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Zeitschrift für Regionalgeschichte Selm und Umgebung - ISSN 2366-0686

Sechs Hebammen aus drei Familien, Nr. 1

Christel Gewitzsch

Dreimal geschah es im Laufe des 19. Jahrhunderts, dass sowohl Mutter als auch die Tochter,  beziehungsweise Schwiegertochter, in derselben Gemeinde das Hebammenamt ausübten.

1. In Cappenberg

In Cappenberg kamen Mutter und Tochter aus der Familie Funke. Die Mutter war Wilhelmine Funke, mit Mädchenname Schmitz, geboren am 6. Juli 1821. Sie wurde im Jahr 1847 angestellt. Ihr Ehemann war der Maurer (1848)[1], beziehungsweise Tagelöhner (1879)[2] Gerhard Funke. Im Jahr ihrer Anstellung hatten beide ein Kind. (1870 drei Kinder) Damals war die Hebamme für circa 127 Familien zuständig und betreute im Schnitt 25 Geburten im Jahr. Ihre Vergütung betrug fünfzehn Silbergroschen pro Geburt, doch in manchen Jahren erhielten alle Hebammen eine zusätzliche Unterstützung aus der Gemeindekasse von meistens zehn Talern.

Mutterrohr

Über ihre Arbeit finden sich nur wenige Angaben in den Akten. Immer mal wieder wurde sie vom Kreisphysikus zu einer Nachprüfung eingeladen. Dazu mussten jeweils die Zeugnisse, bzw. Atteste über ihr Alter, Familie und Vermögensverhältnis, sittliche und dienstliche Führung sowie auch darüber, wieviel ihr jährliches Einkommen aus ihrer Dienstverrichtung, in Geld geschätzt, beträgt, vorgelegt werden. Meistens schickte der Amtmann diese Unterlagen direkt an den Kreisphysikus. Dieser wollte außerdem das Lehrbuch, das Tagebuch im Sinne eines Arbeitsberichts und alle Instrumente sehen. Er überprüfte deren Zustand und sorgte, wenn nötig, für einen Austausch. Der Briefwechsel zwischen Amt und nachprüfendem Arzt im Falle Funke sen. bestand hauptsächlich aus dem Drängen des Kreisphysikus, ihm die Atteste doch endlich zuzuschicken. Er benötigte diese Unterlagen für seine Berichterstattung und da waren Termine einzuhalten.

Am 25. Juli 1879 erschien die inzwischen Witwe gewordenen Wilhelmine Funke beim Amtmann und teilte ihm ihre Absicht mit, sobald es möglich und die Gemeinde eine andere Hebamme engagirt und angestellt hat, ihr Amt niederzulegen. Seit langer Zeit schon litt sie an asthmatischen Beschwerden und es fiel ihr zunehmend schwer, ihren Dienst als Hebamme zu verrichten. 

Kurz darauf machte Amtmann Döpper dies in Cappenberg bekannt und forderte interessierte Frauen auf, sich zu melden, wenn sie zur Hebamme ausgebildet werden wollten. Gleichzeitig lud er zur Wahl einer Lehrtochter die Frauen aus Cappenberg ein, die sich im gebärfähigen Alter befanden. Vier Frauen meldeten ihr Interesse am Hebammendienst an, zur Wahl erschienen leider nur zwei der Kandidatinnen. Döpper behauptete aber in seinem Schreiben an den Landrat, erfahren zu haben, dass die Frauen in Cappenberg  Wilhelmina Funke und Ehefrau Lettmann als Hebammentöchter gleich gerne wünschten. Frau Lettmann scheiterte dennoch mit ihrer Bewerbung - wegen ihres Ehemannes. Der hatte gegenüber dem Amtmann die Befürchtung geäußert, während der Ausbildungszeit  der Frau die eigenen Kinder nicht versorgt zu bekommen. Frau Lettmann informierte den  Amtmann zwar sofort darüber, dass ihre Eltern einspringen würden, doch das nützte ihr nichts. Sie bekam trotz guter Zeugnisse eine Absage mit der Begründung: Da Ihr Mann sich gegen Ihre Anstellung als Hebamme ausgesprochen hat ...

Vielleicht half es der Mitbewerberin Maria Wilhelmine Funke auch, die Tochter der Cappenberger Hebamme zu sein. Wilhelmine Funke jun. war zwanzig Jahre alt und unverheiratet, als sie im September 1879 in Paderborn angemeldet wurde. Anfang Februar kam sie von dort zurück und am 24. Februar wurde sie zur Vereidigung durch den Landrat nach Lüdinghausen einbestellt.

Als das über die Bühne gegangen war, bat die Mutter den Kreisphysikus, für sie eine Unterstützung bei der Regierung zu beantragen. Der vermittelnde Amtmann schrieb in seiner Stellungnahme dazu: Sie hat sich bisher gut betragen und ihr Amt bei einem sehr geringen Einkommen treu und redlich verwaltet. Dieselbe besitzt außer einem Wohnhause zum Nutzungswerth von jährlich 18 Mark kein Vermögen und ist auf die Unterhaltung durch ihre Tochter der jetzigen Hebamme Funke angewiesen weshalb ich sie zur Unterstützung empfohlen habe. Der Kreisphysikus musste sie aber vertrösten. Nach einem Gesetz von 1875 konnten solche Anträge nur noch an den Kreisausschuss gerichtet werden, was erst Ende des Jahres zulässig war.

Ob sie von dort jemals etwas erhalten hat, bleibt unerwähnt, aber eher unwahrscheinlich. Denn vier Jahre später, als Amtmann Döpper den Kreisphysikus noch einmal wegen einer kleinen Unterstützung anschrieb, klang es nicht so, als wäre in den letzten Jahren etwas gezahlt worden. Auch 1884 hatte der Kreisphysikus keine guten Nachrichten. Die Regierung stellte schon seit 1875 keine Mittel zur Verfügung, aus Kreismitteln durfte nach einer erst kürzlich veröffentlichten Mitteilung auch nichts mehr fließen und ein anderweitiger Fonds zu diesem Zwecke war dem Arzt nicht bekannt.

Kurz nach ihrer Anstellung im Jahr 1880 heiratete die Hebamme Funke jun. den Tagelöhner Heinrich Richter. 1884 war sie Mutter von zwei Kindern. Bei 21 bis 26 Geburten in den letzten vier Jahren erzielte sie ein Einkommen von circa 75 Mark. Sie war Besitzerin eines Wohnhauses.

1885 kam es zwischen der Gemeinde Bork und den Hebammen zu einer neuen vertraglichen Regelung. Das geschah nicht ganz freiwillig. In einer Allgemeinen Verfügung des Ministers der geistlichen pp. Angelegenheiten vom 6. August 1883 waren Bestimmungen für die Vergütung der Bezirkshebammen festgesetzt worden, auf deren Einhaltung die säumigen Gemeinden im Dezember 1884 verpflichtet wurden. Danach erhielten die Hebammen,  rückwirkend vom 1. Februar 1885, eine jährliche Vergütung von 25 Mark, die alle fünf Jahre um zehn Mark erhöht werden sollte, bis der Höchstbetrag von hundert Mark erreicht war. Zusätzlich gab es für die Fahrten zu den Nachprüfungen, die an den Wohnorten der Kreisärzte stattfanden, drei Mark. Und für den Fall der Dienstunfähigkeit oder für den Fall der Kündigung seitens des Verbandes [wurde] der Hebamme bei dreißigjähriger Dienstzeit eine jährliche Unterstützung in Aussicht gestellt. Mit dieser Formulierung entfernten sich die Borker von den Vorgaben der Regierung. Dort sollte den Hebammen eine laufende Unterstützung zugesichert, nicht nur in Aussicht gestellt werden. Die Beschaffung der Ausstattung der Hebammen erfolgte weiterhin auf Kosten der Gemeinde.

Als Gegenleistung zu diesen regelmäßigen Bezügen und den von zahlungsfähigen Personen gezahlten Vergütungen, übernehmen vorgedachte Hebammen hiermit die Verpflichtung, die Entbindung zahlungsunfähiger Personen des Bezirks sowie die erforderliche Pflege derselben und ihrer neu geborenen Kinder unentgeltlich zu besorgen.

Hebammentasche

In den folgenden Jahren bis 1909 liest man auch über die Hebamme Richter, geborene Funke, in erster Linie, wenn der Kreisarzt Mängel an der Ausrüstung feststellte. Bei der Nachprüfung 1890 wurden ihr und zwei Kolleginnen genügende Kenntnisse attestiert, während drei andere die Prüfung nach drei Monaten wiederholten mussten. Zum Schluss ist von ihr in der Akte zu lesen, dass sie vom Kreisarzt 1908 für einen Wiederholungskursus vorgeschlagen wurde. Da die Kosten von vierzig bis fünfzig Mark die Gemeindekasse zu zahlen hatte, wurde die Gemeindevertretung dazu befragt. In der Sitzung vom 15. April 1908 lehnten die Borker die Kostenübernahme ab. Sie erklärten, die Hebamme Richter in Cappenberg nicht entbehren zu können und sahen große Verlegenheiten und Gefahren voraus. Sie wussten von der Pflicht der Hebammen, solche Kurse zu besuchen, allerdings waren die bisher nur angeordnet worden, wenn sich Mängel in der Ausbildung oder bei der Ausübung der Praxis gezeigt hatten. Da dies bei der Frau Richter nicht der Fall gewesen war, lehnten sie die Übernahme der Kosten ab und baten den Regierungspräsidenten um weitere Verfügung.

2. In Bork

Die Hebammen Sophia und Antonette Heitkamp waren Schwiegermutter und Schwiegertochter und praktizierten beide, allerdings nicht sehr harmonisch, in Bork.

Sophia Heitkamp, geborene Linnemann, arbeitete seit dem 2. Februar 1861 in der Gemeinde als Hebamme. Sie war am 9. Oktober 1835 geboren worden, hatte selber von 1852 bis 1876 sieben Kinder bekommen und war verheiratet mit dem Tagelöhner Theodor Heitkamp.

Ihre Schwiegertochter Antonette besuchte ab September 1899 für vier Monate die Lehranstalt in Paderborn und arbeitete nach ihrer Ausbildung als freie Hebamme in Bork. Von ihr erfahren wir wenig. 1909 wurde sie aufgefordert, einen Wiederholungslehrgang zu besuchen, wozu erst geklärt werden musste, ob die Gemeinde die Kosten dafür übernahm. Das scheint die Gemeindeversammlung zugestanden zu haben, denn sonst hätte sie die Ausbildung einer weiteren Hebamme bezahlen müssen. 

Als Sophia Heitkamp 1869 ihr Tagebuch einreichte, stellte die Regierung fest, dass die Hebamme mit circa sechzig Geburten jährlich eine zu große Last zu tragen hatte und genehmigte außerplanmäßig die Anstellung einer zweiten Kraft für Bork. Das wurde 1870 Bernadine Weber, geborene Overmann, geboren am 27. Juli 1845.

Die schon oben erwähnten neuen Verträge von 1883 sollten auch mit  den Hebammen in Bork geschlossen werden. Doch die beiden verweigerten die Unterschrift. Gründe wurden nicht genannt. Als Folge davon waren ihre Bezirke nicht abgegrenzt und andere Hebammen konnten in Bork hinzugezogen werden. Knapp zwei Jahre später änderten sie ihre Meinung und unterschrieben doch.  

Ab den 90er Jahren erscheint der Name Heitkamp häufig in negativen Zusammenhängen. Und ab dann begann die lange Geschichte des Berufsausstiegs der Sophia Heitkamp.

Als 1890 der Kreisphysikus Sanitätsrat Dr. Hövener aus Werne alle Hebammen des Bezirks überprüfte, hatte er einiges anzumerken. Die Schürze ist zu verändern. Das Bruststück der sonst vorschriftsmäßigen Schürze bedeckt die Brust nicht vollständig. Das mitgebrachte Gefäß für die verflüssigte Karbolsäure ist eine gewöhnliche Arzneiflasche von 60 g Inhalt ohne jede Bezeichnung mit gewöhnlichem Korkstöpsel. Hebammen mußten bisher die Karbolsäure auf eigene Kosten beschaffen, Die Tasche für Instrumente ist zerrissen und unbrauchbar. Prüfungsgegenstände: Gefährliche Eigenschaften der Karbolsäure, Ort der Vermischung derselben mit Wasser; Was ist 3%ige Karbollösung, wieviel Gefäße mit Karbollösung sind bei einer Entbindung nöthig. Die Hebamme ist so unwissend, daß es scheint, als habe sie nie Karbolsäure angewandt. Sie wird zur Wiederholung der Prüfung nach 3 Monaten aufgefordert werden.

vorschriftsmäßige Flasche

Die Rüge wegen der Karbolsäure scheint sich die Hebamme zu Herzen genommen zu haben. In der von ihr eingereichten Rechnung über die im Jahr angeschaffte Säure steht sie mit 42 Mark an der Spitze, gefolgt von ihrer Borker Kollegin mit 36,50 Mark. 1895 fiel dem Amtmann auf, dass das Tagebuch der Heitkamp noch über die Hälfte leer war und händigte ihr kein neues aus. Und 1897 bestimmte der Regierungspräsident eine nochmalige eingehende Prüfung durch den Kreisphysikus mit dem Auftrag, er möge sich auch darüber aussprechen, ob die Hebamme noch in Rücksicht auf ihr vorgerücktes Lebensalter Aussicht gewähre noch mit Erfolg einen Wiederholungskursus unterworfen zu werden.

Das schien sich ein bisschen hingezogen zu haben, denn der Amtmann meldete die Hebamme  erst in der zweiten Hälfte des Februar 1899 für einen Kursus an; zu spät, da dieser schon am 1. Februar begonnen hatte. Für den im September beginnenden Lehrgang erhielt sie dann die Zulassung.

Doch schon Ende 1901 fiel sie wieder auf. Das verstärkte Vorkommen des Wochenbettfiebers musste bekämpft werden, umfangreiche Verhaltensregeln waren dazu erlassen worden, aber die Hebamme Heitkamp, so schrieb die Regierung, habe, obwohl sie dazu verpflichtet gewesen war, diese Instruktionen nicht abgeholt. Amtmann Busch sollte ihr eine Rüge erteilen und den Kreisarzt beauftragen, ihre berufliche Tätigkeit besonders sorgfältig zu überwachen. Busch nahm sie in Schutz, die Angaben des Kreisarztes seien falsch, die Hebamme [habe] wohl und ganz ihre Schuldigkeit gethan.

Vielleicht hing die Parteinahme mit einem erst zwei Monate zurückliegenden Ereignis zusammen, das auch darauf schließen lässt, dass Frau Heitkamp einflussreiche Fürsprecher hatte. Der Hebamme war von Ihrer Majestät der Kaiserin & Königin eine goldene Verdienstbrosche verliehen worden, die Busch ihr am 1. November in ihrer Wohnung überreichte. Auf diese Auszeichnung kam er auch später zurück, als die Behörden darauf drängten, Frau Heitkamp zu pensionieren.  

Die Regierung schaltete wieder den Kreisarzt ein, der berichtete, dass Frau Heitkamp sen. zu Bork noch große Unsicherheit bekundete. Es steht auch zu befürchten, daß letztere die erforderliche Sicherheit in der Bereitung und Anwendung der neuen Desinfectionsmittel sich nicht mehr aneignen wird wegen Ihres vorgerückten Alters; selbe wird im Laufe dieses Jahres 70 Jahr alt, ist im verflossenen Winter längere Zeit kränklich gewesen und auch jetzt noch leidend.
Wegen des vorgerückten Alters und des Krankheits Zustandes der Frau Heitkamp sen. halte ich eine Theilnahme an einem Wiederholungskursus nicht für zweckdienlich, da ja doch in nächster Zeit eine Versetzung in den Ruhestand sich notwendig machen wird.

Der Amtmann sprach sich in seinem Schreiben an den Landrat gegen eine Pensionierung aus. Die alte Frau Heitkamp hat sich jetzt ganz wieder erholt u. erfüllt ihre Berufspflichten wieder in alter Treue und Gewissenhaftigkeit mit rastlosem Eifer. Sie erfreut sich des größten Vertrauens der Frauen und hat nach wie vor die bessere Kundschaft. Die Pensionierung der p Heitkamp wird bei einem großen Theile hiesiger Frauen Erregung verursachen und die tüchtige Person selbst würde eine solche Kränkung bitter empfinden und sich krank ärgern. Frau Heitkamp hat von Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin die goldene Verdienstbrosche verliehen erhalten. Ich bitte aus allen diesen Gründen recht dringend, die Person ruhig bis zu ihrem Lebensende ihres Amtes walten zu lassen.

Das Hin und Her nahm noch kein Ende. Der Regierungspräsident lehnte es weiterhin ab, die alte Dame auf einen Wiederholungskursus zu schicken und forderte, ihre Außerdienststellung erneut in Betracht zu ziehen und zu erwägen, sie mit einem Ruhegehalt zu entlassen. Die Gemeindeversammlung von Bork zeigte sich unwillig. Der Amtmann brachte noch einen anderen Aspekt ins Gespräch, indem er behauptete, mit der Pensionierung der Heitkamp würde große Unzufriedenheit geschaffen, weil gegen die anderen beiden im Dorfe praktizierenden Hebammen verschiedene Einwendungen nicht als grundlos zurückzuweisen seien. Außerdem sei die Frau Heitkamp so eifrig und gewissenhaft in der Erfüllung ihrer Berufspflichten, daß eine Dienstentlassung sie vor der Zeit ins Grab bringen würde.

Wieder wurde der Kreisarzt befragt – inzwischen befand man sich schon im Jahr 1905 –, der konnte sich aber nur wiederholen. Die Regierung wollte nicht die großen Keule schwingen, wollte also noch kein Verfahren zur Entziehung des Prüfungszeugnisses einleiten, appellierte aber dringend an die Frau, sich innerhalb der nächsten sechs Monate  zu entschließen, auf die weitere Ausübung der geburtshilflichen Tätigkeit zu verzichten. Das hatte sie wohl zugesagt. Am 1. Oktober 1906 wäre danach ihre Dienstzeit zu Ende gegangen. Am 26. Oktober kam sie zu einem Gespräch auf das Amt, was den Amtmann Anfang November zu einem weiteren Schreiben an das Landratsamt veranlasste.

Die Hebamme bat um eine weitere vierteljährige Frist, da sie sich den Anforderungen noch vollkommen gewachsen fühlte zumal sich ihre Gesundheit, wie der Augenschein beweist, gut wieder gestählt hat. Amtmann Busch gestattete sich, diese Bitte recht warm zu befürworten,  legte sich noch einmal „voll ins Zeug“ und äußerte sich ausführlich:

Die für hier in Betracht kommenden Ärzte halten die p Heitkamp nachfür berichtungsfähig und zuverläßig.
Der verstorbene Kreisarzt Dr. Bockeloh, welcher die p Heitkamp nie unterwiesen hat, handelte gegen dieselbe mit Voreingenommenheit, erzeugt durch die Intriguen der Hebamme Heitkamp jun. welche lediglich aus Neid mit ihrer Schwiegermutter verfeindet ist. Es dürfte sich wohl empfehlen, den jetzigen Herrn Kreisarzt um ein Gutachten anzugehen. Ich handle sicher im Interesse des öffentlichen Wohls, wenn ich die Bitte der Heitkamp sen. zu unterstützen mir gestatte, da event. hier Verlegenheit entstehen könnte. Die Hebamme Weber ist nämlich kränklich, mit der Ausbildung einer neuen Hebamme als welche sich übrigens auch noch keine Person gemeldet hat, würde geraume Zeit vergehen und auf die Hülfe der Heitkamp jun. wird recht vielseitig verzichtet. Daß die Hebamme Richter zu Cappenberg aber nur für einen kleineren entlegenen Teil der Gemeinde in Frage kommt, liegt auf der Hand. Wie ich höre beabsichtigt aber eine Hebamme aus Lünen sich demnächst hier niederzulassen und wäre dadurch dann wieder jede Schwierigkeit überwunden.
Ich habe auch einen weiteren Grund um die Belassung der Heitkamp sen auch schließlich nur noch für beschränkte Zeit zu erbitten. Die Hebamme Heitkamp sen ist hier sehr beliebt und habe ich wohl vernommen, daß dieselbe event. bewogen werden soll, sich mit einer Eingabe an Ihre Majestät zu wenden, höchst welche ihr vor einigen Jahre die Brosche verliehen haben. Ein solches Vergehen würde aber nur allerlei Erörterungen im Gefolge haben und Aufregungen hier hervorrufen.

Jetzt schien Busch den Bogen aber überspannt zu haben. Da auch der neue Kreisarzt die Hebamme als ungeeignet einstufte, forderte der Landrat im März 1907, ihr die weitere Ausübung der Hebammenpraxis unverzüglich zu untersagen. Frau Heitkamp war allerdings mit einem unbändigen Verharrungsvermögen ausgestattet. Denn ein Jahr später geriet sie in den Verdacht, dem Kreisarzt eine anzeigepflichtige Krankheit einer Wöchnerin nicht gemeldet zu haben. Der ortsansässige Doktor Rudolph konnte den Vorwurf zwar entkräften, doch nun wollte auch der Amtmann sichergehen und bekräftigte das Verbot der Berufsausübung  mit einem sogenannten Behändigungsschein. Darauf wurde der Heitkamp die Ausübung der Hebammenpraxis schriftlich untersagt, was sie mit ihrer Unterschrift bestätigen musste.

3. In Selm

In der Gemeinde Selm kamen zwei Hebammen aus der Familie Glowsky. Dazu mehr in einem zweiten Beitrag.

Februar 2018
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[1] StA Selm, AB-1 – 487.
[2] StA Selm, AB-1 – 484. – Aus diesen beiden Akten stammen alle Angaben zu den Hebammen im Amtsbezirk.

 
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