aktenlage
Zeitschrift für Regionalgeschichte Selm und Umgebung - ISSN 2366-0686

Franz Jakob von Hilgers* - Landrat und Politiker
3. Baustein zu einer Längsschnittbetrachtung von 1848-1870
*Hilgers war vom 27.10.1856 bis zum 15.03.1858 Verwalter des Landratsamts im Kreis Lüdinghausen.

Dieser Beitrag ist auf "aktenlage.net" die letzte Bearbeitung zu Themen rund um die Person Franz Jakob von Hilgers

Kraftprobe im Frühjahr, Aufstände und Neuwahlen im Sommer 1849

Dieter Gewitzsch   

Zweite Kammer votiert gegen  das Ministerium: Die kurze 1. Legislaturperiode (26.02. - 27.04.1849)

Als der Landtag zusammentrat, bildeten sich zunächst nur zwei Fraktionen, die sich mit der Zeit in ein rechtes und linkes Spektrum auffächerten. Dabei verspürten weder die extreme Rechte noch die äußerste Linke eine Neigung, die gemäßigten Kreise ihres Flügels zu verlassen und eigene Fraktionen zu bilden. Die Differenzierung erfolgte durch Abspaltungen zur Mitte hin. Von den am weitesten nach rechts gehenden „Stockpreußen“ ( Kleist-Retzow, Bismarck u.a.) grenzten sich ein „rechtes Zentrum“ (Harkort) und ein „Zentrum“ ab.(1) Diesterweg wurde zum rechten Zentrum gezählt.

An den Sitzungen der Linken nahmen anfangs bis zu 140 Abgeordnete teil, allein hier trat namentlich bei den Neugewählten schnell ein tiefes Mißtrauen gegen die Republikaner... hervor. Vergeblich wartete man darauf, dass die „äußerste Linke“, zu der etwa zwanzig Abgeordnete gehören mochten, eine eigene Fraktion bildete. Also formierten sich zur Mitte hin mehrere gemäßigte Gruppierungen, so dass als „Linke“ etwa 70 Mann übrig blieben. Zu ihnen gehörten Pheiffer und Dr. Herr.(2)

Einige Abgeordnete standen während der Parlamentstätigkeit in ständigem Kontakt zu den Wahlmännern, die sich „Vereinen“. „Komitees“ usw. zusammenschlossen und durch ihre Verbindung mit den Parlamentsfraktionen Ansätze zur Parteibildung zeigten.(3) Für die Parlamentarier war es leichter, persönliche Beziehungen zu „ihren“ Wahlmännern zu pflegen als mit der Menge der Urwähler  im Wahlkreis in Kontakt zu bleiben.(4)

Bereits nach zwei Monaten fand die erste Legislaturperiode der zweiten Kammer ihr Ende. Die Abgeordneten hatten beantragt, den über Berlin am 12. November 1848... verhängten Belagerungszustand aufzuheben.(5) Am 26. April entschied sich die zweite Kammer in dieser Frage zweimal gegen das Ministerium. Mit einer Majorität von 45 Stimmen erklärten die Abgeordneten den Belagerungszustand für ungesetzlich und verlangten mit einer Mehrheit von 24 Stimmen die sofortige Auflösung desselben.(6) Die „linken“ Pheiffer und Dr. Herr votierten in beiden Fällen mit der Mehrheit gegen das Ministerium. Diesterweg fehlte bei der ersten Abstimmung und lehnte in der zweiten ab, die Regierung zur sofortigen Aufhebung des Belagerungszustandes aufzufordern.(7)

Nach konstitutionellem Verständnis hätte der König in einer solchen Situation auch das Ministerium entlassen können, aber Friedrich Wilhelm IV bestimmte am folgenden Tag, dass die zweite Kammer aufgelöst und die erste Kammer vertagt sei.(8) Für Pheiffer und Herr endete damit ihre kurze und einzige Begegnung mit dem Parlament. Diesterweg wurde im Juli 1849 erneut gewählt und vertrat bis zum Ende der Legislaturperiode 1852 den Wahlkreis Koblenz 4 (Koblenz, St. Goar, Mayen). Er schloss sich dem Zentrum an und traf dort auf den im Wahlkreis Koblenz 1 (Altenkirchen, Neuwied, Wetzlar) gewählten Hilgers, der erst nach 1852 zu Linken fand – davon unten mehr.

Die Kraftprobe zwischen der Kammer und dem Ministerium(9) drehte sich Ende April 1849 nicht nur um den Belagerungszustand in der Hauptstadt, sondern hatte schon vorher grundsätzlicher Gestalt angenommen. Seit dem 21. April, als die preußische zweite Kammer die Reichverfassung als rechtsgültig bezeichnete,(10) reifte auf Seiten der Regierung der Entschluss zur Auflösung der Volksvertretung(11) und der König schickte am 27. April die Abgeordneten nach Hause, um einen Tag später, die ihm angetragene Wahl zum erblichen Kaiser der Deutschen endgültig abzulehnen.(12) Der zweite preußische Staatsstreich und das Scheitern der Nationalversammlung ließ den Trägern der freiheitlichen Bewegung nur die Wahl zwischen erneuter, diesmal gewaltsamer Revolution und Resignation.(13) Es gab Unruhen in der Rheinprovinz und in den eigentlichen Revolutionszentren Sachsen, Baden und [der] Pfalz.(14)

Aufstand in Elberfeld 1849

In Elberfeld(15) protestierten am 29. April etwa 1000 Menschen gegen die Auflösung der Zweiten Kammer und die Ablehnung der Reichsverfassung. Die Volksversammlung, deren Resolution am folgenden Tag der Regierung in Düsseldorf überbracht wurde, bewegte sich noch in herkömmlichen Bahnen. Die Lage verschärfte sich, als der Elberfelder Gemeinderat politische Beschlüsse fasste, die ihm nicht zustanden. Derweil versuchte ein von den Protestierern gebildetes Komitee, Landwehrmänner zu bewegen, das Ministerium Brandenburg als volksfeindlich zu betrachten und sich für die Reichsverfassung einzusetzen. Es war der Versuch, die Landwehr gegen etwas zu mobilisieren, was man als „Konterevolution der preußischen Kamarilla“ bezeichnete. Die Landwehroffiziere warnten vor Ungehorsam und die Landwehr folgte größtenteils der Einberufung nach Essen. Die Situation entspannte sich, als die 1848 gebildete Bürgerwehr beteuerte, nicht auf Landwehrmänner schießen zu wollen. Dennoch rief der Landrat des Kreises Elberfeld, Karl Melbeck, nach militärischer Unterstützung, auf dass am 9. Mai Ulanen und Infanterie mit dem Auftrag in Elberfeld einrückten, Ruhe und Ordnung herzustellen und das Landwehrkomitee festzusetzen. Inzwischen sicherten Barrikaden das Quartier des Komitees. Doch das Militär zeigte sich zögerlich und es kam zu Ausschreitungen durch die aufgebrachte Volksmenge. Als das Militär nach Düsseldorf zurückbeordert wurde, floh die Stadtspitze ins benachbarte Barmen. Ein von den Aufständischen eingerichteter Sicherheitsausschuss übernahm die Macht in der Stadt, die Funktionen des Gemeinderats und die Verfügung über die Stadtkasse. 2000 bis 3000 Freischärler strömten nach Elberfeld. Die 1848 gegründete Bürgerwehr bestand auf ihrer Unabhängigkeit, weigerte sich, die Waffen abzugeben, folgte aber sonst den Anordnungen des  Sicherheitsausschusses. Am 14. Mai erreichte der Aufstand, dessen einigendes Band die Verpflichtung auf die Reichsverfassung war, seinen Höhepunkt und ein gleichzeitiges Ende. Eine fragwürdige Meldung aus Berlin, nach der es gelungen sei, auf der Basis der Frankfurter Verfassung die bisher widerstrebenden Königreiche zu einen, löste bei Bürgerwehr und Landwehr Hochrufe auf den König aus. Die Aufständischen resignierten; ihr Sicherheitsausschuss rief nach Waffen und Unterstützung und fürchtete, dass der Aufstand in eine Sozialrevolution umschlagen könnte, die er auch nicht wollte. Einige Aktionen der Freischärler glichen Verzweiflungstaten. Am 15. Mai forderte der  Oberpräsident der Rheinprovinz, dass man sich „dem Gesetz und seiner Ordnung“ unterwerfe und am 16. Mai erhielt der Sicherheitsausschuss ein Ultimatum aus Berlin. Ein Großteil der Freischärler verließ Elberfeld unter dem Motto „Rette sich, wer kann!“, um sich in zwei Gruppen auf getrennten Wegen in die Pfalz durchzuschlagen.

Pulver und Blei für die Freischärler - Soll Hilgers Transporte durch den Kreis Altenkirchen unterbinden?

Nachdem die letzten Aufständischen am 17. Mai 1849 Elberfeld verlassen hatten, teilte das Generalkommando des 8. Armeekorps in Koblenz dem dortigen Oberpräsidenten schon einen Tag später mit, dass sich dem Vernehmen nach 600 bis 1000 vertriebene Insurgenten(16), über Altenkirchen und Wetzlar nach dem südlichen Deutschland durchschlagen wollen. Man riet dem Oberpräsidenten, auf der Hut zu sein und jedenfalls einem bewaffneten Durchzuge durch den Kreis Wetzlar mit allen Ihnen zu Gebote stehenden Mitteln und mit der äußersten Energie entgegenzutreten. Die Aufrührer seien – soweit es die Behörden vermögen – zu entwaffnen und festzunehmen. Man selbst habe heute ein Detachment von 50 Dragonern nach Montabaur abgesandt... mit dem Auftrage, jene Haufen zu beobachten und ihnen, falls sie die Richtung auf Wetzlar einschlagen sollten, zu folgen. Das Generalkommando erwartete die schleunigste Meldung von Allem, was die zivilen Behörden von den flüchtigen Insurgenten erfahren.(17)

Ende Mai berichtete das Oberbürgermeister-Amt Koblenz der Regierung, einen Fuhrmann angehalten zu haben, der auf seinem Wagen 440 Pfund Stangenblei geladen hatte. Da dasselbe zur Anfertigung von Kugeln diene, habe man es vorläufig... in Beschlag gelegt und einstweilen... in das Laboratorium der Artillerie niedergelegt. Nun möge die Regierung über die in Beschlag genommene Waare verfügen.(18)

Zur gleichen Zeit meldete der Landrat des Kreises Altenkirchen Pulver-Transporte als Eilende Sache an die Regierung. Hilgers bezog sich auf das jüngst ergangene Verbot, Pulver ohne polizeiliche Erlaubnis auszuführen. Der Pulverfabrikant Ritter zu Breitscheid bei Hamm habe zwar den Auftrag, das zur Armirung(19) der Landesfestung Ulm nötige Pulver zu liefern, es bestehe aber der Verdacht, dass Ritter versuchen könne, den Aufständigen in der Pfalz einen Pulver-Transport in die Hände zu liefern. Im Übrigen sei der Transport des Pulvers nach Ulm zur Zeit sehr unsicher, weshalb das dortige Gouvernement schwerlich auf einer Lieferung bestehen werde. Der Fabrikant böte gar keine Garantie für eine ordnungsgemäße Abwicklung. Als Landrat habe er – Hilgers – alle weiteren Pulvertransporte untersagen lassen, um zu verhindern, dass Ritter das Pulver zu hohem Preis an die Insurgenten in Baden verkauft. Hilgers wollte wissen, ob es dabei bleiben solle, bis das Gouvernement von Ulm Einrede erhebt.(20) Koblenz rechnete nicht mit Einwänden aus Ulm und ordnete an, das Verbot bis nach erfolgter Entscheidung unsererseits aufrecht zu erhalten. Der Landrat solle mit der größten Sorgfalt und Strenge wachen, dass das Verbot nicht umgangen werde.(21)

Mitte Juni lockerte der Oberpräsident seine Haltung zu den Pulvertransporten und verfügte intern die Rückgabe von 70 Zentnern Pulver, die man bei Kreuznach beschlagnahmt hatte. Wegen der Lieferung für die Reichsfestung Ulm wolle er nach Rücksprache mit dem Generalkommando in möglichst kurzer Zeit entscheiden.(22) Ulm hatte keine Bedenken, selbst beliefert zu werden, also erhielt der Fabrikant L. Ritter zu Altenkirchen(23) die Erlaubniß zur Versendung von 1200 Centner Pulver... unter der Bedingung, daß dasselbe nicht über Heidelberg, sondern über Frankfurt und Würzburg an den Bestimmungsort befördert wird. Das Kommando behielt sich vor, die Herausgabe des beschlagnahmten Pulvers und die Genehmigung eines weiteren Transports von 300 Zentnern an Ch. Voit zu Schweinfurt von dem Ergebnis näherer Ermittlungen abhängig zu machen.(24)

Im Kreis Altenkirchen blieben die Behörden wachsam und ließen die Pulvertransporte nicht aus den Augen. Anfang Juli 1849 erfuhren zwei Gendarmen von dem Chausseegeldempfänger Örtzen und dem Posthalter Weber zu Roth, dass der Pulverfabrikant Ritter drei Fuhren Pulver... nach Ulm versandt hatte und zeigten dem Landrat den Vorfall schriftlich an. Als Fuhrleute seien der Schwiegersohn des Fuhrmanns Meder aus Ehrenbreitstein und ein Fuhrmann aus Montabaur dessen Namen nicht angegeben werden könne beteiligt gewesen. Nach Aussage des Posthalters sei der Schwiegersohn mit einem Paß und Marschroute von der Königlichen Regierung zu dem Pulver-Transport von Hamm aus über Frankfurt Würzburg nach Ulm versehen gewesen.(25)

Pass hin, Marschroute her, für Hilgers war die Anzeige der Gendarmen Grund genug, die Regierung in Koblenz mit dem Vorgang zu befassen: Er habe von Pulvertransporten erfahren und deshalb weitere Ermittlungen anstellen lassen. Nun wolle er wissen, ob die Regierung einen Erlaubnisschein für den Pulvertransport ausgestellt hat, denn dann sei Ritter nur insoweit straffällig, als er das Pulver ohne alle Vorsichtsmaßregeln gleich gewöhnlichem Frachtgut habe transportieren lassen.(26) Koblenz teilte zunächst mit, dass das Verbot der Ein-, Durch- und Ausfuhr von Munition eben in den Tagen, in denen Hilgers mit der Anzeige beschäftigt war, aufgehoben wurde und daher den Pulversendungen des Fabrikanten Ritter zu Breitscheid in dieser Beziehung nichts mehr im Wege stünde. Sollten allerdings Sicherheitsmaßregeln nicht befolgt werden, so habe die örtliche Behörde Veranlassung einzuschreiten und von dem Geschehenen binnen 6 Wochen Anzeige zu machen.(27)

Den mutmaßlichen Verstoß gegen die polizeilichen Bestimmungen hinsichtlich des Transportes des Schießpulvers seitens des Fabrikanten Ritter übergab Hilgers unverzüglich dem Staatsanwalt.(28)
Als sich die Regierung vier Monate später für den Sachstand im „Fall Ritter“ interessierte, befand sich Jakob von Hilgers als Abgeordneter der zweiten Kammer in Berlin. Sein jüngerer Bruder, Philipp von Hilgers, informierte als Stellvertreter im Landratsamt die Regierung: Der Königlichen Regierung beehre ich mich zur Erledigung der zu Seite bezogenen verehrlichen Verfügung gehorsamst zu berichten, daß das fragliche Polizei-Vergehen deshalb noch nicht zu Aburtheilung gekommen, weil überhaupt hier noch keine Sitzung des Polizeigerichtes abgehalten worden ist; eine solche soll indeß dem Vernehmen nach bald endlich anberaumt werden.(29)

Volksversammlungen im Sommer 1849

„Sprengstoff“ verbarg sich aus Sicht der Behörden auch im Volke selbst und man unterstellte den Demokraten, Feuer an die Lunte legen zu wollen. Hilgers berichtete der Regierung von zwei Volksversammlungen; die eine hatte in Roth (Bürgermeisterei Hamm), die andere zu Louisenlust im Nassauischen stattgefunden.(30) Assessor Plönnies und Advokat Pheiffer aus Altenkirchen traten an beiden Orten als Versammlungsleiter auf, in Roth auch Pastor Deutz aus Wissen. Die übrigen Führer der hiesigen demokratischen Partei, als Assessor Rufus, Assessor Wilhelmy u.s.w. waren  – so Hilgers – an beiden Orten gegenwärtig. Nach Einschätzung des Landrats sei es bei der Versammlung zu Roth... Absicht gewesen, die Landwehrleute zu Widersetzlichkeiten aufzureizen, was indeß gänzlich fruchtlos gewesen sei. Die Führer hätten sich aber nicht so weit vorgewagt, dass sie eine Bestrafung befürchten müssten. Weil zu der Zeit die Kabinettsorder vom 23. Mai noch nicht erschienen war, habe er nicht Veranlassung genommen, die Sache durch Zeugen-Vernehmung weiter zu verfolgen. Die seien inzwischen nachgeholt worden, hätten aber ergeben, dass seine Nachrichten nicht unrichtige waren.

Für die unter Beobachtung stehenden Akteure war es ein günstiger Umstand, dass die Verordnung vom 23. Mai noch nicht zur Anwendung kommen konnte. Immerhin hatte die Regierung die Strafandrohung(31) für diejenigen verschärft, die zur Verweigerung der militärischen Pflichten aufriefen:

 

Verordnung vom 23.05.1849

Der zweite Versammlungsort, Louisenlust, lag im Nassauischen. Hilgers Bericht zufolge hatten sich dort preußische und nassauische Bauersleute in großer Zahl im Freien versammelt. Advokat Pheiffer aus Altenkirchen forderte sie auf, die Waldungen niederzuhauen, den Erlös des Holzes zum Ankauf von Waffen zu verwenden und sich mit Waffengewalt für die von der aufgelösten Nationalversammlung beratene deutsche Verfassung einzusetzen. Dem Vernehmen nach unterstützte auch der Amtssekretair Stiefel von Altenkirchen... diesen Vorschlag. Der Landrat konnte mehrere Zeugen benennen, schränkte aber ein, dass eine Vernehmung dieser Personen im Verwaltungs-Weg... wenig Erfolg haben würde, da dieselben schwerlich die volle Wahrheit sagen werden wenn sie nicht unter Eid vernommen werden.

Die Regierung Koblenz schaltete die Justiz ein und ersuchte den Senat zu Ehrenbreitstein, an Ort und Stelle eine gerichtliche Untersuchung gegen die Beschuldigten einzuleiten. Hilgers erhielt den Auftrag, möglichst genau festzustellen... in welcher Weise der Assessor Wilhelmy an den Volksversammlungen in Roth und Louisenlust beteiligt gewesen sei.


Erneute Wahlen zum preußischen Landtag (17. und 27. Juli 1849) und Start der zweiten Legislaturperiode (bis 19.05.1852).

Hilgers war Mitglied der Preußischen II. Kammer von 1849 bis 1852 für Altenkirchen-Neuwied-Wetzlar. In diesem Kapitel soll nachgezeichnet werden, wie sich der königliche Landrat als Beamter und Abgeordneter in der Volksvertretung positionierte und welche Ereignisse und Umstände dazu führten, dass er schließlich zur Disposition gestellt wurde. Beginnen wir mit den Wahlen.

Mit der Verfassung war das Wahlgesetz vom 30. Mai 1849 weder formell noch inhaltlich vereinbar, seine Inkraftsetzung missachtete die Regeln. Das allgemeine Wahlrecht blieb zwar erhalten, doch die Aufhebung Gleichheitsprinzips schränkte die politische Mitbestimmung der mittleren und unteren Stände ein und begünstigte die Besitzenden. Für Schmidt war das vor allem ein gegenrevolutionärer Akt(32), während Grünthal für möglich hält, dass man auf diesem Wege zu einer Volksvertretung... gelangen wollte, die im besten Falle die Gesellschaft in ihrer Ungleichheit repräsentieren und die politischen Interessen realistisch abbilden würde.(33) Es sollte aber auch keine freie Wahl sein: Für Urwahl und Abgeordnetenwahl wurde die öffentliche Stimmabgabe angeordnet, durch die alle Abhängigen dem Druck der Vorgesetzten, Arbeitgeber usw. ausgesetzt waren.(34)


In den Diskussionen zum Wahlrecht zeigten sich wieder Trennlinien zwischen den „Liberalen“ und „Demokraten“. Letztere kämpften schon in der Frankfurter Nationalversammlung für eine allgemeine, gleiche und geheime Wahl, während sich Konservative und Liberale für einen Zensus einsetzten, der das Wahlrecht nach Steuerleistung abstuft und wirtschaftlich Unselbstständige möglichst ausschließt. Die Liberalen hatten auch mit der öffentlichen Stimmabgabe weniger Probleme, galt es ihnen doch als Ausdruck der Freiheit, ein Bekenntnis zur persönlichen Entscheidung abzugeben.(35) Dagegen beantworteten die Demokraten die aus ihrer Sicht Gesetz gewordene Verschlechterung des Wahlrechts mit dem Aufruf zur Wahlenthaltung. Ihren Protest wollten sie in die Urwahl hineintragen: Man werde zum Wahlakt erscheinen, dann aber erklären, nicht wählen zu wollen.(36) Zunächst sollte die Verordnung aber ein zeitnahes Problem lösen und der Regierung eine gefügige Mehrheit in die Kammer bringen, welche dann die Revision der Verfassung in einem regierungstreuen Sinne durchführen würde.(37)

Berlin: Manteuffel wirbt für eine „kräftige Regierung“ und verlangt regierungstreue Beamte.

In Berlin entschloss sich Innenminister von Manteuffel zur Kandidatur in dem als besonders freisinnig geltenden 4. Berliner Wahlkreis und hielt eine erhebliches Aufsehen erregende Wahlrede(38), in der er bestritt, dass man die Verfassung nur gegeben hätte, um sie umgehen... Als ich die Verfassung unterzeichnet habe, geschah das in der Absicht sie zu halten, versicherte der Minister(39), der es kurzsichtig fand, an die Herstellung alter Zeiten zu denken. Manteuffels Kandidatur wurde auch als Versuch gesehen, einer „neue Mitte“, zumindest in der Abgrenzung gegen die Extreme von links und rechts, politische Konturen zu verleihen.(40) Die im Juli noch vor den Wahlen in Kraft getretenen Disziplinarverordnungen für die richterlichen und nicht-richterlichen Beamten verstand der Innenminister als Zeichen, dass eine „kräftige Regierung“ es nicht dulden werde, dass der Beamte durch Kundgebung seiner entgegenstehenden persönlichen Ansicht an ungeeigneter Stelle die Wirksamkeit seiner Amtshandlung lähme.(41) Die Landräte Hilgers und Delius werden das als Abgeordnete der Zweiten Kammer zu spüren bekommen.

Koblenz: Zuschnitt der Wahlkreise soll Chancen für regierungstreue Kandidaten verbessern.

Die Wahlaussichten regierungstreuer Kandidaten wurden im Bezirk Koblenz schon Anfang Mai als schlecht bezeichnet. Von den befragten Landräten hielt Hilgers (Altenkirchen), dessen Bedenken im Kreis St. Goar geteilt wurden, die Wahl Radikaler für sicher und im Kreis Simmern rechnete man damit, dass selbst bei hohem Zensus die Wahl ganz gegen die Regierung ausfallen werde.(42) Also versuchte die Bezirksregierung, dem gewünschten Wahlergebnis mit Hilfe der Wahlkreiseinteilung näher zu kommen. Von den vier Wahlkreisen wurden zwei größere so geschnitten, dass sieben der Regierung genehme Abgeordnete eine sichere Chance bekamen. Der Opposition bliebe dann in den beiden anderen, kleineren Wahlkreisen nur die Aussicht auf insgesamt vier Mandate. Neuwied, Altenkirchen und Wetzlar bildeten – jetzt  erweitert um Ahrweiler und die Bürgermeisterei Bendorf aus dem Kreis Koblenz – den größten Wahlkreis im Regierungsbezirk, in dem vier Abgeordnete zu wählen waren. Wahlort wurde diesmal Neuwied.(43)

Die Urwahlen(44), die zum Teil unter der vereinfachenden Devise „Wählen oder Nichtwählen“ geführt wurden, hatten eine sehr geringe durchschnittliche Wahlbeteiligung; im Regierungsbezirk Koblenz gingen nur 11,4% der Wahlberechtigten wählen. Die Demokraten sahen darin einen Erfolg ihrer Wahlenthaltungsparole, doch die Behörden und nicht demokratische Zeitungen warnten vor der Gleichsetzung Nichtwähler = Demokraten und verwiesen auf eine Fülle anderer Gründe, aus denen man der Wahl ferngeblieben sein könne.

Neuwied: Wahlmänner stellen Programm für die Abgeordnetenwahl auf.

Bereits einen Tag nach der Urwahl trafen sich die Wahlmänner der Stadt Neuwied, stellten ein Programm für die Abgeordnetenwahl(45) auf und dienten es dem gesamten Wahlkreis an: Für die Wahl solle das „konstitutionell-monarchische Prinzip“ maßgebend sein und in diesem Sinne sei auch die Revision der Verfassung vom 5. Dezember 1848 vorzunehmen und möglichst zu beschleunigen. Die deutsche Frage sei im Geiste der Gothaer Beschlüsse aufzufassen und zu fördern. Dazu wünschte man die Ausgestaltung des von der Verfassung gegebenen Rahmens durch rasche Beratung der dringendsten organischen Gesetze, namentlich... die Ablösungs-Ordnung, die gleichheitliche Besteuerung insbesondere in Betreff der Grundsteuer und somit auch die sofortige Aufhebung der Steuerbefreiung. Schließlich trat man für die die Beschleunigung aller Gesetze, die „zum Gedeihen des Handels, der Gewerbe und des Landbaus“ beitragen können, ein. Das Neuwieder „Volksblatt für Stadt und Land“ gab der Hoffnung Ausdruck, dass nach dem Ausfall der „ultrademokratischen Partei“ und der „Rückschrittspartei“ nur Männer der „konservativ-liberalen“ Richtung gewählt werden.

Wahlkommissar war der Neuwieder Landrat Philipp von Hilgers, der das Amt von dem erkrankten Regierungsrat Halm kurz vor dem Wahltag übernahm.(46) Seiner veröffentlichten „Nachweisung“ folgend wurden 541 Wahlmänner zur Abgeordnetenwahl nach Neuwied eingeladen. Nach Kreisen geordnet kamen 83 aus Ahrweiler, 120 aus Altenkirchen, 196 aus Neuwied, 128 aus Wetzlar und 14 aus der Bürgermeisterei Bendorf, die zum Kreis Koblenz gehörte.(47) Im Kreis Ahrweiler soll der Wunsch geäußert worden sein, dass bei vier zu wählenden Vertretern jeder Kreis einen Abgeordneten stellen möge und tatsächlich ergab die Wahl dieses Resultat. Vielleicht hat es Absprachen oder Vorwahlen gegeben, über die aber nichts bekannt ist.(48) Einer möglichen Fehlinterpretation des Wahlergebnisses(49) trat das „Neuwieder Intelligenz und Kreisblatt“ schon bei der Veröffentlichung der Ergebnisse entgegen:

Ausschnitt NIK 1849.07.30 1326918 (50)


Altenkirchen: Hilgers wird Abgeordneter und nimmt eine „konstitutionell-monarchische“ Position ein.

Abgeordneter „für den Kreis Altenkirchen“ wurde der katholische Landrat Franz Jakob von Hilgers, der 411 von 470 Stimmen erhielt, u.a. gegen den ebenfalls katholischen Dr. Wurzer, auf den 36 Stimmen entfielen. In seinem Bericht an den Innenminister charakterisierte Oberpräsident Eichmann die Abgeordneten:(51)  Reck sei „ein wohlgesinnter, in großer Achtung und Liebe stehender Mann“ und Broicher „ein dem Gouvernement ganz ergebener Mann“. Über Hilgers wusste Eichmann, dass er bei den Januarwahlen „wegen der Intrigen der Demokraten nicht durchkam“ und Diesterweg bedürfe wegen seiner bisherigen Haltung in der Kammer  keiner Erklärung; der Abgeordnete zählte in der ersten Legislaturperiode zum rechten Zentrum. Die lokale Presse hob hervor, dass Männer von entschieden konstitutionell-monarchischer Gesinnung gewählt wurden, wobei das „Neuwieder Intelligenz und Kreisblatt“ meinte, dass wir alle Ursache haben uns Glück zu wünschen. – Franz Jakob von Hilgers hatte schon Anfang des Jahres seine Position als „konstitutionell-monarchisch“ bezeichnet.

Koblenz: Der „konfessionelle Faktor“ hatte weniger Einfluss auf die Wahl, als gedacht.

Oberpräsident Eichmann fand „erfreulich“, dass in dem zu zwei Dritteln katholischen Regierungsbezirk [Koblenz] sechs protestantische Abgeordnete gewählt wurden.(52) Vermutlich wurde der konfessionelle Faktor allgemein stärker bewertet, als er im Einzelfall tatsächlich wirksam war. Der katholische Hilgers war kaum für katholische Politik in Anspruch zu nehmen und der Protestant Delius wurde im katholischen Mayen immer wieder gewählt. Delius, der in der Kammer auf der linken Seite seinen Platz fand, wünschte sich in einer Dankesrede eine „ möglichst freisinnige konstitutionelle Verfassung nach dem Willen des Volkes, aber unter dem Schutze einer kräftigen Gesetzgebung.“... Unter den elf Abgeordneten des Regierungsbezirks waren neun Beamte (davon drei Landräte) und zwei Gutsbesitzer.

Berlin: Das Parlament sortiert sich. Rechts – Mitte – Links, wer gehört zu wem?

Als sich die Abgeordneten der Zweiten Kammer im August 1849 zur Eröffnung der Legislaturperiode im weißen Saal des Schlosses versammelten, konnte von einer repräsentativen Vertretung der preußischen Bevölkerung nicht die Rede sein. Der Wahlboykott der Demokraten schmälerte das Spektrum der politischen Überzeugungen, die eigentliche (ursprüngliche) parlamentarische Linke war nicht mehr vertreten. Dennoch wurde das Links-Rechts-Schema beibehalten und auf die verbliebenen Gruppierungen angewandt. Was in der ersten Legislaturperiode noch „rechte Mitte“ oder „gemäßigte Rechte“ hieß, firmierte jetzt unter „Linke“. Weil die Demokraten fehlten, standen sich im Grunde nur Konservative und Liberale gegenüber, ohne dass einer der Flügel über eine Mehrheit verfügte. Beide benötigten die Abgeordneten der Mitte, die von Fall zu Fall entscheiden konnten, welche Seite eine Abstimmung gewinnt. Diese „Mitte“ trat allerdings nicht geschlossen in Erscheinung und formulierte auch keine eigene politische Position. Bereits die Wahl des Kammerpräsidenten ließ erkennen, dass die „Mitte“ in ihrer großen Mehrheit... darauf Wert legen würde, einen Konflikt mit der Regierung zu vermeiden.(53)

Anfänglich suchten gleichgesinnte Abgeordnete nur zögerlich engeren Anschluss an die sich bildenden Fraktionen, was auch daran gelegen haben mag, dass gut zwei Drittel der gewählten Volksvertreter Neulinge ohne parlamentarische Erfahrungen waren. Anders eine Gruppe, die sich schon eine Woche nach der Kammer-Eröffnung ... zu einer „engeren Vereinigung“ zusammenschloss(54) und der mutmaßlich auch Hilgers angehörte. Die Initiative ging von bekannten Abgeordneten aus, deren Namen bereits für ein Programm standen: Auerswald, Beckerath, Camphausen, Harkort und Patow.

Die Fraktion konstituierte sich „Unter den Linden“ bei Mielentz, dem traditionsreichen „Café National“, das 1846 im Baedeker unter den „Speisehäusern“ geführt wurde. Auch Theodor Fontane soll bei dem „Traiteur“ W. Mielentz, in dessen Räumen schon 1848 zahlreiche politische Versammlungen stattfanden, eingekehrt sein, wenn sich dort der „Tunnel“ traf.(55) Die Einladung zur Gründungsversammlung und eine Mitgliederliste mit 64 Namen ist im Nachlass Harkorts erhalten. Die Gruppe „Bei Mielentz“ gehörte zu den gemäßigt liberalen Fraktionen, die insgesamt weniger geschlossen auftraten und sich untereinander und zu den Flügeln hin offen hielten.(56)

November 2024

Der Autor antwortet gern auf Fragen zu unbearbeitet gebliebenen Vorgängen, Quellen u.ä.
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Bildnachweise:

1
  GS, Berlin 1849, S. 180, Nr. 3127. Verordnung vom 23.05.1849. - BSB, Münchener Digitale Bibliothek.
2  Neuwieder Intelligenz- und Kreisblatt (NIK), Nr. 61 vom 30.07.1849 – Online-Ausgabe: Universitäts- und Landesbibliothek Bonn.
3  Verkaufskatalog Antiquariat Nikolaus Struck, Berlin, besucht am 11.10.2017. -Buchnummer des Verkäufers 91341, Ausschnitt: dg
Lithographie m. Tonplatte n. u. v. Lütke b. Schröder in Berlin, um 1855, 17 x 23,5 Kiewitz 802; Ernst, L.E. Lütke, Nr.35. - Blick auf die Kunst- und Buchhandlung Schröder ( Unter den Linden 23 ). Links davon das "Cafe Prince Royal" (Tietz ) und das Caffee Kranzler. Rechts "Cafe National von W. Mielenz Traiteur". 

Quellen und Literatur: 

(1)  Ludolf Parisius, Deutschlands politische Parteien und das Ministerium Bismarck. Berlin 1878, S. 5.
(2)  Parisius, Parteien, a.a.O., S. 6f. – Vgl. Zuordnung bei Hickethier, Statistik des Preußischen Abgeordnetenhauses, Berlin 1862.
(3)  Paul Schmidt, Die Wahlen im Regierungsbezirk Koblenz 1849 bis 1867/69, Bonn 1971, S. 101.
(4)  Herbert Kaltheuner, Der Freiherr Georg von Vincke und die Liberalen in der preußischen zweiten Kammer 1849 – 1855. Ein Beitrag zur Geschichte der Reaktionszeit, in: Zeitschrift für vaterländische Geschichte und Altertumskunde. Band 85, Münster 1928, S. 15.
(5)  Parisius, Parteien, a.a.O., S. 9.
(6)  Heinrich von Poschinger, Denkwürdigkeiten des Ministers Otto Freiherrn v. Manteuffel, Erster Band: 1848-1851, Berlin 1901, S. 101.
(7)  Verhandlungen der Zweiten Kammer, Bd. 1849,1, Sitzung vom 26.04.1849, S. 703ff.
(8)  Verhandlungen der Zweiten Kammer, Bd. 1849,1, Sitzung vom 27.04.1849. 
(9)  Poschinger, Denkwürdigkeiten, a.a.O., S. 99.
(10)  Uwe Eckard, Der Elberfelder Aufstand 1849, in: Ottfried Dascher, Everhard Kleinertz (Hg.), Petitionen und Barrikaden, Rheinische Revolutionen 1848/49, Münster 1998, S. 368.
(11)  Manfred Botzenhart, Deutscher Parlamentarismus 1840 – 1850, S. 629.
(12)  Eckard, Elberfelder Aufstand, a.a.O., S. 368.
(13)  Botzenhart, Parlamentarismus, a.a.O., S. 630.
(14)  Eckard, Elberfelder Aufstand, a.a.O., S. 368.
(15)  Text folgt: Eckard, Elberfelder Aufstand, a.a.O., S. 368ff.
(16)  Insurgent: Aufständischer, Aufrührer, Empörer – in: "Amtssprache", a.a.O., S. 69.
(17)  LHAKo Best. 441 Nr. 11461, S. 187 – Schreiben vom 18.05.1849.
(18)  LHAKo Best. 441 Nr. 11461, S. 189 – Schreiben vom 29.05.1849.
(19)  Armiren: 1) bewaffnen; 2) eine Festung... in Vertheidigungsstand setzen – in: Pierer's Universal-Lexikon, Band 1. Altenburg 1857, S. 742 – Permalink: zeno.org/nid/20009404414.
(20)  LHAKo Best. 441 Nr. 11461, S. 191f. – Schreiben vom 29.05.1849.
(21)  LHAKo Best. 441 Nr. 11461, S. 191f. – Antwort der Regierung vom 31.05.1849.
(22)  LHAKo Best. 441 Nr. 11461, S. 359ff. – Schreiben vom 15.06.1849.
(23)  Vgl. hamm-sieg.de/hamm/Ortsgemeinden/Roth/ 10.10.2014: Au an der Nister - der heutige Ortsteil Nisterau
Die Ansiedlung besteht seit 1852 und wurde zunächst genannt. Erst später bürgerte sich der Name Nisterau ein.
Im Jahre 1852 beantragte der Besitzer der Hammer Pulvermühle Herr Ritter, hier an der Nister den Bau einer Pulverfabrik. Neben dem Hauptgebäude entstanden einige kleinere Nebengebäude. Die Wasserkraft der Nister wurde von Anfang an genutzt.

(24)  LHAKo Best. 441 Nr. 11461, S. 363. – Schreiben vom 16.06.1849.
(25)  LHAKo Best. 441 Nr. 11461, S. 485f. – Anzeige vom 03.07.1849.
(26)  LHAKo Best. 441 Nr. 11461, S. 481. – Schreiben vom 05.07.1849.
(27)  LHAKo Best. 441 Nr. 11461, S. 483. – Schreiben vom 11.07.1849.
(28)  LHAKo Best. 441 Nr. 11461, 515. – Schreiben vom 19.07.1849.
(29)  LHAKo Best. 441 Nr. 11461, S. 645. – Schreiben vom 17.11.1849.
(30)  LHAKo Best. 441 Nr. 11461, S. 341 bis 351. – Bericht des Landrats vom 10.06.1849, Schreiben der Regierung an den Justizsenat Ehrenbreitstein vom 15.06.1849.
(31)  GS 1849, S. 180, Nr. 3127. Verordnung vom 23.05.1849.
(32)  Schmidt, Wahlen, a.a.O., S. 111.
(33)  Günther Grünthal, Parlamentarismus in Preußen 1848/49 – 1857/58, Düsseldorf 1982, S. 98.
(34)  Schmidt, Wahlen, a.a.O., S. 112.
(35)  ebenda.
(36)  Schmidt, Wahlen, a.a.O., S. 113.
(37)  Schmidt, Wahlen, a.a.O., S. 111.
(38)  Grünthal, Parlamentarismus, a.a.O., S. 106.
(39)  Poschinger, Denkwürdigkeiten, a.a.O., S. 133.
(40)  Grünthal, Parlamentarismus, a.a.O., S. 106.
(41)  Grünthal, Parlamentarismus, a.a.O., S. 107.– G. zitiert GS 1849.(42)  Schmidt, Wahlen, a.a.O., S. 110.
(43)  Vgl. Neuwieder Intelligenz- und Kreisblatt (NIK), Nr. 57 vom 16.07.1849 – Online-Ausgabe: Universitäts- und Landesbibliothek Bonn.
(44)  Wenn nicht anders zitiert, folgt die Darstellung Paul Schmidt, a.a.O., S. 120ff.
(45)  Vgl. NIK, a.a.O., Nr. 58 vom 19.07.1849.
(46)  NIK, a.a.O., Nr. 59 vom 23.07.1849. 
(47)  NIK, a.a.O., Nr. 60 vom 26.07.1849.
(48)  Schmidt, Wahlen, a.a.O., S. 128.
(49)  Vgl. detaillierte Darstellung der Wahlergebnisse bei: Schmidt, Wahlen, a.a.O., S. 128f.
(50)  NIK, a.a.O., Nr. 61 vom 30.07.1849.
(51)  Schmidt, Wahlen, a.a.O., S. 129. - Bericht vom 28.07.1849, in LHAKo Best. 403 Nr. 9671. Text folgt dieser Quelle.
(52)  Schmidt, Wahlen, a.a.O., S. 131.
(53)  Grünthal, Parlamentarismus, a.a.O., S. 109.  – Gewählt wurde Graf v. Schwerin. Nach den Erinnerungen Eduard v. Simsons übte die Regierung Druck auf Abgeordnete aus, um ihn für das Präsidentenamt zu verhindern. Ohne diese Einflussnahme wählte die Kammer Simson dann zum Vizepräsidenten. – Vgl. Eduard von Simson, Erinnerungen aus seinem Leben, Leipzig 1900, S. 228.
(54)  Grünthal, Parlamentarismus, a.a.O., S. 108.
(55)  Roland Berbig, Theodor Fontane Chronik, Berlin/New York (de Gruyter) 2010, Personenregister S. 3825 – books.google.de, 10.07.2020.
(56)  Horst Conrad, Bernd Haunfelder, Preußische Parlamentarier, Ein Photoalbum 1859-1867, Düsseldorf 1986, S. 13.

 
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