aktenlage
Zeitschrift für Regionalgeschichte Selm und Umgebung - ISSN 2366-0686

1861: Wilhelm Brüning wird Ökonomierat und Bruder Franz Anton reist nach Königsberg 

Bis in die 1840er Jahre hinein wurde der Oberamtmanns- und Amtsratstitel nur selten an Privatpersonen verliehen, da beide Titel in der Regel nur Königliche Pächter und Domänen-Beamten erhielten.[1] Als König Friedrich Wilhelm IV mit Kabinettsorder vom 14.August 1841 klarstellte, daß der Oberamtmanns-Titel auf Privatverhältnisse gar keine Anwendung mehr finden soll, hielt es das Staatsministerium für konsequent, auch den Titel „Amtsrat“ nicht mehr für Privatpersonen zu beantragen.

Gleichwohl bemerkte man im Dezember 1843 den Aufschwung, welchen das landwirthschaftliche Gewerbe fort und fort nahm und fand, dass besonders die Wirksamkeit der landwirthschaftlichen Vereine und des nun errichteten Landes-Oeconomie-Collegii ... begründete Veranlassung [gäbe], die Verdienste von Privatpersonen ... auszuzeichnen und öffentlich anzuerkennen. Für diese Fälle seien die Titel Oekonomie- und Landes Oekonomie Rath angemessen. Dem Innenministerium falle die Aufgabe zu, Privat-Personen, welche sich um das landwirthschaftliche Gewerbe verdient machen[2], zur Auszeichnung vorzuschlagen. 

Gutspächter Wilhelm Brüning

Im Fall des Wilhelm Brüning richtete das Kuratorium der Ackerbauschule Botzlar ein Ersuchen an den westfälischen Oberpräsidenten Franz von Duesberg, für den Schulleiter die Verleihung des Charakters als Oekonomie-Rath zu erwirken.[3] Duesberg war nicht abgeneigt, fragte aber im Februar 1858 bei der Bezirksregierung Arnsberg an, ob man Brüning vorschlagen könne, ohne den Direktor der Schule in Riesenrodt (Kreis Altena) ebenfalls in Antrag zu bringen. Wilhelm Gosker hatte „die älteren Rechte“, er führte seit dem Ausscheiden des Gründers Friedrich Nohl (1848) die Ackerbauschule, die 1845 als erste in der Provinz Westfalen ihre Arbeit aufgenommen hatte.  

Landrat von Holtzbrinck, s.u.

Nach Rücksprache mit dem Altenaer Landrat von Holtzbrinck, der auch Kurator der Schule Riesenrodt war, sprach sich der Arnsberger Regierungspräsident gegen die Verleihung eines Titels an Gosker aus, weil er überzeugt war, es werde durch eine solche Verleihung der Anstalt geschadet werden. Ohne sich auf einen Vergleich mit Brüning einzulassen, urteilte von Spankeren, dass er bei Gosker – dessen Verdienste um die Ausbildung der Zöglinge er nicht in Frage stellen wolle – zu wenig Hervorragendes und Schaffendes sehe und die ganzen Verhältnisse der Anstalt … zu knapp zugeschnitten seien, um darauf einen hochtönenden Titel zu pfropfen. Zudem bestünde die Gefahr, dass die Aufwertung des Schulleiters die Anstalt in den Augen unserer mittleren und kleinen Landwirthe … als zu vornehm erscheinen lässt.

Ähnliche Bedenken hegte man in Münster gegenüber Wilhelm Brüning nicht, ihm bescheinigte der Oberpräsident in einem Schreiben an das Ministerium, dass er sich mit Eifer u. Liebe der Leitung der Schule hingegeben habe, obwohl das Unternehmen … für ihn nicht … gewinnbringend sei, sondern eine Ehrensache. Brüning und seine Schule hätten in der ganzen Gegend den allerbesten Ruf und er sei deshalb der für ihn beantragten Auszeichnung nicht unwürdig. Ergänzend zu dem Bericht des Kuratoriums schloss Duesberg seinen Vorschlag mit der Feststellung, dass das Benehmen des p. Brüning in politischer, so wie in moralischer u. religiöser Beziehung stets tadelfrei gewesen ist.

Innenminister Graf Schwerin

In Berlin hatte man es mit der „Charaktererhöhung“ für Wilhelm Brüning nicht so eilig, so dass sich das Kuratorium der Ackerbauschule zwei Jahre später gestattete, auf den Antrag zurückzukommen. Gestützt werde der erneute Vorstoß durch die unbedingte Anerkennung, welche Herr Dr. Hartstein [Direktor landwirtschaftlichen Akademie Poppelsdorf 1823-1869] den Leistungen der Ackerbauschule und den Verdiensten sowie der Persönlichkeit ihres Unternehmers zollt, schrieb das Oberpräsidium dem Minister, und auch die sonstige Stellung des …Brüning widerspreche  einer Auszeichnung nicht. „Die sonstige Stellung“ meint, dass Wilhelm Brünings nicht nur Schulleiter war, sondern als erfolgreicher Gutspächter, gesellschaftlich und ökonomisch vernetzt sowohl den Typ eines modernen Landwirts als auch eines frühen Unternehmers verkörperte. 

Fehlte nur noch ein Anlass für die „allerhöchste Gnadenbezeugung“ und der ergab sich 1861 im Zuge des Thronwechsels von Friedrich Wilhelm IV auf Wilhelm I. Der neue König beabsichtigte dem Tage, an welchem … [er] die feierliche Krönung mit der … [ihm] durch Gottes Gnade zugefallenen Krone Preußens vollzogen habe, ein bleibendes Gedächtniß zu stiften, indem er Standeserhöhungen vornahm, Orden verlieh und schließlich unter vielen anderen den Gutspächter und Ackerbauschul-Direktor Brüning zu Botzlar zum Ökonomierat ernannte.[4]

Im Kleingedruckten der „National-Zeitung“ vom 22.10.1861, „Erstes Beiblatt“ zu Nr. 493:




Krönungszeuge Franz Anton Brüning

Ein weiterer Brüning taucht in einer Mitteilung des Landtags-Marschalls Graf von Westfalen an den Oberpräsidenten vom 20. August 1861 auf:[5]

8, Herr Oekonom Brüning zu Sendenhorst, Kreises Beckum

Franz Anton Brüning

Es handelt sich um Wilhelm Brünings vier Jahre jüngeren Bruder Franz Anton, der in seiner Eigenschaft als Mitglied des Provinziallandtages als einer von zwölf „Krönungszeugen“ aus Westfalen nach Königsberg reisen sollte. Zuvor aber lieferten sich das Ministerium auf der einen und der westfälische Landtag und die Provinzialregierung auf der anderen Seite, den bei solchen Anlässen wohl unvermeidlichen Streit um die Schadloshaltung für die Kosten der Theilnahme an den Krönungsfeierlichkeiten. Die Frage der Diäten und Reisekosten habe man im Ministerium mit Stillschweigen übergangen, weil man davon ausgehe, dass die Kosten der Reise nach Königsberg und des dortigen Aufenthalts von der Provinz bestritten würden. Minister Schwerin empfahl, die Angelegenheit in vertraulicher Weise mit dem Herrn Landtags-Marschall zu regeln, eventuell mit einem Vorschuss aus der Regierungskasse auf den Jahresetat des Landtags. Tatsächlich beschloss der Provinziallandtag, Reisekosten und Diäten letztendlich zu übernehmen, forderte aber gleichwohl die Staatskasse in Anspruch zu nehmen.

Landtagsmarschall von Westphalen

Landtagsmarschall Clemens August von Westphalen sah das Verlangen der Stände, die Provinz mit diesen Kosten nicht belastet zu sehen, unter anderem in dem Character der Feier begründet. Es handele sich nämlich nicht … um eine Huldigungsfeier der einzelnen Provinzen, als vielmehr um den erhabenen Akt, wo Sr. Majestät Allerhöchst Sich vor den aus der ganzen Monarchie berufenen Zeugen die ruhmreiche Krone der Hohenzollern aufs Haupt setzen werden, so daß es folgerichtig nicht anders als gerecht sein dürfte, wenn die Staatskasse, wie die sonstigen Kosten der Krönungsfeier, so auch die Reisekosten und Diäten der … als Zeugen zu entbietenden Mitglieder des Provinzial-Landtages übernimmt. Außerdem könne die Provinz nicht wohl verpflichtet sein …, die Kosten ihrer Abgeordneten für Reisen über die Grenzen der Provinz hinaus zu tragen. Er hoffe, dass es gelingen werde, der Provinz eine Last fern zu halten, deren Unbilligkeit insbesondere bei den Reisekosten mit Rücksicht auf die größere Entfernung der westlichen Provinzen von dem Orte der Feier hervortritt.

Bemerkenswert ist die zeitgenössische Einlassung des Landtagsmarschalls hinsichtlich des Stellenwerts des Zeremoniells. 2007 stellt eine Arbeit dazu fest, dass in der Königsberger Schlosskirche keine Statusveränderung mehr stattfand. Wilhelm I. war bereits König mit allen verfassungsrechtlich festgeschriebenen Rechten und Pflichten und hatte es nicht zwingend nötig, seine Königswürde im zeremoniellen Handeln zu behaupten.[6]

Die Einwände aus dem Westen hatten keinen Erfolg und während Münster die Nachricht erhielt, dass  die Reisekosten und Diäten nicht auf die Staatskasse übernommen werden, bewegte den Zeugen Franz Anton Brüning die Frage nach der für den Festakt angemessenen Bekleidung. Mit Datum vom 24.09.1861 erkundigte er sich beim Oberpräsidenten:

Nachdem ich von dem diesjährigen Provinzial Landtage zum Zeugen der in Königsberg Statt habenden Krönung Sr. Majestät unseres Allergnädigsten Königs erwählt bin, ist Zweifel in mir darüber entstanden, ob ich bei diesem erhabenen Acte in Uniform oder in Civil Kleidern erscheinen muß. – Es ist mir nämlich durch Allerhöchste Kabinett Ordre vom 13ten November v. J. der Abschied mit dem Character als Hauptmann und der Erlaubniß zum Tragen meiner bisherigen Uniform, wie solche bis zum Erlaß der Cabinets Ordre vom 2ten April 1857 getragen wurde, mit den für Verabschiedete vorgeschriebenen Abzeichen Allergnädigst der Krönungs Feierlichkeiten bewilligt.

Da inzwischen nun die Tage der Krönungsfeierlichkeiten näher gerückt sind und ich trotz mehrfacher Versuche eine genügende Aufklärung in meinem oben erwähnten Zweifel nicht habe erlangen können, so erlaube ich mir, Euer Excellenz hierdurch ganz gehorsamst zu bitten, mir eine Bescheidung hochgeneigtest darüber zufertigen zu lassen, ob ich unter den vorgetragenen Verhältnissen verpflichtet bin, bei den bevorstehenden Krönungs Feierlichkeiten in Uniform zu erscheinen. Ich hoffe, Euer Excellenz werden in Berücksichtigung meiner Lage diese meine gehorsamste Bitte hochgeneigtest entschuldigen und mir dieselbe gewähren.
Genehmigen Euer Excellenz die Versicherung der ausgezeichnetsten Hochachtung, mit ich zu sein die Ehre habe
Euer Excellenz
gehorsamster
Brüning 

Der so angeschriebene Duesberg notierte seine Antwort auf den Rand des Schreibens:

Münster, 25/9 61 ...
Ewg erwiedere ich ergebenst auf die Anfrage vom 24. d. M., daß allgemeine Vorschriften über das Tragen von Militair-Uniformen Seitens der dazu berechtigten, früher dem Militairstande angehörigen Personen nicht bekannt sind, daß es jedoch bei feierlichen Anlässen, insbesondere bei dem Erscheinen vor Seiner Majestät dem Könige, beobachteten Regel entspricht, die Uniform anzulegen.
Ew. pp stelle ich hiernach wegen Anlegung Ihrer Militair-Uniform bei bevorstehender Krönungsfeier in Königsberg das Weitere ergebenst anheim.
DOPr W
Kürzel Düesberg 

Die Teilnahme Franz Anton Brünings an den Feierlichkeiten in Königsberg belegt u.a. das 1863 ausgestellte Besitz-Zeugnis über die Krönungs-Medaille am Bande, die zur Erinnerung an den denkwürdigen Akt der Krönung des Königs und der Königin verliehen wurde und auf der linken Seite der Brust an einem 1 ½ Zoll breiten orangefarbenen gewässerten Bande getragen werden sollte.

Abb.: Arco Weihs, Ehrenzeichen-Orden.de

 

Ehrenamtmann Franz Anton Brüning

Die Auszeichnung könnte auf dem 1892 veröffentlichen Foto zu sehen sein. (Franz Anton Brüning hatte 1883 auch den Roten Adlerorden vierter Klasse erhalten.)
Der Enkel des Krönungszeugen, Albert Brüning, vermutet 1976, dass die Anwesenheit des Großvaters bei der Krönungsfeier ein für die Familie „herausragendes“ Erlebnis gewesen sein müsse und bedauert gleichzeitig, dass in der Familie nie darüber gesprochen wurde.[7] 

Befragt man die vom Oberpräsidium im Münster geführte Akte, dann hatte sich Franz Anton Brüning als einer der zur Krönungsfeier Entbotenen am 18. Oktober 1861 ab 9.30 Uhr innerhalb einer halben Stunde unter Glockengeläut durch das Portal an der Nordwestseite des Königlichen Schlosses (am Danziger Keller) auf den Schloßhof, und von da rechts auf dem abgegrenzten Wege nach der Kirche zu begeben, wo die Krönungszeugen von Marschällen empfangen und zu ihren Plätzen [in der Kirche] geleitet wurden. Nach der Krönung verließ seine Gruppe die Schlosskirche und wurde in die an der Freitreppe rechts und links vom Throne errichteten Schranken geführt. Die Ansprachen … zur Beglückwünschung Seiner Majestät des Königs wurden auf dem Podest der Freitreppe vor dem Throne gehalten. Danach gab der Innenminister die aus Anlass der Krönung erfolgten Standeserhöhungen und sonstigen Allerhöchsten Gnadenbezeigungen bekannt und so wurde Franz Anton Brüning in Königsberg auch „Zeuge“ der Ernennung seines Bruders Wilhelm zum Ökonomierat.

Zum Schluss dreimal mit Pauken und Trompeten »Es lebe der König Wilhelm!« und dann unter Begleitung von Musikchören das Lied »Nun danket alle Gott« – Preußen eben.

November 2018
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[1] GStA PK I. HA, Rep. 90 A, Staatsministerium Jüngere Registratur - Protokoll des Hohen Staatsministeriums vom 5. Sept. 1843.
[2] GStA PK I. HA, Rep. 90 A, Staatsministerium Jüngere Registratur - Kabinettsorder vom 15.12.1843.
[3] LAV NRW W, Oberpräsidium Nr. 1492 – Wenn nicht anders zitiert folgt der Text der Akte.
[4] Königlich Preußischer Staats-Anzeiger, Nr. 253 Berlin, Dienstag den 22 Oktober 1861 – in: LAV NRW W, Oberpräsidium Nr. 246.
[5] LAV NRW W, Oberpräsidium Nr. 247 – Wenn nicht anders zitiert folgt der Text der Akte.
[6] Matthias Schwengelbeck, Die Politik des Zeremoniells, Huldigungsfeiern im langen 19. Jahrhundert, Frankfurt/Main 2007, S. 264. – books.google.de.
[7] Albert Brüning, Eine Sammlung von Briefen, Schriftstücken, Notizen und Aufzeichnungen (Schulzenhof Brüning, Enniger), Zusammengestellt und mit Erläuterungen versehen, Bonn-Bad Godesberg 1976 – unveröffentlichtes Manuskript, S. 164f.

 
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