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Zeitschrift für Regionalgeschichte Selm und Umgebung - ISSN 2366-0686

Dokumente zum Artikel „Netteberge bekommt eine Schule“

1.

Matrikel der gemischten Schule zu Netteberge
1. Gattung der Schule: Einklassige
2. Schulbezirk: Bork
3. Der Schulbezirk umfaßt an Schulen oder Schulklassen außer der obigen / Knaben-Oberklasse, Mädchenoberklasse, gemischte Unterklasse
4. Schulinspection: Lüdinghausen
5. Pfarrer: Bork
6. Civil-Gemeinde und Amt (Bürgermeisterei, Sammtgemeinde): Bork, Amt Bork
7. Confession: katholisch
8. Seelenzahl der zur Schule gehörigen Interessenten: 1936
9. Zahl der schulpflichtigen Kinder: 37 Knaben, 40 Mädchen
10. Schulhaus (massiv oder Fachwerk) massiv
11. Lehrerwohnung (massiv oder Fachwerk) massiv
12. Baumschule ... Größe: 9 Ruthen
13. Die Schule besitzt einschließlich des Vermögens, dessen Nutzungen als dem Lehrer zufließend umstehend besonders aufgeführt werden an Vermögens-Substanz
a. an Liegenschaften (Kulturart, Größe, Rein-Ertrag): Garten Flur 5 No 416/85a zur Größe von circa 120 Ruthen
b. in fixirten Abgaben und Renten ----
c. in Kapitalien: ---
d. Stiftungsfonds (deren Vermögenslage) ---
14. Die Heitzung des Schulzimmers wird vom Lehrer gegen 90 Mark Entschädigung besorgt.

Jährliches Einkommen der Stelle (Tabelle)

Persönliche Verhältnisse des Lehrers

1. Name, Vorname: Stille, Franz
2. Ort und Tag der Geburt: Münster, den 6. 10. 1857
3. In welchem Seminar gebildet und mit welchem Zeugnisse entlassen? Gymnasium zu Münster
4. Jetzt provisorisch oder definitiv angestellt und seit wann? provisorisch den 2. (!) April 1878
5. Ort und Dauer der früheren Anstellungen nach Dienstbeginn aus dem Seminar? ---
6. Jetziges und früheres Militair Verhältniß? ---
7. Verheirathet und Zahl der Kinder? ---
8. Neben-Aemter? ---
9. Zulagen die nicht Stellen einkommen sind?
a. Alters-Zulage
b. persönliche Zulagen
- aus Staatsfonds? ---
- aus dem Regierungs-Präsident Zulage-Fond? –
- aus der Gemeinde Kasse? 50 M
- aus sonstigen Fonds? ---

Laut Beschluß der Schulgemeinde Vertretung vom 17.7.1879 genehmigt durch Verfügung der Königlichen Regierung vom 13. Aug.1879 ...
Laut Beschluß der Schulgemeinde Vertretung vom 5. Juli 1880 genehmigt durch Verf, Königl. Reg. vom 27. Juli ... sind dem Stille außerdem 50 Mark persönliche Zulage bewilligt.

Vorstehende Matrikel wird allseitig als richtig anerkannt.
Bork den 27. April 1878
Der Schulvorstand: Unterschriften: Döpper Amtmann, Dahlkamp, Cortner
Die Schulgemeinde Repräsentanten (Gemeinde Vertretung) Unterschriften: Benthaus, Thygs, Altenbork, B. Beckerling, Lücke
Der Lehrer (Lehrerin) Unterschrift Stille
Genehmigt
Münster, den 17. Mai 1878
Königliche Regierung, Abtheilung des Innern
(Unterschrift)

2. Bitte um Gehaltserhöhung

Als mir im April v.J. die Verwaltung der hiesigen Schulstelle übertragen wurde, that ich den ersten Schritt zur selbstständigen Stellung. Um nun nicht bei fremdem Leuten zu wohnen, sondern um mich selbst häuslich einzurichten und die Amtswohnung in Gebrauch nehmen zu können, mußte ich bedeutende Ausgaben machen. Zur billigeren Führung des Haushalts nun und in der Absicht meinem Vater die Sorge für neun Kinder zu erleichtern, nahm ich schon zu Anfang zwei Schwestern zu mir, wenngleich dadurch die Hülfe fremder Arbeitskräfte nicht gänzlich ausgeschlossen wurde. Somit hatte ich schon für den Unterhalt dreier zu sorgen, welches mir mit Rücksicht auf die übrigen Kosten bei dem Gehalte von 700 M. sehr schwer wurde. Um mir nun in Zukunft die Beschaffung des Lebensunterhaltes zu erleichtern, beabsichtige ich mir etwas Vieh anzukaufen, um wenigstens dem Überstande täglich Milch und Fleisch einzukaufen enthoben zu sein. Die Erhaltung desselben ist auch sehr kostspielig und müßte ich dazu noch ein Stück Landes anpachten und bestellen.
Zu diesen Sorgen stellt sich ferner immer noch das Bedürfniß nöthiger Hausgeräte.
Es ist mir aber vollends unmöglich mit meinem jetzigen Gehalte genannten Plan zu verwirklichen und die Vervollständigung des Hauswesens anzustreben; vielmehr werde ich den Standpunkt des letzteren innezuhalten schwerlich im Stande sein.
Hierdurch glaube ich einen wohllöbl. Schulvorstand von meiner bedürftigen Stellung überzeugt zu haben, und auf Grund derselben sehe ich mich genöthigt eine den Erfordernissen gemäße Erhöhung des Gehalts nachzusuchen. Indem ich es wage, mich der Hoffnung auf Bewilligung meines Gesuches hinzugeben
Ergebenst F. Stille Lehrer.

3.

Inventarium der einklassigen Volksschule zu Netteberge
1. Ein verschließbares Katheder nebst Lehrsessel
2. Ein Ofen nebst Kohlenkasten, Stockeisen und Feuerschaufel.
3. Eine Wand- u. eine Gestelltafel.
4. Eine bewegliche Treppe.
5. 20 Schulbänke nebst den zugehörigen Metall-Tintefässern
6. Ein zweithüriger Schulschrank mit Einlagen
7. Ein Kruzifix, eine Marien-, eine Josephs- und eine Herz-Jesu-Statue.
8. Ein eingerahmtes Bild des Kaisers.
9. Eine Karte von Europa, eine von Deutschland, eine von Westfalen u. eine von Palästina.
10. Fünf Bilder für den Anschauungsunterricht von Winkelmann.
11. Ein Globus.
12. Ein Zirkel.
13. Eine Rechenmaschine.
14. Eine Geige nebst Kasten.
15. Ein Thermometer nach Celsius.
16. Deutsches und Lat. Normal-Alphabet in 4 Tafeln.
17. Vogelschutz von Göring (Ein Bild)
18. Schreibers große Wandtafeln der Naturgeschichte in 20 Tafeln nebst Erläuterungen u. Kasten zum Aufbewahren.
19. Eine Tafel der wichtigsten Obstschädiger von Holtrung.
20. Lehrgang des Zeichenunterrichts nebst 24 Wandtafeln von W. Heinze.
21. Sechs Wandtafeln für den Leseunterricht.
22. Ein Metermaß.

23. 1 Zirkel, 1Transporteur u, Tongers Sammlung geometrischer Körper für den Unterricht in der Raumlehre.
24. Großer u. kleiner Kathechismus, große u. kleine biblische Geschichte, 1 Diözesangesangbuch, Liederhefte für den Gebrauch des Lehrers, Rechenhefte I., II., III., u. IV. Theil nebst Auflösungen, Lehrbuch für Ober- und Mittelklassen, Fibel, I., II., III. Schuljahr, Kemmers praktische Aufsatzschule
25. Allgemeine Bestimmungen vom 15. Oktob. 1872 *siehe unten
26. Die seit 1878 erl. Regierungsverfügungen.
27. Leitfaden für den Turnunterricht.
28. Anforderungen an Turnplätze u. Turngeräte von Wallbaum.
29. Anleitung zur Ertheilung des Schreibunterrichts.
30. Kanon deutscher Lieder von Albert Schultheiss.
31. Dorte, Anleitung I., II., III. Theil
32. Der Alkohol von ...
33. Die für den Unterrichtsbetrieb notwendigen Geschäftsbücher.
34. Lehr- und Stoffverteilungsplan für die einklassige Volksschule. (geschrieben)
35. Die Blattlaus (1 Wandtafel)
36. Ein Sprungseil, 25 Turnstäbe u. zwei Turnrecke.
37. Ergänzungen zum Seminarlehrbuche (14)
38. Der Krieg gegen Frankreich u. die Einigung Deutschlands von Lindner (17)
39. Norddeutscher Lloyd, Bremen.
40. Auf dem Boden steht noch ein alter Quintofen.

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Allgemeine Bestimmungen des Königlich Preußischen Ministers der geistlichen, Unterrichts- und Medicinal-Angelegenheiten vom 15. October 1872, betreffend das Volksschul-Wesen.
Münster, 1873 (Stadtarchiv Selm, AB-1 – 219)
Allgemeine Verfügung über Einrichtung, Aufgabe und Ziel der preußischen Volksschule.
...
8. Die Einrichtung und Ausstattung des Schulzimmers.
Das Schulzimmer muß mindestens so groß sein, daß auf jedes Schulkind ein Flächenraum von 0,6 [qm] kommt; auch ist dafür zu sorgen, daß es hell und luftig sei, eine gute Ventilation habe, Schutz gegen die Witterung gewähre und ausreichen mit Fenstervorhängen versehen sei. Die Schultische und Bänke müssen in ausreichender Zahl vorhanden und so eingerichtet und aufgestellt sein, daß alle Kinder ohne Schaden für ihre Gesundheit sitzen und arbeiten können. Die Tische sind mit Tintenfässern zu versehen.
Zur ferneren Ausstattung des Schulzimmers gehört namentlich eine hinreichende Anzahl von Riegeln für die Mützen, Tücher, Mäntel u. dgl.; ferner eine Schultafel mit Gestell, eine Wandtafel, ein Katheder oder ein Lehrertisch mit Verschluß, ein Schrank für die Aufbewahrung von Büchern und Heften, Kreide, Schwamm.
9. Die unentbehrlichen Lehrmittel.
Für den vollen Unterrichtsbetrieb sind erforderlich:
1) je ein Exemplar von jedem in der Schule eingeführten Lehr- und Lernbuche,
2) ein Globus,

3) eine Wandkarte von der Heimathprovinz,
4) eine Wandkarte von Deutschland,
5) eine Wandkarte von Palästina,
6) einige Abbildungen für den weltkundlichen Unterricht,
7) Alphabete weithin erkennbarer auf Holz- oder Papptäfelchen geklebter Buchstaben zum Gebrauch beim ersten Leseunterricht,
8) eine Geige,
9) Lineal und Zirkel,
10) eine Rechenmaschine,
in evangelischen Schulen kommen noch hinzu:
11) eine Bibel und
12) ein Exemplar des in der Gemeinde eingeführten Gesangbuches.
Für die mehrklassigen Schulen sind diese Lehrmittel angemessen zu ergänzen.
10. Tabellen und Listen.
Der Lehrer hat eine Schulchronik, ein Schülerverzeichniß, einen Lehrbericht (Nachweisung der erledigten Unterrichtstoffe) und eine Absentenliste regelmäßig zu führen. Außerdem muß er den Lehrplan, den Lectionsplan und die Pensenvertheilung für das laufende Semester stets im Schulzimmer haben.
11. Die Schulbücher und Schulhefte.
Lernmittel für die Schüler der Volksschule mit einem oder zwei Lehrern sind folgende:
a. Bücher:

1) die Lesefibel und das Schullesebuch,
2) ein Schülerheft für den Rechenunterricht,
3) ein Liederheft,
außerdem die für den Religionsunterricht besonders eingeführten Bücher,
b. eine Schiefertafel nebst Griffel, Schwamm, Lineal und Zirkel,
c. Hefte mindestens:
1) ein Diarium,
2) ein Schönschreibheft,
3) ein Heft zu orthographischen und Aufsatzübungen,
auf den oberen Stufen
4) ein Zeichenheft.
Den Schülern der mehrklassigen Volksschule darf die Anschaffung besonderer kleiner Leitfäden für den Unterricht in den Realien, sowie diejenigen eines stufenweise fortschreitenden mehrbändigen Lesebuches und eines Handatlas zugemuthet werden. ebenso haben diese für die einzelnen Lehrgegenstände besondere Hefte zu führen.


 
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