aktenlage
Zeitschrift für Regionalgeschichte Selm und Umgebung - ISSN 2366-0686

Zwei Pfarrer machen ihre Testamente (1830/1832)            

Christel Gewitzsch

1. Adolph Ewers - Selm [1]

Friedenskirche in Selm

Der Selmer Pfarrer Adolph Ewers wandte sich am 21. Februar 1830 an das Land- und Stadtgericht in Werne und bat um die Entsendung einer Abordnung für den folgenden Tag um ein Uhr. Landrichter Stroband und der Gerichtsschreiber Arnold Heckmann machten sich daraufhin auf den Weg nach Selm in die Wohnung des Pastors, um dort das schon verfasste und versiegelte Testament zur gerichtlichen Aufbewahrung entgegenzunehmen.

Bei ihrer Ankunft fanden die beiden den ihnen wohl bekannten Pastor in seiner Wohnstube auf einem Stuhle sitzend. Er war offensichtlich krank, aber geistig gesund, wovon sich die Besucher durch eine längere Unterredung überzeugten, damit das überreichte Testament als gültig angesehen werden konnte. Als erstes musste der Pfarrerr das ihm vorgelegte Gesuch um Abnahme des Testaments und die darunter befindliche Unterschrift anerkennen. Er merkte dabei an, dass er das Gesuch nicht eigenhändig verfasst habe, sondern dass es von dem Kaplan Anton Evers in seinem Auftrag geschrieben worden war.

Danach versicherte Pastor Ewers schriftlich, daß es sein freyer und ernstlicher Wille seye, sein Testament schriftlich und verschlossen der ernannten Gerichts Deputation zur gerichtlichen Asservation [Verwahrung] zu übergeben, und daß er hierzu weder durch Furcht, List, Irrthum, noch durch Gewalt oder über Ueberredung verleitet worden seye.[2] Er wiederholte mündlich sein Gesuch an die Gerichtsabordnung und überreichte einen mit seinem Privatsiegel in rotem Lack verschlossenen Umschlag, auf dessen vorderer Seite zu lesen war: Hierin ist mein Testament enthalten, welches ich durch den Herrn Fuisting Rentmeister auf Botzlar, habe schreiben lassen, solches aber nach geschehener Durchlesung und Genehmigung eigenhändig unter Beydruckung meines Privatsiegels unterschrieben habe. Die Siegelung meines Nachlasses wird verbethen.

Selm den 22ten Februar 1830

Ewers Pastor in Selm

Die wiederholte Frage, ob er das in dem Umschlag enthaltene Testament eigenhändig  geschrieben habe, verneinte der Pastor noch einmal. Auch erklärte er zum zweiten Mal, geschrieben habe es in seinem Auftrag der Rentmeister Fuisting zu Botzlar; er selbst habe es bedachtsam selbst gelesen, unterschrieben und versiegelt.

Nun wurde das Testament übergeben, in einen weiteren beschrifteten und versiegelten Umschlag gesteckt, über den gesamten Vorgang ein Protokoll angefertigt und von allen Beteiligten unterschrieben.

Nach dem Tode

Nicht ganz einen Monat nach der Übergabe des Testaments zeigte Kaplan Anton Evers dem Gericht in Werne den Tod des Pfarrers an. Am Abend des 18. März 1830 um 21 Uhr war der Pastor verstorben.

Zweimal musste der Kaplan danach das Gericht ersuchen, einen Termin zur Testamentseröffnung anzuberaumen. Erst sein Hinweis, er sei von seiner geistlichen Behörde wiederholt aufgefordert worden, diese Eröffnung anzustreben, zeigte Wirkung und so wurde der Kaplan zum 16. April 1830 nach Werne geladen.

Neben dem Kaplan, der ein Vetter des Verstorbenen war, erschien zu dem Termin noch ein von Amts wegen mit der Vertretung von unbekannten und abwesenden Erben Bevollmächtigter.

Im Testament stand:

Wegen meiner kränklichen Umstände und um nach meinem Gottgefälligen Absterben allen Zwistigkeiten in Betreff meiner Nachlassenschaft vorzubeugen, habe ich mich entschlossen ein Testament zu errichten und bestimme demnächst Folgendes:

1tens Mein Vetter der hiesige Herr Vicar und Capellan Anton Evers soll mein Universal Erbe sein.

2. Dieser eine vorgedachte Erbe soll jedoch verpflichtet sein, meine nachstehende Bedingung zu erfüllen – er soll aus meiner Nachlassenschaft meiner Haushälterin Margaretha Goecke Fünfhundert Thaler auszahlen und zwar binnen Jahresfrist.

3tens. Zu Excutoren meines Testaments ernenne ich den H. Fuisting Rentmeister auf Botzlar und meinen vorgedachten Herrn Vetter den Kapellan Anton Evers.

Selm d 22ten Februar 1830

Ewers Pastor in Selm

2. Theodor Kemner - Cappenberg [3]

Ehemalige Stiftskirche in Cappenberg

Auch der Cappenberger Pfarrer wandte sich kurz vor seinem Tode an das Königliche Land- und Stadtgericht in Werne, um dort sein Testament zu hinterlegen. Am 27. Dezember 1832 empfing er die Gerichtsdeputation und überreichte ihr den Umschlag mit der Aufschrift: Hierin befindet sich die letzwillige Disposition des Pfarrers Theodor Kemmer zu Cappenberg, welche denselben von der unterzeichneten Deputation heute mündlich zu Protocoll erklärt und sich die Versiegelung und Inventarisation seines Nachlasses verbeten hat.

Vikar J. H. Gelholt meldete dem Gericht im Januar den Tod des Pfarrers, der am 12. des Ms. des Morgens 4 Uhr an einem bösartigen Halsübel, wobei im letzten Augenblicke noch ein Schlagfluß sich einstellte, gestorben war. Da der Vikar nichts über die Bestimmungen des Pfarrers wusste, bat er das Gericht, das weitere Verfahren zu übernehmen.

Am 17. Januar 1833 meldeten sich der Förster Laureck aus Groß Burlo, der Anton Kemner aus Walstedde und die Elisabeth Kramer aus Vreden als Erben des zu Cappenberg verstorbenen Pfarrers beim Gericht in Werne und beantragten die Eröffnung des Testaments, die am Tag darauf in Anwesenheit der beiden Männer und einem Bevollmächtigten für weitere Erben stattfand.

Das Testament liegt in der Akte nicht vor. Da diese Erbschaftsangelegenheit aber wohl kompliziert und auch die bischöfliche Behörde betroffen war, sahen sich die Erben außer Stande, die auf sie zukommenden Verhandlungen selber zu führen. Gertrude Heger, vertreten durch ihren Ehemann Laureck,  deren Schwester Josephine und beider Bruder, der Färber Geselle Friedrich Heger, und eine Elisabeth Kramer, wohnhaft in Cappenberg, waren als Erben im Testament bedacht worden. Laureck und die beiden Damen – Friedrich Heger befand sich auf Reisen – wandten sich an den Königlich Preußischen Instanz Kommissar und Notar Franz Ferdinand Fisch in Werne und ließen sich von ihm - in Anwesenheit zweier Zeugen - die gemeinsame Hinzuziehung des Assessors Friedrich Hohins als Generalbevollmächtigten beurkunden. Über dessen weitere Arbeit wird nicht berichtet.

April 2017
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[1] Auch in dieser Akte ist die Schreibweise des Namens nicht einheitlich. Eigenhändige Unterschriften sind mit w geschrieben. Der Vetter und Kaplan Anton Evers schrieb sich mit v.
[2] LAV NRW W, Oberlandesgericht Münster II, Nr. 12. Ebenso alle weiteren Zitate zum Testament des Pastors Ewers.
[3] LAV NRW W, Oberlandesgericht Münster II, Nr. 24. In der Akte wird der Name Kemner und Kemmer geschrieben.

 
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