aktenlage
Zeitschrift für Regionalgeschichte Selm und Umgebung - ISSN 2366-0686

Viel Geduld mit Lehrer Düllo

Christel Gewitzsch

Die Lehrer, welche aus Trägheit, Unbesonnenheit oder bösen Willen ihr Amt vernachlässigen, die Jugend schlecht unterrichten, oder die Schulzucht rücksichtslos handhaben, sollen erst von dem Schul-Inspektor, dann von dem Bezirks-Inspektor gewarnt werden; wenn dies nicht hilft, so erhalten die Provinzial-Behörden davon Nachricht und verhängen nach einer angemessenen Untersuchung unter andern disciplinarischen Strafen, nach Maaßgabe der Einnahme des Schuldigen steigende Geldstrafen, welche in die Schulkasse fließen. Wenn Verweise, Drohungen und Strafen nichts fruchten, so erfolgt die Amtsentlassung.[1]

Die Anfänge

Ob sich der Lehrer Düllo aus Selm über diese letzte Konsequenz im Klaren gewesen war, scheint zweifelhaft. Benommen hat er sich nicht danach. Carl Düllo, geboren am 11. April 1847 in Marienfeld, besetzte die Lehrerstelle an der Knabenschule in Selm seit Oktober 1875. Nach seiner Ausbildung im Seminar Langenhorst, die er mit dem Zeugnis Nr. 2 abschloss, arbeitete er für acht Wochen als Privatlehrer in Amelsbüren. Es folgten Anstellungen in Appelhülsen, Walstedde und Seppenrade. In seinem Militärverhältnis gehörte er zur Ersatzreserve II. Er war unverheiratet. Sein Einkommen 1876 in Selm betrug insgesamt, bei freier Wohnung, 1025 Mark; worin Regierungs- und Staatszulagen, Kapitalzinsen, Wert des häuslichen Brennbedarfs, Nutzung eines Gartens und die Einkünfte aus der Organistenstelle eingeschlossen waren.

1.

In der Akte über die Lehrerstelle in Selm,[2] geht es bei seiner Korrespondenz mit dem Amtmann um Regelungen zu seinen Bezügen. Die Akte des Kreises Lüdinghausen über die Schule zu Selm,[3] in der in erster Linie der Kreisschulinspektor zu Wort kommt, gibt ausführlich Auskunft über sein dienstliches Verhalten.

1877 schien Düllo sich noch mit vollem Elan in seine Aufgabe zu stürzen. Zusätzlich zu seinen regulären Unterrichtsverpflichtungen rief er eine ländliche Fortbildungsschule ins Leben. Was dort gelehrt werden sollte, wird nicht beschrieben; es ist anzunehmen, dass der Lehrer und die 25 interessierten Schüler sich des Gartens annahmen. Landrat und Kreisschulinspektor setzten sich bei der Regierung dafür ein, ihm für sein Engagement eine Gratifikation zukommen zu lassen. Auf eine erste Irritation weist Düllos Bemerkung hin, die er 1880 an eine Meldung über die aktuellen Schülerzahlen anhängte: Über das Pensum im Religionsunterricht habe ich mit unserm Herrn Pastor gesprochen, und er hat mir gesagt, daß er an der Verteilung des Stoffes nichts auszusetzen habe, welches ich Ihnen nur mitteilen möchte.

Der Schulinspektor klagt

Und schon Anfang 1881 wurde es zur Gewissheit. Der Kreisschulinspektor Wallbaum war mit der Arbeit des Lehrers nicht zufrieden und er schrieb der Regierung: Der Lehrer Düllo, der bei einem Dienstalter von insgesamt 12 Jahren die Knaben-Oberklasse zu Selm seit Herbst 1875 verwaltet, hat mir seit einigen Jahren zu vielfachem Tadel seiner Leistungen Anlass gegeben. Er ist vom Charakter ein gutmütiger Mann, mutet aber weder sich noch den Kindern diejenige Anstrengung zu, welche zur Erreichung des Unterrichtszieles unbedingt erforderlich ist. Es fehlt ihm nicht an den notwendigen Kenntnissen, auch nicht an der Lust, sich weitere zu erwerben, sein Vortrag ist abgesehen von etwas nachlässigem Sprechen - nicht übel ; er wendet aber nicht die notwendige Kraft an, um das Vorgetragene zum Eigentum seiner Schüler zu machen, er fragt nicht genug, übt nicht genug ein, unterläßt die Repetition und beschäftigt sich mit Vorliebe nur mit einzelnen der befähigten Schüler. Dabei hält er nicht genug auf die äußere Ruhe und Ordnung, läßt sich in den schriftlichen Arbeiten der Schüler die ärgsten Sudeleien gefallen, korrigiert die Arbeiten nur nachlässig und unvollständig, hat auch mehrfach die Führung der vorgeschriebenen Bücher unterlassen. So ist es dahin gekommen, daß trotz meiner Ermahnung, Verweise und Bedrohungen die Klasse in so vielen Punkten unter dem Niveau steht, daß ich den Gesammtzustand als arg bezeichnen muß. Ich würde Düllo unrecht thun, wenn ich nicht erwähnte, daß er wiederholt in Folge meiner Erinnerung einen Anfang zum Besseren gemacht und wirklich auch zeitweilig und theilweise bessere Erfolge erzielt hat, auf die Dauer scheint seiner phlegmatischen Natur gegenüber die mir zu Gebote stehenden Mittel indessen zu versagen, denn ich habe bei einer am 21. Dez. pr. vorgenommenen Revision, die ihm schon im August angesagt war, keine wesentliche Änderung des traurigen Zustandes der Schule gefunden, auch hatte er die vorschriftsmäßige Führung der Bücher wieder unterlassen. Unter diesen Umständen sehe ich mich gezwungen, der Königlichen Regierung diese Anzeige zu machen und dieselbe ganz gehorsamst zu ersuchen, dem Düllo wegen seiner Schlaffheit und Nachlässigkeit einen Verweis zu erteilen und schärfere Maßregeln für den Fall in Aussicht zu stellen, daß er sich zu einer energischen Anspannung seiner Kräfte nicht aufrütteln läßt.

2.

Die Regierung ließ den Verweis erteilen, drohte auch schärfere Maßregeln an und forderte rund sieben Monate später den nächsten Bericht an. Wallbaum schrieb darin von dem wohlthätigen Einfluß, der von dem Verweis ausgegangen war, der sich nicht nur in einem energischeren Auftreten des Lehrers zeigte, sondern auch bei den Schülern schon zu größerer Ordnung und anhaltender Aufmerksamkeit geführt hatte. Natürlich seien nach der langen Vernachlässigung noch nicht alle Lücken bei den Schüler geschlossen worden, aber wenn der Lehrer in dieser Weise fortfahre, werde auch das bald geschehen sei. Alle Parteien waren offensichtlich glücklich über diese Verbesserungen und dem Lehrer wurde dafür die Anerkennung nicht versagt. Aber sowohl der Schulinspektor als auch die Regierung warnten denselben vor dem Rückfalle in die frühere Saumseligkeit und drohten, in dem Falle rücksichtlos gegen ihn vorzugehen.

Nur eine kurzfristige Besserung

In den folgenden Jahren geschah genau das. Düllo fiel regelmäßig in seinen nachlässigen Trott zurück und musste mit strengen Ermahnungen seitens des Kreisschulinspektors wieder auf Kurs gebracht werden, was nicht immer gelang. Zwischenzeitlich erhöhte Wallbaum die Kontrolle und verpflichtet den Lehrer, allmonatlich die sämmtlichen Bücher und Listen, die er zu führen, sowie die sämmtlichen Hefte, die er zu korrigiren hat, auf seine Kosten an ihn zu senden. Dem kam der Lehrer nach, wenn auch mit Verspätung, und die eingeschickten Materialien waren auch weitgehend in Ordnung. Die Liste mit den Fehlzeiten der Schüler, die Wallbaum nicht regelmäßig kontrolliert hatte, wies allerdings über fast zwei Monaten hin keinerlei Einträge auf.

3.

Der Geduldsfaden riss Wallbaum, als er Mitte April 1886 an der Selmer Schule vorbeiging und der Lärm bis nach draußen schallte. Als er in die Klasse trat, fand er die Schüler in vollster Unordnung und Unruhe, der Lehrer war nicht in der Schule, sagte, als er, durch die eingetretene Stille aufmerksam gemacht, bald in die Schule zurückkehrte, er habe die Zeichenhefte der Kinder holen wollen. Wallbaum ließ sich, da er schon mal da war, die Hefte der Kinder zeigen und musste feststellen, dass der Lehrer die letzten drei Aufsätze nicht nachgesehen hatte. Vier Wochen lang war gar nichts in die Hefte eingetragen worden. Wallbaum wetterte: So kann die Sache nicht weiter gehen. Ich habe meine Mittel gegen die Schlaffheit und Trägheit oft angewandt, daß ich an deren Wirkung verzweifle. Düllo ist ein gesunder, kräftiger Mensch, der alles Erforderliche leisten kann, wenn er will. Er hat mir oft versprochen, daß er gründliche Änderungen herbeiführen wolle, und noch im vorigen Herbst hat er mit Thränen in den Augen dies Versprechen gegeben, und dennoch fällt er wieder zurück, sobald er von mir, wenn auch nur auf kurze Zeit, sicher zu sein glaubte.

Die Regierung beauftragte Wallbaum, den Lehrer vorzuladen, ihm seine Versäumnisse vorzuhalten und das Protokoll darüber einzuschicken. Den Versicherungen des Lehrers, von jetzt an in jeder Hinsicht seine Pflicht [zu] thun, konnte der Inspektor inzwischen keinen Glauben mehr schenken und auch die Regierung beließ es nicht dabei. Sie belegte Düllo wegen einer andauernd gröblichen Pflichtsäumigkeit mit einer Geldbuße von zehn Mark und kündigte verschärfte Geldstrafen an, wenn er weiterhin sein Amt fahrlässig verwaltete. Nach drei Monaten erwartete sie den nächsten Bericht. Und der fiel gar nicht schlecht aus. Düllo hatte sich nach der Bestrafung zusammengerissen und angestrengt und Wallbaum war zufrieden.

Das war im August 1886. Im Dezember des Jahres sah sich der Inspektor Düllos Unterricht an und war immer noch erfreut über die gute Handhabung der Schulzucht und des Unterrichts. Der Ortsschulinspektor, Pfarrer Ellerkamp, bestätigte diesen Eindruck. Beide Inspektoren glaubten, daß es dem Lehrer ernst um die Sache sei, da er im November desselben Jahres zur zweiten Ehe geschritten war, und nunmehr in ganz geordneten Verhältnissen lebte und durch die Sorge um Frau und Kinder zum anhaltenden eifrigen Arbeiten angespornt werden müßte.

Eine erneute Revision

4.

Dann erfolgte die nächste – einen Monat vorher angekündigte – Revision im Februar 1887. Und der Kreisschulinspektor war entsetzt, schrieb in seinem Bericht von einem ganz unzuverlässigen Charakter, von einem unsteten und geringen Pflichtgefühl und von  einer fast totalen Nichtbeachtung der von der Königlichen Regierung noch neuerdings gegebenen oder eingeschärften Vorschriften. In seiner Beschreibung der Schülerleistungen benutzte Wallbaum die Wörter undeutlich, grob, unbeholfen, schwach, dürftig, gedankenlos, falsch, mangelhaft, unrichtig und erkannte eine bodenlose Unwissenheit bezüglich der Fürwörter und Zeitenwörter. Nur die wenigen vorgeführten Turnübungen hielt Wallbaum für dürftig befriedigend. Durch eigene Verlegenheit und Verwirrung, so Wallbaum, habe der Lehrer den miserablen Unterricht zusätzlich verschlechtert und diesen Eindruck noch dadurch verstärkt, indem er sich krampfhaft an den ersten sich erhebenden Finger geklammert habe, um zu vertuschen, daß wirklich immer nur einzelne Kinder etwas wußten. Zusätzlich zu all diesem Übel fand Wallbaum eine schmutzige Schule vor. Der Fußboden war offenbar längere Zeit nicht gefegt, und der Lehrer, der dafür verantwortlich [war], sagte, seine Magd habe ihn vergangenen Samstag zuletzt gefegt. Wallbaum glaubte das nicht, da die Kinder seitdem erst einen halben Tag in der Schule gewesen waren. Außerdem war das Schullokal schlecht gelüftet, es herrschte ein schlechter Schulgeruch in demselben.

Wieder wurde dem Lehrer ein Verweis erteilt, die Kontrolle verschärft und er stärker an die Kandare genommen. Die Mängel wurden aber nicht dauerhaft abgestellt. Wallbaum fasste das so zusammen: Zwar ist derselbe durchaus kein böser Mensch, aber über die Maßen gleichgültig, und äußerst schwacher Willenskraft. Für eine kurze Zeit versuchte er gute Vorsätze – er macht wirklich solche – auszuführen, fällt aber bald in seine gewohnte Lässigkeit zurück. Seinem schlaffen Wesen ist es zuzuschreiben, daß die Kinder weder in Bezug auf Schulzucht, Aufmerksamkeit und [...?] im Unterricht, noch in günstiger Gewandtheit, in Kenntnissen und Fertigkeiten auf dem Standpunkte stehen, den die Klassen auch bei ihrer Überfüllung einnehmen könnten und müssten. In keinem der angegebenen Stücke ist sie mit den anderen Klassen in Selm zu vergleichen. Dabei handelt es sich nicht um die Ausbildung oder das Zurückbleiben des einen oder anderen Kindes die Klasse steht im ganzen unter dem normalen Standpunkte. Ich bezweifle nicht, daß einzelne Kinder da sind, daß durch besondere Begabung, durch eine besondere Lust zum Lernen, durch die Bewachung ihrer Eltern es zu Kenntnissen gebracht haben, welche sie den Durchschnittsschulen bessere Schulen gleichstellen könnten, es sind aber dann nicht viele von den Ortsschulinspektoren aufgezählt werden können. Düllo ist körperlich gesund und kräftig, geistig durchaus nicht unfähig, beim Unterricht gar nicht ungeschickt, er könnte alles leisten, was von ihm gefordert wird, wird er aber nur thun, wenn dauernd starke Mittel gegen seine Lässigkeit angewandt werden.

Weitere Revisionen folgten und der bisher festgestellte Ablauf blieb der gleiche. Nach Ermahnungen traten kurzfristige Verbesserungen ein. Wenn der Lehrer glaubte, der Inspektor käme eine Weile nicht wieder, stellte er die Arbeit weitgehend ein.

Die Regierung schreitet ein

Im Sommer 1890 nahm sich die Regierung der Sache etwas genauer an. In fast konspirativer Art kündigte sie mit zwei Postkarten dem Kreisschulinspektor Wallbaum ihr Kommen an. Zuerst wurde Wallbaum aufgefordert, sich den 23. Juli frei zu halten und zu Hause zu bleiben, damit er für eine weitre Weisung zur Verfügung stehe. Der Absender ergänzte: Näheres kann und darf ich Ihnen noch nicht sagen, da es nicht von mir allein abhängig ist, was geschehen soll. Mit der zweiten Karte wurde Wallbaum für den 23. um acht Uhr früh zum Bahnhof bestellt, um Antreff des Zuges noch schnell ein Bilett nach dem Orte, wohin wir fahren wollen, zu lösen. Ich werde Ihnen sobald der Zug einläuft, den Namen des Ortes zurufen. Oberregierungsrat Vormbaum, Regierungsrat Dr. Schulz und der Kreisschulinspektor Wallbaum fuhren an diesem Morgen nach Selm, um gemeinsam in der Klasse des Lehrers Düllo eine Revision abzuhalten. Die fiel aus wie zu erwarten war und die Versetzung des Lehrers wurde angedroht.

5.

Weitere Überprüfungen brachten keine neuen Erkenntnisse. Aber zum ersten Mal erwähnte Wallbaum in einem Bericht eine Erkrankung des Lehrers, in Folge dessen Düllo das Branntweintrinken aufgeben musste. Auch habe er sich danach eine Weile ordentlich gehalten, sei aber in der letzten Zeit weiter in der Wirtschaft gewesen. Wallbaum teilte darüber mit, auch der Selmer Pfarrer wünsche inzwischen eine Versetzung des Lehrers, weil er überzeugt ist, daß der Düllo  in Selm zu einer dauernden Änderung nicht kommen kann.

In der Zwischenzeit war aufgrund einer Denunziation die Voruntersuchung einer Disziplinarentscheidung eingeleitet worden. Am 23. Mai 1891 entschied der Minister: In Erwägung daß nach dem Inhalt der abgeschlossenen Voruntersuchung die dem angeschuldigten zur Last gelegten Vergehen einen zwingenden Anlaß zur Dienstentlassung nicht bieten, das fernere Verfahren in Gemäßheit des §. 33 des Gesetzes vom 21. Juni 1852 hiermit eingestellt, gegen den Angeschuldigten aber, weil er nach seinem eigenen Geständniß sich wiederholt dem übermäßigen Genusse geistiger Getränke hingegeben hat und seine Leistungen in der Schule demzufolge mangelhaft gewesen sind, eine Ordnungsstrafe von 30 Mark festgesetzt. Außerdem hat der Angeschuldigte die Kosten des Verfahrens zu tragen.

Düllo wird versetzt

Auf Nachsicht und Milde, so setzte der Landrat hinzu, könne Düllo nicht mehr rechnen. Das war dem Lehrer inzwischen auch klar geworden. Bei einer Vernehmung zu Anfang des Jahres hatte er sich bereit erklärt, eine andere, auch schlechter bezahlte Schulstelle zu übernehmen. Er hoffte, so gab er schuldbewusst zu Protokoll, durch einen nüchternen Lebenswandel und gute Leistungen das Vertrauen seiner Vorgesetzten wieder gewinnen zu können. Durch eine Verfügung der Regierung vom 30. August 1891 wurde Lehrer Düllo von Selm nach Lenkenbeck, Kreis Recklinghausen versetzt. Er nahm die Stelle an.  

6.

Kreisschulinspektor Wallbaum beendete seinen abschließenden Bericht über den Fall Düllo mit den Worten: So hoffe ich denn, daß er unter den neuen Verhältnissen, die sein Verharren auf dem rechten Wege doch entscheidend begünstigen, fest bleiben werde und empfehle ihm zwar scharfer Aufsicht, aber auch wohlwollender Behandlung.
Januar 2019
______________________________

[1] M. V. Cousin, Bericht über den Zustand des öffentlichen Unterrichts in einigen Ländern Deutschlands und besonders in Preußen, Zweythe Abtheilung, Altona 1833, S. 97.
[2] StA Selm, AB-1 – 255.
[3] und folgende Zitate: LAV NRW W, Kreis Lüdinghausen Nr. 1089.

 
Email