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Zeitschrift für Regionalgeschichte Selm und Umgebung - ISSN 2366-0686

Sechs Hebammen aus drei Familien, Nr. 2

Christel Gewitzsch

Nachdem im Text  Nr. 1 über je zwei Hebammen aus einer Familie in Cappenberg und Bork berichtet wurde, geht es in diesem Teil um zwei Hebammen aus der Familie Glowsky in Selm.

Am 1. Januar 1843 meldete Amtmann von Stojentin dem Landrat in Lüdinghausen personelle Veränderungen in der Gemeinde Selm.
1. Die Hebamme Ehefrau Sommer ist gestorben.
2. Die Ehefrau Glowsky zu Selm ist als Hebamme approbiert und für die verstorbene Sommer angestellt
.[1]

1. Luise Glowsky

Die neue Hebamme, mit vollem Namen Maria Luise Franziska Durst[2], geboren am 21. Februar 1820 in Münster[3], verheiratet mit dem Selmer Polizeidiener Joseph Glowsky, hatte ihre Ausbildung in der Hebammenlehranstalt in Paderborn erhalten. Anlässlich ihrer Anstellung in Selm musste sie sich außerdem beim Kreisphysikus Doktor Gerbaulet in Werne vorstellen und überprüfen lassen.

Später waren auch für sie die obligatorischen Überprüfungen durch den Kreisphysikus Pflicht, der bei mangelnden Kenntnissen nach drei Monaten Wiederholungsprüfungen ansetzte. Das passierte Luise Glowsky nicht. Auch der Amtmann stellte ihr in den notwendigen Attesten über ihre dienstliche und sittliche Führung[4] gute bis sehr gute Zeugnisse aus. Wenn der Kreisphysikus bei ihr etwas zu beanstanden hatte, bezog es sich auf Mängel an den Instrumenten. 1877 schrieb der Physikus Dr. Wilkinghoff: Bei der diesjährigen Nachprüfung der Hebammen fand ich die Klystierspritze der Hebamme Glowsky zu Selm in einem abgenutzten, nicht weiter brauchbaren Zustande – auch fehlte eine Nabelschnurschere.
Ew. Wohlgeboren ersuche ich nun ergebenst mich mit Anschaffung einer Spritze und Schere für die Rechnung der Gemeinde Selm beauftragen zu wollen.

Luise Glowsky hatte in all den Jahren zwischen 31 und 50 Geburten jährlich zu betreuen. Sie selber war Mutter von neun Kindern (zwei Töchter und sieben Söhne). Ihr Einkommen bestand aus den Gebühren pro Geburt (15 Silbergroschen) und Unterstützungen der Gemeinde von acht bis zehn Talern. In der Zeit, als von einem Einkommen die Rede war, belief sich das auf vierzig Taler, später auf 124 bis 170 Mark.[5]

Anfang 1884 teilte Amtmann Döpper sowohl dem Landrat als auch der Bevölkerung mit, dass die Hebamme Witwe Glowsky wegen ihres hohen Alters freiwillig ihr Amt niedergelegt habe. Es musste also eine neue gewählt werden. Vier Frauen meldeten sich; gewählt wurde Maria Glowsky, geborene Bönte, verheiratet seit 1875 mit dem dritten Sohn der Luise Glowsky, dem Schuster Clemens Glowsky.

Zwei Probleme tauchten auf, beide verursacht durch neue Verfügungen, beziehungsweise Gesetze von 1883. Kreisphysikus Sanitätsrat Doktor Wynen wies den  Gemeindevorsteher Spinne in Selm darauf hin, dass die Hebammen in Zukunft von der Gemeinde besoldet würden und sich das arme Selm dann wohl mit einer Hebamme begnügen müsse. Die Wahl einer zweiten hielt er nicht für erforderlich, räumte aber ein: Es steht Ihnen natürlich frei, die Frau Glowsky gegen deren Qualification ich Nichts einzuwenden habe, ausbilden zu lassen.

2. Maria Glowsky

Schwerer wog, dass Maria Glowsky, geboren am 1. Oktober 1853 in Recklinghausen, Anfang 1884 etwas mehr als dreißig Jahre alt war. In der Verfügung des Ministers der geistlichen pp Angelegenheiten vom 1. September 1883[6] hieß es bezüglich der Zulassung zu einer inländischen Hebammenlehranstalt: Personen, welche jünger als zwanzig oder älter als dreißig Jahre sind, dürfen als Schülerinnen nicht aufgenommen werden.

Wohl wissend von dieser Verfügung, meldete Amtmann Döpper die Frau in Paderborn an, die sich auch gleich auf den Weg machte. Erst danach wandte sich Döpper wegen einer Ausnahmegenehmigung an den Landrat. Er erläuterte seinen Antrag wie folgt:
Die Wittwe Glowsky in Selm, 65 Jahre alt war seit 1841 mithin 43 Jahre daselbst als Hebamme thätig und hat, da sie zur ferneren Ausübung dieses Amtes nicht mehr geeignet und kräftig genug sei, diesen Dienst gekündigt, Die Gemeinde zählt 1624 Seelen, welche im Dorfe und in 4 Bauerschaften zerstreut wohnen und worin wegen der wasserreichen Gegend oft sehr schlechte und kaum passirbare Wege sich befinden. Es bleibt nach dem Austritte der Hebamme Wittwe Glowsky nur noch eine Hebamme in Thätigkeit und ist es unzweifelhaft, daß diese allein für den Hebammendienst in der Gemeinde Selm nicht genügt und daß bei der Anzahl der vorkommenden Geburten welche im Jahre 1883 73 betragen hat, bei einer Hebamme manche arme Wöchnerin vernachlässigt werden würde.
Die Gemeinde Selm hat sich daher veranlaßt gesehen, ... die Kosten der Ausbildung einer zweiten Hebamme zu beschließen und ist die Ehefrau Schuster Clemens Glowsky Anna Maria Franziska Aloysia geborene Bönte zu Selm geboren am 1. 10. 1853 als durchaus geeignet angesehen worden.

Inzwischen wurde man in Paderborn ungeduldig. Die Direktion wartete auf den Dispens, allerdings auch auf die Begleichung der Kosten und die Einreichung der anderen Atteste. Die 160 Mark für den Unterricht und die benötigten Apparate konnten schnell gezahlt und die Atteste sofort eingereicht werden, wegen der Ausnahmegenehmigung musste Döpper um Geduld bitten.

Sein Schreiben an die Regierung in Münster kam mit der Bemerkung zurück, dass man sich nicht für zuständig erachte. Diese Entscheidung läge in der Verantwortung des Ministers und der Gemeinde sei es freigestellt, sich an Berlin zu wenden. Das machte Amtmann Döpper auch. Er wiederholte mehr oder weniger seine Begründung, die er auch dem Landrat geschickt hatte, verwies darauf, dass der Lehrkursus schon fast abgeschlossen sei und die unbemittelte und noch verschuldete Gemeinde schon bezahlt habe und bat das Königliche Ministerium Namens der Gemeinde Selm ganz gehorsamst, die Genehmigung hochgeneigtes ertheilen zu wollen.

Das Ministerium wollte sich mit dem Fall nicht befassen und gab die Entscheidung zurück auf diejenige Behörde resp. Amtsstellen, welche sonst über die Zulassung der Schülerinnen zu den Hebammen-Lehranstalten zu entscheiden hatten. Laut ministerieller Verfügung von 1883 waren das bei den Provinzialinstituten die in den Anstalts-Reglements bestimmten Stellen. Die Aufnahmebedingungen der Hebammen Anstalt in Paderborn sahen dafür den Anstaltsdirektor, beziehungsweise den Verwaltungsausschuss vor. Da von der Lehranstalt inzwischen das Prüfungszeugnis schon an Maria Glowsky ausgehändigt worden war, konnte diese am 27. Juni 1884 vom Landrat in Lüdinghausen vereidigt werden.

Auf die Anfrage des Landrats, ob die Gemeinde Selm beabsichtige, die neue Kraft als Bezirkshebamme anzustellen, machte Döpper klar, dass dies keineswegs erwünscht sei und daß es den beiden approbirten Hebammen daselbst freistehe im ganzen Gemeindebezirke als solche zu fungiren und sich die üblichen Gebühren entrichten zu lassen.
Die Festlegung eines Gehaltes sowie die Gewährung einer Remuneration Seitens der Gemeinde ist hierbei ausgeschlossen.

Diese Regelung entsprach nicht der Verfügung von 1883. Nachdem auch die Kreisstände dieses Vorgehen abgelehnt hatten und der Ball wieder bei der Gemeinde lag, verschickte der Landrat Bestimmungen und Anordnungen, deren gleichmäßige Befolgung Königl. Regierung als wünschenswerth bezeichnet hatte. Und am 16. Januar 1885 wurde folgender Vertrag, der bei den Ausführungen über die Hebammen in Bork schon kurz vorgestellt wurde, auch auf Selm übertragen.

§. 1
Die Gemeinde Bork zahlt jeder der vorgedachten Hebammen vom 1.2.1885 ab, eine jährliche Remuneration von 25 Mark geschrieben Fünf und Zwanzig Mark zahlbar in vierteljährlichen Raten postnumerando aus der Gemeinde-Kasse von Bork.
§. 2
Die in §. 1 gedachte Remuneration steigt von 5 zu 5 Jahren um 10 Mark bis zu einem Höchstbetrag von im Ganzen 100 Mark.
§. 3
Für die Reise der Hebammen zur Nachprüfung und zurück wird jeder Hebamme eine Entschädigung von 3 Mark gewährt. Diese Entschädigung wird jedoch nicht gewährt falls die Hebamme diese Reise wiederholt zu machen hatte, weil sie in der ersten Prüfung nicht genügt hat.
§. 4
Für den Fall der Dienstunfähigkeit oder für den Fall der Kündigung seitens des Verbandes wird der Hebamme bei dreißigjähriger Dienstzeit eine jährliche Unterstützung in Aussicht gestellt.
§. 5
Die Beschaffung der Tagebücher und Instrumente u.s.w. erfolgt auf Kosten der Gemeinde Bork.
§. 6
Dieser Vertrag verliert bei Verlegung des Wohnorts einer Hebamme seine Gültigkeit.
§. 7
Gegen die Gewährung der vorgedachten Bezüge und der von zahlungsfähigen Personen gezahlten Vergütungen, übernehmen vorgedachte Hebammen hiermit die Verpflichtung, die Entbindung zahlungsunfähiger Personen des Bezirks sowie die erforderliche Pflege derselben und ihrer neu geborenen Kinder unentgeltlich zu besorgen.

Im Oktober 1884 meldete sich noch einmal die ehemalige Hebamme Glowsky mit einem Gesuch an die wohllöbliche Polizeibehörde zu Bork. Sie bat, doch gütigst befürworten zu wollen, daß [ihr] aus der Gemeinde Kasse Selm eine jährliche Pension von fünfzig Mark gezahlt werde, da es [ihr] sonst nicht möglich [sei, sich] durch Arbeit ernähren zu können. Die Gemeindevertretung erhörte ihre Bitte und zahlte vom 1. Januar 1885 an jährlich eine Unterstützung von Vierzig Mark, zahlbar in vierteljährlichen Raten praenumerando [im Voraus] aus der Gemeinde Kasse.

3. Maria Glowsky mit einigen Familienangehörigen; zwischen Fenster und Rundbogeneingang das vorschriftsmäßige Schild

Die Hebamme Glowsky jun. erscheint in der Akte nur noch, wie schon ihre Schwiegermutter früher, im Zusammenhang mit ihrer Ausstattung. Eine zusätzliche Auflage wurde allen  Hebammen im Januar 1900 gemacht. Amtmann Busch ließ sie wissen: Aus Anlaß besonderer Anregung wird Ihnen hierdurch aufgegeben, binnen 14 Tagen in unmittelbarer Nähe ihrer Hausthür einen Schellenzug, sowie unmittelbar bei demselben ein Schildchen anbringen zu lassen mit der Aufschrift Frau N. Hebamme. Die Schelle innerhalb des Hauses muß so angebracht werden, daß Sie durch das Erklingen derselben zur Nachtzeit unfehlbar sogleich aus dem Schlafe geweckt werden. Dieses Schreiben wurde allen gegen eine Bescheinigung des Empfangs zugestellt und – wie man auf dem Foto sieht – von Frau Glowsky befolgt.

Maria Glowsky, geborene Bönte, starb am 27. April 1929 in Haltern.

4.











Ob die in den Akten genannten Hebammen Sommer auch aus einer Familie stammen, wird an keiner Stelle erwähnt. Die eine, immer benannt als Ehefrau Sommer, 1807 geboren, praktizierte von 1835 bis zu ihrem Tode 1842 in Selm. Ihr Mann war Tischler. Sie hatten vier oder fünf Kinder. Die zweite, die Ehefrau des Strumpfwebers Wilhelm Sommer, Gertrud geborene Daldrup, wurde 1877 eingestellt und praktizierte noch 1906. Danach wird sie nicht mehr erwähnt.

März 2018
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[1] StA Selm, AB-1 – 487.
[2] Für diese und andere weitergehenden Informationen über die persönlichen Verhältnisse und für die Zurverfügungstellung einiger Fotos (siehe Abbildungsnachweis)bedanke ich mich bei dem Ururenkel der Luise Glowsky Karl Glowsky.
[3] In den Akten schwankt ihre Altersangabe um -1 bis +2 Jahren.
[4] StA Selm, AB-1 – 484. Alle Zitate dieses Textes stammen, falls nicht anders angegeben, aus den Akten Nr. 487 und 484.
[5] Mark zu Taler = 3:1.
[6] Amtsblatt der Königl. Regierung zu Münster, 1883, Nr. 35, S. 165ff.

 
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