aktenlage
Zeitschrift für Regionalgeschichte Selm und Umgebung - ISSN 2366-0686

Wo sind all die Vermissten?


Christel Gewitzsch

Zu den umfangreichen Exemplaren des Bestandes AB-1 des Selmer Stadtarchivs gehört die Acta betr. Flüchtige, Verschwundene, Vermißte u. Dergl. 1903-1906 [1] und das umso mehr, wenn man die kurze Laufzeit berücksichtigt. Die Akte ist in Unterkapitel aufgeteilt, bei der Einordnung der Fälle nahm man es aber nicht so ganz genau. Das erste Kapitel handelt von flüchtige[n] Verbrecher[n], es folgen die Contractbrüchige[n], gefolgt von denen, die sich der Unterhaltungspflicht entziehen, dann kommen die, die sich der Polizeiaufsicht entziehen, und am Ende alle sonstige[n] Gesuchte[n], Verfolgte und Vermisste.

Flüchtige Verbrecher

Die Suche nach Straftätern lief zu dieser Zeit nach dem Muster ab, dass den Polizeibehörden der Name, die Tat und der Ort des Vergehens oder Verbrechens mitgeteilt, eine Personenbeschreibung angehängt wurde und die Aufforderung erging, nach der Person zu fahnden und im Betretungsfalle festzunehmen. Hin und wieder lockte eine Belohnung. Genannt werden Beträge ab hundert Mark, in einem besonderen Fall (dazu später mehr) wurden tausend Mark geboten.

Im ersten Fall der Akte, der hier  detaillierter dargestellt wird, geht es um eine Unterschlagung. Im Schreiben des Kaiserlichen Postamts vom 21. August 1903 an die örtliche Polizeibehörde heißt es:
Der zuletzt beim Postamt in Damgarten beschäftigt gewesene Postgehülfe Hans Gustav Alexander Kroll ist seit dem 14.8. Mittags nach Unterschlagung eines Geldbriefes mit 5253 M. flüchtig, Auf die Ergreifung des Flüchtlings und die Wiedererlangung des Geldes ist eine Besoldung von 250 M. ausgesetzt.
Personenbeschreibung des Kroll
Alter: 20 Jahre
Größe: 1,70 m
Gesicht: schmal, Narbe am rechten Auge
Haare: hellblond
Bart: kleiner Schnurrbart
Kleidung: schwarzer Jacketanzug und schwarzer Filzhut
Bes. Kennzeichnen: straffe Haltung, angenehme Umgangsformen
Die Polizeibehörde wird ergebenst ersucht, auf Kroll zu fahnden und ihn im Betretungsfalle festzunehmen.

Fünf Tage später folgt schon eine weitere Mitteilung: Nach neueren Feststellungen ist das besondere Kennzeichen über dem rechten Auge des flüchtigen Postgehülfen Kroll nicht eine alte Narbe, sondern nur der Rückstand einer frischen Verletzung, die sich Kroll 14 Tage vor seiner Flucht zugezogen hat. Außerdem beträgt seine Größe nicht 170, sondern 176. Über die Fluchtrichtung ist noch nichts bekannt.
Die ausgesetzte Belohnung ist auf 400 Mark erhöht.

Wieder nach fünf Tagen kommt die Meldung: Die Verhaftung des nach Unterschlagung eines Wertbriefes mit 5253 M 10 Pf am 14. flüchtig gewordenen Postgehülfen Hans Kroll aus Damgarten ist noch nicht gelungen. Über seine Fluchtrichtung fehlt jede Spur. am Tage der Flucht soll sich Kroll in Ribnitz einen dunkelgrauen Hannlock und einen schwarzen Strohhut mit weißen Streifen gekauft haben. Zu seiner Personenbeschreibung ist außerdem folgendes nachzutragen.
Name: Hans Gustav Alexander Kroll
Statur: schlank
Gesichtsfarbe; frisch, gesund
Augen: blau
Augenbrauen: hellblond
Die ausgesetzte Belohnung ist auf 400 M erhöht worden.
Wie neuerdings bekannt geworden ist, hat Kroll in letzter Zeit in öffentlichen Lokalen wiederholt unter dem Namen Bornstedt verkehrt, so daß nicht ausgeschlossen ist, daß er auch jetzt unter diesem Namen auftritt.
Die Ortspolizeibehörde wird ergebenst ersucht, auf Kroll nach wie vor zu fahnden und die Wachsamkeit ihren Organen unter Hinweis auf die ausgesetzte Belohnung von 400 M. auch fernerhin rege zu halten.

Alle Briefe wurden den Polizeidienern von Selm, Bork und Altlünen vorgelegt, die mit ihrer Unterschrift die Kenntnisnahme bestätigen mussten. Ein Erfolg der Fahndung nach Kroll findet sich nicht.

Weitere Fälle waren u.a. ein Einbruch in eine Postagentur in Sandfort, Kreis Osnabrück, bei der 7500 Mark Privatgelder und 552 Mark an Postkassengelder und Wertzeichen erbeutet wurden. In Fresen verschwand der Landbriefträger Jan Bölt in der Nacht mit Postanweisungsgelder in Höhe von 150 Mark. Der Metzger Friedrich Trabinger aus dem Königreich Württemberg entwich aus dem Arbeitshaus in Benninghausen, wohin er für ein Nachhaft von zwei Jahren überwiesen worden war. Aus Münster kam die Meldung einer Ehefrau, die um Nachforschungen nach ihrem Ehemann bat. Vor fast einem Jahr hatte man ihn aus dem Gefängnis in Siegburg entlassen, seitdem war er verschwunden. Im katholischen Fürsorgeverein in Düsseldorf, der dem Entlassenen Hilfe bei der Suche nach einer Arbeitsstelle zukommen lassen sollte, war er nie vorstellig geworden.

Contracbrüchige

- Im Sommer 1903 fahndete der Landrat des Kreises Lyck in Ostpreußen nach zwei russischen Fahnenflüchtigen, denen dort eine Aufenthaltsgenehmigung erteilt worden war, die sich aber nach einem Diebstahl entfernt hatten. Noch nicht einmal einen Monat später lief ein weiterer russischer Fahnenflüchtling, Stanislaus Müller, seinem Dienstherrn auf dem Rittergut Goldenau davon.
- Im Kreis Witkowo, einem preußischen Landkreis im Regierungsbezirk Bromberg, Provinz Posen, suchte der Grundbesitzer die Dienstmagd Pauline Hakbar, die sich für das laufende Jahr bei ihm vermietet hatte. Alle Nachforschungen waren bisher erfolglos geblieben, sie treibe sich wohl, so vermuteten die Behörden, vagabondierend umher.
- Der Gastwirt Peter Meyer in Neundorf, Landkreis Harburg, suchte den bei ihm in Pflege gegebenen Paul Meyer, genannt Leifert, der inzwischen schon zwei Jahre verschwunden war. Wahrscheinlich hatte er unter falschem Namen bei einem Bauern Arbeit gefunden. Hundert Mark wollte der Landwirt für sein Wiederauffinden zahlen.
- Nach Verbüßung einer Gefängnisstrafe von mehreren Monaten sollte der Bäckerlehrling Friedrich Karl Rietzke aus dem Kreis Schwetz im Regierungsbezirk Marienwerder, zu der Zeit zur Provinz Preußen gehörend, zur Fürsorgeerziehung in die Besserungs- und Landarmen-Anstalt zu Konitz überwiesen werden. Aber bei seinem letzten Dienstherr nahm er heimlich seine Papiere an sich und verschwand.
- In zwei weiteren Fällen, denen des Pferdeknechts Albert Laube und des Arbeiters Daniel Grzeschchna, kam zur Nichterfüllung ihres Arbeitsvertrages erschwerend hinzu, dass sie mit ihrem Verschwinden auch ihre Frauen und jeweils drei Kinder zurückließen. Die fielen nun der öffentlichen Armenpflege anheim, weshalb die Behörden großen Wert auf ihr Auffinden legten.

Solche, die sich der Unterhaltungspflicht entziehen

Die letzten beiden Fälle hätte der Amtmann auch in dieser Rubrik aufnehmen können. Denn auch hier ging es um das Zurücklassen der Familien, nur in den meisten Fällen nicht gekoppelt mit der Nichterfüllung eine Arbeitsvertrages. Die Familien gerieten aber immer in eine hilfsbedürftige Lage und bedurften der Unterstützung.

Solche, die sich der Polizeiaufsicht entziehen

Unter Polizeiaufsicht gestellt wurden seit Jahrzehnten die Personen, die nach einer längeren Gefängnisstrafe ihre Besserung unter Beweis stellen sollten. Sie durften ihre Heimatgemeinden nicht verlassen und standen unter der Aufsicht der Ortspolizei. Um dieser die Kontrollen zu erleichtern, wurde die freie Wohnungswahl der Betroffenen eingeschränkt. Die Polizei kontrollierte ihren Umgang, Nachbarn wurden zu ihrem Lebenswandel befragt. Dies sollte heimlich geschehen, doch über die Verhängung der Polizeiaufsicht mussten die Leute informiert werden.

Bei den in dieser Akte aufgeführten Fällen geht es auch um die Flucht vor der Fürsorgeerziehung und verstärkt um die Suche nach inländischen vagabondierenden Zigeunern. Die Beschreibung von Einzelfällen nimmt ab, anstelle derer werden lange Listen verschickt. 23 Personen entzogen sich z.B. im August 1903 durch Geheimhaltung ihres Aufenthaltsortes der Polizeiaufsicht, drei waren seit Januar/Februar des Jahres gefunden worden. 71 Namen verzeichnet zur selben Zeit die Liste derjenigen Personen, die als zu den inländischen der Vagabundtage ergebenen Zigeunern gehörig ermittelt sind, bzw. denen mangels des Nachweises der Staatsangehörigkeit oder eines festen Wohnsitzes der Wandergewerbeschein zu versagen ist. Im April 1906 tauchen in diesem Verzeichnis 44 Personen auf.

Sonstige Gesuchte, Verfolgte und Vermisste

In dieser Rubrik wird nach Vermissten aller Art gesucht: Heranwachsende, Fahnenflüchtige,
Unterstützungsbedürftige und -verpflichtete, russische Staatsangehörige, Anarchisten, Verwirrte.

Der sich in den Akten, in denen nach Verdächtigen gesucht wird, allgegenwärtige Generalverdacht gegen umherziehende Personengruppen, prägte die Vorgehensweise in einem Fall über eine lange Zeit. Unter den nicht sesshaften Gruppen wurden besonders die Sinti und Roma als Fremde betrachtet. Sie wurden ausgegrenzt, verfolgt, getötet und vertrieben und während der Zeit der Aufklärung „umerzogen“. Dabei versuchte man, ihnen ihre Sprache zu nehmen, aber auch ihre Kinder, die in christlichen Familien untergebracht wurden. In der Zeit der Industrialisierung kamen mehr Sinti und Roma nach Westen. Die dadurch entstehende Konkurrenzsituation auf dem Arbeitsmarkt beförderte erneut die negative Einstellung zu ihnen. Im ersten Fall dieses Kapitels spiegelt sich diese Einstellung wieder.

Seit dem 18. August 1901 war die 6-jährige Tochter Else des Kutschers Kassel aus Hannover verschwunden. Sie war zum Spielen auf die Straße gegangen und nicht wieder nach Hause gekommen. Weil sie ein aufgewecktes Kind war und auch ihre Adresse nennen konnte, nahm man an, daß das Kind verschleppt, von Zigeunern entführt ist, oder sonst von andern Personen festgehalten wurde. Der Regierungspräsident ordnete im November an, Erhebungen nach dem Verbleibe des Kindes anzustellen, namentlich die Wagen von durchziehenden Zigeunern, Kesselflickern, Besenbindern und sonstigem fahrendem Gesindel einer genauer Durchsicht zu unterziehen.

Eine Spur führte in den Kreis Burgdorf, Provinz Hannover. Dort war ein Mädchen unbekannter Herkunft aufgegriffen worden und man glaubte, die vermisste Else gefunden zu haben, aber dem war nicht so. Anfang 1903 hielt man ein Mädchen aus der Nähe von Celle, das bei einer Kesselflicker-Familie lebte, für die Verschwundene. Obwohl das Kesselflicker-Paar protestierte, brachte die Polizei das Kind nach Hannover, wo sein Auftauchen einen gewaltigen Rummel auslöste. 

Laut Zeitungsmeldung strömte die Menge in die Heimatstraße, das Kind wurde interviewt, beschenkt und fotografiert und spielte die Rolle des wiedergefundenen Opfers mit sichtlichem Vergnügen. Die gerichtliche Untersuchung stellte jedoch fest, dass die Gefundene auf keinen Fall mit der verschwundenen Else Cassel identisch sein könne. Die kleine Komödiantin wurde daher einer Fürsorgeanstalt überwiesen. Im Februar 1903 meldete der Regierungspräsident aus Hannover, dass alle bisherigen Nachforschungen erfolglos geblieben waren. Er setzte einen Belohnung von 1000 Mark aus.

Sechs Monate später fiel Einwohnern in Sibbesse im Kreis Gronau ein hellblondes Mädchen auf, das mit einer „Zigeunerbande“ umherzog. Das Kind wurde dabei beobachtet, wie es aus einem Wagen gesprungen, dann aber nicht auf die spielenden Zigeunerkinder, sondern zu Kindern aus Sibbesse gelaufen ist. Auf Befragen hat es erklärt, die Zigeuner seien seine Eltern nicht, es sei aus Hannover und heiße Else. Inzwischen war die Gruppe weitergezogen. Ihr derzeitiger Aufenthaltsort war nicht bekannt. Der Regierungspräsident wiederholte seine Anweisung, bei dem Auftauchen von Zigeunern aufs sorgfältigste nach jenem Kinde zu forschen.

Die nächste Meldung kam 1903 aus der Gemeinde Löhndorf, Kreis Ahrweiler. Wieder war eine „Zigeunerbande“ mit einem kleinen blonden Mädchen beobachtet worden. Das Kind sollte ausgesagt haben, vor 2 Jahren von Zigeunern gestohlen worden zu sein. Der Regierungspräsident nahm die Meldung ernst und forderte auf, nach dem Verbleib der Gruppe zu fahnden.

Fast zur gleichen Zeit eröffnete die Dortmunder Zeitung „Tremonia“ eine neue Nachricht mit der Überschrift: Wieder eine neue Else Kassel? Zwei Tage zuvor hatte sie eine Meldung aus Magdeburg publiziert, nach der ein Knabe das Kind in einem Wagen bei Bahrendorf, Kreis Wanzleben entdeckt habe. Es stellte sich aber heraus, dass es die Tochter eines Kiepenflickers war. Inzwischen war die Gendarmerie benachrichtigt worden, die ihre Arbeit aufnahm und zwei Männer und deren Wagen kontrollierte. Die Zeitung beschrieb dies folgendermaßen: Als diese den Wagen untersuchte, wurde das Kind von den Zigeunern Weiß und Renz in einem anderen Wagen verbogen gehalten, sodaß es die Beamten nicht zu finden vermochten. Die Gensdarmen Schreiner und Ritsch ließen sich jedoch nicht täuschen; sie verfolgten die Spur des inzwischen auf und davongegangenen Zigeunerwagens während der ganzen Nacht hindurch, bis es ihnen nach vergeblichen Hin- und Herreisen gelang, den Zigeunerwagen in Bahrendof (Kreis Wanzleben) anzuhalten und in demselben auch das Kind zu finden. Die beiden Zigeuner sind in das Amtsgerichtsgefängnis zu Wanzleben eingeliefert, das Kind befindet sich im Gewahrsam der dortigen Polizei. Eine kurze Nachricht aus Hannover, die mit der o.g. Überschrift begann, ließ die geschilderte, angeblich erfolgreiche Verfolgungsjagd der beiden Gendarmen in sich zusammenbrechen: Nach eingezogenen Erkundigungen ist weder bei der hiesigen Kriminalpolizei noch bei der Staatsanwaltschaft hiervon etwas bekannt. Die Recherchen nach dem Mädchen mussten also fortgesetzt werden.

Die Zeitung „Tremonia“ brachte ihre Leser regelmäßig auf den neuesten Stand. Der sah im Februar 1904 so aus: Im Kreise Oppeln [Oberschlesien] hielt ein Gendarmerie-Wachtmeister eine Zigeunerbande an. Nach einem Verhör wurde bei der Wagenkontrolle ein zwischen Betten verstecktes, etwa achtjähriges Mädchen gefunden, das nicht zu der Gruppe passte. Alle Erwachsenen wurden verhaftet, denn man nahm an, Else Kassel aus Hannover gefunden zu haben. Die Annahme verstärkte sich, als ein Foto der Else in Oppeln vorlag. Die Mutter des Kindes machte sich auf den Weg nach Oppeln und musste feststellen, dass ihre Tochter wieder nicht gefunden worden war. Einen Monat später kam erneut Hoffnung auf. Dieses Mal fand man ein blondes 12-jähriges Mädchen bei Zigeunern in Bonn. Auch hier wurde das Foto des Kindes verschickte und wieder wurde die Hoffnung enttäuscht.

Am 11. April 1905 verhaftete die Polizei in Hannover den 36-jährigen Postschaffner Büther wegen eines Lustmordes an dem 3-jährigen Töchterchen des Tischlers Schaer. Der Schuhmacher Paul wurde wegen Verdachts der Mittäterschaft ebenfalls verhaftet. Büther gestand den Mord und man verdächtigte ihn auch des Mordes an Else Kassel. Bei einer Hausdurchsuchung fand die Kriminalpolizei im Keller das Skelett eines Kindes. An den Haaren konnte der Nachweis erbracht werden, dass Else gefunden worden war. Sie war von ihrem Nachbarn ermordet worden. Die „Tremonia“ schrieb: Nicht von Zigeunern ist Else Kassel geraubt und entführt worden, auch sie ist vielmehr einem Verbrechen zum Opfer gefallen. Wahrscheinlich wurde auch sie vor nunmehr 3 ½ Jahren in derselben schrecklichen Weise und unter gleichen Umständen hingeschlachtet, wie jetzt die kleine Erna Schaare, und die Vermutung liegt nahe, dass den Urhebern des neuen Verbrechens auch die Ermordung der Else Kassel zur Last zu legen ist.

Ende September kam der Fall vor das Schwurgericht in Hannover. Paul und Büther wurden wegen zweifachen Mordes angeklagt. Die Zeitung referierte ausführlich die Vorgeschichte des Falls. Nach sechstägiger Verhandlung verhängten die Richter die Todesstrafe wegen Mordes an Erna Schaare über Büther, zusätzlich Zuchthausstrafen wegen Totschlags und Sittlichkeitsverbrechen. Der Mörder Büther nahm sein Todesurteil mit zynischem Gleichmut hin. Für alle überraschend, ließ der Staatsanwalt die Anklage wegen Mordes, Mittäterschaft und Beihilfe gegen Paul fallen und beantragte nur die Verurteilung wegen Begünstigung. Über die eigenartige Wendung des Prozesses zugunsten des Angeklagten Paul wird namentlich in Juristenkreisen viel diskutiert.

August 2023

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1. Stadtarchiv Selm, AB-1 – 421. Alle weiteren Zitate entstammen dieser Akte.


 
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