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Zeitschrift für Regionalgeschichte Selm und Umgebung - ISSN 2366-0686

Selm: Spritzenhäuser und Löschgeräte (bis 1856)

Dieter Gewitzsch

Verlegung des Spritzenhauses ins Dorf Selm 1827/28

Über die Aufbewahrung der Feuerlöschgeräte geben die ältesten Blätter in den Akten des Selmer Stadtarchivs nur indirekte Auskunft. 1817 meldete die Bürgermeisterei Bork, dass im Kirchspiel Selm eine Feuerspritze und zwei Leitern vorhanden seien und sich alles so wie der Aufbewahrungsort im brauchbaren Stande befände.[1] Zwei Jahre später mahnte Mechanikus Severin nach seiner Inspektion die Reparatur der Spritze an und bemerkte außerdem, daß das Sprützenhaus schleunigst reparirt werden muß, weil die Sprütze in dem privat Hause der Feuersgefahr ausgesetzt seyn dürfte. Was er mit „privat“ meinte und welche Art „Feuersgefahr“ er befürchtete, verriet Severin nicht.

Anders der Selmer Pfarrer Ewers, der im November 1826 Bürgermeister Köhler anbot, mitten hier im Dorfe, wo die Eingesessenen die Aufbewahrung der Spritze wünschen, ein angemessenes Häuschen für diese erbauen zu lassen. Ewers beschrieb, was ihn vermutlich schon länger störte:

Daß Häuschen, worin die hiesige Brandspritze steht, ist bekanntlich unmittelbar an der Kirche gebauet; Dieß nimmt nicht nur der Kirche Vieles von Ihrer Ansicht, sondern ist auch ihren Mauern nachtheilig, und in dem Falle einer Feuersbrunst am Kirchhofe steht selbes dort ganz am unrechten Platze; da es nämlich gänzlich von Holz erbauet, und das Dach von Spähnen ist, mit Theer ein- und übergeschmieret, so würde, so zu reden, eine einzige Kohle auf demselben bald in Flammen ausbrechen, und die Kirche mit abbrennen! Deßhalb wünsche ich dieß Häuschen von dort weg.

Dorf Selm, Flur 15, Ausschnitt

Wenn man ihm das alte Häuschen überließe, so der Pfarrer, sei er erbietig, auf der sogenannten Sägekuhle ein Spritzenhaus zu bauen. Bürgermeister Köhler hielt es für ratsam, die Offerte anzunehmen und der Landrat hatte keine Einwände, man möge aber den Selmer Gemeinderat vernehmen, ob derselbe gegen die angebotene translocation des Spritzenhauses ... was zu erinnern finde. Das war nicht der Fall. Der Selmer Gemeinderat (Pentrop, Melchers, Pieper und Witthoff) stimmte zu, der Landrat verfügte entsprechend und Köhler genehmigte Ewers im Januar 1827 die Verlegung des Spritzenhauses vom Kirchhofe nach der sogenannten Sägekuhle. Über die Ausführung der Baumaßnahmen sind in der betreffenden Akte keine Hinweise zu finden, aber das Landratsamt verwandte im Dezember 1828 in einem Schreiben die Ortsangabe: Im Dorfe Selm ... bei dem Spritzenhause.

Anlage eines Notbrunnens 1830 im Dorf Selm

Damals beklagte Kreissekretär Nolda das Fehlen eines Notbrunnens im Dorf Selm und forderte, zwei Schlitten zum Anfahren des Wassers bei sich ereignenden Unglücksfällen anzuschaffen. Bürgermeister Köhler möge baldigst einen Kosten-Anschlag  einreichen.

Es brauchte bis zum Frühjahr 1829. Köhler reichte Kostenanschläge über verschiedene Gerätschaften ein und bemerkte zur Wasserversorgung im Dorf Selm, dass er die Anlegung einer Rammpumpe [der] Anfertigung eines Brunnens jedenfalls vorziehe, erstens um Kosten zu ersparen und 2tens weil tiefe Pumpen nie an Wasser zu kurz kommen.

Nun brauchte es ein Jahr, bis die Kreisbehörde auf die Borker Einwände reagierte. Doch in Lüdinghausen favorisierte man weiterhin die Anlage eines Notbrunnens und hatte schon einen entsprechenden Kostenanschlag parat. Köhler sollte nur noch einen Verding über die  Handwerkerleistungen abhalten, vorher den Termin der Angebotsabgabe allgemein bekannt machen und speziell den Pumpenmacher Robert in Lüdinghausen benachrichtigen.

In Bork war man nicht ganz untätig gewesen. Köhler hatte seinerseits einen Kostenanschlag über die Anfertigung einer Rammpumpe anfertigen lassen und den legte er nun zur gefälligen Genehmigung vor. Rammpumpen, argumentierte er, würden bekanntlich weit bessere Dienste leisten, da sie nicht leer zu pumpen und bequemer wie ein Brunnen [seien]. Da die Kosten für einen Brunnen nach dem Anschlage des p. Robert fast gleich kommen, hoffte er, dass der Landrat seiner Ansicht beipflichten werde.

Die Rammpumpe 

Meyers 1905

Nach Meyers Großes Konversations-Lexikon von 1905 besteht die in Bork bevorzugte Anlage aus mehreren Stücken Rohr, die nach und nach in den Boden gerammt und untereinander verschraubt werden. Die zuerst einzurammende Röhre ist an einem Ende mit einer stählernen Spitze versehen und über dieser Spitze auf eine Länge von 30–40 cm ringsherum mit Löchern von 4 mm durchbohrt, so daß das Wasser leicht in das Rohr eindringen kann. Für das Einrammen schraubt man etwa 1 m von der Stahlspitze entfernt einen eisernen Klemmring  [D] auf das Rohr A, schiebt dann auf letzteres einen ca. 35 kg schweren eisernen Fallblock C, befestigt 2 m über demselben zwei Rollen B, über die von dem Fallblock aus zwei Seile laufen, und treibt nun das senkrecht gestellte Rohr in den Boden, indem die Arbeiter den Fallblock abwechselnd heben und fallen lassen. Nachdem das erste Rohr eingetrieben ist, wird ein zweites angeschraubt, an diesem der Rammapparat befestigt und so fortgefahren, bis Wasser erreicht ist. ... Hat man Wasser gefunden, so schraubt man eine Pumpe an das hervorstehende Ende des Rohres und erhält mittels derselben zuerst meist schlammiges, sehr bald aber reines Wasser.[2]

In Lüdinghausen wollte man sich die Frage „Brunnen oder Pumpe?“ nicht gleich entscheiden, beauftragte aber den Borker Bürgermeister, den Verding der sonstigen für Bork und Selm anzuschaffenden Gerätschaften durchzuführen. Also lud Köhler Unternehmunglustige ein, sich am 14. Mai 1829, morgens um 10 Uhr auf der Verwaltungsstube einzufinden. Zu vergeben waren die Anfertigung von 4 Wasserschlitten, 4 Tonnen, wie neuen Feuerleitern, eine große Wasserbüdde und eine Reparatur – insgesamt Zimmer-, Schmiede-, Böttcher- und Maurerarbeiten, die zu 62 Thalern 20 Silbergroschen 2 Pfennigen veranschlagt waren und öffentlich dem Wenigstfordernden verdungen werden sollten. Noch am selben Tag sandte Köhler die Verträge an das Landratsamt und legte auch den Kostenanschlag über einen zu Selm anzulegenden Nothbrunnnen bei.

Wieder verging ein Jahr, bevor der Landrat im April 1830 auf den Selmer Notbrunnen zurückkam und Bürgermeister Köhler eröffnete, dass er es nicht ratsam fände, zu Selm eine sogenannte Rampumpe zu errichten, da dergleichen Anlagen von der Beschaffenheit des Untergrundes abhingen.

Schlebrügge hatte den Pumpenmacher Bomert aus Waltrop hinzugezogen, der zwei Kostenanschläge vorlegte, nach denen die Rammpumpe 33 Taler und 15 Silbergroschen kosten sollte, wogegen eine Pumpe mit Wasser-Brunnen für 31 Taler zu haben sei. Wenn es gut gehe, schätzte Bomert, könne man mit der Anlage der Rammpumpe in vierzehn Tagen fertig sein. Andernfalls werde man vier Wochen oder länger brauchen; der Erfolg des Unternehmens bleibe ungewiss. So beraten erneuerte Schlebrügge die Aufforderung, den Verding auf ... Grund des von dem Robert angefertigten Anschlags abzuhalten. Das geschah am 14. Juli 1830 und Köhler konnte dem Landrat das Protokoll der Vergabe dienstergebenst zustellen, wobei er sich die Bemerkung erlaubte, dass weiter keine Unternehmunglustigen als der p. Robbert und Wittenbrinck anwesend waren, weshalb auch kein Mindergebot als 30 Thaler 27 Sgr. zu ermächtigen war. Gebaut wurde im August 1830 und der Bürgermeister meldete Anfang September die erfolgte Abnahme, bei der wegen des vorhandenen Wassers die Arbeit bis unten im Grunde nicht revidiert werden konnte und deshalb bis Frühjahr ausgesetzt wurde. Der Handwerker musste bis kurz vor Weihnachten auf Geld warten, dann bekam er die erste Hälfte seiner Forderung ausgezahlt.

Spritzenhaus und Feuerspritze für die Bauerschaft Ternsche

Die Feuerspritze für die Bauerschaft Ternsche wurde 1836 von dem Kupferschmied Jenne aus Werne angefertigt und kostete 225 Taler. Für 62 Taler errichtete Zimmermann Möller die Remise zur Unterbringung  der Spritze und Zeller Witthoff  stellte den Bauplatz zur Verfügung. 

Ternsche, Flur 3, Ausschnitt

Die Löscheinrichtungen für Ternsche sollten nicht aus dem Etat der Gemeinde Selm finanziert werden, sondern über eine Art Umlage. Nach welchen Gesichtspunkten die Eingesessenen zu Beiträgen herangezogenen wurden, ist der Akte nicht zu entnehmen. Es ist von „Repartitionslisten“ und „Collectengeldern“ die Rede und davon, dass Witthoff, der die Baustelle zur Remise hergab, nicht zu einem Beitrag herangezogen wurde.

Die Abwicklung der Umlage lag in den Händen des Bürgermeisters, der spätestens 1841 unter Druck geriet, weil der Kupferschmidt Jenne in Werne seine Bezahlung dringend verlangte und der Fall in Lüdinghausen bekannt wurde. Der Landrat hatte erfahren, dass es dem Beigeordneten Weischer und dem Küster Bohle nicht gelungen war, die noch mit ihren Beiträgen zur Anschaffung einer Brandspritze in Selm zurückstehenden Bauerschafts-Eingesessenen zu deren Zahlung zu veranlassen. Schmising erinnerte Köhler daran, dass die Gemeindekasse nicht für säumige Zahler eintreten könne, weil sonst die Eingesessenen aus Ternsche, die ihren Beitrag schon geleistet hatten, doppelt zahlen würden. Der Gemeinde Selm bliebe nur übrig, die Brandspritze und das Spritzenhaus als Eigentum zu übernehmen und die Gesamtsumme von 287 Talern aus der Gemeindekasse zu bestreiten. Bereits gezahlte Umlage-Beiträge seien zurückzugeben. In Sachen Finanzierung bemerkte Schmising, dass die Gemeinde Selm 1839 für Löscheinrichtungen 136 Thaler 7 Silbergroschen 10 Pfennige in den Etat eingestellt habe und empfahl, den Rest pro 1842 im zusätzlichen Etat zu übernehmen .Den Beschluss des Gemeinderats erwartete der Landrat binnen vier Wochen und verlangte, ihm dann auch sämmtliche Verhandlungen wegen Anschaffung der Feuerspritze, Kostenanschlag – Verdingsprotokoll – Revisions Attest vorzulegen, damit er die sämmlichen Schriftstücke der Königlichen Regierung zur Genehmigung vorlegen könne.

Der deutlich gewiesene Weg konnte die gewünschte Entschließung nicht herbeiführen und auch die Art und Weise, mit der Schmising nachdrücklich wurde, blieb wirkungslos. Teile der Gemeinde Selm konnten sich nicht dazu durchringen, ihren Beitrag zu einer in der Bauerschaft Ternsche stationierten Feuerspritze zu leisten, weder als Umlage auf (alle) Eingesessene noch als Ausgabe aus der Gemeindekasse.

Spritzenhaus, Ladbergen, s.u.

Als der Kupferschmied Jenne den Restbetrag einforderte, befand sich Köhler in einem Dilemma. Die Einnahmen aus der Umlage reichten nicht, um die Feuerspritze restlos zu bezahlen. Die Spritze wurde mitsamt Remise von „Interessenten“ für die Bauerschaft Ternsche angeschafft.  Köhler vertrat die Gemeinschaft und verwaltete deren finanzielle Mittel. Als Bürgermeister war Köhler auch die zuständige Ortsbehörde, doch in diesem Fall konnte das übliche Regelwerk zwischen dem Amt und der Gemeinde nicht greifen, weil die Ternscher Einrichtungen nicht Eigentum der Gemeinde Selm waren und auch nicht wurden. Noch im November 1885 befand sich im Bericht über den Zustand des Feuerlöschwesens im Amte Bork für die Bauerschaft Ternsche kein Eintrag. Feuerlöschinspektor Modersohn bemerkte: Die Spritze gehört einer Anzahl von Interessenten, ist demnach Privatspritze[3] – davon an anderer Stelle mehr.

Köhler stritt noch lange um „sein Geld“; der Fall beschäftigte Gerichte und nachfolgende Bürgermeister bzw. Amtmänner in Bork. Das Gezerre überdauerte die Amtszeit des Landrats Schmising und wurde erst im April 1856 – zwanzig Jahre nach Auslieferung der Feuerspritze – durch einen letzten landrätlichen Bescheid beendet.

Kleinere Anschaffungen, Wartung und Reparaturen

Kupferschmied Jenne, der 1836 eine Spritze nach Ternsche lieferte, war schon 1822 ein gefragter Handwerker. Als T. Wünning aus Lüdinghausen verhindert war, die Selmer Spritze zu reparieren, riet Gemeinderat Melchers dem Bürgermeister, es wäre am besten, daß die Sprütze gleich nach Werne gesandt würde in dem Jenne doch die beste Käntnüsse von Sprützen hat.

Museum Ladbergen, s.u.

1833 – das Selmer Spritzenhaus stand schon sechs Jahre an seinem neuen Standort im Dorf – beklagte Bürgermeister Köhler, dass die Feuer-Sprütze auf bloßer Erde stehe, welches für dieselbe von großem Nachtheil sei. Nun aber wünschten auch die Gemeindeglieder, dass ein Belag angefertigt werde. In Abwesenheit des Landrats genehmigte Kreissekretär Nolda u.a. die Lagerung zweier Diehlen unter den Rädern.

Bekanntlich war es Aufgabe der Gemeinden, die Löschgeräte in Stand zu halten und die anfallenden Kosten im Etat zu berücksichtigen. In Selm hatte man für das Jahr 1838 nur drei Taler vorgesehen und der Bürgermeister musste, nachdem eine Reparatur der Feuerspritze neun Taler kostete, gegenüber dem Landratsamt „außerordentliche“ Ausgaben begründen. Die Reparatur sei dringlich und auch nicht billiger zu haben, schrieb Köhler. Ein Teil der Schäden sei auf den Wegen nach der Brandstätte bei Möller entstanden, aber man habe mehr reparieren lassen und deshalb habe er Anstand genommen, die Anweisung auf den Feuersocietäts Fond zu beantragen. Offenbar war es Köhler nicht möglich darzustellen, in welchem Umfang die Versicherung hätte herangezogen werden können.

Vielleicht scheute er auch kritische Nachfragen, wie er sie im Vorjahr (1837) beantworten musste. Köhler hatte dem Landratsamt gemeldet, dass die Selmer Feuerspritze bei dem Hausbrand des Kötter Kaldewey im Kirchspiel Lüdinghausen beschädigt wurde und eine Reparatur unumgänglich sei. Bezüglich der Rechnung ersuchte er den Landrat, die Anweisung auf die Provinzial Feuersozietäts Kasse baldgefällig erwirken zu wollen.  Schlebrügge prüfte die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Versicherung und reichte das Schreiben kurzer Hand zurück um Köhler Gelegenheit zu geben, unter der Rechnung nach Vorschrift des §: 122 des Feuersozietäts-Reglements den tadellosen Zustand der Feuerspritze vor dem fraglichen Brande glaubhaft darzuthun. Der Landrat bemerkte ferner, dass dem Vernehmen nach ... die Selmsche Feuerspritze gar nicht auf der Brandstätte während des Brandes eingetroffen sein [soll] und beschied dem Bürgermeister, dass in einem solchen Falle schwerlich die Sozietät die Reparatur-Kosten übernehmen werde.

September 2017
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[1] StA Selm, AB-1 Nr. 462. – Wenn nicht anders zitiert, folgt der Text dieser Akte.
[2] Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 3. Leipzig 1905, S. 501-503.
Permalink: zeno.org/nid/20006375073
[3] StA Selm AB-1 467, Bericht vom November 1885.

 
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