aktenlage
Zeitschrift für Regionalgeschichte Selm und Umgebung - ISSN 2366-0686

Biografische Skizzen:

Franz Jakob von Hilgers, Landrat und Abgeordneter, * 1810  † 1877 

Dieter Gewitzsch

Die Familie                       

1 Joseph II

Franz Jakob Johann Nepomuk Adolf Freiherr von Hilgers[1] wurde am 27. Januar 1810 in Heister im Kreis Neuwied geboren. Der Vater, Philipp von Hilgers, stammte aus einer alten kölnischen Kaufmannsfamilie, die seit über 100 Jahren ... im Rate der Stadt Köln maßgebende Stellungen innehatte.[2] Die Mutter, Sophie von Dhaem, am 30. September 1788 in Köln geboren, war Tochter eines Advokaten in Luxemburg. Den Großvater, Franz Jacob von Hilgers d. Ä., *1745, †1821, hatte Kaiser Joseph II am 4. Oktober 1783 in Wien in den Reichsadel und erblichen Freiherrnstand erhoben.[3] Die Großmutter war Ferdinande Freiin v. Francken, die einem alten Kölner Ratsgeschlecht entstammte. 

Das Erbe

1803 wurde Franz Jacob von Hilgers d. Ä., der damals in Köln in der Großen Büttengasse wohnte, Universalerbe seines Bruders Philipp.[4] Zum übertragenen Vermögen gehörte auch das Gut Heister, auf dem der Großneffe des Erblassers, Franz Jakob von Hilgers, 1810 das Licht der Welt erblickte.

1813 erschien Franz Jacob von Hilgers d.Ä. mit seinem Sohn, dem Landrat Philipp von Hilgers (dem Vater des hier thematisierten Franz Jakob) bei dem zuständigen Stadtrat wegen einer Verfügung des verstorbenen Bruders, in der es hieß: ... überlasse ich als Pathe dem [Neffen] Philipp das ganze Gut von Heister mit allem Zubehör, so lange du [mein Bruder] aber bei leben bist, dir, als Eigenthum dieses Gut zu benutzen, und dorten zu ändern, was dir als Eigenthümer gefällig ist.

Großvater von Hilgers erkannte den Willen seines verstorbenen Bruders an, nachdem er nur der lebenslange Nutznießer des Gutes sein solle, das „wirkliche Eigentum“ aber auf seinen Sohn Philipp übergehen werde. Diesem Wunsche wolle er entsprechen und er trete seinem Sohn Philipp das Gut in Heister zum wahren Eigentum ab, und behalte sich daran weiter nichts als die lebenslängliche Nutznießung vor.

Tod des Großvaters

Franz Jacob von Hilgers d. Ä., ehemaliger Bürgermeister von Köln, starb am 2. Juni 1821 morgens um halb sechs Uhr ... an den Folgen einer [vor] 3 ¼ Jahren durch einen Schlagfluß erlittenen Lähmung, und [einer] am 26ten May des Jahres eingetretenen Brustentzündung, in einem Alter von 76 Jahren (75 Jahre alt vermerkt die Todesanzeige der Familie).[5] Als Sterbeort wird „Longenberg“ genannt, ein 1803 säkularisiertes Gut, alter Besitz des Bonner St. Cassiusstiftes, der 1809 von Jacob Daniel von Weise, einem Schwiegersohn, gekauft wurde.[6]

Auf der Todesanzeige werden die Kinder, Schwiegersöhne und Töchter des Verstorbenen genannt:

PHILIPP FREYHERR von HILGERS; Kön. Preuss. Landrath.

SOPHIA FREYFRAU von HILGERS, Gebohrene von Dhaem.

DANIEL von WEISE, Kön. Preuss. Ober-Bürgermeister.

FRANCISCA von WEISE, Gebohrene FREYINN von HILGERS.

HEINRICH FREYHERR von HILGERS, Kön. Preuss. Lieutenant.

CASPAR JOSEPH von WEISE, Kön. Bayerischer Obrist und Ritter.

CLARA von WEISE, Gebohrene FREYINN von HILGERS.

Der Vater: Philipp von Hilgers d. Ä.

Franz Jakobs Vater, Philipp Joseph Ludwig Franz Salesius Johann Nepomuk von Hilgers[7], wurde am 9. Mai 1785 auf Haus Horr in Hülchrath im Kreis Grevenbroich geboren. Nach dem Studium der Kameral- und Finanzwissenschaften war er bei der Unterpräfektur in Köln angestellt und von 1806 bis 1809 Soldat in französischen Diensten. Nach 1809 bekleidete Hilgers kein öffentliches Amt mehr, sondern bewirtschaftete das väterliche Gut in Heister.[8] Im Zuge der allgemeinen Landesbewaffnung gegen Frankreich ernannte der Herzog von Nassau Hilgers am 14. März 1814 zum Hauptmann der Miliz-Kompagnie des Landsturm-Bataillons Linz.[9]

Landrat der Kreise Linz, Ahrweiler und Neuwied

2 Philipp von Hilgers

Mit dem Beginn der preußischen Verwaltung im Rheinland übernahm Philipp von Hilgers die Aufgaben eines Landrats. Er wurde zunächst beim Übergange der vormals Nassauischen Landestheile an die Krone Preußen am 14. Mai 1816 von dem Oberpräsidium zum Landes-Kommissar des Kreises Linz ernannt, und mit allerhöchster Kabinettsorder vom 16. Januar 1817 als Landrath des Kreises Linz bestätigt.[10] Sitz des landrätlichen Büros und der Kreiskasse war die Linzer Burg, das Schloss, wie es zu der Zeit genannt wurde, aber Hilgers zog es vor, seine Dienstgeschäfte im nahen Erpel im dortigen Rathaus zu erledigen. Die Linzer protestierten heftig und konnten immerhin durchsetzen, dass die königliche Regierung in Koblenz den Landrat zu regelmäßigen Sprechstunden im Linzer Schloss verdonnerte.[11]

In den Jahren 1821 und 1822 wurde Hilgers vertretungsweise auch Landrat in Ahrweiler zu einer Zeit, in der der Plan bestanden hatte, den kleinen Kreis Linz mit dem Kreise Ahrweiler zu vereinigen. Es war wohl nur auf die Errichtung der Fürstlich-Wiedischen Regierung zurückzuführen, dass der Linzer Bezirk 1822 mit dem Kreis Neuwied vereinigt wurde. Am 1. Mai 1822 wurde Hilgers Landrat des vergrößerten Kreises Neuwied. Das Landratsamt war in Heddesdorf. Seinen Vorgänger von Gärtner ernannte man zum Landrat des Kreises Ahrweiler; er hatte das Amt bis 1841 inne.[12] Der nun erweiterte Kreis Neuwied umfasste dreizehn Bürgermeistereien. Neun befanden sich auf standesherrlichem Gebiet und unterstanden in allen zivilen Angelegenheiten den standesherrlichen Behörden der Fürstlich wiedischen Regierung. Landrat Hilgers war dort nur für die Hoheits-, Militär- und Steuerangelegenheiten zuständig.[13]

Wiederherstellung des Adelstandes

Zwischen 1794 und 1814 hatte die französische Herrschaft beiderseits des Rheins jahrhundertealte Strukturen grundlegend verändert, u.a. den Adel aufgehoben und die Feudalrechte abgeschafft. Zehn Jahre später war man in Preußen zu der Staatsauffassung zurückgekehrt, nach der es auf die Dauer keine Monarchie ohne Adel, keinen Adel ohne Gutsbesitz, keinen Gutsbesitz ohne Majorat (Erstgeburtsrecht) geben konnte. Man wollte den alten Adel wiederherstellen und privilegierte Grundbesitzer zu Stützen der inneren Politik machen. Die Kabinetsordre vom 18. Januar 1826 stellte die von der französischen Herrschaft beseitigten Titel, Prädikate und Wappen des Adels wieder her.[14] Gemeinsam mit seinem Bruder Heinrich machte Philipp von Hilgers beim Oberpräsidenten der Rheinprovinz seinen Anspruch auf Wiedererstellung ihres Adelstandes geltend und stellte den entsprechenden Antrag auch für seine damals schon geborenen vier Söhne:

1) Franz Jacob Joseph Adolph Johann Nepomuc, geboren am 27.Jan. 1810

2) Remigius George Maria Johann Nepomuc, geboren am 29. Juli 1811.

3) Franz Otto Robert, geboren den 4. Juni 1813 und

4) Philipp Ludwig Caspar, geb. den 6. Jan. 1816[15]

Im Juli 1839 beantragte Philipp von Hilgers die Aufnahme seines jüngsten Sohnes, Friedrich Wilhelm, in die Adelsmatrikel. Das Innenministerium war einverstanden und bat den Oberpräsidenten um entsprechende Veranlassung.[16]

Neuauflage des Wappens

3 Wappen der Freiherrn von Hilgers

Im März 1835 erschien das „Wappenbuch der Preußischen Rheinprovinz“[17] , wobei der Herausgeber feststellen musste, dass das Vorhaben gescheitert wäre, hätten nicht hochgestellte Persönlichkeiten den Zugang zu den Archiven in Koblenz und Berlin ermöglicht. Der Adel selbst hielt sich zurück. Nur knapp jeder Zehnte hatte sich bereitgefunden, die Arbeit der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität durch Einsendung von Originalwappen und von Familiennachrichten zu unterstützen. Zu ihnen gehörten auch Philipp und Heinrich von Hilgers. Die Brüder reichten im September 1829 fast zeitgleich ihre Dokumente ein. Beide werden im erläuternden Text zu ihrem Familienwappen genannt.

Ende der Amtszeit des Landrats Philipp von Hilgers

Von 1841 bis 1845 war Phillip von Hilgers Abgeordneter im Rheinischen Provinziallandtag; er vertrat ab 1841 aus dem Stande der Ritterschaft den Wahlbezirk Koblenz-Trier-Köln und von 1843 bis 1845 den Wahlbezirk Aachen-Düsseldorf. Seine Mitwirkung erstreckte sich auf die 6. bis 8. Tagung des Landtags.[18]

4 Neuwied 1832

Als im Zuge der Revolution die fürstliche Herrschaft Ende Oktober 1848 aufgelöst wurde, ging die Verwaltung des Kreises Neuwied ganz auf den Landrat über. Der schon 63jährige zeigte sich überfordert, doch der Innenminister half nur finanziell. Manteuffel bewilligte wegen der Vermehrung der Amtsgeschäfte einen außerordentlichen Büreaukosten-Zuschuß von 50 Thalern pro 1849.[19] Ein Jahr später, im November 1850, stellte die Koblenzer Regierung den Antrag auf Pensionierung des Landrats an den Innenminister in Berlin: Philipp von Hilgers sei mit 65 Jahren nicht mehr im Stande, seine Berufsgeschäfte vollständig zu erfüllen. Er leide unter einer schon längere Zeit anhaltende[n] Kränklichkeit, namentlich starke[n] Brustbeschwerden und einem heftigen, stets wiederkehrenden Husten. Nach der Vereinigung des Fürstlich Wiedschen Standesgebietes (über acht Quadratmeilen) – großentheils gebirgiges und schwieriges Terrain, – mit dem früheren Immediatskreise Neuwied (beinahe drei Quadratmeilen) sei der kranke Hilgers gänzlich außer Stande, seinen Dienst zu versehen. Koblenz beantragte daher den Eintritt des Landrats in den Ruhestand zum 1. Januar 1851.

Mit dem Antrag beschrieb die Regierung Philipp von Hilgers als wohlmeinend, treu, ehrenwert und bemüht, nach Kräften zu wirken und würdigte dessen politisches Engagement: Derselbe war als Stellvertreter resp. Abgeordneter des Ritterstandes auf vier Provinziallandtagen, ebenso bei dem ständischen Ausschusse in Berlin im Jahre 1842 und beim vereinigten Landtage daselbst im Jahre 1847. Im Jahre 1836 ist derselbe mit dem rothen Adlerorden 3ter Klasse dekoriert worden. Für Koblenz Gründe genug, den Minister zu bitten, für den p. v. Hilgers bei seinem Ausscheiden aus dem Dienste die Verleihung des Charakters als Geheimer Regierungsrath Allerhöchsten Orts hochgeneigtest zu erwirken.[20] Zum Antrag auf Pensionierung gehörte eine tabellarische „Nachweisung“, in der – neben anderen Angaben zur Person und zur Laufbahn – zehn Kinder gezählt wurden, fünf Söhne und fünf Töchter. Als versorgte Kinder waren ein Landrat, ein Assessor als Landratsamtsverwalter, drei Offiziere und zwei unverheiratete Töchter eingetragen; in der Spalte unversorgte Kinder drei Töchter mit der Bemerkung: Eine wird sich ehestens verheiraten.

Hilgers selbst ging das dann doch etwas zu schnell, er beeilte sich Anfang Dezember 1850 anzuzeigen, dass seine Gesundheitsumstände sich in den letzten drei Wochen ganz unerwartet auf eine auffallende Weise gebessert hätten und er gerne bereit wäre, sich dem Königlichen Dienste weiter zu widmen und die Verwaltung des Kreises fortzuführen. Die Koblenzer Regierung vermutete einen anderen Beweggrund und reichte Hilgers‘ Schreiben mit der Anmerkung an den inzwischen ins Amt gekommenen Minister von Westphalen weiter, dass der Landrat auch wohl nur die Absicht [habe], sich noch so lange im Dienste zu erhalten, bis ihm ein weiterer 1/16 Theil seines Gehaltes als Pension zusteht, was im Mai des Jahres der Fall sein [werde].[21] An den Abläufen änderte sich nichts; Friedrich Wilhelm IV bewilligte schon im April die Versetzung in den Ruhestand und verlieh Hilgers zugleich den Character als Geheimer Regierungsrat.[22]

Gerangel um die Nachfolge mit einer fürstlichen Empfehlung

5 Hermann Fürst zu Wied

Nachfolger im Amt des Landrats des Kreises Neuwied wurde der Oberprokurator Eduard von Runkel, aber vorher gab es um diesen Posten ein bemerkenswertes Gerangel. Ende September 1850 wandte sich Hermann Fürst zu Wied[23] in einem Immediat-Gesuch direkt an den König und setzte sich dafür ein, den Regierungsassessor von Knoblauch ins Neuwieder Landratsamt zu bringen. Der Fürst beschrieb die Eignung des Kandidaten und verwies auf Eingaben ... der hiesigen Kreisstände, welche vorzugsweise seine Ernennung von der königlichen Regierung erbitten. Die vergleichsweise geringere Berufserfahrung solle kein Hindernis sein, weil man Knoblauch zunächst kommissarisch beauftragen könne, bevor es zu einer definitiven Bestallung käme.[24] Friedrich Wilhelm IV teilte daraufhin dem Minister des Innern mit, dass er geneigt sei, dem empfohlenen von Knoblauch die Landratsstelle nach Erledigung zu übertragen, wenn nicht besondere, nicht zu beseitigende Bedenken entgegenstehen.[25]

Keine Chance für Hilgers' Schwiegersohn?

Das Innenministerium ließ sich ein halbes Jahr Zeit und kam in dem Bericht zur Bewerbung Knoblauchs[26] noch einmal auf von Hilgers zurück. Das Urteil fiel kritischer aus; es ging nicht mehr um eine in Ehren zu verabschiedende Person. Mit Blick auf den Zustand des hinterlassenen Amtes sah man Hilgers als einen Mann, der bei durchaus ehrenwerthem Character, doch eigentlich nie etwas Erhebliches für den Kreis geleistet hat und unter dessen Verwaltung in dem sehr umfangreichen und sehr bevölkerten Kreise manche Mängel und Gebrechen sich eingeschlichen haben, deren Aufdeckung und Hebung Gegenstand dringlicher Fürsorge Seitens der Regierung sein muß. Für diese Aufgabe war Knoblauch nach Ansicht des Innenministers aus mehreren Gründen nicht geeignet. Selbst wenn er reifere Erfahrungen, größere Unbefangenheit und Selbstständigkeit besäße – so der Bericht –, bliebe er als Schwiegersohn des abtretenden Hilgers befangen. Es sei nur natürlich, dass er aus Pietät gegen seinen Schwiegervater nicht besonders darauf bedacht sein wird, die Schattenseiten der Verwaltung des letzteren hervorzuheben und auf die Abstellung der vorhandenen Mängel energisch hinzuarbeiten. Ähnliche Hemmungen befürchtete der Minister auch für das Verhalten Knoblauchs gegenüber dem Fürsten zu Wied. Dankbarkeit und Rücksichtnahme gegen den ehemaligen fürstlichen Herrn und Gönner, dessen finanziellen Interessen bei Weitem nicht überall mit denen der Kreiseingesessenen zusammenfallen, könnten und würden die Freiheit der amtlichen Bewegungen ... beeinträchtigen. Zudem verdächtigte man den Bewerber, in den Märztagen des Jahres 1848 Sympathien für die im Schwunge gewesenen Ideen geäußert zu haben. Vielleicht sei er aber auch nur dem Beispiele des Fürsten[27] und dessen liberalen Verheißungen gefolgt. – Dem König wurde mitgeteilt, dieser Kandidat sei im Interesse der Verwaltung nicht die geeignete Persönlichkeit.

Nachruf auf einen braven Kameraden

6 Neuwied, Nr. 15, 1927

1927 veröffentlichte das „Heimatblatt“ was W. Groß aus Neuwieder Blättern des Jahres 1852 zusammengestellt hatte. In der Rubrik „Buntes Allerlei“ findet man neben Notizen zu Musik, Theater, Schaustellungen usw. auch eine Totenschau des Jahres 1852, die von der Bestattung des ehemaligen Landrats berichtet. Den anwesenden Veteranen sei ins Gedächtnis gerufen worden, dass sie einen braven Kameraden bestattet hätten, ... der sich nicht geschämt hätte ... die Ärmeren unter ihnen zu unterstützen; der einer von den Wenigen gewesen sei, die sich gern mit ihnen vereinigt hätten, freudig mit ihnen getrunken ... und ... die vaterländischen Feste begeistert gefeiert habe.[28]

Juli 2021 (aktenlage.net)
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Bildnachweise:

1 Joseph II: Josef Kreutzinger [Public domain], via Wikimedia Commons – Bearb. dg
2 Philipp von Hilgers - Galerie der Landräte Kreis Ahrweiler - Bearb. dg
3 Wappen der Freiherrn von Hilgers. Aquarell: Adalbert Ritter von Dobrá Voda (Prag) - Privatbesitz, Foto: dg
4 "Neuwied ..." Ausschnitt aus einem Stahlstich von J. Watts Sc., "Tombleson's Views of the Rhine", London 1832, S. 116 Privatbesitz, Bearb: dg
5 Hermann Fürst zu Wied, Abb. Wikipedia, Bearb.: dg
6 dilibri.de/rlb - Abb.: dg

Quellen und Literatur:

[1] Angaben zur Familie und Laufbahn, wenn nicht anders zitiert, aus: Horst Romeyk, Die leitenden staatlichen und kommunalen Verwaltungsbeamten der Rheinprovinz 1816-1946, Düsseldorf 1994, S. 529ff.
[2] Siebert, Der Kreis Neuwied, in: Heimat-Kalender für den Kreis Neuwied, 1926, S. 29.
[3] Anmerkung bei Romeyk, Die leitenden Verwaltungsbeamten, S. 529. Vgl. auch Siebert, Kreis Neuwied, S. 29.
[4] LHAKo Best. 700,295 Nr. 97 v. Hilgers – zur Erbschaft.
[5] LHAKo Best. 700,295 Nr. 97 v. Hilgers – zur Familie und zu den Todesfällen.
[6] Heinz Friedrich Berswordt, Die Longenburg – in: Festschrift zur Namensgebung der „Longenburgschule“, Königswinter 1982, S. 3 – virtuellesbrueckenhofmuseum.de, 30.10.2014: Jacob Daniel von Weise, ein gedienter Militärmann, der sich hier als verständiger Oekonom erwies und das Gut bald aus dem Verfall erhob. Er ist als erster Bürgermeister des Amtes Oberkassel in der Zeit von 1815 bis 1844 besonders bekannt geworden. Das Haus Longenberg diente während dieser Zeit auch als Bürgermeisteramt.
[7] Horst Romeyk, Die leitenden staatlichen und kommunalen Verwaltungsbeamten der Rheinprovinz 1816-1946, Düsseldorf 1994, S. 530.
[8] Rheinland-Pfälzische Personendatenbank, rlb.de/cgi-bin/wwwalleg/goorppd.pl?s1=-pk01312- 31.10.2014: Studium und anschließend Tätigkeit in einem Kölner Bankhaus; ab 1805 Offizierslaufbahn im französischen Heer; 1810 Austritt aus dem Heer und Übernahme des väterlichen Guts in Heister.
[9] Totenschau des Jahres 1852, in: Heimat-Blatt und Geschichtschronik für die ehemals Wied'schen und Nassauischen Lande, für Westerwald, Eifel und Mittelrhein, 6. Jg., Nr. 15, Neuwied 1927, S. 119. – urn:nbn:de:0128-1-15471.
[10] GStA, I. HA Rep. 77 Tit. 323 B 29 Nr. 13 – Nachweisung (Tabelle) vom 16.11.1850.
[11] Andrea Rönz, „…eyne burgh zu machen in synre Stat zu Lyns…“ – Zur Geschichte der kurfürstlichen Zoll- und Zwingburg seit 1365 - archivlinz.hypotheses.org/682 - (Abruf vom 1. Februar 2016).
[12] Siebert, Der Kreis Neuwied, in: Heimat-Kalender für den Kreis Neuwied, 1926, S. 29. – Vgl. Albert Federle, Christian Ulrich, Die Landräte des Kreises Ahrweiler 1816 – 1940, in: Jahrbuch des Kreises Ahrweiler, Bd. 8, 1940, S. 49.
[13] Sabine Graumann (Köln/Bonn) Aufbruch in die Moderne – Die Franzosenzeit (1794-1814) - rheinische-geschichte.lvr.de, 04.02.2016.
[14] Joseph Hansen, Preußen und Rheinland, Bonn 1918, S. 59. – Mit Kommentaren und Ergänzungen versehener Nachdruck, Hrsg. Landschaftsverband Rheinland, Köln 1990.
[15] GStA PK, I. HA Rep. 100 Nr. 4557 – Verzeichnis derjenigen Individuen in den königlichen Landestheilen am linken Rheinufer, welche in Folge der Oberpräsidialbekanntmachung vom 24. April 1826, auf Wiedererstellung ihres Adelstandes Anspruch gemacht haben, Lfd. Nr. 60 und 78.[16] GStA PK, I. HA Rep. 100 Nr. 4557 – Schreiben vom 25.07. und Bescheid vom 02.08.1839.
[17] Wappenbuch der Preussischen Rheinprovinzen, VIII. Heft, Hrsg. C.S.T. Bernd, Bonn 1835 – books.google.com.
[18] Liste der Mitglieder der Rheinischen Provinziallandtage von 1841 bis 1932. – http://digital.ub.uni-duesseldorf.de/nav/classification/281368 – 04.11.2013.
[19] GStA, I. HA Rep. 77 Tit. 323 B 29 Nr. 13 – Blatt 1, 30.09.1849.
[20] GStA, I. HA Rep. 77 Tit. 323 B 29 Nr. 13 – Blätter 9-11, 16.11.1850.
[21] GStA, I. HA Rep. 77 Tit. 323 B 29 Nr. 13 – Blätter 21 und 19, Schreiben vom 7.12.1850 und 28.02.1851.
[22] GStA, I. HA Rep. 77 Tit. 323 B 29 Nr. 13 – Blatt 27, 05.04.1851.
[23] Hermann Fürst zu Wied, * 22. Mai 1814 in Neuwied; † 5. März 1864 in Neuwied, erbliches Mitglied des preußischen Herrenhauses.
[24] GStA, I. HA Rep. 77 Tit. 323 B 29 Nr. 13 – Blätter 3 und 4, Schreiben vom 29.09.1850.
[25] GStA, I. HA Rep. 77 Tit. 323 B 29 Nr. 13 – Blatt 2, 12.10.1851.
[26] GStA, I. HA Rep. 77 Tit. 323 B 29 Nr. 13 – Blätter 40f., Konzept vom 01.05.1851.
[27] Es handelt sich um das Konzept des Berichts an den König, in dem Passagen gestrichen wurden. Möglicherweise hielt der Verfasser Fürstenschelte gegenüber dem König für unziemlich oder ungeschickt.
[28] Totenschau des Jahres 1852, in: Heimat-Blatt und Geschichtschronik für die ehemals Wied'schen und Nassauischen Lande, für Westerwald, Eifel und Mittelrhein, 6. Jg., Nr. 15, Neuwied 1927, S. 119. – urn:nbn:de:0128-1-15471.

 
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