Lehrer Schwenniger braucht einen Stellvertreter - 1867
Christel Gewitzsch
1867, nachdem Heinrich Schwenniger 42 Jahre lang an der Selmer Schule unterrichtet hatte, war die Gesundheit des Lehrers so geschwächt, daß er nicht mehr im Stande [war], die Kinder gehörig zu unterrichten und in Zucht zu halten.[1] Schon Jahre zuvor hatte der Selmer Schulvorstand es für unausweislich erachtet, ihm einen Gehilfen zur Seite zu stellen. Deshalb reagierte die Abteilung des Innern in Münster schnell und bestimmte noch im Juli den Schulamtskandidaten Johann Rottmann aus Buer zum Stellvertreter Schwennigers. Rottmann bekam die Anweisung, sich unverzüglich nach Selm zu begeben und nach Anmeldung beim Herrn Ortspfarrer mit dem genannten Lehrer wegen [seines] Antheils am Unterricht, resp. wegen ungetheilter Übermachung desselben Sich ins Vernehmen zu setzen. Schwenniger habe ihm völlig freie Station zu geben, wegen seiner Bezahlung würde sich der Kreisschulinspektor bei ihm melden.
Der alte Lehrer nahm die Anordnung nicht erleichtert auf, sondern schien eher unangenehm berührt zu sein. Er bat darum, daß der Substitut nicht eher als nach den Ferien mit Eröffnung des Wintersemesters eintrete, da es sonst in den Augen des Publikums den Anschein gewinnen könne, als habe er seine Pflichten vernachläßigt und er vollständig zur Ertheilung des Schul-Unterrichts unfähig sei. Amtmann Foecker hielt diesen Verdacht zwar für völlig unbegründet, sprach sich aber für die Erfüllung des Wunsches aus.
Parallel zu Verpflichtung Rottmanns beauftragte die Regierung den Kreisschulinspektor Kersting, Anfang des folgenden Jahres über den Gesundheitszustand Schwennigers zu berichten, um eventuell seine Pensionierung zu veranlassen.
Bevor Rottmann nach Selm kam, kümmerte sich Amtmann Foecker im Gespräch mit Pfarrer Evers und dem Lehrer um die Unterbringung und Bezahlung des Stellvertreters. Schwenniger erklärte sich sofort bereit, seinen Substituten bei sich aufzunehmen und demselben ein Schlafzimmer einzuräumen, ihm auch die Mitbenutzung seines Arbeitszimmers zu gestatten. Foecker hielt damit diese Angelegenheit für erledigt. Er zog es zwar in Erwägung, dass sich diese Räumlichkeiten später einmal als nicht ausreichend erweisen könnten, dann müsse Schwenniger sich nach einer anderen Wohnung für Rottmann umsehen, was in Selm aber kein Problem sei. Über die Bezahlung machte sich der Amtmann auch keine Sorgen. Für ihn stand die Unterhaltung des Substituten aus dem Einkommen des Schwennigers außer Frage.
Der Substitut trifft ein
Rottmann kam nach Selm, sah sich seine Unterbringung ein paar Wochen lang an und schrieb an den Kreisschulinspektor. Die freie Station anlangend, kann ich zwar die freundliche Behandlung des Herrn Schwenniger lobend anerkennen, muß aber zu meinem Bedauern hinzufügen, daß es nicht in seiner Macht steht, mir einen angemessenen Wohnplatz in seiner Wohnung anzuweisen. Das mir zur Benutzung zugewiesene Lokal ist eine ziemlich kleine Stube oberhalb des Kellers, nach Norden gelegen, und gelangt man mit 6 Stufen hinauf; geheizt kann es im Winter nicht werden. Dieses mein Wohn- und Schlafzimmer wird aber noch von der Familie zur Aufbewahrung verschiedener Gegenstände benutzt. Zugleich führt über dasselbe der einzige Weg zum Bodenraum; und bin ich daher bei meinen Arbeiten außer der Schulzeit neben großer Beschränkung fortwährender Störung ausgesetzt, bin nicht einmal im Stande mit den Schülern oder den Eltern ungestört und allein sprechen zu können.
Es könnte mir vielleicht noch ein vorhandenes Dachzimmer überlassen werden; aber der Weg dorthin führt zunächst über mein jetziges Gemach und dann über den im Winter mit Heu und Stroh gefüllten Bodenraum, bei welchen feuergefährlichen Gegenständen auch die Ofenröhre müßte vorbeigeleitet werden, um das Zimmer heizen zu können.
In dem recht guten Wohnzimmer der Familie Schwenniger zu arbeiten, geht für mich nicht an wegen der vielen Störungen und anderer Unannehmlichkeiten.
Aus der durchaus wahrheitsgetreuen Darstellung meiner Lage ist ersichtlich, daß ich mit Rücksicht auf meine amtliche Stellung auf längere Zeit nicht gut im Hause des Lehrers Schwenniger wohnen kann; und füge ich daher die gehorsame Bitte hinzu, Ew. Hochwohlgeboren wollen sich für mich dahin verwenden, daß mir Behufs anderweitigen Unterkommens, wozu im Dorfe wohl Gelegenheit ist, eine angemessene Geldentschädigung bewilligt würde, während ich Mittag- und Abendessen im Schwenniger’schen Hause bekommen würde.
Da muss sich etwas ändern
Kersting stimmte dem Inhalt der Beschwerde Rottmanns bei der Weiterleitung an die Regierung zu. Gegen die Wohnung des Hülfslehrers ist allerding Manches zu erinnern, kommentierte er. Der Umbau der Dachstube sei zwar möglich, aber doch sehr kostenaufwendig. Eine andere Lösung müsse her.
Da in der Zwischenzeit der Gemeinderat zugesagt hatte, fünfzig Taler zur Besoldung und zehn Taler Mietsentschädigung für eine Wohnung des Substituten zu gewähren, glaubte Foecker, in einem Gespräch mit den beiden Lehrern das Problem aus der Welt schaffen zu können. In seinem Benachrichtigungsschreiben an den Schulinspektor liest es sich, als hätte er auf Schwenniger etwas einreden müssen. Aber nachdem er ihm klar gemacht hatte, dass die Verpflichtung, für eine angemessene Wohnung für seinen Substituten zu sorgen bei ihm lag und was er event. zu erwarten habe, wenn er sich dieser entziehe, kam es zu einer Einigung.
Mit Beginn des neuen Schuljahres zahlte Schwenniger pro Jahr in monatlichen Raten postnumerando [nachträglich] seinem Substituten zur Beschaffung einer angemessenen Wohnung mit Frühstück und Kaffe für den Nachmittag 55 Thaler. In Schwennigers Haus sollte er weiterhin mittags und abends freien Tisch haben. Weiterer Ansprüche an den Schwenniger entsagte sich der p. Rottmann vollständig mit Ausschluß des ihm zu zahlenden Gehalts von jährlich 50 Thalern.
Gleichzeitig mit dieser Vereinbarung konnte Foecker die erfolgreiche Suche des Rottmann nach einer angemessenen Wohnung vermelden. Beim Anstreicher Wirtschoreck hatte er für fünfzehn Taler und fünfzehn Silbergroschen eine solche gefunden. Für den Rest der Mietsentschädigung machte es keine Mühe, die anderen Ausgaben, wie Licht und Heizmaterial, zu bestreiten. Foecker endete mit den Sätzen: Demnach hat die Beschwerde des Rottmann ihre Erledigung gefunden und glaube ich, daß Ew. Wohlgeboren die erzielte Vereinbarung in jeder Beziehung als günstig für beide Theile finden werden. Es sei dadurch allen Unannehmlichkeiten, welche etwa später durch das Zusammenwohnen der beiden Lehrer noch hervorgerufen werden konnten, vorgebeugt.
Der Schulinspektor ist zufrieden
Im April 1868 kam Kersting der Aufforderung der Königlichen Regierung nach, über den Gesundheitszustand des Schwennigers zu berichten, damit eine Entscheidung wegen einer möglichen Pensionierung getroffen werden konnte. Die Gesundheit des Lehrers hatte sich während der letzten neun Monate nicht gebessert. Doch sei mit der Einstellung des Hilfslehrers gut für das Wohl der Schule gesorgt, denn Rottmann habe den Unterricht in fast allen Fächern übernommen, und arbeite mit Eifer und Lust und gutem Erfolge. Eine Pensionierung hielt Kersting deshalb zu diesem Zeitpunkt für nicht erforderlich. Auch früher hatte er sich dagegen ausgesprochen. So ersparte er der Gemeinde weitere Kosten und brachte Schwenniger nicht in die Bredouille, nur mit den Pensionszahlungen auskommen zu müssen, mit denen er seine Bedürfnisse nicht hätte befriedigen können.
Ob auf Dauer der Hilfslehrers Rottmann doch unzufrieden mit seiner Stellung war oder ob die vorgesetzten Behörden andere Pläne mit ihm hatten, wird nicht deutlich, aber im Oktober 1869 bestimmte die Regierung den Schulamtskandidaten Heinrich Teupe aus Langenhorst zum Stellvertreter Schwennigers. Teupe arbeitete zu denselben Bedingungen wie Rottmann. Noch vor dem Tod Schwennigers am 30. Mai 1870 wurde die Stelle dem Lehrer Scherbaum übertragen. Schulinspektor Kersting bescheinigte der Selmer Knabenklasse bei einer ersten Revision noch im Mai 1870, obgleich dieselbe unter der früheren Verwaltung ziemlich tief heruntergekommen war, eine befriedigende Ordnung.
Nur bezüglich der orthographischen und grammatischen Korrektheit der schriftlichen Arbeiten ist die Klasse noch hinter den unerläßlichen Anforderungen zurückgeblieben. Die Strebsamkeit des Lehrers Scherbaum, sowie sein unterrichtliches und erziehliches Geschick, verdienen Anerkennung.
März 2018
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[1] und alle folgenden Zitate: LAV NRW W, Kreis Lüdinghausen Nr. 1089.