Viele kranke Kinder
Christel Gewitzsch
Schulschließungen
Wahrscheinlich jubelten die Kinder, wenn sie morgens vor Beginn des Unterrichts erfuhren, dass ihre Schule geschlossen blieb und sie wieder nach Hause gehen konnten.
Vierzehnmal mussten im Zeitraum von 1881 bis 1909 in den Gemeinden des Amtes Bork einzelne Schulen geschlossen werden; achtmal in Bork (einschließlich Cappenberg und Netteberge), viermal in Selm und zweimal in Altlünen. Über diese 18 Jahre kann Auskunft gegeben werden, weil besondere Aktivitäten des Ministeriums in Berlin und der Regierung in Münster in diese Zeit fielen und damit die Anlegung einer Akte im Amtshaus nötig wurde.
Grund für die Schließungen war jeweils der Ausbruch von ansteckenden Krankheiten. Gemeingefährliche Krankheiten mussten gemeldet werden, vom behandelnden Arzt oder vom Amtmann an das Landratsamt und/oder an den Kreisphysikus, dem späteren Kreisarzt. Sogenannte Zählkarten wollte der Landrat spätesten jeweils am Montagvormittag auf seinem Schreibtisch haben, damit diese nachmittags an das Königliche Regierungspräsidium abgehen konnten. So gingen im Laufe der Zeit fast jährlich Meldungen über gefährliche Krankheiten ein. Aber das Ausmaß war sehr unterschiedlich.
Achtmal grassierten die Masern, dreimal die Diphtherie, zweimal der Keuchhusten und einmal der Scharlach. Manchmal traten auch mehrere Krankheiten gleichzeitig auf. Nicht immer war für die Schließung einer Schule die große Zahl der Erkrankungen ausschlaggebend. Mindestens viermal erkrankte das Kind eines Lehrers und das allein bedingte jeweils das Aus für den Unterricht. Laut Anweisung zur Verhütung der Uebertragung ansteckender Krankheiten durch die Schulen(1) mussten in solchen Fällen sofort der Schulvorstand und der Amtmann informiert werden. Der Landrat erhielt unverzüglich einen Bericht und unter Hinzuziehung des Kreisphysikus entschied dieser dann, ob die Schule zu schließen oder welche sonstigen Anordnungen im Interesse der Gesundheitspflege zu treffen seien. Dies galt auch, wenn eine andere erkrankte Person im Schulhaus wohnte oder - in eingeschränktem Maße - für alle Leute, die zum Haushalt des Lehrers gehörten, egal, wo sie wohnten.
Die obengenannte Verordnung legte fest, welche Erkrankungen gemeint waren und wann Kinder vom Schulunterricht ausgeschlossen werden mussten. Man unterschied die Gruppen 1a und 1b; zur ersten gehörten die Krankheiten Cholera, Ruhr, Masern, Rötheln, Scharlach, Diphterie, Pocken, Flecktyphus und Rückfallsfieber; zur zweiten: Unterleibstyphus, kontagiöse [ansteckende] Augenentzündungen, Krätze und Keuchhusten, der letztere, sobald und so lange er krampfartig auftrat.
Bei den Krankheiten der ersten Gruppe waren auch gesunde Kinder vom Schulbesuch auszuschließen, falls ein Geschwisterkind erkrankt war. Ebenso waren Kinder, die nicht beim Lehrer wohnten, aber zu dessen Hausstand gehörten, bei den Krankheiten unter 1 a betroffen.
1897 wurde zusätzlich die Lepra in die Liste 1b aufgenommen, mit der Maßgabe jedoch, daß mit Rücksicht auf die lange Dauer und die anscheinende Unheilbarkeit der Krankheit den Eltern und der Ortspolizeibehörde die Verpflichtung aufzuerlegen ist, für den Unterricht der Kinder in anderer geeigneter Weise Sorge zu tragen.
1. Schließung 1884
Eine erste aktenkundige Häufung von Erkrankungen fiel – noch vor Erlass der neuen Verordnung – in die Zeit des Jahreswechsels von 1883/84, als der Arzt Dr. Finger die Schließung mehrerer Schulen beantragte. Wegen der Abwesenheit des Landrats recherchierte Kreissekretär Allard und kam zu dem Schluss, erst einmal keine Schulschließung zu verfügen. Von den vier Schulen der Gemeinde Bork waren ihm insgesamt 32 Fälle von Scharlach- und Diphtherieerkrankungen gemeldet worden, wovon der überwiegende Anteil von – allerdings nur gerüchteweise - 22 Fällen auf die Vorschule in Bork fiel. Allard wollte sich für eine Schließung der Schulen nur dann aussprechen, wenn die Krankheit (Scharlach und Diphteritis) so bösartig auftritt daß bei relativ nicht zahlreichen gleichzeitigen Erkrankung der Schulkinder, relativ zahlreiche Todesfälle unter ihnen in schneller Folge eintreten.
Amtmann Döpper, zur Stellungnahme aufgefordert, äußerte sich ähnlich. Es sind zur Zeit im ganzen Amte noch keine Sterbefälle an Scharlach und Diphteritis vorgekommen und kann man daher wohl nicht behaupten, daß die Krankheiten bösartig sind. Soweit bekannt sind die erkrankt gewesenen größtentheils wieder genesen. – Ob außer den ärztlich behandelten Fällen, fernere Erkrankungen [...] an Scharlach und Diphteritis vorkommen kann nicht angegeben werden. Meines Erachtens dürfte die Schließung der Schulen bis auf Weiteres unterbleiben.
Mit ausdrücklichem Bezug auf diese Stellungnahme ordnete vier Tage später der Landrat im Einverständniß mit dem Kreisphysikus allerdings an, daß wegen des unter den Schulkindern der Vorschule in Bork heftig auftretenden Scharlachfiebers und Diphteritis diese Schule vorläufig auf 3 Wochen geschlossen wird. (Die Anzahl der erkrankten Kinder, für jede Schulklasse getrennt, ist mir umgehend mitzutheilen. -)
Auf Grund des Gutachtens des Kreis-Physikus ordne ich für die übrigen Schulen der Gemeinde Bork eine tägliche Desinfection der Schulräume nach Schluß der Schulstunde an.
Diese Desinfection ist bis zum Erlöschen der Epidemie vorzunehmen.
Bei seiner nächsten Meldung wartete Döpper mit ähnlichen Zahlen auf; weiterhin fehlten zwanzig Kinder in der Vorschule und zwölf in der Knaben- und Mädchenschule. Zum Schluss des Briefes erregte Döpper den Unmut des Landrats. Er bat, ihm hochgefälligst mitheilen zu lassen, ob auch die Schule in Cappenberg, wo niemand erkrankt war, täglich desinfiziert werden sollte. Darauf bemerkte der Landrat nur: ... daß ich nach der Ihnen bekannten Lage die am Schlusse gestellte Frage als eine überflüssige bezeichnen muß.
Ganz so harmlos, wie zuerst angenommen, verliefen die Erkrankungen in Bork allerdings nicht. Ende Januar teilte Döpper mit, dass drei Kinder im Alter von vier, fünf und acht Jahren an Scharlach gestorben waren.
Die Desinfektion der Schulräume und eine gründliche Reinigung des Schullokals war laut Verordnung auch die Voraussetzung für die Wiedereröffnung der Schule, die nur vom Landrat nach Anhörung des Kreisphysikus angeordnet werden durfte. Auf ein sauberes Schulgrundstück, gründliche Lüftung und tägliche Reinigung der Klassenzimmer und Toilettenanlagen sollten Lehrer und Schulvorstände schon dann ihr besonderes Augenmerk richten, wenn in anderen Schulen des Ortes und der Nachbargemeinden mehrere Fälle von ansteckenden Krankheiten vorgekommen waren. Schüler durften zu diesen Arbeiten nicht herangezogen werden. Eine in bestimmten Abständen vorzunehmende Desinfektion der Bedürfnisanstalten war in den Anordnungen der Ortspolizeibehörden schon eh vorgesehen.
Nächste Schließungen 1887/1890
In der Zeit von 1884 bis 1909 traten fast in jedem Jahr Fälle von ansteckenden Krankheiten auf. Von Scharlach, Diphtherie, Typhus, Augenentzündungen, Krätze, Keuchhusten, Syphilis, Tuberkulose und Masern berichtete der Amtmann nach Lüdinghausen. Die nächste Häufung, besonders von Masernerkrankungen, stellte sich 1887 ein. Sie kündigte sich schon im Oktober 1886 an, als aus Cappenberg erst zwei erkrankte Kinder, fünf Tage später aber schon 18 vom Lehrer Bathe gemeldet wurden. Im darauffolgenden März kamen ähnliche Meldungen aus der Schule in Altlünen. Die Zahl der Kranken war zwar mit sechs Kindern nicht besonders hoch, doch die Fehlquote in der Schule stieg von 23 auf vierzig, weil so viele Geschwisterkinder vom Schulbesuch ausgeschlossen waren. Da die Cappenberger Kinder aber rasch wieder gesund wurden, glaubte Bathe, nach den Osterferien den Schulbetrieb weitgehend ungestört wieder aufnehmen zu können.
Dafür meldete sich im Mai die Lehrerin der Vorschule in Bork, wo fünfzig Kinder erkrankt waren. Bald schon waren es 55, zwölf Geschwisterkinder mussten ausgeschlossen werden, so dass die restlichen sieben Schulkinder beurlaubt wurden. In der Knaben- und Mädchenschule waren zur selben Zeit nur je sechs Kinder krank, aber zusammen 69 Geschwister betroffen. Da aber in beiden Klassen noch 46 bzw. 47 Schüler und Schülerinnen übrigblieben, wurde der Unterricht fortgeführt, auch als die Mädchenschule auf 37 Kinder zusammengeschrumpft war.
Wieder einen Monat später erreichten die nächsten erschreckenden Zahlen den Amtmann aus den Schulen in Netteberge und Selm. Von 60 Schülern fehlten in Netteberge 30, kurz danach kamen nur noch 28. Der Landrat entschied: Falls die Krankheit unter den Schulkindern in Netteberg so stark sich verbreiten sollte, daß nur mehr 20 Kinder die Schule besuchen können, so ist die Schule auf vorläufig 14 Tage zu schließen. Weiterem Berichte sehe ich entgegen. Der nächste Bericht gab Entwarnung.
Aus Selm schrieb der Lehrer Düllo im Juni: In den hiesigen Schulen sind unter den Kindern die Masern ausgebrochen. Es fehlten wegen Krankheit am Dienstag als am 28.d.M. in der Knabenklasse 40 Kinder, in der Mädchenklasse 30 und in der gemischten Unterklasse 22. Eine Reaktion des Landrats liegt nicht vor, aber da die Selmer Schulen alle recht hohe Schülerzahlen aufwiesen, waren diese Fehlzahlen wahrscheinlich noch nicht groß genug für weitere Maßnahmen. Das änderte sich im Dezember 1890, als der Landrat verfügte: In Folge der in Cappenberg und Selm ausgebrochenen Masern Epidemie werden hiermit die Schulen zu Cappenberg und Selm bis zum 2.Januar1891 geschlossen.(2)
Mehrere Schließungen 1895/96
Nach einem weiteren Ausbruch der Masern an der Vorschule in Bork 1891, als 19 Mädchen und Jungen erkrankten, kam es in Selm 1895 gleich zu der Schließung von zwei Klassen der Knabenschule für je 14 Tagen. In der zweiten Klasse befand sich unter den vierzig kranken Schülern von insgesamt sechzig das Pflegekind des Lehrers Becker und in der ersten Klasse litt der Sohn des Lehrers Schröder an Masern. Dieser Knabe wurde nach etwas mehr als einem Jahr dann auch noch von der Diphtheritis heimgesucht, so dass seinetwegen die Schule wieder für 14 Tage die Tore dicht machte. Kaum waren die Schulen in Selm wieder eröffnet, brachen in Bork die Masern, bzw. der Keuchhusten in so erheblicher Menge aus, dass zuerst für zehn Tage, dann auf 19 verlängert, alle vier Schulen im Dorfe Bork geschlossen blieben. Da die Ansteckungsgefahr groß war, zog Netteberge nach und stellte für 14 Tage den Schulbetrieb ein.
Der Ausbreitung der Masern hatte man am Ende des 19. Jahrhunderts noch nichts entgegenzusetzen. Erst in den 80er Jahren erkannte man sie als eigenständige Krankheit und unterschied sie von Pocken, Scharlach und Röteln. Und es dauerte bis 1963 bis der Impfstoff gegen Masern allgemein erhältlich war.
Parallel zu den Masernerkrankungen in Selm stellte der Kreisphysikus fest, dass die Krätze sich in der Gemeinde verbreitet hatte, woraufhin der Landrat wissen wollte, was Seitens des Amtes dagegen unternommen worden war. Zuerst blieben die betroffenen Schulkinder weiterhin vom Unterricht ausgeschlossen, währenddessen vom Amt den Eltern eine Behandlung nahegelegt wurde, die auch bald zu einer Heilung der Kinder führte. Nur in einer Familie, in der gleich drei Kinder betroffen waren, war keine Besserung eingetreten. Amtmann Busch erklärte, dass die Mutter der Kinder krank sei, so daß die Reinigung der Wohnung nicht erfolgen kann, ohne welche aber bei der dort herrschenden erschrecklichen Unsauberkeit alle Vorkehrungen vergeblich sein würden. Die Frau wird nun in den nächsten Tagen ins Krankenhaus gebracht und sodann das Weitere veranlasst werden. Das Weitere bedeutete in diesem Fall die Einweisung der Kinder ins Krankenhaus, wo sie die notwendige Behandlung erhielten und nach circa 14 Tagen gesund entlassen werden konnten.
Pockenverdacht
Mit einer Eilmeldung bat Amtmann Busch im Juli 1901 den Landrat um die Einschaltung des Kreisarztes, denn in Bork war ein noch nicht einjähriges Kind, nachdem es im Juni eine Impfe erhalten hatte, über und über mit pockenähnlichen, ansteckenden Geschwüren bedeckt. Trotz ärztlicher Behandlung und sorgsamster Pflege zeigte sich keine Besserung. Der Landrat kam noch am selben Tag der Bitte nach, aber Busch schrieb gleich einen weiteren Brief, da sich anscheinend eine Beunruhigung der hiesigen Bevölkerung zu bemächtigen begann. Auch wartete er ungeduldig auf die Einschätzung der Lage seitens des Kreisarztes, der sich seiner Meinung nach zu lange Zeit ließ. Aber der musste sich das Kind erst einmal ansehen, bevor er zu einem Urteil kommen konnte. Zwei Tage nach dem ersten Borker Brief untersuchte der Kreisarzt Sanitätsrat Dr. Bockloh das Kind und schrieb danach eine ausführliche Stellungnahme.
Er äußerte sich über den Zustand des Säuglings an den Tagen der Impfung und der Nachschau und referierte die Aussage der Mutter über das Auftreten von kleinen, runden, rötlichen Flecken auf dem Rücken des Kindes. Auf diesen Fleckchen sollen sich nach 2-3 Tagen Bläschen mit klarem Inhalte entwickelt haben, welche nach weitern 2-3 Tagen trübe wurden, platzten und eine eiternde Fläche darboten. Diese Geschwüre bedeckten sich alsbald mit einer Borke, welche etwa nach 8 Tagen abfielen und alsdann eine gesunde Haut zurückließen. Ueber den ganzen Körper haben sich allmählich derartige Geschwüre verbreitet und trotz der vielen Geschwüre ist das Kind kaum merkbar krank gewesen, hat immer guten Appetit und gute Verdauung gehabt, nur viel Jucken verspürt und stets das Verlangen gehabt, sich zu scheuern und zu kratzen. So fand er das Kind auch bei seiner Untersuchung vor.
Einen Zusammenhang mit der vorhergegangenen Impfung schloss der Arzt aus. Er schilderte sein Vorgehen beim Impfen, die Herkunft des Impfstoffes, die äußeren Umstände am Tag des Eingriffs und das Bild des Einstichs und kam zu folgendem Schluss: Es handelt sich in diesem Falle um eine meistens gut und leicht verlaufende Hauterkrankung, um Impetigo, welche das ganze Jahr hindurch, namentlich bei Kindern sporadisch vorkommt und erzeugt wird durch eindringen von Eiterkokken (Staphlococcen), welche überall vorkommen, in frische Hautwunden. Diese Krankheit, so erläuterte er, sei nur in dem Sinne ansteckend, dass durch das Kratzen die Bakterien in andere Hautwunden gelangen könnten und dort dieselben Geschwüre erzeugten. Für Aufregung in der Bevölkerung gäbe es keinen Anlass, denn die Krankheit sei ungefährlich und könne durch eine gute Pflege und Behandlung bald beseitigt werden. An der habe es bisher gefehlt. Ein Arzt sei zu spät hinzugezogen worden und der habe das Kind nur zweimal gesehen und ihm nach homöopatischer Lehre ein paar Pülverchen gegeben.
Damit war die Angelegenheit aber noch nicht beendet. Busch beschwerte sich noch einmal offiziell über die nach seiner Meinung zu langsame Bearbeitung durch den Kreisarzt (er mogelte bei der Zeitangabe drei Tage hinzu) und wiederholte seine Befürchtung wegen einer aufkommenden großen Unruhe in der Bevölkerung. Man habe ihn persönlich immer wieder angesprochen und um Aufklärung nachgesucht, die er nicht geben konnte. Von drei anderen Ärzten musste er mündliche Gutachten einholen, um dem Pockenverdacht entgegentreten zu können, einen möglichen Zusammenhang mit der öffentlichen Impfung könne er aber nicht leugnen. Die betroffene Familie sei weiterhin sehr besorgt, an guter Pflege habe es nicht gemangelt und der Zustand des Kindes habe sich verschlimmert. Die Menschen im Dorf mieden inzwischen das Haus und unliebsame Äußerungen über die öffentliche Impfung würden immer lauter, denn inzwischen sei bei einem weiteren geimpften Kind dieser Ausschlag aufgetreten.
Der Kreisarzt kam noch einmal nach Bork und stellte bei dem betroffenen Säugling eine wesentliche Besserung fest. Als er die Mutter des zweiten Kindes befragte, erklärte diese, niemals von einem ähnlichen Ausschlag bei ihrem Kind gesprochen und auch keinerlei Verbindung zu der öffentlichen Impfung hergestellt zu haben. Woher das Gerücht kam, konnte sie sich nicht erklären. Ihr Kind habe Steinpocken, die habe sie schon häufiger bei Kindern gesehen und könne das beurteilen. Erst seit einigen Tagen litten die Kinder an einem Ausschlag im Gesicht, wie er bei Kindern so sehr häufig auftritt, an impetiginösem Eczem, so der Arzt. Er bestätigte auch die Diagnose der Mutter und äußerte den Verdacht, dass in Bork absichtlich gegen die Impfung überhaupt agitirt werden soll[te], was Busch mit der Randbemerkung Verdacht ist gänzlich unbegründet kommentierte.
Durch eine Nebenbemerkung des Kreisarztes lässt sich das auffällig engagierte Eingreifen des Amtmanns in dieser Angelegenheit erklären; denn an dem impetiginösen Eczem litten auch seine Kinder.
Januar 2022
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1. und folgende Zitate, falls nicht anders vermerkt: Stadtarchiv Selm, AB-1 – 513.
2. Stadtarchiv Selm, AB-1 – 483.