aktenlage
Zeitschrift für Regionalgeschichte Selm und Umgebung - ISSN 2366-0686

Georg Brüning - Berufliches und Privates nach Aktenlage, Teil 1

Dieter Gewitzsch 

Abb. 1 Staatsarchiv Oppeln (Archiwum Państwowe w Opolu)

Im Staatsarchiv Oppeln (Archiwum Państwowe w Opolu) werden die Personalakten des ehemaligen Regierungsbezirks Oppeln aufbewahrt. Drei Akten informieren über Stationen der Ausbildung und die berufliche Karriere des späteren Oberbürgermeisters der Stadt Beuthen Georg Brüning:

• Nr. 677: Brüning Dr. jur. Friedrich Carl Marie Georg - Rechtskandidat 1874-1880
• Nr. 678: Dr. jur. Brüning - Regierungsassessor zu Münster 1880-1882
• Nr. 7788: Bürgermeister Brüning in Beuthen 1882-1932

Man kann davon ausgehen, dass die Eheleute Ökonomierat Wilhelm Brüning und Christina geb. Hagedorn für ihren jüngsten Sohn Georg eine Karriere im "höheren Verwaltungsdienst" anstrebten. Der Junge besuchte das Gymnasium und nahm mit dem Zeugnis der Reife ohne Umwege in Wintersemester 1870/71 ein Studium der Rechtswissenschaften auf. Im Sommer 1871 - Georg studierte im zweiten Semester - sicherten die Eltern testamentarisch den Unterhalt ihres Jüngsten, der gerade die ersten Schritte auf dem langen Weg in ein besoldetes Amt machte. Georg sollte jährlich 500 Taler erhalten, aber in keinem Falle länger als bis zum 31. Dezember 1878.(2) Eine gute finanzielle Ausstattung, aber keine Zeit zum Bummeln, denn die Befristung deckte gerade das dreijährige Studium und den vier Jahre dauernden Vorbereitungsdienst ab. Bestandene Prüfungen eröffneten Chancen, in den "Amtsadel" der höheren Bürokratie aufzusteigen. Das "Bildungsprinzip" bei der Rekrutierung für den höheren Dienst ermöglichte eine von ständischen Vorrechten freie soziale Mobilität, wobei vor allem die Vorbereitungszeit Gelegenheit bot, den spezifischen geistigen, gesellschaftlichen und politischen Habitus des Beamtenstandes zu erwerben.(3)

Schule und Studium (4)

Seiner "Vita"(5)  ist zu entnehmen, dass Georg Brüning 1865 mit vierzehn Jahren in die Internatsschule des Bischofs von Münster zu Gaesdonck bei Cleve eingeschult wurde. Das "Collegium Augustinianum"(6) führte in fünf Jahrgangsstufen von der Tertia zur Oberprima und dem Zeugnis der Reife für Universitätsstudien. Die Schule hielt 130 Plätze vor. Anfang September fand eine Aufnahmeprüfung statt und um den 20. Oktober herum startete der Schulbetrieb. Im betrachteten Zeitraum (1865-1869) wurden Jahr für Jahr deutlich mehr als dreißig Schüler in die Tertia  aufgenommen. Der Unterrichtsplan sah 28(27) Wochenstunden vor mit Schwerpunkt auf die altsprachlichen Bildungsinhalte: Neun Stunden Latein, fünf Stunden Griechisch und ab Unter-Prima zwei Stunden Hebräisch belegten zusammen schon ein halbes Wochenpensum. Hinzu kam mit drei Stunden Deutsch und zwei Stunden Französisch weiterer Sprachunterricht. Die restliche Zeit füllten drei Stunden Religion, drei Stunden Mathematik, zwei Stunden Geschichte und eine Stunde Geografie. In den oberen Klassen wurden auch die Fächer Physik und "Geografische Mathematik" mit je einer Stunde pro Woche unterrichtet. Georg Brüning verließ nach vier Jahren mit dem Abschluss der Unter-Prima das Konvikt in Gaesdonck und besuchte für ein Jahr das altsprachliche Gymnasium in Warendorf(7) und schloss dort im Juli 1870 seine schulische Bildung mit dem Zeugnis der Reife ab.

Ihrem noch nicht neunzehnjährigen Absolventen bescheinigte die Schule, durch lobenswerte Führung, durch pünktliche Beachtung der Schulgesetze, durch Achtung gegen seine Lehrer, sowie durch Ernst und Verträglichkeit im Umgang mit seinen Mitschülern ... stets die volle Zufriedenheit seiner Lehrer genossen zu haben. Sein Fleiß sei lobenswert gewesen und habe sich gleichmäßig auf alle Unterrichtsgegenstände erstreckt. Auch sein Schulbesuch war regelmäßig, seine Aufmerksamkeit gut und die schriftlichen Arbeiten habe er stets pünktlich abgeliefert. In den Fächern Religion und Latein erhielt Georg Brüning die Note "gut", in allen anderen Fächern (Deutsch, Griechisch, Französisch, Mathematik, Physik, Geschichte/Geografie und Hebräisch) wurden seine Kenntnisse mit "befriedigend" bewertet. Seine Aufsätze im Fach Deutsch hätten in Uebereinstimmung mit seiner Prüfungsarbeit die Fähigkeit bekundet, einen geeigneten Gedankenstoff mit Urtheil aufzufassen und ziemlich klar in einer im Allgemeinen korrekten und geläufigen Sprache zu entwickeln. Nach der mündlichen Prüfung am 23. Juli 1870 entließ das Gymnasium in Warendorf Georg Brüning mit den besten Wünschen und Hoffnungen für seine Zukunft.

Noch im selben Jahr begann Georg Brüning sein Studium der Rechtswissenschaften, er schrieb sich für das Wintersemester 1870/71 an der Universität Bonn ein und hörte Vorlesungen über Römische Rechtsgeschichte, Institutionen und Deutsche Verfassungsgeschichte. Die Studienbescheinigung (Abgangszeugnis) enthält den Vermerk, dass hinsichtlich seines Verhaltens ... in sittlicher und in ökonomischer Rücksicht nichts Nachtheiliges bekannt geworden ist. Wie oben dargestellt, befand sich der Student in gesicherten finanziellen Verhältnissen.


Die folgenden zwei Semester studierte er in München. Im April 1872 bezeugte die Ludwig-Maximilians-Universität dem Candidaten der Rechte Georg Brüning in einem "Sitten-Zeugniss" ein klagefreies Betragen und listete in einem "Studienzeugniss" die besuchten Vorlesungen auf. Im Sommersemester 1871 hörte er in München Deutsche Reichs- u. Rechtsgeschichte und Geschichte des dreißigjährigen Krieges sowie Vorträge zur Geschichte der Malerei und über Altnorwegisches Staatsrecht. Hinzu kamen "Exegetische Uebungen". Das Wintersemester 1871/72 widmete er den Pandekten(8) und einer Exegetischen Nachlese zu den Pandekten.


Zum Beginn des Sommersemesters 1872 wechselte Georg Brüning nach Heidelberg und widmete sich den Themen Criminalrecht, Deutsches Staatsrecht und Privatrecht mit Einschluß des Lehn-, Handels- und Wechselrechts.


Nach nur einem Semester in Heidelberg zog er Georg Brüning im Herbst 1872 für drei Semester nach Göttingen(9)  wo er im Winter 1872/73 Vorlesungen zum Thema Strafprozess und im Sommer 1873 über den gemeinen Deutschen Zivilprozess hörte. Für den Winter 1873/74 liegen keine Studienbescheinigungen vor. Seiner "Vita" folgend, sah Georg Brüning in seinem letzten Semester die Zeit gekommen, sich durch eigenes Studium, sowie durch Repetition ... weiter zu fördern. Im April 1874 hoffte er, für die erste juristische Prüfung genügend vorbereitet zu sein und wandte sich aus Botzlar Westphalen an den Präsidenten des Appellationsgerichts in Celle mit der Bitte um Zulassung zur ersten juristischen Prüfung.

Im Preußen des 19. Jahrhunderts galt der Verwaltungsdienst als vornehmer und exklusiver als die Justiz. Ziel adliger Aspiranten und Wunschtraum bürgerlicher Bewerber war es, Regierungsreferendar und nicht Justizreferendar zu werden.(10) Folglich rekrutierte die Verwaltung ihren Nachwuchs zunehmend aus dem Adel und dem gehobenen Bürgertum, während sich die Richterschaft ... aus den mittleren und unteren Schichten des Bürgertums ergänzte.(11) Nach dem Scheitern der liberalen und demokratischen Bemühungen von 1848/49 machte die Reaktion in Preußen (Innenminister Manteuffel und Westphalen) vorzugsweise die Inhaber "politischer Stellen" mit Hilfe des Disziplinarrechts, zu einem gefügigen Instrument der autoritären Zentrale. Die höhere Beamtenschaft spaltete sich in eine konservative Zentralbürokratie und die fortschrittlichere Richter- und Kommunalbeamtenschaft.(12) In zwei Jahrzehnten bis 1869 artikulierte sich Kritik an Inhalt und Form der "Vorbildung" preußischer Verwaltungsbeamter, die in dem Gesetz über die juristischen Prüfungen und die Vorbereitung zum Justizdienste vom 6. Mai 1869 ihren Niederschlag fand. Im Sinne einer Vereinheitlichung der Ausbildung sah die neue Vorschrift für alle Juristen einen gemeinsamen vierjährigen Vorbereitungsdienst vor, von dem ein Jahr bei den Verwaltungsbehörden absolviert werden sollte.(13)

Die beim Königlichen Appelations-Gerichts zu Celle beantragte Zulassung kam postwendend. Georg Brüning wurde aufgefordert, sich beim Vorsitzenden der Prüfungskommission zur Entgegennahme der Aufgabe zu einer schriftlichen Probearbeit einzufinden. Nach erfolgreichem mündlichen Examen stellten die Prüfer im Juli 1874 auch mit Blick auf die vorgelegte Arbeit fest, dass die ganze Prüfung ohne Bedenken als bestanden angenommen sei.

Dr. utr. iur. Georg Brüning

Wenige Tage später bat Georg Brüning um Rücksendung seines Berechtigungsscheins zum einjährigen Dienst. Er zeichnete das Schreiben vom 21. Juli 1874 mit Dr. Brüning und erlaubte sich zu bemerken, dass seine Adresse nun genau so heißt: Dr. G. Brüning, Botzlar bei Bork via Dortmund. Er war offenbar stolz, die ersten Stufen auf der Karriereleiter genommen zu haben, doch stellt sich angesichts seines lückenlos dokumentierten Bildungsgangs die Frage, wann und wo er Zeit und Gelegenheit fand, einen Doktortitel zu erwerben? Leider sind weder die Dissertation noch die prüfende Fakultät bekannt.(14)
Vermutlich war für ihn ein anderes Schreiben wichtiger, das er am selben Tag an den Herrn Appellations-Gerichts-Vice-Präsidenten, Herrn Dr. utr. iur Franke zu Celle richtete. Mit dem Gesuch bat er als Dr. utr. iur. 14 Georg Brüning aus Botzlar in Westphalen, seine Anstellung als Referendar beim Amtsgericht in Celle zu bewerkstelligen. Drei Monate zuvor hatte er sich noch als "Georg Brüning, Göttingen" in Celle um Zulassung zur ersten juristischen Prüfung beworben, jetzt betonte er Titel und Herkunft.(16)

Zur Vorgeschichte des letzteren Briefes gehört, dass Georg Brüning unmittelbar nach dem bestandenem Examen, vielleicht noch am Tag der Prüfung, den Präsidenten des  Appellationsgerichts in Celle aufsuchte und von Düring(17) bat, seine Anstellung als Referendar beim Amtsgericht Celle zu verfügen. Der Präsident eröffnete dem Bewerber, dass seinem Wunsch allerdings eine ministerielle Bestimmung entgegenstünde, nach der beim Amtsgericht in Celle Referendare nicht beschäftigt werden sollten. Da Düring selbst in Kürze verreisen werde, ermutigte er den Aspiranten, ein bezügliches gehörig motiviertes Gesuch einzureichen. Georg Brüning erlaubte sich gegenüber dem Vizepräsidenten Francke(18) in aller Offenheit zu begründen, warum er gerade in Celle angestellt werden wollte:

Es ist mein dringender Wunsch, in der Provinz Hannover zu verbleiben, einmal weil ich beim Appellations-Gericht zu Celle zur ersten juristischen Prüfung zugelassen bin, sodann weil ich gern im gemeinen Recht fortarbeiten und dadurch der Verlegenheit entgehen möchte eine mir völlig fremde Rechtsmaterie, dem preußischen Landrecht, gegenüber zu treten. Zugleich aber muß ich noch meiner Militairpflicht Genüge leisten, und ist es meine Absicht, bei der Artillerie einzutreten. Im Bereiche der Provinz Hannover liegt aber Artillerie nur in der Stadt Hannover und in Celle. Die Stadt Hannover mögte ich indessen deßhalb nicht zu meinem Aufenthalt nehmen, weil das Leben dort sehr kostspielig und vermutlich die Wohnungspreise im Verhältniß zu Celle dort sehr hoch sind.

Abb. 7 Amtsgericht Celle

Georg Friedrich Francke, der noch im selben Jahr Präsident des Gerichts wurde, befürwortete die Einstellung eines Referendars beim Amtsgericht in Celle und beschrieb dem Justizministerium die vorhandenen Möglichkeiten, Brüning eine gute Ausbildung zuteilwerden zu lassen. Die Stellungnahme Franckes endete mit den Bemerkungen, daß der Antragsteller ein Sohn des kürzlich verstorbenen Landes-Oeconomie-Raths Brüning zu Botzlar und katholischer Religion ist und daß derselbe ... seines Wissens hier in Celle keinerlei Verbindungen hat, die der Gewährung seines Gesuches entgegenstehen könnten. Wie vor Ort wurde der Vorgang auch in Berlin zügig abgewickelt; das Ministerium stimmte Ende Juli der Einstellung des Referendars zum 1. Oktober 1874 zu.

Blieben zwei Monate, die Georg Brüning nicht wartend in Celle verbringen wollte. Er wurde beim Präsidium des Königlichen Appellations-Gerichts zu Münster  vorstellig und fragte nach, ob er bis dahin beim Kreisgericht in Lüdinghausen beschäftigt werden könnte. Lüdinghausen läge in der Nachbarschaft seines Zuhause und er könne sich so noch um seine Mutter kümmern, welche durch den vor Kurzem erfolgten Tod ... seines Vaters noch sehr leidend sei. Francke hatte nichts dagegen, aber in Münster wusste der Präsident des dortigen Appellationsgerichts schon, dass der Minister die Ausbildung in Celle genehmigt hat und konnte sich nicht veranlaßt finden, Brüning auf die kurze Zwischenzeit bis zum 1. Oktober in das hiesige Department zu übernehmen.

Am 15. September 1874 leistete der Herr Referendar Dr. jur. Georg Brüning seinen Amtseid:

„Ich schwöre zu Gott dem Allmächtigen und Allwissenden, daß Sr. Königlichen Majestät von Preußen, meinem Allergnädigsten Herrn, ich unterthänig und gehorsam sein, ich die Verfassung gewissenhaft beobachten und alle mir vermöge meines Amtes obliegenden Pflichten nach meinem besten Wissen und Gewissen genau erfüllen will, So wahr mir Gott helfe und sein heiliges Wort.“

Im Anschluss wurde demselben auch verkündigt, daß er zu den einschlagenden Geschäften des Amtsgerichts Celle zugelassen werde.

August 2023
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Bildnachweise:

Abb. 1: Archiwum Państwowe w Opolu (Staatsarchiv Oppeln)  – Foto: dg
Abb. 2-6: Siehe Anmerkung 1, Fotos: dg. 
Abb. 7: Amtsgericht in Celle, Niedersachsen, Foto: Gerd Fahrenhorst, Bearb.: dg, Lizenz: CC BY 3.0, 

Anmerkungen:

(1) Archiwum Państwowe w Opolu (Staatsarchiv O.) Rejencja Opolska (Bezirksregierung Oppeln) Wydział I (Abteilung I) sygn.677 (Nr. 677). 
(2) LAV NRW W, Kreisgericht Lüdinghausen II, Nr. 161 … betreffend das Testament der Eheleute Oekonomie Rath Wilhelm Brüning und Christina geb.Hagedorn auf dem Hause Botzlar Kirchspiel Bork.
(3) Wilhelm Bleek, Von der Kameral-Ausbildung zum Juristen-Privileg, Berlin 1972, S. 48 (Unterstrichenes im Original kursiv hervorgehoben).
(4) Wenn nicht anders zitiert, folgt die Darstellung der Akte, s. Anmerkung 1.
(5) Georg Brünings "Vita" datiert vom 22.04.1874 (Göttingen) und wurde mit dem Antrag auf Zulassung zur Prüfung dem Appellationsgericht in Celle eingereicht.
(6) Bischöfliches Collegium Augustianum, Private Oberschule für Jungen in Gaesdonck über Goch, Berichte über die Schuljahre 1865/66 bis 1868/69, Online-Ausgabe Düsseldorf : Universitäts- und Landesbibliothek, 2013. urn:nbn:de:hbz:061:1-758096. 
(7) Das Gymnasium Laurentianum in Warendorf nach eigener Darstellung "eine der ältesten Schulen im deutschsprachigen Raum... 1832 wandelte sich das Progymnasium zu einer „Höheren Bürger- und Realschule“, um seit 1856 wieder als voll ausgebautes Gymnasium zu entstehen, seit 1875 „Königliches Gymnasium“, eine altsprachliche Bildungsstätte mit strikter Loyalität zum preußisch-protestantischen Staat und der Hohenzollerndynastie, bei gleichzeitig katholischer Prägung." - https://laurentianum-warendorf.de - besucht am 11.07.2023.
(8) Mit Pandekten griech. oder Digesten lat. werden die zusammengestellten Auszüge aus den Schriften klassischer römischer Juristen bezeichnet. Gemeinsam mit den Institutionen und dem Codex gehören die Pandekten zum corpus iuris civilis. - rechteasy.at/wiki/pandekten/ - besucht am 24.07.2023.
(9) Damalige Adresse: Göttingen, Bürgerstraße Nr. 6.
(10) Bleek, a.a.O., S. 159.
(11) Bleek, ebenda.
(12) Bleek, a.a.O., S.163.
(13) Bleek, a.a.O., S. 171. 
(14) Vgl. Felix Grigat, Wissenschaft, Praxis und Prestige, Interview mit Historiker Dr. Ulrich Rasche über Höhen und Tiefen der Promotion. forschung-und-lehre.de, 08.04.2018 - besucht am 16.07.2023.
(15) Ausgeschrieben lautet dieser akademische Grad „doctor iuris utriusque“. Die Übersetzung wäre „Doktor in beiden Rechten“. Gemeint sind mit den „beiden Rechten“ das weltliche (= staatliche) Recht und das Kirchenrecht (= canonisches Recht). – zimm-recht.de (19.10.2019).
(16) Rainer Christoph Schwinges kommt zu dem Schluss, dass bei "Statushaltern" aus Adel und den oberen städtischen Schichten der einzig angemessene Grad der juristische [sei], am höchsten und am besten der Dr. utr. iur., (doctor utriusque iuris), der Doktor beider Rechte, des weltlichen und geistlichen Rechts. - Huber, N., Schelling, A., & Hornbostel, S. (Hrsg.). (2012). Der Doktortitel zwischen Status und Qualifikation, darin: Rainer Christoph Schwinges, Promotionen in historischer Perspektive: Organisation und Gesellschaft, S. 21.
(17) Düring, von Otto Albrecht, Justizminister im Ministerium Stüwe, war der Schöpfer der Justizorganisation des Königreichs Hannover, * 10.1.1807 Harsefeld bei Stade, † 11.4.1875 Celle. - Mühlhan, Bernhard, "Düring, Otto Albrecht von" in: Neue Deutsche Biographie 4 (1959), S. 170-171 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd116239581.html#ndbcontent - besucht am 17.07.2023.
(18) Georg Friedrich Francke (* 30. Dezember 1810 in Lüneburg; † 21. August 1894 in Lauterberg) Jurist, ab 1868 Vizepräsident und von 1874 bis 1879 Präsident des Appellationsgerichts Celle.  

 
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