aktenlage
Zeitschrift für Regionalgeschichte Selm und Umgebung - ISSN 2366-0686

Franz Jakob von Hilgers* - Landrat und Politiker
1. Baustein zu einer Längsschnittbetrachtung von 1848-1870
*Hilgers war vom 27.10.1856 bis zum 15.03.1858 Verwalter des Landratsamts im Kreis Lüdinghausen.

Von den „Märzforderungen“ bis zur Auflösung der preußischen Nationalversammlung am 5. Dezember 1848

Dieter Gewitzsch

Altenkirchen: Gemeinderat richtet eine Petition an den König

Die Bewegung der „Märzforderungen“ erreichte  Altenkirchen am 12. März 1848 und als auch hier von "allen Seiten" Aufforderungen und Wünsche an die Ratsmitglieder herangetragen wurden, versammelte sich auf Wunsch von fünf Gemeindeverordneten der Gemeinderat. Altenkirchen bündelte die Forderungen der Bürger in einer Petition an des Königs Majestät, die einstimmig beschlossen und vom Bürgermeister und den dreizehn anwesenden Gemeinderäten unterzeichnet wurde.(1)

Neben der erneuerten Versicherung unverbrüchlicher Treue und Unterthänigkeit wolle die Petition der Stimmung und den Wünschen hiesigen Volkes den richtigen Ausdruck... geben. Der Rat schloss sich den andernorts verfassten Petitionen an und forderte unbedingte Redefreiheit, freies Vereinigungs- und Versammlungsrecht, Unabhängigkeit des Richterstandes, Verminderung des stehenden Heeres... allgemeine deutsche Volksvertretung, gleiche Berechtigung aller ohne Rücksicht auf Bekenntnis, Besitz und Geburt und... [die]schleunige Einberufung des Vereinigten Landtages.

In Altenkirchen sei man dem im ostrheinischen Teil des Bezirks Koblenz geltenden Recht unterworfen und wünsche sich eine baldige Änderung der Rechts- und Gerichtsverfassung nach den Prinzipien der Mündlichkeit und Öffentlichkeit. Der Ort befände sich eingeklemmt zwischen... [den] Standesgebieten Wied und Wildenburg-Schönstein. Beiden müsse man eine „zeitgemäße Entwicklung“ wünschen, damit... indem die Umgebung sich hebt, man selbst mit gehoben werde. Der Gemeinderat wünschte eine kräftige Einwirkung des Königs zum Zweck der Beseitigung aller Standesherrlichen Regierungsrechte.

Vermutlich war die Tinte gerade trocken, als Landrat von Hilgers zu den versammelten Stadtverordneten stieß und den eben vollzogenen Akt für ungesetzlich und strafbar erklärte. Er bezog sich auf den §. 61 der Gemeindeordnung und auf eine Instruction, welche ihm zugekommen sei.(2) Die Mehrzahl der Stadtverordneten zeigte sich unbeeindruckt und sehr wohl informiert: Der § 61 enthalte nichts, was dem heutigen Verfahren... entgegenstehe(3) und es läge auch keine Strafbestimmung dagegen vor. Hilgers solle doch die Strafe angeben, welche auf dem gethätigten Vorschreiten stehe. Dann setzten die juristisch gebildeten Gemeindevertreter noch eins drauf und belehrten den Landrat, dass eine Strafbestimmung acht Tage vorher bekannt gemacht sein müsse, ehe sie in Kraft trete. Die Petition enthalte die gute Gesinnung unserer Stadt und den treuen unterthanigen Ausdruck hiesiger Bewohner gegen des Königs Majestät, erklärten die Stadtverordneten und boten Hilgers an, den Text selbst zu lesen. Darauf ließ sich der Landrat nicht ein, weshalb – so das Protokoll – der Beschluß gefaßt wurde,die Petition sofort an ihre Bestimmung gelangen zu lassen, und eine Abschrift dieser Verhandlung... dem Herrn Ober-Präsidenten der Rheinprovinz zuzuschicken.

Die Aufzeichnungen zu den Ereignissen vom 12. März 1848 enden im Protokollbuch der Gemeinde Altenkirchen mit dem Vermerk, dass das Buch während der Sitzung nicht gegenwärtig war.  Die Versammlung sei durch plötzliche Anregung zusammengerufen worden, und deshalb habe man die Verhandlungen in separato entworfen, vollzogen und sodann beschlossen, dieselben in dieses Protokollbuch nachträglich [am 14. März]... in getreuer Abschrift einzutragen.(4)

Soweit die Geschichte von dem nicht besonders souverän agierenden Landrat und den schlauen Stadtverordneten, die gegenüber der Kreisbehörde punkteten und das mit Hilfe des Protokolls der Bezirksregierung in Koblenz zur Kenntnis brachten.

Bei allem anekdotischen Charme zeigt die Begebenheit, dass sich die in Bewegung geratenen Gemüter noch sortieren mussten. Nicht in jedem Fall artikulierte sich im Frühling 1848 ein deutlich umrissener politischer Wille, der Menschen gleichen Sinnes verband. Häufig trafen alte und neue Unzufriedenheit jetzt auf ein Klima, dass aus stummer Duldung laute Auflehnung werden ließ. Politische und geistige Gärung gab es schon im Vormärz in zahlreichen Bewegungen, Verbindung und Vereinen. Man sammelte Erfahrungen mit freier gesellschaftlicher Vereinigung und war bereit, die Grenzen zu politischer Betätigung und Wirkung zu durchbrechen. In den Städten war während der Märzbewegung 1848 der Weg vom Honoratiorenstammtisch zum Wahlkomitee, vom Leseverein ... zum politischen Verein nicht weit und wurde – begünstigt von der allgemeinen Freigabe des Vereins- und Versammlungsrechts – schnell vollzogen.(5)

Märzrevolution in Berlin 1848

Nach Aufruhr, Barrikaden und blutigem Straßenkampf in Berlin kapitulierte der König in der Nacht zum 19. März 1848 vor der Revolution.  Am kommenden Tag ehrte Friedrich Wilhelm IV die Toten. Mehr als 230 Menschen verloren ihr Leben. Alles sei nur ein unseliger Irrtum, erklärte er in einem Aufruf „An meine lieben Berliner“. Zwei Tage später ritt er mit schwarz-rot-goldener Armbinde durch Berlin und bekannte sich in einer Rede zur deutschen Einheit, zur Freiheit und zur Verfassung. Der Satz „Preußen geht fortan in Deutschland auf“ wurde oft zitiert und vielfach gedeutet. Das am 29. März berufene Ministerium unter der Führung der beiden rheinisch-großbürgerlichen Liberalen Camphausen und Hansemann erhielt den Auftrag, Preußen auf dem Wege der Vereinbarungen zwischen Königtum und bürgerlicher Bewegung ... in eine konstitutionelle Monarchie und eine bürgerliche Gesellschaft umzuformen.(6)


Friedrich Wilhelm IV.

Ludolf Camphausen

David Hansemann


Versammlung zum „Vorparlament“

Bevor es so weit war, trat am 31. März 1848 in Frankfurt eine Versammlung ganz eigener Art zusammen: das „Vorparlament“. Die Bezeichnung ist teilweise irreführend, denn es handelte sich nicht um eine gewählte Volksvertretung. Es war auch kein Organ zur Vorbereitung eines wirklichen deutschen Parlamentes, das sich – nur diesem Zweck verpflichtet – mit der Erfüllung der Aufgabe erledigt hätte. Das „Vorparlament“ war eine Notablenversammlung; die Teilnehmer folgten Einladungen, die an „alle früheren oder gegenwärtigen Ständemitglieder und Teilnehmer an gesetzgebenden Versammlungen in allen deutschen Landen“ gerichtet waren, die aber auch nicht näher qualifizierte „Persönlichkeiten“ bekamen.  Stadtverordnete entsandten Deputierte und mancherorts bestimmten Volksversammlungen Personen des öffentlichen Vertrauens zu Vertretern... So war das Ergebnis äußerst bunt und verschiedenartig.(7) – Aus Altenkirchen waren der Advokat Julius Pheiffer(8), der Oberlandesgerichtsassessor Plönnies(9) und der Assessor (Heinrich?) Wilhelmy, welcher auch in den Fünfzigerausschuss gewählt wurde, im Vorparlament dabei.(10)

Wahlen zur preußischen Nationalversammlung in Berlin

Am 8. Mai 1848 entschieden die in der Urwahl eine Woche zuvor bestimmten Wahlmänner über die Deputierten für die „Versammlung zur Vereinbarung der preußischen Staats-Verfassung“(11), die von Friedrich Wilhelm IV für den 22. Mai nach Berlin berufen wurde. Der Wahlkreis Altenkirchen entsandte den Oberlandesgerichts-Assessor Plönnies. Advokat Pheiffer aus Altenkirchen tat in Neuwied an, wo man zwei Mandate zu vergeben hatte, die an den Oberlandesgerichtsrat Neuenburg(12) aus Breslau und den Justizamtmann Schadt aus Neuwied gingen. Pheiffer wurde direkter Stellvertreter für Neuenburg.(13) Mitte November 1848 rückte Pheiffer für Neuenburg in die preußische Nationalversammlung nach.(14) – Die Wahlen zur deutschen und preußischen Nationalversammlung wurden weniger von politischen Grundpositionen bestimmt. Man wählte Honoratioren, die Prominenz des vormärzlichen Liberalismus ... und in der kommunalen Selbstverwaltung hervorgetretene Freisinnige“.(15)

Ein „konstitutioneller Klub“ für Altenkirchen?

Assessor Wilhelmy, der in der Altenkirchener Kreisbehörde tätig war, veröffentlichte im Juni 1848 in der Zeitung den Aufruf, einen „constitutionellen Klub“ zu gründen:(16) Gleichgesinnte müssen in dieser Zeit des Neugestaltens mit vereinten Kräften wirken. Der Assessor sah den alten Staat von der Revolution in Trümmer gelegt. Ein neuer Staat müsse sich auf das Prinzip der Volkssouveränität gründen, denn die Rechte der Fürsten seien nicht ureigene, sondern übertragene Rechte, die in dem Willen des Volkes wurzeln. In den glorreichen Märztagen von Wien und Berlin habe sich der Volkswille für die Beibehaltung der monarchischen Staatsform ausgesprochen. Die Republik einführen zu wollen, wäre demnach Verrath an der Volkssouveränität. Das Volk habe sich für die constitutionelle Monarchie mit democratischer Grundlage ausgespochen. Die Monarchie müsse die Staatsform für die Einzelstaaten und das gesamte Deutschland sein. Der Aufruf endete beinahe mit dem Zitat königlicher Worte: Preußen soll in Deutschland aufgehen, aber Deutschland soll durch Preußen stark werden. – Wie andere, von denen noch zu berichten sein wird, war Wilhelmy bei allem Willen zur Neugestaltung des Staates zweifellos gut königlich gesonnen.(17)

Zur fraglichen Stunde, am 2. Juli, um 8 Uhr Abends, im Luyken’schen Gasthofs-Locale,  versammelten sich zwar zahlreich Neugierige, aber nur wenige wollten an der Gründung  eines konstitutionellen Klubs teilnehmen. Das Kreisblatt kommentierte: Für einen konstitutionellen Club ist Altenkirchen noch nicht gestimmt. Das Bedürfniß dazu leuchtet noch nicht ein.(18) Erst im November 1848 unternahm man in der Kreisstadt einen zweiten Versuch, davon unten mehr.

Blick nach Berlin: Liberale wollen die Errungenschaften der Revolution sichern und die bürgerliche Ordnung aufrechterhalten.

Rudolf von Auerswald

Im März 1848 war den Liberalen der ganze Erfolg der Revolution zugefallen. Aus ihrer Mitte berief der König seine Minister, an der Spitze Camphausen, Hansemann und Rudolf von Auerswald.(19) Die liberalen Wünsche richteten sich auf „Freiheit“ und „Einheit“ und die Erfüllung hätte man gern einem „wahren“ oder „ehrlichen“ konstitutionellen System, wie man es in England verwirklicht sah, anvertraut. „Freiheit des Individuums“ meinte zunächst „Frei vom alten Polizeistaat“. In einem Rechtsstaat sollte der Einzelne nur an die von Volk und Regierung gemeinsam erlassenen Gesetze gebunden sein, sonst aber dem freien Spiel der Kräfte überlassen bleiben.(20) Unter dieser Losung versammelten sich zum größeren Teil Bürgerliche, aber auch Mitglieder des Adels, die ideelle Beweggründe vor ihre persönlichen Interessen stellten.

In der preußischen Nationalversammlung nahmen die Liberalen die meisten Sitze ein, sie sahen sich aber eingeklemmt zwischen den Linken, die versuchten die Revolution weiterzutreiben und den Besiegten, die sich wieder zu sammelten und begannen, die Gegenrevolution voranzutreiben. So in die Mitte genommen, wollten die Liberalen einen schroffen Bruch mit der Vergangenheit vermeiden und durch Vereinbarungen mit den bestehenden oder sich erneuernden Gewalten die bisherigen Errungenschaften der Revolution sichern und gleichzeitig die bürgerliche Ordnung aufrechterhalten. Wie die alten Mächte fürchteten sie die Fortsetzung der Revolution. Beide Seiten waren bestrebt, eine radikale republikanische Bewegung abzuwenden, wobei die Liberalen dachten, dass die gemeinsamen Interessen die Monarchie auch zum Nachgeben gegen liberale Forderungen bewegen werde.  Bis dahin galt es, das schon bestehende Potential der Revolution zu wahren und gleichzeitig die revolutionäre Bewegung ruhig zu halten.(21)

Verglichen mit Frankfurt war die Aufgabe in Berlin übersichtlicher: Man wollte den Staat erneuern, man mußte ihn nicht gründen; man konnte das Ziel der Freiheit verfolgen, ohne auf die Frage der Einheit Rücksicht nehmen zu müssen. Die Mehrheit der Abgeordneten war konstitutionell, aber der politische Schwerpunkt lag eher links.

Als Ganzes agierte die Berliner Versammlung weniger moderat, weniger pragmatisch und neigte auch weniger zu Kompromissen. Doch ohne Bereitschaft zum Ausgleich war es schwer, eine Verfassung auf dem Weg der „Vereinbarung“ anzustreben, die man sich gut als ein Bündel von Kompromissen denken kann, mit dem man eine Idee von „Volkssouveränität“ verwirklicht , aber dem König einem monarchischen Vorbehalt lässt.(22) Der zur Debatte stehende Verfassungsentwurf, die sogenannte Charte Waldeck, sah ein stark parlamentarisches System vor,... entschieden liberal, aber nicht eigentlich radikal. Für die Konservativen bot das Papier genug Anlass, gegen solch "republikanische" Pläne zu agitieren.(23)

Die Nationalversammlung hatte Fragen des Umgangs mit der Militärgewalt aufgeschoben, bis sie sich Ende Juli 1848 mit einem Vorfall konfrontiert sah, bei dem Militär gegen Zivilisten vorgegangen war und vierzehn Bürger erschossen wurden. Am 9. August forderte die Versammlung, der Kriegsminister möge das Offzierskorps auf den konstitutionellen Rechtszustand und seine Verwirklichung zu verpflichten.(24) Der König und seine Umgebung werteten das Ansinnen als Eingriff in die Rechte der Exekutive und als Angriff auf die letzte Bastion königlicher Macht und lehnten ab. Auch die liberale Regierung Auerswald/Hansemann hielt den Beschluss für undurchführbar und lehnte ebenfalls ab. Als aber am 7. September 1848 in der Nationalversammlung eine große Mehrheit auf der Forderung beharrte, trat die Regierung einen Tag später zurück.

Julius Stein

Als das Resultat der Abstimmung verkündet wurde, gehörten die aus der Region entsandten Abgeordneten Diesterweg (Wetzlar), Neuenburg und Schadt (Neuwied) und Plönnies (Altenkirchen) zur unterlegenen Minderheit, sie hatten den „Antrag Stein“ in namentlicher Abstimmung nicht unterstützt.(25) Wie immer das Abstimmungsverhalten in den Herkunftsorten bewertet wurde, diese Abgeordneten hatten die liberale Regierung nicht zum Rücktritt bewegt.(26) Ministerpräsident Auerswald sah etwas Grundsätzliches berührt. Es stehe der Nationalversammlung nicht zu, die Verwaltungsmaßregeln zu bestimmen, mit denen eine Regierung ihren Auftrag erfüllen soll. Der gefasste Beschluss beweise einen Mangel an Vertrauen zu unseren Personen, schrieb er dem König.(27) Gegenüber der Nationalversammlung bestand die Regierung auf ihren Kompetenzen; man wollte keinen Zweifel aufkommen lassen, dass die Administration über geeignete Mittel und Wege verfügt, politische Ziele umzusetzen.

Der Rücktritt der Regierung setzte die Gegenrevolution endgültig in Gang.(28) Die liberale Regierung Auerswald wurde durch ein Beamtenkabinett unter Leitung des Generals Pfuel ersetzt.(29) Statt nach einem Interessenausgleich zu suchen, zeigte sich die Nationalversammlung  konfliktbereit und willens, die eigenen Ziele und Ansprüche entschieden durchzusetzen. In der Beratung verschärfte man die parlamentarisch-demokratischen Züge des Verfassungsentwurfs. Eher symbolhafte Forderungen wie die Abschaffung des Adels, der Orden und Titel und der Königsformel „von Gottes Gnaden“, belasteten das Klima, weil sie einen empfindlichen Nerv trafen: Der König mochte auf Kompetenzen verzichten, aber nicht auf seine göttliche Legitimation. Auf Seiten der Krone witterte man den Umsturz aller traditionellen Grundlagen Preußens und dem wollten der König und seine Umgebung ... nicht tatenlos zusehen. Nachdem Rücktritt des um Ausgleich bemühten Pfuel berief Friedrich Wilhelm IV am 1. November 1848 den Grafen von Brandenburg zum Ministerpräsidenten und Otto von Manteuffel zum Innenminister. Die Nationalversammlung war mit der Besetzung nicht einverstanden und  verlangte, auf diese Ernennung zu verzichten und eine „konstitutionelle“ Regierung einzusetzen. Der König lehnte ab und blieb bei seinem Entschluss. (30)


Ernst von Pfuel

Friedrich Wilhelm von Brandenburg

Otto von Manteuffel


Was ein Ministerium zu der geforderten „konstitutionellen“ Regierung machen würde, darüber gab es keine belastbare Vereinbarung, das war nicht einmal im Entwurf der Verfassung zu finden.(31) Für die einen wäre „konstitutionell“, dass sich die Regierung in Übereinstimmung mit der parlamentarischen Mehrheit bewegt, andernfalls zurücktritt oder dass das Parlament aufgelöst und neu gewählt wird. Die Umgebung des Königs fürchtete dagegen alles, was nach einer Unterwerfung der Krone unter das Parlament ausgesehen hätte. Davon war man aber weit entfernt.

Mit der Begründung, die Mitglieder fänden in Berlin nicht denjenigen Schutz..., welcher erforderlich... [sei], um ihre Berathungen vor dem Scheine der Einschüchterung zu bewahren verlegte der König am 9. November 1848 die Nationalversammlung in die Stadt Brandenburg und vertagte die Beratungen bis zur ersten Sitzung am neuen Ort am 27. November. Unmittelbar nach Verlesung der „Allerhöchsten Botschaft“ versuchte Ministerpräsident Brandenburg das Wort zu ergreifen, wurde aber unterbrochen, weil der der amtierende Präsident  der Nationalversammlung, Hans Victor von Unruh, die Leitung nicht aus der Hand gab, sondern erklärte, dass er sich nicht für ermächtigt halte, die so eben eröffnete Sitzung ohne Zustimmung der hohen Versammlung zu schließen. Bevor eine Abstimmung eingeleitet werden konnte, erhielt Brandenburg erneut das Wort und erklärte, die Versammlung sei sofort abzubrechen und er müsse jede Fortsetzung der Verhandlungen vor dem 27. November als ungesetzlich bezeichnen. Noch einmal intervenierte Unruh, dann vermerkt  das Protokoll: Die Minister und viele Abgeordnete der Rechten entfernen sich; große Unruhe; von vielen Seiten der Ruf: hier bleiben.(32) – Unruh vermutete damals, dass sich die rechte Seite schon vorher mit dem Ministerium verständigt hatte. Seine Einschätzung sah er dadurch bestätigt, dass die Mitglieder das Haus in Gemeinschaft mit dem Ministerium Brandenburg... verließen, ohne den Beschluß der Versammlung, ob sie die Verlegung und Vertagung als rechtmäßig anerkenne, abzuwarten.(33)

Unter den Abgeordneten, die den Saal verließen, waren nach Kenntnis des Altenkirchener Intelligenz- und Kreisblatts auch die Neuwieder Kreisabgeordneten Schadt und Neuerburg.  Sie zählten zu den – wie die Zeitung fand – königlichen Speichelleckern, die sich erkühnten, den ausziehenden Ministern zu folgen. Das Blatt sprach von „Verrat“ und meinte, die beiden hätten an der neuen Knechtung des erwachten freien deutschen Volksgeistes mitgewirkt. In diesem Sinne forderte der Verfasser Wahlmänner und Urwähler auf, sofort in Beratungen einzutreten und event. die schleunigste Abberufung der beiden Herren zu veranlassen.(34) Die Zeitung liebäugelte schon einige Ausgaben früher mit der Vorstellung, man müsse dem Abgeordneten Plönnies „ein Votum scharfer Mißbilligung seines bisherigen parlamentarischen Verhaltens seitens seiner Wähler“ zuschicken und beobachten, ob er „gegen den Willen der Majorität seiner Wähler... seine Tätigkeit in der Nationalversammlung... fortsetzen werde.“(35) Nach dem damals gültigen Wahlgesetz hatten allerdings alle Abgeordneten das Mandat erhalten, nach ihrer eigenen unabhängigen Ueberzeugung [abzustimmen]. Sie waren an Aufträge oder Instructionen nicht gebunden(36) und der Krone war nach gleichem Recht nicht erlaubt, die Versammlung einseitig zu verlegen oder zu vertagen. Das hätte sich – so Unruh – auch nicht mit dem Prinzip der Vereinbarung vertragen.(37)

Anders als die Neuwieder Vertreter wollte der Altenkirchener Abgeordnete in Berlin bleiben und mit der Mehrheit weiter beraten. Plönnies, der am 12. November turnusmäßig zu einem der vier Stellvertreter des Präsidenten der Nationalversammlung gewählt wurde, weigerte sich auch den Sitzungen in Brandenburg teilzunehmen. „Ohne Angabe des Grundes“, vermerkten die Protokolle. Von der Zeit zwischen der Vertagung und der Verordnung zur Auflösung der Versammlung vom 5. Dezember berichtete Unruh in einer schon 1849 erschienen Schrift.(38) 

Die Maßnahmen des Ministeriums trafen den Präsidenten der Nationalversammlung nicht unvorbereitet, er wunderte sich aber über die Heftigkeit und Feindseligkeit, mit der die reaktionäre Gegenseite zu Werke ging. Auch wenn die Aufregung in der Hauptstadt und im Lande... wuchs, durfte sich nach seiner Auffassung die constitutionell-monarchische National-Versammlung nicht auflösen. Unruh wollte keinen Raum für politische Vereine lassen, die sich der Bewegung bemeistern und dieselbe in dem einen oder anderen Sinne hätten ausbeuten können. In der Morgensitzung am 10. November erklärte er, dass in dieser Lage nur passiver Widerstand geleistet werden könne. Das Land habe die Mittel in Händen, ohne Blutvergießen den Sieg über die jetzigen Bestrebungen der Reaction herbeizuführen. Wenn die Presse,... wenn alle Associationen, wenn alle Wahlbezirke... auf das Entschiedenste... gegen das Benehmen des jetzigen Ministeriums protestieren und wenn dies vom ganzen Lande geschieht, dann müsse das zweifellos Erfolg haben.

Unruh fürchtete keine Erschütterung des monarchischen Prinzips, war aber besorgt, dass die eben aufblühende Freiheit wieder verdorrt. Man dürfe dem von der anderen Seite begangenen Unrecht keinen Rechtfertigungsgrund liefern, sondern so agieren, dass sie im Unrecht bleibe. Eine Wiederholung des Märzaufstandes, eine zweite Revolution war für den Präsidenten keine Option, selbst wenn das Volk hätte siegen können. Er fürchtete das Ende der Dynastie oder das Zerbrechen Preußens und erinnerte daran, was ihm konservative, besonnene Rheinländer schon im Sommer erklärt hatten: „Nicht die Liebe zu Friedrich Wilhelm IV., oder zu seinem Hause knüpft uns an Preußen; wir wollen dem größten und mächtigsten deutschen Staat angehören. Fängt dieser zu zerfallen an, wird er machtlos: so müssen wir zusehen, wo wir bleiben.“

Auf den „Staatsstreich“ reagierten die politischen Kreise in der Region unterschiedlich; man empörte sich mit einer „Adresse“(39), oder versuchte „das Volk“ zu sammeln und in Vereinen zu organisieren, um politischen Druck aufzubauen. So oder ähnlich hatte es sich die in Berlin ausharrende Nationalversammlung gewünscht.

Koblenzer Aufruf an die Landbevölkerung

In Koblenz  veröffentlichten „Die vereinigten Ausschüsse des demokratischen Vereins und des politischen Clubs“ ein Flugblatt, das die Landbewohner aufforderte, jeden etwaigen Parteizwist bei Seite zu lassen und überall in den Dörfern und Flecken zusammenzutreten und Vereine zu gründen, wie dieses in allen Städten schon geschehen sei. Als das volksfeindliche Ministerium die Versammlung in Berlin mit Gewalt auseinander trieb und für die Stadt den Belagerungszustand erklärte, seien die Volksvertreter im Begriff gewesen, für das Land eine weise Constitution zu schaffen, die Steuerlast zu mindern, Beamtenwillkür zu beseitigen und für eine kürzere Dienstzeit und eine bessere Behandlung der Soldaten zu sorgen. Es sei an der Zeit, sich zu erklären und die Deputierten, die für des Volkes Wohl gewirkt haben zu unterstützen und beschützen. Den anderen aber, die feige von Berlin geflohen sind, solle man das Vertrauen entziehen und sie ernstlich auffordern, ihr Mandat niederzulegen.(40) Der Koblenzer Aufruf erinnerte die Landbevölkerung an ihre materiellen Interessen; andere Verfasser sorgten sich auch um die Zukunft des Staatswesens und riefen ebenfalls die Landbewohner auf, eine Adresse an den König zu unterzeichnen.

Altenkirchen: "Majestät! Entlassen Sie die schuldigen Minister!"

In Altenkirchen verfasste der beim Kreis beschäftigte Assessor Wilhelmy eine Brief an den König, den das Kreisblatt auf der Titelseite abdruckte und an die „Mitbürger“ motivierende Worte richtete: Hier gilt es, den König mit liebenden Armen von einem Abgrunde abzuziehen!(41) Wilhelmy war es gleich, ob man die Nationalversammlung  als „konstituierend“ über den Gewalten sah oder „vereinbarend“ auf Augenhöhe: Er nannte es einen „Gewaltakt“, den gesetzlich legitimierten Widerstand der Volksvertretung mit Gewalt zu brechen und erklärte, dass sich die verantwortlichen Minister, die diesen Rath ertheilt haben,... gegen die Krone und das Volk schuldig gemacht hätten. Der Assessor aus Altenkirchen appellierte: Majestät! Entlassen Sie die schuldigen Minister!... Kommen Sie in die Mitte Ihres Volkes.(42)

Im Bezirk Koblenz wurden 67 Petitionen gezählt, von denen 52 dem königlichen Vorgehen zustimmten. Nur elf Eingaben unterstützten die Opposition.  Aus Altenkirchen kamen die oben zitierte oppositionelle Adresse und eine königstreue Kundgebung(43), die mit hundert Unterschriften für sich in Anspruch nahm, der Gesinnung der Einwohner Ausdruck zu geben. Verantwortlich ... zeichnete Färbermeister Wilhelm Groß. Von der Kreisbehörde unterschrieben Freiherr von Hilgers, Kreissekretär Hüppe, Kreiskanzlist Christian Mendel... und andere.(44)

Am 20. November 1848 trafen sich etwa vierzig Einwohner der Stadt Altenkirchen, um im zweiten Anlauf einen Konstitutionellen Volksverein „als ein vermittelndes Band zwischen Krone und Volk“(45) zu gründen. Zum Vereinspräsidenten wählte die Versammlung Rektor Schneegans, Assessor Wilhelmy wurde Vizepräsident. Am Ende waren es 34 Männer, die dem Verein beitraten und ein Blick auf die Berufe ließ den Schluss zu, dass es gelang, Mitglieder aller relevanten gesellschaftlichen Gruppen und die Presse für den Verein zu gewinnen.(46)

Bei dem Versuch, die  politische Landschaft begrifflich zu ordnen, hatten die Zeitgenossen vermutlich ähnliche Schwierigkeiten wie der heutige Betrachter. Ging „liberal“ eher mit „konstitutionell“ einher oder auch mit „republikanisch“? Was begrenzte „gemäßigte Liberale“? Wie weit würden „demokratische“ Konstitutionelle gehen? Was unterschied „konservativ-royalistische“ von „monarchisch-konstitutionellen“ Positionen?  Auch beim Altenkirchener politischen Personal wird sich zeigen, dass die ersten Etikettierungen keine überdauernde Gültigkeit hatten. Wilhelmy sah sich schon Ende November 1848 zu einer Klarstellung veranlasst. Seine Wortwahl lässt vermuten, dass es nicht nur politische Differenzen waren, die die „Elenden“ von den „Schurken“ trennten:

 

Ja! ich liebe die Freiheit, aber ich liebe auch meinen König.

 

Ja! ich liebe Deutschland, aber ich liebe auch Preußen.
Ich bin vielleicht ein viel größerer Royalist und Preuße,
als jene Elenden, die sich nicht schämen, Andersgesinnte „Schurken“ zu nennen.
...
Wer mich... nun noch länger für einen Republicaner,
für einen Gegner des Königs und für einen Feind von Preußen hält,
den erkläre ich für blödsinnig.(47)

 

 

Die Regierung in Koblenz bemühte sich zur selben Zeit die nachgeordneten Verwaltungen mit  beruhigen Nachrichten zu versorgen. Dem Vernehmen nach sei es in Berlin es am 20. November abends vollkommen ruhig gewesen und es gäbe Anzeichen, dass der entstandene Konflikt zwischen dem Gouvernement und der Volksvertretung auf eine friedliche Weise beseitigt werden würde. Die Entwaffnung der Bürgerwehr schreite ruhig voran, während es mit der Formation der märkischen und pommerschen Landwehr vorwärts gehe: Mehrere Bataillone befänden sich bereits auf dem Marsche. Große Städte wie Berlin, Magdeburg und Stettin hätten sich gegen eine Steuerverweigerung ausgesprochen und würden einem solchen Beschluss des forttagenden Theils der Nationalversammlung nicht nachkommen.(48)

Ohne den Ton expliziter Anordnungen anzuschlagen, gab die Obrigkeit Hinweise – und wurde verstanden. Als sich die Bürgerwehr in Koblenz nicht bereitfand, der Verweigerung der Schlacht- und Mahlsteuer entgegenzutreten, wurde sie einstweilen ihrer Funktion enthoben und die Ablieferung der Waffen angeordnet. Wieder wurden Stadt und Land informiert, dass die Ablieferung begonnen habe, ohne dass sich Widerstand sich gezeigt hätte.(49) Minister Manteuffel gegenüber räumte man ein, erst nach Ablauf der gesetzten Frist sagen zu können, ob Einzelne die Ablieferung der Waffen verweigern werden. Es sei auch nicht gelungen, Reservisten und Landwehrmänner zusammenzurufen. Die auf Plakaten besonders geforderten Landwehroffiziere seien nicht erschienen und von den anderen Leuten hätte ein Teil nicht dem Wehrstande angehört. Man wolle es nur noch ein letztes Mal versuchen, erwarte aber nicht, dass die Aufforderungen einen günstigeren Erfolg wie früher haben werden. Die Koblenzer Regierung versicherte abschließend: In der Stadt, so wie in den übrigen Theilen des Regierungsbezirks herrscht Ruhe.(50)

September 2024
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Bildnachweise:
1  Franz Krüger (1797-1857) Berlin, nach 1846, Sammlung: Deutsches Historisches Museum, Wikipedia, gemeinfrei, Ausschnitt: dg
2  Ludolf Camphausen,  Public domain, via Wikimedia Commons.
3  David Hansemann, Lambert Hastenrath, Aachen, um 1847 (Stadtarchiv Aachen). Bearb.: dg.
4  Rudolf von Auerswald L.Haase fotograf, Berlin. Upload, stitch and restoration by Jebulon - Bibliothèque nationale de France. Bearb. dg.
Dr. Julius Stein, Autor unbekannt, Ferdinand Steinmann: Geschichte der Revolution in Preußen. Berlin, 1849, Wikipedia, gemeinfrei, Bearb.: dg.
6  Ernst von Pfuel - Lithografie I.C. Baum Wikipedia, gemeinfrei, Bearb.: dg.
7  Friedrich Wilhelm von Brandenburg, Wikipedia, Quelle und Autor unbekannt, Bearb.: dg.
8  Otto Theodor von Manteuffel (1805-1882) Wikipedia unbekannter Autor. Bearb.: dg.

Quellen und Literatur:
(1)  Protokollbuch der Gemeinde Altenkirchen, Protokoll der Sitzung des Gemeinderats vom 12.03.1848 und Kopie der Petition vom 12.03.1848.
(2)   Das Protokoll vermerkt den § 61 der Gemeindeordnung: Die Beschlüsse werden nach Stimmenmehrheit gefaßt; zur Gültigkeit eines Beschlusses ist die Gegenwart von wenigstens zwei Dritteln der Mitglieder erforderlich. – Gemeindeordnung für die Rheinprovinz urn:nbn:de:bvb:12-bsb10348917-9.
(3)  Der im Protokoll vermerkte § 61 der Gemeindeordnung lautet: Die Beschlüsse werden nach Stimmenmehrheit gefaßt; zur Gültigkeit eines Beschlusses ist die Gegenwart von wenigstens zwei Dritteln der Mitglieder erforderlich. – Gemeindeordnung für die Rheinprovinz urn:nbn:de:bvb:12-bsb10348917-9. – Es bleibt unklar, warum Hilgers sich auf diesen Paragrafen bezog. Bemerkenswert erscheint, dass eine knappe Woche vorher, am 6. März 1848, der Oberbürgermeister Bachem in Koblenz die Einberufung des Gemeinderats mit Hinweis auf den § 61 der Gemeindeordnung von 1845 abgelehnt haben soll, weil diese Bestimmung  die Erörterung von Fragen „politischen Inhalts“ durch die Gemeindevertretung untersagt. Vgl. Heinz-Günther Borck, Andrea Grosche u.a., „... ein freies Volk zu sein!“ Die Revolution von 1848/49, Veröffentlichungen der Landesarchivverwaltung Rheinland-Pfalz Band 77, Koblenz 1998, S. 171 und S. 191. Über Bachems Einschreiten berichtete der Coblenzer Anzeiger vom 7.3. 1848. Hatte Hilgers diesen Artikel gelesen?
(4)   Protokollbuch der Gemeinde Altenkirchen, Vermerk mit Unterschrift des Bürgermeisters Kedesdy vom 14.03.1848.
(5)  Manfred Botzenhart, Deutscher Parlamentarismus 1848-1850, Düsseldorf 1977, S. 320.
(6)  Thomas Nipperdey, Deutsche Geschichte 1800 – 1866, Bürgerwelt und starker Staat, München 1983, S. 599.
(7)  Veit Valentin, Geschichte der deutschen Revolution 1848-1849, Band 1, S. 468f.
(8)  Jungbluth schreibt Julius Pheiffer, der sich 1846 auch um das Landratsamt bewarb, eine besondere Nähe zum Inhalt der Altenkirchener Petition zu. Hilgers sei in den Märztagen dessen katholisch-gutsherrlich-konservativer Gegenspieler von Hatzfeldts Gnaden gewesen. – Uli Jungbluth, 1848 Westerwald und Altenkirchen, Montabaur 1999, S. 45.
(9)  Georg August Plönnies, vgl. Paul Schmidt, Die Wahlen im Regierungsbezirk Koblenz 1849 bis 1867/69, Bonn 1971, S. 62. – Im weiteren Text wird diese Schreibweise verwendet, andere Texte schreiben den Namen „Plönnis“. 
(10)   In einer vom Bundesarchiv veröffentlichten Liste der Mitglieder des Vorparlaments und des Fünfzigerausschusses werden Pfeiffer, J., Advokat, Altenkirchen; Plönnies, L. v. Gerichtsassesor, Altenkirchen und Wilhelmi, Heinrich, Altenkirchen (Mitglied es Fünfziger-Ausschusses) genannt. – bundesarchiv.de/foxpublic/files/DB50_Anhang, 20.12.2014.
(11)
(12)  Der Abgeordnete wird in den Neuwiedischen Nachrichten als „Neuerburg“ geführt, erscheint aber in den Drucksachen der Nationalversammlung als „Neuenburg“.
(13)   Neuwiedische Nachrichten, Nr. 38, 9.0Patent vom 13.05.1848, abgedruckt in: Stenographische Berichte über die Verhandlungen der zur Vereinbarung der preußischen Staats-Verfassung berufenen Versammlung. Erster Band,  S.VIII. – Permalink: hdl.handle.net/2027/hvd.hnhs29. 5.1848 – urn:nbn:de:hbz:5:1-28413.
(14)   Jungbluth, 1848 Westerwald, S. 57.
(15)   Manfred Botzenhart, Deutscher Parlamentarismus 1848-1850, Düsseldorf 1977, S. 321.
(16)  Extrablatt zum Altenkirchener Kreisblatt Nr. 55 vom 02.07.1848.
(17)  Paul Schmidt, Die Wahlen im Regierungsbezirk Koblenz 1849 bis 1867/69, Bonn 1971, S. 72.
(18)  Altenkirchner Intelligenz- und Kreisblatt (AIK), Nr. 56 vom 07.07.1848.
(19)  Herbert Kaltheuner, Der Freiherr Georg von Vincke und die Liberalen in der preußischen zweiten Kammer 1849 – 1855. Ein Beitrag zur Geschichte des Reaktionszeit. – In: Zeitschrift für vaterländische Geschichte und Altertumskunde. Bd. 85, Münster 1928, S. 5f. – Zeitnahe Darstellungen der sich abzeichnenden politischen Gruppierungen vermitteln erste Eindrücke von dem, was die politisch Handelnden verband oder trennte; allerdings sind die sich gerade etablierenden Begrifflichkeiten mit Vorsicht zu betrachten. Die Darstellung folgt Kaltheuner, wenn es um die Liberalen und ihre Politik in der Zweiten Kammer geht. Vgl. u.a. Hans-Joachim Behr, „Recht muß doch Recht bleiben“, Das Leben des Freiherrn Georg von Vincke (1811-1875), Paderborn 2009.
(20)  Kaltheuner, Vincke und die Liberalen, S. 3f.
(21)  Thomas Nipperdey, Deutsche Geschichte 1800 – 1866, Bürgerwelt und starker Staat, München 1983, S. 631.
(22)+(23) Nipperdey, a.a.O., S. 647f.
(24)  Es handelte sich um den ersten Zusatz zum Kommissionsantrag in der Sache Schweidnitz, beantragt vom Abgeordneten Julius Stein (*1813 †1889, Journalist und Politiker).  Das Protokoll vermerkt: Fast einstimmig unterstützt. Text des Zusatzes: „Der Herr Kriegs-Minister möge in einem Erlasse an die Armee sich dahin aussprechen, daß die Offiziere allen rectionairen Bestrebungen fern bleiben, nicht nur Konflikte jeglicher Art mit den Civil vermeiden, sondern durch Annäherung an die Bürger und Vereinigung mit denselben zeigen, daß sie mit Aufrichtigkeit und Hingebung an der Verwirklichung eines constitutionellen Rechtszustandes mitarbeiten wollen. – Stenographische Berichte über die Verhandlungen ... bd.1 (1848). Prussia (Kingdom), S. 711. – Permalink: http://hdl.handle.net/2027/hvd.hnhs29.
(25)  Stenographische Berichte über die Verhandlungen ... bd.2 (1848). Prussia (Kingdom). 52. Sitzung, 7.9.1848, Seite 2000ff. – Permalink: http://hdl.handle.net/2027/hvd.hnhs2u.
(26)  Eine detaillierte Darstellung der zeitgenössischen Reaktionen bei: Jungbluth, 1848 Westerwald, S. 54ff.
(27)  Stenographische Berichte über die Verhandlungen ... bd.2 (1848). Prussia (Kingdom). 52. Sitzung, 7.9.1848, Seite 1104. – Permalink: http://hdl.handle.net/2027/hvd.hnhs2u.
(28)+(29) Nipperdey, a.a.O., S. 648.
(30) Nipperdey, a.a.O., S. 649. - Vgl. Manfred Botzenhart, Deutscher Parlamentarismus 1840-1850, Düsseldorf 1977, S. 544: Nach konstitutionellem Staatsrecht war sie [die Ernennung Brandenburgs] allerdings formal unangreifbar.
(31)  Verfassungsentwurf vom 20. Mai 1848: §. 21. Dem Könige allein steht die vollziehende Gewalt zu. ... §. 23. Dem Könige gebührt die Besetzung aller Staats-Aemter. – in: Stenographische Berichte über die Verhandlungen ... a.a.O., Band 1, S. III ff.
(32)  Stenographische Berichte über die Verhandlungen ... a.a.O., Band 3, S. 2024.
(33)  Hans Victor von Unruh, Skizzen aus Preußens neuester Geschichte, Magdeburg 1849, S. 120. –  hdl.handle.net/2027/uva.x001099606.
(34)  AIK, Nr. 98 vom 17.11.1848.
(35)  AIK, Nr. 95 vom 09.11.1848.
(36)  Stenographische Berichte über die Verhandlungen ... a.a.O., Band 1, S. V.
(37)  Unruh, Skizzen, a.a.O., S. 120.
(38)  Unruh, Skizzen, a.a.O., S.105ff. - Kapitel: Vom 2. November bis 7. December. Wenn nicht anders zitiert folgt der Text dieser Darstellung.
(39)  Unruh, Skizzen, a.a.O., S. 120: Die ungeheure Majorität des Landes hat sich... in mehreren Tausend Adressen ausgesprochen.
(40)  LHAKo Best. 441 Nr. 3057, S. 131. – Coblenz, im November 1848. – Vgl. Paul Schmidt, Die Wahlen im Regierungsbezirk Koblenz 1849 bis 1867/69, Bonn 1971, S. 54: Der Lenkungsausschuß Koblenzer politischer Vereine suchte inzwischen auch die ländlichen Gebiete in Bewegung zu bringen. … Vielleicht auf diesen Aufruf hin wurden in diesen Tagen demokratische Vereine in Hatzenport und Münstermaifeld … und Altenkirchen gegründet.
(41)+(42)   AIK, Nr. 98 vom 17.11.1848.
(43)  Paul Schmidt, Die Wahlen im Regierungsbezirk Koblenz 1849 bis 1867/69, Bonn 1971, S. 56f.
(44)  Jungbluth, 1848 Westerwald, S. 56.
(45)  Jungbluth, 1848 Westerwald, S. 59ff. – Der Alterspräsident der Versammlung soll die Bedeutung konstitutioneller Vereine mit diesen Worten charakterisiert haben, Jungbluth zitiert nach AIK Nr. 102 vom 23.11.1848.
(46)  Jungbluth, 1848 Westerwald, S. 60.
(47)  AIK, Nr. 104 vom 26.11.1848.
(48)-(50)  LHAKo Best. 441 Nr. 3057 – Schreiben vom 23.und 24.11.1848.

 
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