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Zeitschrift für Regionalgeschichte Selm und Umgebung - ISSN 2366-0686

Biografische Skizzen:

Franz Jakob von Hilgers, Landrat und Abgeordneter, * 1810  † 1877 

Dieter Gewitzsch

Staatsdienst oder Politik – oder beides?

Rybnik - eine Episode in Oberschlesien

Mit dem Ende der Vertretung in Lüdinghausen stand Hilgers Mitte März 1858 wieder außerhalb des Staatsdienstes. Unverzüglich wandte sich der jetzt 48-jährige an Innenminister von Westphalen: Die in Aussicht stehende Unthätigkeit lastet schwer auf mir, da ich zu jung und rüstig, mich nach dem Ruhestand noch nicht sehnen kann, und das Interesse für den Verwaltungsdienst noch zu rege in mir ist. Durchaus selbstbewusst legt er Dankschreiben des Magistrats der Stadt Lüdinghausen und der Stände des Kreises vor. Hilgers bittet um eine feste Stellung und wenn sich aber dazu noch keine Gelegenheit bieten sollte, mir baldmöglichst wieder eine commissarische Beschäftigung zuweisen zu wollen.[1] Der Minister antwortete, dass man auch künftig gern geneigt sei, Hilgers im Verwaltungsdienst zu beschäftigen und seine Wünsche im Auge behalten werde. 

1 Erdmann Graf von Pückler-Limpurg

Mitte August 1858 ergab sich dann eine Gelegenheit, als der Landrat des Kreises Rybnik im Bezirk Oppeln, Baron von Durant, krankheitsbedingt für längere Zeit ausfiel, Hilgers die kommissarische Verwaltung gegen 2 Thaler tägliche Diäten zu übertragen. Er habe sich schleunigst und spätestens den 21. des Monats nach Rybnik zu begeben und sich zuvor bei dem Grafen von Pückler zu Oppeln vorzustellen. Dort werde er von dem Regierungspräsidenten die nähere Anweisung wegen der Geschäfts-Übernahme erhalten. Hilgers nahm den Auftrag an und bestätigte postwendend, dass er rechtzeitig über Oppeln nach Rybnik fahren werde.

Doch die vermeintliche Chance erwies sich als Fehlgriff. Drei Monate genügten, dann wurde Hilgers, der lange auf eine neue Beschäftigung gewartet hatte, erneut bei Innenminister Flottwell vorstellig und bat um seine Entbindung von dem ihm übertragenen Commissarium.  Schnell hatte sich für den aus dem Westen kommenden Stellvertreter herausgestellt, dass er mit der dortigen Gesetzgebung und Sitte zu wenig vertraut [war] und die Kenntniß der polnischen Sprache entbehrte. Als Hilgers merkte, dass er den Anforderungen nicht entsprechen konnte, klammerte er sich nicht an den Auftrag, der ihm willkommene Einkünfte brachte und vielleicht die Chance auf eine erneute Einstellung erhöhte. Die Regierung Oppeln wurde umgehend autorisiert, einen anderen geeigneten Stellvertreter in Erwägung zu ziehen.

Hilgers‘ Personalakte enthält übrigens keinen Hinweis, dass ihm sein schneller Rückzug aus Oberschlesien nachteilig angerechnet wurde. Im Gegenteil, das Ministerium bestätigt noch einmal, dass Hilgers‘ Wünsche als in besonderem Grade berücksichtigenswerth eingestuft würden, es jedoch an einer Gelegenheit mangele, ihn zu beschäftigen. Er solle sich auch um ein Amt als Bürgermeister bemühen, das würde man fördern, dem würde man gern entsprechen.

Zeitgleich mit den Entscheidungen über Rybnik schrieb Staatsminister von Auerswald[2] an Innenminister Flottwell, dass Hilgers ihn gebeten habe, sich für einen Wiedereintritt in den Staatsdienst zu verwenden und empfahl ihn der Aufmerksamkeit und geneigter Berücksichtigung. Hilgers sei ein ehrenwerter Mann, dem er aufgegeben habe, sich direkt bei dem Minister zu bewerben. 

Rückkehr in die Westprovinzen (1858/59)

Wenige Tage vor Weihnachten 1858 meldete sich Hilgers aus Köpenick bei Innenminister Flottwell und bat um Verwendung in den Westprovinzen, wohin ihn die Neigung riefe und wo er dem Dienst am förderlichsten zu verwenden seyn dürfte. Er sei zwar zwischenzeitlich im ersten Koblenzer Wahlbezirk zum Abgeordneten gewählt worden, aber sein innigster Wunsch bliebe, endlich wieder eine feste Stellung und eine lang entbehrte Häuslichkeit zu gewinnen. Er wäre bereit, sein Mandat niederzulegen, wenn er ein Amt definitiv oder wenigstens mit bestimmter Aussicht auf ein Definitivum übertragen erhalte. 

Aussichten im Kreis Ahrweiler

2 Wilhelm von Hövel

Das Gesuch wurde nicht direkt beantwortet; die Personalie blieb unerledigt. Im März 1859 brachte sich der Landrat z.D. wieder selbst ins Gespräch. Hilgers bewarb sich für den Kreis Ahrweiler um die Nachfolge des verstorbenen Landrats von Hövel. Da im Kreisgebiet keine Gutsbesitzer vorhanden [seien], welche Ansprüche auf Erlangung des Amtes erheben könnten, bat Hilgers, ihm die Verwaltung des Landratsamts zu übertragen. Er sei im Nachbarkreis Neuwied zu Hause, kenne daher auch die Verhältnisse des Kreises Ahrweiler ziemlich genau, und glaube dort im Interesse des Staates und der Kreiseingesessenen ersprießlich wirken zu können.

Seit seinem Abschied in Lüdinghausen war ein Jahr vergangen; inzwischen hatte Hilgers wieder eine Adresse in Berlin, wo ihn die positive Antwort des Ministeriums in der Kochstraße 50 erreichte: Man habe nichts dagegen, wenn ihm die Regierung Koblenz die Verwaltung des Landratsamtes Ahrweiler übertrüge und wolle sich auch dafür einsetzen, sofern er sich durch seine Pflicht als Abgeordneter nicht an sofortige Übernahme der Verwaltung gehindert sähe. Hilgers möge anzeigen, ob er den Auftrag gegebenenfalls sogleich übernehmen könne. 

Überraschender Rückzug

3 Felix von Groote

Mehr Zuspruch konnte der Bewerber wohl nicht erwarten und es war sicher für das Ministerium überraschend, dass er schon eine Woche später seine Bewerbung für eine Vertretung in Ahrweiler zurückzog. Die Verhältnisse hätten sich dortselbst inzwischen wesentlich geändert... Nach den mir zugekommenen Nachrichten, so Hilgers, haben die Kreisstände in Betreff der dortigen Kreisverwaltung Anträge gestellt, die einen Landgerichtsassessor Groote ins Spiel bringen, der ländliches Besitztum vorweisen kann. Hilgers, als Landrat nicht unerfahren und auch nicht schlecht beurteilt, stieß wieder an die Grenze, die Preußen mit dem Festhalten an ständischen Strukturen errichtet hatte und die sich besonders hinderlich zeigte, wenn es nicht nur um eine Vertretung, sondern um eine dauerhafte Landratsstelle ging. 

Zurück in Münster: Hoffen im Wartestand

Mit der Absage für Ahrweiler verband er die Bitte, ihn nach Schluss der laufenden Landtagssession bis zum Beginn der folgenden bei der Königlichen Regierung zu Münster zu beschäftigen, da im nächsten Frühjahr im dortigen Bezirk eine Landraths-Stelle erledigt werden wird, auf deren Erlangung ich mir gegründete Hoffnung machen kann, wenn ich auf Unterstützung der gedachten Regierung rechnen darf, die vielleicht nicht ausbleiben dürfte, wenn ich mit derselben weiter in Verbindung bleibe.

Wieder unterstützte das Innenministerium die fortgesetzten Bemühungen Hilgers’ um eine Stelle im Staatsdienst. Flottwell kontaktierte seinen Kollegen von Patow und erinnerte den Finanzminister daran, dass der Bittsteller sich zunächst in Lüdinghausen die volle Zufriedenheit der Regierung … erworben hatte und sich bei der Vertretung in Rybnik ebenfalls vollkommen bewährt hat. Eine Beschäftigung bei der Regierung befürwortete Flottwell, der auch Hilgers‘ Überlegungen wegen der freiwerdenden Stelle als Landrat teilte. Zuvor mussten allerdings Differenzen zwischen den beiden Ressorts ausgeräumt werden, die schon 1856 verhandelt wurden, aber nicht ausdiskutiert oder entschieden wurden, weil der „Anlass“ inzwischen in Lüdinghausen eingesetzt war. Patow machte die alten Bedenken erneut geltend, nach denen Hilgers nicht über die die formelle Qualifikation verfügte und deshalb in der Regierung nicht beschäftigt werden durfte. Auch der Finanzminister kannte den Bewerber. Seine eigene Absicht ist aber auch, wie er mir mitgeteilt hat, hierauf nicht gerichtet, vielmehr würde es seinen Wünschen genügen, wenn ihm gestattet wird, an den Arbeiten des Regierungs-Collegiums zu Münster ohne ein eigenes Votum Theil zu nehmen. Und dagegen, so Patow, finde ich nichts zu erinnern. 

„Wiedersehen“ mit Rospatt

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Per Umlauf wurde das Kollegium in Münster zur Sitzung am 1. Juni 1859 eingeladen, auch Hilgers, der „Teilnehmer ohne Votum“, dessen Amtseinführung anstand. Rospatt, inzwischen Assessor bei der Regierung, stand ebenfalls auf der Liste, aber mit dem Vermerk: durch Militärdienst verhindert.[3] Indirekt begegnete Hilgers dann doch seinem Vorgänger aus der Zeit in Lüdinghausen, denn er wurde ersucht, die bisher von dem Herrn Regierungsassessor Rospatt ... bearbeiteten ... Civil- und Militair Pensionen und ... die wegen Unglücksfällen zu bewilligenden Nachlässe und Unterstützungen aus dem Grundsteuer-Deckungsfonds so wie ... die ... von dem Herrn Regierungs-Assessor Hehse ... bearbeiteten Judensachen, bis auf Weiteres zu übernehmen.[4]

Der neue Mitarbeiter konnte sich über mangelnde Beschäftigung nicht beklagen und fand, dass der ihm zugewiesene Geschäfts-Kreis des Abgangs und der Beurlaubung mehrerer Regierungs-Mitglieder wegen ein erheblicher sei. Dafür mochte er sich der Hoffnung hingeben, die Regierung werde sein Engagement würdigen, ihm eine Verwaltung übertragen und helfen, in eine dauerhafte Stellung zurückzukehren. Tatsächlich kam er seinem Ziel kaum näher, die finanzielle Durststrecke verlängerte sich und seine privaten Verhältnisse blieben angespannt. 

Bittere Zwischenbilanz (1859)

Mitte Juli 1859 wandte sich Hilgers noch einmal hilfesuchend an die Königlichen hohen Ministerien in Berlin; er schrieb einen langen Brief an das Finanz- und Innenministerium. Der äußere Anlass für das Schreiben war eher belanglos. Man hatte dem Abgeordneten Hilgers nach Ende der Sitzungsperiode im Mai 1859 nur Reisekosten von Berlin zu seiner Meldeadresse nach Köpenick bewilligt und nicht zu seinem neuen Dienstort Münster. Das erwartungsfroh angegangene Engagement bescherte dem klammen Landrat zunächst weitere Kosten, aber die einleitenden Zeilen verraten mehr: Eine allgemeine Mutlosigkeit hatte Hilgers erfasst. 

Beschäftigung ohne Einkünfte

Würde ihm schon die Entschädigung für die Reise von Coepenick hierhin abschlägig beschieden, räsoniert Hilgers, dann könne er ermessen, daß einem Antrag auf Diäten-Bewilligung ebenso wenig Folge gegeben werden wird und er rechnet vor, dass er bei der Regierung auf eigene Kosten arbeitet, also von dem lebt, was ihm ohnehin als zur Disposition gestellter Landrat zukommt. Das seien nach Abzug der Wittwen-Kassen-Beiträge 455 Thaler. Zudem sei die Aussicht auf die Verwaltung des Kreises, in deren Rücksicht er hierher gegangen sei, zweifelhaft geworden und in größere Ferne gerückt. Vielfache Kosten hätte er nutzlos aufgewendet, ohne sein Ziel erreicht zu haben. Bliebe er länger in Münster, würden – bei der nothwendigen Führung doppelten Haushalts – die Kosten zwecklos wachsen. Deshalb bittet Hilgers schon sechs Wochen nach Arbeitsbeginn die Ministerien, ihn von der weiteren Beschäftigung bei der hiesigen königlichen Regierung geneigtest zu entbinden. 

Ministerien uneins über die weitere Verwendung des Landrats z.D.

5 Innenminister Graf Schwerin-Putzar

Berlin hatte keine Bedenken, Hilgers aus Münster abzuberufen. Allerdings sahen sich die Ministerien untereinander zu einer Klarstellung veranlasst, welcher Art die Beschäftigung bei der Regierung war. Nachdem Innenminister Schwerin wiederholte, dass er es im Interesse des Dienstes für durchaus wünschenswerth hielt, Hilgers eine Anstellung im Staatsdienst zu verschaffen, beharrte Finanzminister Patow zunächst darauf, dass Hilgers kein Regierungsmitglied werden kann und seine Vorstellungen scheinbar auf der irrthümlichen und zu berichtigenden Annahme beruhten, dass er als Hilfsarbeiter nach Münster überwiesen wurde, um von seinen Diensten Nutzen zu ziehen, mit anderen Worten, etwas Geld zu verdienen. Richtig sei dagegen, dass ihm in seinem Interesse erlaubt wurde, an den Arbeiten des Regierungs-Collegiums ... Theil zu nehmen. Wenn er von dieser Erlaubniß nicht weiter Gebrauch machen will, so Patow, ist dagegen nichts zu erinnern. 

Hilgers‘ Sicht der Dinge

Schwer zu sagen, ob Hilgers sich Illusionen machte, er erneuerte seine Bitte um Wiederanstellung im Staatsdienst und breitete seine Situation und die ihm eigene Sicht der Dinge noch einmal vor den Ministerien aus. Nie habe er sich in den verschiedenen Stellungen etwas zu Schulden kommen lassen, vielmehr allerorts günstige Zeugnisse erhalten. 1852 zur Disposition gestellt, sah er sich seither fortwährend gezwungen, ein meine Häuslichkeit und meine finanziellen Umstände zerstörendes Wanderleben zu führen. Nach seiner Ausweisung aus Berlin sei es ihm nur durch Wiederwahl in die Zweite Kammer zeitweilig möglich geworden, in die Stadt zurückzukehren, um seine Angelegenheiten zu ordnen. Um weiteren Verfolgungen und Nachtheilen zu entgehen hätte er 1854 die Stadt verlassen und sei nach Köpenick gezogen, wo er ohne jede Beschäftigung und ohne ein Mehreinkommen um seinen Unterhalt fürchtete und erfahren musste, dass Gesellschaften und Vereine aus Furcht Anstand nahmen, ihn finanziell zu unterstützen. In Lüdinghausen hätte er sich im Übergang zu einer festen Anstellung gesehen und in Rybnik entsprechende Erwartungen gehegt – wieder umsonst. 

Vor die Wahl gestellt: Mandat oder amtliche Stellung

6 Innenminister von Flottwell

Hilgers schließt den Rückblick und kommt zu seinen jüngsten Bemühungen: Abermals ging ich nach Coepenick zurück und meldete mich im Dezember 1858 bei dem vorigen Herrn Minister des Innern [Flottwell]. Von ihm empfangen wurde mir bedeutet, daß ich mein Mandat als Abgeordneter werde niederlegen müssen, und mich bereit zu halten habe, sofort ein Amt zu übernehmen. Der gegebenen Weisung gemäß erklärte ich mich dann schriftlich bereit zur Niederlegung meines Mandats, wenn mir eine amtliche Stellung wieder zugewiesen werde. Vergebens hätte er gewartet, sich dann auf Münster eingelassen und befände sich nun nach Verlauf von 7 Jahren trotz aller Zusicherungen der höchsten Behörden immer in derselben Lage, nur soweit verschieden, daß die Unzahl von Umzügen und Doppelter Haushalt bei einem Einkommen, welches mit 455 Talern soviel beträgt, wie etwa geringe Subaltern-Beamte erhalten, seine Mittel auf das Äußerste angegriffen hätten. Um dem seitherigen unsteten und zerrüttenden Leben zu entgehen, wäre er bereit, sowohl wieder eine Stelle als Landrath, als auch jede andere seinen früheren Verhältnissen irgendwie ... entsprechende zu übernehmen. Der Landrat z.D. erkennt, dass er Abstriche machen muss, aber er fühlt sich genötigt und hält mit seinem Fazit nicht hinter dem Berge: 

Bisher habe ich die Hoffnung gehegt wieder eine Stellung als Landrath zu erreichen, da diese meiner Neigung vorwiegend entspricht, ich in dieser auch am Meisten zu wirken vermag. Weil ich mich aber überzeugt habe, daß ich bei der in Kraft stehenden Anwendung der ständischen Prinzipien kaum Aussicht habe ein Landratsamt wieder zu erhalten, so bin ich genöthigt von dessen Erlangung abzusehen, und anheim zu geben für welche Stellung man mich für qualifizirt erachtet, allerdings mit dem bitteren Gefühl, daß ich eine angenehme Existenz politischer Überzeugungs-Treue unkluger Weise geopfert habe.

7 Finanzminister von Patow

Die so angeschriebenen Ministerien reagierten geschäftsmäßig. Das Finanzressort sah keine Möglichkeit zu einer definitiven Anstellung und stellte dem Innenministerium anheim, eine Antwort zu entwerfen. Das entsprechende Schreiben vom 22. August 1859 versichert dem Bittsteller, dass man die nächste Gelegenheit zur Anstellung zu seinen Gunsten benutzen würde. Mit Rücksicht auf seine knappen Mittel wurde ihm eine Gratifikation von 100 Talern aus der Bürokasse des Innenministeriums gewährt.

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Abbildungsnachweis: 

1 Erdmann Graf von Pückler-Limpurg, 1853-1858 Regierungspräsident in Oppeln, Visitcarte-Fotografie, Schwartz, C. Berlin o.J. (vor 1869) © Stadtmuseum Berlin, Fotothek.
2 Wilhelm von Hövel, bis 1859 Landrat in Ahrweiler. Galerie der Landräte: flickr.com/photos/kreis_ahrweiler.
3 Felix von Groote, 1859 – 1889 Landrat in Ahrweiler. Galerie der Landräte, a.a.O.
4 Siegelmarke Regierung Münster, Privatbesitz, Foto: dg.
5 Innenminister Graf Schwerin-Putzar, Illustrirte Zeitung, Nr. 838, Leipzig 1859. Foto: dg.
6 Innenminister von Flottwell, Lithographie um 1850 – Wikimedia Commons, Bearb. dg.
7 Finanzminister von Patow, Abb. um 1860 – Wikimedia Commons, Bearb. dg. 

Quellen und Literatur:

[1] GStA, I. HA Rep. 77, Nr. 1233. – Wenn nicht anders vermerkt, folgt die Darstellung dieser Akte, Zitate ebenda.
[2] Auerswald war vom 6.11.1858 bis zum 17.3.1862 Staatsminister (ohne Ressort) – Romeyk, Verwaltungsbeamte, S. 334.
[3] LAV NRW W, Regierung Münster, Personalakten Nr. 534.
[4] ebenda, Umlauf vom 31.05.1859.

 
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