigen aber Hausnähen gingen und deshalb bestimmte Stunden für den Schul-Industrie Unterricht abzubrechen nicht in der Lage wären.
Die Regierung verlängerte die Frist, ließ aber von ihrer Forderung nicht ab. Kreissekretär Allard schlug in Vertretung des Landrats vor, bei der Frau des Lehrers Markfeld anzufragen, diese lehnte aber ab. Bevor der Landrat die von ihm angekündigte öffentliche Ausschreibung in die Wege leitete, konnte Pfarrer Wieck melden, die Näherin Therese Petter aus Lünen für den Unterricht gewonnen zu haben.
Fräulein Petter erklärte sich auch damit einverstanden, ebenfalls die Nordlüner Mädchen mittwochs und samstags von ein bis vier Uhr in Altlünen zu unterrichten, doch scheint dieses Arrangement nur für eine kurze Zeit Bestand gehabt zu haben; denn 1875 beklagte Kreisschulinspektor Wallbaum erneut den fehlenden Industrieunterricht in Nordlünen. Döpper wollte der armen Gemeinde die Anstellung einer eigenen Kraft nicht zumuten und erwartete auch von der inzwischen in Altlünen eingestellten Lehrerin A. Kamann, den Unterricht für beide Schulen zu übernehmen. Dazu erklärte sie sich im Prinzip auch bereit, weigerte sich aber, alle zusammen in die Kunst der Handarbeit einzuweisen. Sie begründete ihre Ablehnung. Der Industrieunterricht, wo jedem einzelnen Kinde die Arbeit muß gezeigt werden, und natürlich das eine auf das andere warten muß, kann durchaus nicht mit Erfolg für Viele ertheilt werden. Meine 80 Kinder nehmen mich hinreichend in Anspruch, und ich finde es unrecht, wenn diese durch eine Vermehrung müßten vernachlässigt werden. Um beiden Theilen also Genüge zu leisten, werde ich die Kinder aus Nordlünen in besonderen Stunden unterrichten müssen.
Darüber wurde wohl keine Einigung erzielt, denn Wallbaum vermisste bei seinem Besuch in Nordlünen ein Jahr später wieder diesen Unterricht. Aber nun wurde schnell reagiert und an Wallbaum gemeldet, die Tochter des Lehrers in Altlünen Elisabeth Markfeld würde in Nordlünen den Industrieunterricht erteilen. Das war Ende Mai 1876. Als 1878 die Altlüner Lehrerin versetzt wurde, bat der Vater die Tochter, seine Schule ebenfalls zu übernehmen. Sie begann mit dem Handarbeitsunterricht dort, forderte aber neben der Vergütung von 90 Mark für Nordlünen mindesten 60 Mark für die zweite Schule. Das wollten die Gemeindeverordneten ihr nicht zugestehen – 45 Mark hatten sie ihr angeboten – und kündigten ihren Vertrag für beide Schulen. Trotz des Einlenkens der Markfeld hielten sie die Kündigung aufrecht. Ihr Vater wandte sich daraufhin mit einer Beschwerde direkt an den Landrat. Er behauptete: Die Eltern der Schulgemeinde Nordlünen und Altlünen sind durchweg sehr zufrieden und würden sicher, wenn unter diesen eine Abstimmung erfolgen würde, zu gunsten meiner Tochter stimmen. Auch glaube ich, daß für hiesige Schule zunächst eine aus meiner Familie berechtigt ist den Industrie-Unterricht zu übernehmen.
Amtmann Döpper, vom Landrat umgehend zu einer Stellungnahme aufgefordert, schilderte den Hergang der Verhandlungen und resümierte: Das Verfahren des L. Markfeld kann ebensowenig meinen Beifall finden, wie die übertriebene Forderung seiner Tochter für den Unterricht gefunden hat und ebenso wenig ist der Gemeindevertretung zu verargen, wenn sie eine andere und bescheidenere Industrie-Lehrerin, als die Tochter des Markfeld, zu engagiren sucht.
Die Gemeinde Altlünen stellte für beide Schulen die Näherin Clementine Schnier für insgesamt 95 Mark ein.
Danach liest man eine Weile nichts mehr von Altlünen, bis Anfang der 90er Jahre ein Beschwerdebrief der Lehrer Nienan und Kauling an den Schulvorstand einging. Die Beschwerde richtete sich gegen Amtmann Döpper, der ohne Anhörung des Schul- und Gemeindevorstands die Bezahlung der beiden Frauen von zusammen 135 auf 90 Mark gekürzt hatte. Ihre Frauen, so schrieben sie, erteilten seit 17 Jahren den Handarbeitsunterricht[5], unter diesen Bedingungen wollten sie nicht mehr weiter arbeiten. Der Landrat forderte Aufklärung, der Kreisschulinspektor meldete sich zu Wort und die Lehrer erläuterten den Beschluss ihrer Frauen in zwei weiteren Briefen ausführlich. Sie kritisierten die Qualifikation der inzwischen von Döpper eingestellten Näherin Maria Otto, ihre mangelhaften Sprachkenntnisse und sorgten sich um die Aufrechterhaltung von Ordnung und Disziplin im Unterricht. Kreisschulinspektor Wallbaum verweigerte seine Zustimmung zu der Neuanstellung, der Ortsschulinspektor hatte ihm eine lange Liste mit Bedenken vorgetragen, und forderte eine Sitzung des Schulvorstandes. Für den 2. Oktober 1891 lud Döpper die Gemeindeverordneten, den Schulvorstand und Wallbaum in das Reservezimmer des Bahnhofs Lünen ein und erreichte eine Bestätigung seiner Verhandlungen mit der Näherin. Wallbaum stimmte der Einstellung aber nicht zu, sondern fragte bei der Königlichen Regierung nach, die verordnete, es solle der gewählten Handarbeitslehrerin Maria Otto eine Probezeit bis Ostern nächsten Jahres gegeben werden, damit sie zeigen könne, daß sie im Stande sei, den Handarbeitsunterricht bei den Schulen zu Alt- und Nordlünen mit Erfolg zu ertheilen. Maria Otto blieb bis zu ihrer Heirat 1896. Ihre Nachfolgerin war für kurze Zeit die Näherin Anna Fischer, danach die Witwe Tappe, wiederum Tochter des Lehrers.
Eine weitere Personalfrage löste gleich nach der Jahrhundertwende der Alstedder Lehrer Naarmann aus. Seit 1890 erteilte Christine Kampmann den Handarbeitsunterricht in der zu Anfang privaten evangelischen Schule in Alstedde und da sie dies zur Zufriedenheit aller erledigte, blieb sie auch an der Schule, als diese 1899 zu einer öffentlichen Volksschule wurde. Der Lehrer dort schlug 1901 vor, diese Stelle doch seiner Haushälterin Fräulein Schnitker zu übertragen. Naarmann argumentierte, dass die zwei Stunden Handarbeit mittwochs von zehn bis zwölf Uhr ihn in der Stundeplangestaltung arg behinderten und er es der jetzigen Handarbeitslehrerin nicht zumuten wolle, den fünf Kilometer langen Weg zur Schule an zwei Tagen zurückzulegen. Mit der Anstellung seiner Haushälterin seien diese Probleme vom Tisch. Offen gestand er ein: Fräulein Schnitker hat zwar noch keine Stelle als Handarbeitslehrerin versehen, aber ich bin der festen Überzeugung, daß sie das Amt als solche übernehmen kann.
Der Kreisschulinspektor wollte es genauer wissen, besuchte die Schule in Alstedde und teilte dem Amtmann Busch die Bereitschaft der Christine Kampmann mit, auch an zwei Tagen in der Woche zu unterrichten. Wallbaum berichtete weiter: Ich bin bei dem Unterricht anderthalb Stunden gegenwärtig gewesen und habe mich überzeugt, daß die Kampmann mit den Kindern gut umgehen und auch wirklich befriedigendes bei ihnen leisten kann. Fräulein Schnitker habe ich gesehen, und auch mit ihr gesprochen. Es mag sein, daß sie die Sachen, die die Kinder lernen müssen, anfertigen kann; es ist aber sicher, daß sie die Methode, die sie bei dem Handarbeitsunterricht anzuwenden hat, bisher noch nicht kennt und erst lernen muß. Es werden dazu ja keine wissenschaftliche Forschungen nöthig sein, aber alles will doch gelernt werden, und wenn eine Lehrerin sich als tüchtig erwiesen hat, dürfte auch etwas auf die Erfahrung und auf die treuen Dienste, die sie geleistet hat, zu geben sein.
Mit der Randbemerkung Ganz meine Ansicht machte Amtmann Busch dem ein Ende, holte sich das Einverständnis der Gemeindevertretung und des Schulvorstands und schrieb dem Lehrer, dass es bei der Anstellung der bisherigen Handarbeitslehrerin bliebe.
Januar 2017
______________________________
[1] Amtsblatt der Königl. Regierung zu Münster, Nr. 33, Münster 1831, S. 281ff.
[2] Ebenda. Amtsblatt.
[3] und alle weiteren Zitate, falls nicht anders angegeben: StA Selm, AB-1 – 217.
[4] und alle weiteren Zitate, falls nicht anders angegeben: LAV NRW W, Kreis Lüdinghausen Nr. 834.
[5] Hier passen die Zeitangaben nicht recht zusammen. Falls Frau Nienan identisch ist mit Clementine Schnier, könnte für sie die Angabe stimmen. Für die Frau des zweiten Lehrers sind 17 Jahre zu lang.