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Zeitschrift für Regionalgeschichte Selm und Umgebung - ISSN 2366-0686

So ein bißchen Bildung ...

Christel Gewitzsch

Zeichnung: cg

So ein bißchen Bildung ziert den ganzen Menschen.[1] Diese Erkenntnis legte Heinrich Heine dem Diener des Markese Christophoro di Gumpelino in den Mund. Der Kammerdiener Hyazinth war davon überzeugt, allein durch die auf der gemeinsamen Italienreise so nebenbei erworbene Bildung ein höheres Trinkgeld bekommen zu haben.

Noch nicht einmal diese sehr eingeschränkte Sicht Hyazinths auf den Wert der Bildung wäre von allen Zeitgenossen Heines unterschrieben worden.  Ein gebildetes Volk wollten viele gar nicht, fürchteten es teilweise sogar. Ablehnend beobachteten sie die stärker werdenden Bemühungen der im Umkreis von Wilhelm von Humboldt tätigen Politiker und Pädagogen, allen Schichten des Volkes eine den ganzen Menschen umfassende Bildung zukommen zu lassen. Die von der Zarin Katharina II. überlieferte Einschätzung, man muß dem gemeinen Volk keinen Unterricht geben; wenn es so viel wüßte wie Sie und ich, so würde es nicht so gehorsam sein als jetzt,[2] stieß auch im 19. Jahrhundert in einigen Kreisen auf Zustimmung.

Der Ministerialrat im Kultusministerium Ludolph von Beckedorff, ab 1821 für das Volksschulwesen zuständig, warnte vor einer allgemeine[n]  menschliche[n] Ausbildung der Jugend, die zwingend zu einer allgemeinen Gleichheit führen müsse. Dadurch würde man sich gegen die Ordnung der Natur[3] auflehnen und nur Neid und Missgunst säen. Den natürlichen Unterschieden bei den Menschen entspräche man am besten, wenn man ihnen verschiedene Aufgaben zuteilte und sie in den dazu passenden Ständen beließe. Mit dieser Auffassung traf er während der Restauration den Geist der Zeit und konnte so den von Humboldts ehemaligem Mitarbeiter Johann Wilhelm Süvern erarbeiteten  Entwurf eines allgemeinen Gesetzes über die Verfassung des Schulwesens im preußischen Staate zu Fall bringen.

Auch viele Eltern waren der Meinung, dass es vollkommen ausreiche, wenn sie selbst den Kindern das notwendige Rüstzeug fürs Leben mitgäben. Durch die häusliche Anleitung lernten sie am besten, was zu tun sei. Die Befolgung einer Schulpflicht hielten sie für unnötig.

Die Schulpflicht

Für Preußen wird der Beginn der Schulpflicht häufig mit dem Jahr 1717 angegeben, doch der damalige Befehl des Königs galt nur für die Mark Brandenburg und wurde selbst dort nicht ernsthaft befolgt. Außerdem enthielt er die einschränkende Formulierung, dass an den Orten, wo Schulen existierten, die Eltern gehalten sein sollten, ihre Kinder in diese zu schicken.[4] Im Allgemeinen Landrecht von 1794 ist dann von der Pflicht zu einem achtjährigen Schulbesuch die Rede, doch bis weit in das 19. Jahrhundert hinein wird diese Vorgabe nicht erfüllt. Nur fünfzig  Prozent der schulpflichtigen Kinder erschienen um 1800 wirklich in der Schule, für 1816 schätzt man die Quote auf sechzig, für 1846 auf 86 Prozent und erst um 1880 geht man von einem hundertprozentigen Schulbesuch aus.[5] 

Bernard Overberg

Im Hochstift Münster machte die Schulpolitik 1769 einen Schritt nach vorn mit der Ernennung des Domherrn Franz Wilhelm von Fürstenberg zum Minister und später zum  Leiter des Generalvikariats. Während seiner Ministertätigkeit kümmerte er sich in erster Linie um die Reform des Gymnasiums. Danach behielt er aber weiter die Leitung des Erziehungswesens und wandte sich verstärkt den Elementarschulen zu. Schulordnungen wurden erlassen und die 1801 herausgekommene Verordnung für die Deutschen- u. Trivial-Schulen des Hochstifts Münster[6] behielt auch unter den Preußen weiterhin ihre Gültigkeit.  Mit dem Kaplan Bernard Overberg fand Fürstenberg einen engagierten Mitstreiter. Overberg  leitete die sogenannte Normalschule (von: Norm gebend), in der Lehrer mit neuen Lehrmethoden bekannt gemacht werden sollten, und verfasste einige Schriften für die Praxis des Unterrichts. Ab 1816 arbeitete er auch in der neuen preußischen Provinz Westfalen als Konsistorial-, Regierungs- und Schulrat.[7]

Probleme bei der Durchsetzung

Was machte es nun so schwer, die von den Regierungen eingeführte Schulpflicht auch in die Tat umzusetzen? Zu Anfang des Jahrhunderts fehlte es praktisch an allem: an ausgebildeten Lehrern, an Schulgebäuden, an Lern- und Lehrmitteln, an der Einsicht aller Beteiligten und – wie immer – am Geld.

Zur Zeit des Großherzogtums Berg erklärte Napoleon bei einem Besuch in Düsseldorf unumwunden, dass die Primarschulen einzig zu Lasten der Gemeinde gingen; so sollte der Staat für die Ausbildung des Volkes keinen Centime ausgeben müssen.[8] Doch wenn im preußischen Landrecht die Rede davon ist, dass die Schulen eine Angelegenheit des Staates sind, hieß das nicht gleichzeitig, dass der Staat auch bereit war, die Kosten zu übernehmen.  Die hatten erst einmal die Gemeinden aus ihren Etats und die Hausväter mit dem Schulgeld zu tragen.

Als im Jahre 1821 die Königliche Regierung in Münster sich nach Bereisungen und Berichten von Landräten, Schulinspektoren und Pfarrern einen Überblick über die Einhaltung der Schulpflicht verschafft hatte, konstatiert sie zwar, daß der Schulbesuch merklich besser und regelmäßiger wird[9], schickt diesen einleitenden Sätzen dann aber einen 6-seitigen Maßnahmenkatalog hinterher. Den relativiert sie gleich wieder, indem sie schreibt, man möge die Regeln nur dort mit Nachdruck einfordern, wo das Bedürfniß es wirklich nöthig macht, und überall mit gehöriger Berücksichtigung der örtlichen Verhältniße und Umstände vorgehen.

Vorschläge der Regierung

Von der Möglichkeit, einen regelmäßigen Schulbesuch während der Sommerzeit erzwingen zu können, ging die Regierung gar nicht aus. Sie akzeptierte, dass größere Kinder für die Arbeit in der Landwirtschaft herangezogen wurden und schlug deshalb vor, in den Gemeinden, in denen eine große Zahl Kinder fehlte, zusätzlich andere Unterrichtstunden  anzubieten. Diese sollten zwei- bis dreimal in der Woche stattfinden und die Schüler ermuntert werden, dieses und jenes zu Hause, hinter dem Viehe, so gut als möglich, nachzulernen. Über die dadurch zu leistenden Überstunden der Lehrer machte man sich keine weiteren Gedanken, denn ein guter Lehrer wird sich diese Mühe gern gefallen lassen, wenn ihm die Sache durch seinen Pfarrer gehörig vorgestellt und ans Herz gelegt wird.

Otto Günther: Hochzeitszug, 1864 (Ausschnitt)

Den Gemeinden, in denen die Hälfte der Kinder oder noch mehr während der regulären Schulzeit fehlte, empfahl die Regierung, während der Sommermonate den gesamten Unterricht in die drei oder vier Mittagsstunden zu verlegen. Dann könnte man die Kinder auf den Höfen am ehesten entbehren. Wenn sie auch zu diesen Stunden nicht täglich Zeit hätten, sollte doch versucht werden, ihnen mindestens an zwei Tagen den Schulbesuch zu ermöglichen oder sie wenigstens während eines Teils des Mittags zu unterrichten.

Wegen der so unterschiedlichen lokalen Verhältnisse erließ die Regierung keine allgemein verbindlichen Vorschriften. Ob in der Mittagszeit alle Kinder gleichzeitig zu erscheinen hatten oder ob man sie in zwei Klassen aufteilte, ließ sie offen. Sie machte einige Vorschläge zur Ausgestaltung der Sommerkurse, wusste aber auch, dass die Größe des Schullokals, und die übrigen Umstände bei der Umsetzung eine große Rolle spielten. So wollten einige Eltern ihre kleinen Kinder oft nur in Begleitung der größeren auf den weiten Schulweg schicken und die Gemeinden sollten auf jeden Fall sicherstellen, dass alle Kinder, wenn es gewünscht wurde, auch dem gesamten Mittagsunterricht beiwohnen durften.

Strafandrohungen

Münster drohte den Eltern und auch den Dienstherren – nicht alle Kinder arbeiteten auf dem elterlichen Hof – Konsequenzen für die Nichtbefolgung der Schulordnung an. Manche würden aus Halsstarrigkeit, oder weil sie ihre Kinder, statt sie zur Schule zu schicken zum Betteln gebrauchen, weiterhin versuchen, die Schulpflicht zu umgehen. Als Strafe dafür plante die Regierung, den Armen das monatliche Almosen ganz oder zum Teil zu entziehen. Auch wollte sie die Hausväter zur Zahlung des bisher erlassenen Schulgeldes verpflichten, wenn die Kinder nicht zur Schule geschickt würden. Falls alles nichts nütze, so schrieben der Regierungsvizepräsident Schlechtendahl und der Oberkonsistorialrat Natorp, werden härtere Zwangsmittel, auf welche die Münsterische Schulordnung ebenfalls hindeute, nothwendig seyn, z.B. Verhaftung auf einige Stunden. Für die Nichtarmen hielten die beiden eine Strafe von einem halben Groschen für jeden versäumten Schultag für angemessen.

Um die Strafen verhängen zu können, wurden die Lehrer angewiesen, die sogenannten Absentenlisten sorgfältig zu führen. Täglich mussten sie ihre Einträge machen und am Ende eines jeden Monats die Liste dem Bürgermeister übergeben, der das Weitere zu veranlassen hatte. Vorher sollte der Pfarrer die Liste einsehen und mit Anmerkungen versehen, damit Irrungen ... verhütet werden. Diese Anweisung galt für das ganze Schuljahr, nicht nur für die Sommerzeit.

Der Gang der Dinge

Diesen Maßnahmenkatalog verschickte die Königliche Regierung, Abteilung des Innern, am 4. Dezember 1821 an die Landräte, von wo er per Zirkular die Bürgermeister erreichte. Am 8. Februar 1822 lud Bürgermeister Köhler sämtliche Pfarrer und Gemeinderäte der Bürgermeisterei Bork für Dienstag, den 12. Februar auf sein Büro. Er schrieb: Höhern Orts ist eine Verbeßerung des Schulbesuchs überhaupt vorgeschrieben und zugleich die Mittel welche zu diesem Zwecke dienlich erachtet an die Hand gegeben, nur in manchen Gemeinden sind solche überall nicht durchführbar, und deshalb bin ich beauftragt mit Ihnen meinen Herren hierüber zu berathen und alsdann gutachtlichen Bericht zu erstatten.

Dezember 2015
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[1] Heinrich Heine, Die Bäder von Lucca, Stuttgart 1998, S. 39.
[2] Friedrich Harkort, Schriften und Reden zu Volksschule und Volksbildung, Paderborn 1969, S. 122.
[3] Volkmar Wittmütz, Die preußische Elementarschule im 19. Jahrhundert, europa.clio-online.de, S. 22f.
[4] ebenda, S. 17.
[5] ebenda, S. 23.
[6] StA Selm, AB-1 – 212.
[7] Klaus Goebel, Wer die Schule hat, der hat die Zukunft, Dortmund 1995, S. 40ff. urn:nbn:de:0111-opus-32340
[8] Charles Schmidt, Großherzogtum Berg 1806-1813, Neustadt/Aisch 1999, S. 202.
[9] StA Selm, AB-1 – 212, ebenso die weiteren Zitate. 

 
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