aktenlage
Zeitschrift für Regionalgeschichte Selm und Umgebung - ISSN 2366-0686

Bewährung auf dem platten Land

Dieter Gewitzsch

1856 - zwei Briefe

In Köpenick greift der zur Disposition gestellte Landrat von Hilgers im Februar 1856 zur Feder und wendet sich direkt an seinen allerdurchlauchtigsten, großmächtigsten König und Herrn, Friedrich Wilhelm IV. von Preußen, und bittet im Vertrauen auf die königliche Huld ehrfurchtsvoll um Wiederanstellung in allerhöchsten Diensten.[1]

Franz Jakob von Hilgers, s.u.

Franz Jakob Johann Nepomuk Adolf Freiherr von Hilgers[2] ist 46 Jahre alt; er wurde 1810 im Kreis Neuwied geboren und besuchte die Universitäten Bonn, München und Berlin. Nach seiner Referendarzeit in Aachen und Koblenz wurde er 1845 zum kommissarischen Landrat des Kreises Altenkirchen berufen und 1846 mit dem Amt definitiv bestallt. Damit stand er in der Familientradition und am Anfang einer vorgezeichneten Karriere, die auch von politischen Ambitionen begleitet wurde. Von 1849 bis 1855 war Hilgers Mitglied der preußischen Zweiten Kammer und schloss sich dort der liberalen Opposition an, zu der auch die Abgeordneten von Bockum-Dolffs, Delius und Georg von Vincke gezählt wurden.[3] 1852 wurden Hilgers und Delius wegen oppositioneller Tätigkeit bestraft, d.h. zur Disposition gestellt. Gleiches geschah mit Bockum-Dolffs.

Die disziplinierten Landräte stehen als Beispiele für eine Entwicklung, die als „Einführung des politischen Beamten“ beschrieben wurde.[4] Die Obrigkeit wünschte, dass sich Landräte für die Wahl zum Abgeordneten zur Verfügung stellten, erwartete aber gleichzeitig vom Mandatsträger, dass er seine Treueverpflichtung aus dem Amt auch auf das Mandat ausdehnt und die Regierung in allen Belangen stützt. Mit dieser Rolle geriet Hilgers in Konflikt.

Eifer, Pflichttreue und Umsicht hätten ihm seine Vorgesetzten immer attestiert, schreibt er dem König, und in den schweren Tagen des Jahres 1848 [sei seine] Stellung ... eine schwierige, ja sehr gefahrvolle gewesen. Die damaligen Chefs[5] hätten anerkannt, mit  welcher Entschiedenheit ... [er] ohne jede militärische Hülfe der revolutionären Partei entgegen getreten ... [sei], und über die Grenzen ... [seines] Verwaltungs-Bezirks hinaus für Aufrechterhaltung gesetzlicher Zustände und Besserung verrotteter Gesinnung gewirkt habe, und das trotz der heftigen Angriffe ... in den öffentlichen Blättern.[6]

Als er in der Zweiten Kammer eine Regierungsvorlage ablehnte, sei er zur Regierung in ein Missverhältnis geraten. Hilgers bedauert das tief und versichert dem König im selben Satz auf Pflicht und Gewissen, dass sein Verhalten nur durch gute Absicht bestimmt worden ... [sei]. Doch in der Sache bleibt Hilgers fest: Es führt mehr denn ein Weg zum rechten Ziel und sein Weg sei, – so fährt er fort – nach schwachen Kräften wirksam zu seyn für die Wohlfahrt und Größe des Euer Majestät durch Gottes Willen anvertrauten Preußens meines Vaterlandes. An seiner Treue dem König gegenüber lässt Hilgers keinen Zweifel zu, aber diese Tugend kann sich für den Landrat nicht darin erschöpfen, als Abgeordneter in jedem Fall die amtierende Regierung zu stützen.

Es gehe ihm nicht um die Verbesserung seiner finanziellen Lage, – er beschreibt sie gleichwohl – sondern allein darum, dass es drückend ist, mit der Regierung im Missverhältnis zu stehen. Sein dringender Wunsch wäre, wieder ein Zeichen der Gnade ... zu erlangen und in allerhöchsten Diensten abermals Thätigkeit und Wirksamkeit entfalten zu können.

Lambert Rospatt,s.u.

In Lüdinghausen schreibt Regierungsreferendar Lambert Josef Rospatt im September 1856 an die Regierung in Münster und bittet, ihn von der Stellvertretung im dortigen Landratsamt zu entbinden. Der 27-jährige fürchtete, in einer Kreisverwaltung nicht mit den praktischen Aufgaben befasst zu werden, die für seine Ausbildung und Karriere nützlich sind. Dabei war das Ministerium in Berlin mit der Vertretungslösung zufrieden. Rospatt zeigte sich seinen Aufgaben durchaus gewachsen, und einige seiner Bearbeitungen ließen erkennen, dass sein Zugriff auf die Dinge ambitioniert war. Er sah für sich in Lüdinghausen keine Zukunft, doch Minister von Westphalen mochte den dienstunfähig erkrankten Landrat Graf Schmising nicht des Amtes entheben, sondern hielt an der Vertretungslösung fest. Bei alledem war man aber nicht abgeneigt, auch den Wünschen des Referendars zu entsprechen.

Es traf sich, dass in Berlin schon länger über die Verwendung des zur Disposition gestellten Franz Jakob von Hilgers nachgedacht wurde. Also beauftragte der Innenminister Hilgers im Oktober 1856 mit der Verwaltung des Landratsamtes in Lüdinghausen. Rospatt ging zurück nach Münster. Er hatte sich in Lüdinghausen bewährt und Hilgers kam „zur Bewährung“ ins Münsterland. Ob die Zeitgenossen es so formuliert hätten, kann nicht entschieden werden, aber man darf annehmen, dass Hilgers Chancen suchte, seine Fähigkeiten und seine Treue dem König gegenüber unter Beweis zu stellen. Für zweieinhalb Jahre, von Juli 1855 bis März 1858, lagen die Belange des Kreises Lüdinghausen nicht in Händen hier gewählter Landräte.  Beamte von außerhalb machten Station, kamen zur Stippvisite auf das platte Land. Ihr Wirken als Stellvertreter und Amtsverweser soll beschrieben und die Frage nach dem „Woher und Wohin“ der beiden Karrieren beantwortet werden. 

Oktober 2015
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[1]
GStA, I. HA Rep. 77 Ministerium des Innern, Nr. 1233, Blätter 17-19. Wenn nicht anders zitiert folgt der Text der Immediat-Vorstellung vom 20.02.1856.  
[2]
Horst Romeyk, Die leitenden staatlichen und kommunalen Verwaltungsbeamten der Rheinprovinz 1816 – 1945“, Publikationen der Gesellschaft für Rheinische Geschichtskunde Bd. 69, Düsseldorf 1994, s. 529f.
[3]
Vgl. Hans-Joachim Behr, „Recht muß doch Recht bleiben“, Das Leben des Freiherrn Georg von Vincke (1811-1875), Paderborn 2009, S. 363.  
[4]
Georg-Christoph von Unruh, Der Landrat, Mittler zwischen Staatsverwaltung und kommunaler Selbstverwaltung, Köln und Berlin 1966, S. 65: Wichtiger noch als die Absage an eine dem Verfassungsstaat angemessene Kommunalordnung seitens der Regierung war es, daß Manteuffel die herkömmliche Stellung des Landrates erschütterte, der zum „politischen Beamten“ erklärt wurde. Als solcher konnte er aufgrund des Gesetzes vom 21. Juli 1852 jederzeit unter Gewährung eines Wartegeldes durch königliche Verfügung einstweilen in den Ruhestand versetzt werden.
[5]
Oberpräsident Eichmann (Rheinprovinz) und Regierungspräsident von Massenbach (Koblenz).
[6]
Hilgers meint die Kölnische Zeitung und die Demokratischen Blätter seiner Gegend. 

 
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