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Zeitschrift für Regionalgeschichte Selm und Umgebung - ISSN 2366-0686

Kriegervereine im Amtsbezirk Bork (Teil 1)

Dieter Gewitzsch

Die Amtsverwaltung Bork widmete den Kriegervereinen keine Spezialakte. Der Schriftverkehr wurde in der allgemeinen Akte „Vereinswesen“[1] aufbewahrt. Dort beginnt die Geschichte der hiesigen Krieger- und Landwehrvereine mit einem „Sieges- und Friedensfest“, das von den Eingesessenen des Kirchspiels Cappenberg für den 4. Oktober 1871 geplant war und zu dem man vier Krieger, welche aus dem gedachten Bezirke den Feldzug 1870/71 gegen Frankreich mitgemacht oder zur Armee eingezogen gewesen sind, als Ehrengäste einzuladen wünschte. Amtmann Döpper bat die betreffenden Truppenteile, die zur Zeit noch beim stehenden Heere Dienenden zur Theilnahme an dem vorgedachten Feste auf einige Tage beurlauben zu wollen. 

Es handelte sich um

Theodor Heckenkamp … [gen.] Ashoff bei der Handwerkerabtheilung der westphälischen Fußartillerie Nro. 7 in Münster.
Musketier Wilhelm Hauschopp bei der 1. Compagnie des 1. westphälischen Infanterie-Regiments No. 13 in Münster.
Musketier Bernard Jürgen bei der 3. Compagnie des 1. westph. Inf. Reg. No. 13 in Münster
und den Gefreiten
Theodor Löchter bei der 4. Compagnie westphälischen Festung Artillerie Regiments No. 7. in Wesel.[2] 

Das nächste Dokument stammt aus dem Jahr 1872. Amtmann Döpper meldete dem Landratsamt in Lüdinghausen die Konstituierung eines Krieger- und Landwehr-Vereins in der Gemeinde Bork, legte die Statuten vor und bat, die Genehmigung des Vereins seitens des Königl. Oberpräsidiums hochgeneigtest herbeiführen zu wollen. 

Auf dem Wege zur Massenorganisation

Nach den Einigungskriegen und der Reichsgründung [1864 - 1871] gewann das Kriegervereinswesen in Deutschland den „Charakter einer allgemeinen Volksbewegung“.[3] Ehemalige Soldaten – vorwiegend aus dem Mannschaftsgrad und aus den unteren Schichten der Bevölkerung – schlossen sich zusammen, um gemeinsam die Erinnerung an die Kriege wachzuhalten, den nationalen Gedanken zu pflegen und sich gegenseitig zu unterstützen. Im Laufe der Zeit organsierten sie sich in zentralen Verbänden und wurden schließlich zur größten Massenorganisation des Kaiserreichs.[4] 

Wie überall in Preußen wuchs auch im Amt Bork das Interesse an Kriegervereinen mit dem Beginn der staatlichen Förderungsmaßnahmen, die 1888 mit der Krönung von Kaiser Wilhelm II. einsetzten, der von einer „Armee im Bürgerrock“ sprach.[5] Bis 1888 wurden nur wenige Vorgänge aktenkundig, die Kriegervereine betrafen:

1875 verlangte das Reichskanzleramt einen Nachweis über sämmtliche im Preußischen Staate bestehenden Sterbe; Invaliden; Altersversorgungs- und Wittwen kassen sowie sonstige Anstalten ähnlicher Natur. Dazu zählten Veteranenvereine, die satzungsgemäß dafür sorgten, dass bedürftige Mitglieder ein angemessenes Begräbnis erhielten.  

Im April 1876 bemühte sich der Innenminister, den Polizeibehörden die Auffassungen des Königs bezüglich der „Nachfeier des Allerhöchsten Geburtstages“ nahe zubringen. Es sei vorgekommen, schrieb das Ministerium allen Regierungen, dass eine Ortsbehörde dem ansässigen Kriegerverein zwar eine Feier mit Kirchgang, Parade, Musik und Ball genehmigte, jedoch die Erlaubnis zur Reveille, Zapfenstreich und Schießen versagte.
 
Wilhelm I. sah in der Entscheidung eine Maßregel von ungerechtfertigter Strenge und fand, es sei erklärlich, wenn ein Kriegerverein seinen wichtigsten außerkirchlichen Festtag nicht ohne militairische Erinnerungen und Gebräuche begehen wolle, von denen man sagen dürfe, daß sie zu einer solchen Feier und ihren Freuden gehören. … Wenn bei früheren ähnlichen Anlässen eine Störung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit vorgekommen sei, so lasse sich darin noch kein ausreichender Grund erblicken, dergleichen militairische Gebräuche gänzlich zu unterdrücken, vielmehr sei es Aufgabe der Polizei, ihre Anwendung in den geeigneten Grenzen zu halten und Ausschreitungen oder Gefährdungen der öffentlichen Sicherheit durch anderweitige Einwirkungen zu verhüten. – Wie üblich wurde eine derartige Mitteilung unverändert auf dem Dienstweg durchgereicht und schließlich „zur Beachtung“ in Bork „ad acta“ gelegt. –
 
Die allerhöchste Intervention hatte allerdings einen ernst zunehmenden Hintergrund. Nicht nur Kritiker beobachteten, dass Kriegervereine rituelle Feiern und rauschende Feste zu verbinden wussten. Politische Gegner sahen die Mitglieder als „Hurra-Patrioten“, die ihre Vergnügungssucht mit nationalen Phrasen kaschierten.[6] Der Obrigkeit hingegen lagen die Kriegervereine so am Herzen, dass sie nicht nur schützend die Hand über sie hielt, sondern sie auch zu patriotischem Tun ermutigte. 

Sieben Mark für Kaisers Goldene Hochzeit 

Im Januar 1879 erreichte den Borker Amtmann ein Schreiben des Landrats mit dem Aufruf des Deutschen Kriegerbundes zur Gründung einer Wittwenkassenstiftung zum Gedächtniß an die bevorstehende goldene Hochzeit Sr. Majestät des Kaisers (am 11. Juni 1879).

Dem Brief waren drei Subscriptionslisten (Bork, Selm, Altlünen) beigefügt, verbunden mit dem Ersuchen, eventuell durch Vermittelung der Krieger-Vereine, Sammlungen vor[zu]nehmen. Graf Wedel bat Amtmann Döpper, sich persönlich für das wohlthätige, patriotische Unternehmen zu interessieren und die Summe der eingezahlten Beträge bis zum 1. April c. anzuzeigen. – Döpper ließ den Termin verstreichen, handelte sich eine Mahnung ein und berichtete mit Schreiben vom 10. April, dass der hiesige Kriegerverein erst nach Ostern [13. April] eine Versammlung zur Berathung der … Angelegenheit anberaumt hat und das anderweite Zeichnungen nicht erzielt worden sind.

Ob der Appell des Vorstandes der landesweiten Organisation, der die „werten Kameraden“ mit heftigem Pathos veranlassen sollte, Hand an’s Werk zu legen, wie gewünscht wirkte, kann nicht ermittelt werden. Die plump und dreist wirkende Rhetorik erklärt sich nicht allein mit Hinweis auf den Zeitgeist. Es stellt sich eher die Frage, welches Bild die Verfasser von ihren Adressaten hatten, die sie mit dieser Ansprache zu bewegen glaubten.[7] (Vollständiger Text >>)
In Bork brachte der Kriegerverein schließlich sieben Mark zusammen, die Amtmann Döpper am 26. April 1879 dem Landratsamt zugehen ließ. Wie der Beitrag einzuschätzen ist, kann der Akte nicht entnommen werden. 

1885 wurden die Kriegervereine gemeinsam mit Schützengesellschaften, Gesellen- und landwirtschaftlichen Vereinen und den Feuerwehren als mögliche Veranstalter von Festen ins Visier genommen. Das Landratsamt fragte, wie oft und ob mit Tanz gefeiert werde. Der Behörde schien angezeigt, diese Festlichkeiten namentlich was die damit verbundenen Tanzlustbarkeiten betrifft, zu beschränken. Amtmann Döpper berichtete, dass im hiesigen Amtsbezirke außer einem Kriegerverein in Bork, … keine Vereine bestehen und Feuerwehren … bis jetzt noch nicht gebildet seien. Der Kriegerverein selbst gäbe nur noch bei Beerdigungen verstorbener Mitglieder Spuren seines Daseins. Festlichkeiten mit Tanz werden von demselben nicht gefeiert. – 

Wilhelm II. wird Kaiser (1888) und entlässt Bismarck im März 1890 

Im „Dreikaiserjahr“ 1888 starb am 9. März der von den Kriegervereinen hochverehrte Wilhelm I. Ihm folgte für 99 Tage sein Sohn, der als Friedrich III. am 15. Juni seiner Krebserkrankung erlag. Der Thron ging bis 1918 für gut 30 Jahre auf den Enkel des „Reichsgründers“ – Wilhelm II. – über, mit dessen Regierungsantritt eine Belebung des Kriegervereinswesens einherging, die sich auch in den Akten des Amtes Bork niederschlug. 

„Ungedient“, aber begeistert – was tun? 

Bereits im August 1888 befasste sich eine Verfügung des Regierungspräsidenten aus Münster mit zwei Fragen, die auf Jahre die Behörden beschäftigten: Wie sollten sich Kriegervereine gegenüber „Ungedienten“ verhalten und welche Regeln gelten für das „Führen einer Vereinsfahne“. Ein Verein aus dem Bezirk Münster hatte in seinen Statuten gestattet, dass auch Personen, welche nicht im Heere gedient haben, als s.g. besuchende Mitglieder in den Verein mit dem Rechte des Zutritts zu allen Zusammenkünften … aufgenommen werden dürfen. Die zuständige Behörde hätte die Satzung nicht genehmigen dürfen, weil sie mit der Kabinetsordre vom 22. Februar 1842 … nicht im Einklang stand: Im § 2 wird nur Männern, welche im Heere gedient haben, oder noch in der Landwehr dienen, das Recht zugesprochen, Vereine zu bilden.[8] Die Landratsämter ersuchte man, die Ortspolizeibehörden anzuweisen, dass sie in Zukunft bei der Genehmigung von Krieger-Vereins-Statuten … entsprechend zu verfahren haben. Allerdings hatte die „Zukunft“ gerade einen neuen Anfang gemacht und die Bürokratie zeigte sich dem sich abzeichnenden Trend gegenüber aufgeschlossen, will sagen, man half beim Öffnen von Hintertürchen:

Ich [Regierungspräsident Münster] bemerke jedoch dabei, daß immerhin nicht verkannt werden soll, wie die Theilnahme an den Festlichkeiten der Kriegervereine Seitens solcher Personen, welche nicht im stehenden Heere gedient haben, aber den Vereinsinteresse wohlwollend gegenüberstehen, zumal dann, wenn sie zur Erfüllung der eigentlichen Vereinszwecke beisteuern, ohne statutenmäßige weitere Rechte zu verlangen, unter Umständen nicht unerwünscht sein kann.

Wenn daher einerseits daran festzuhalten ist, daß die Kriegervereine keine statutenmäßige Verpflichtungen gegen dergleichen Personen übernehmen dürfen, so wird es andererseits ihnen nicht verschränkt zu werden brauchen, den genannten Personen durch jedesmalige Einladung oder durch ein für allemal zu treffendes Abkommen den Zutritt zu den Vereins-Festlichkeiten – sei es mit, sei es ohne Beitrag zu der Vereinskasse – zu gestatten. 

Die Akten werden dicker

Die bezüglich der Kriegervereine verschobenen Prioritäten, lassen sich auch am Posteingang der Amtsverwaltung Bork ablesen. Hinweise, Verfügungen und Anordnungen aus Berlin lassen erkennen, dass der ebenfalls 1888 ins Amt gekommene Innenminister Ernst Ludwig Herrfurth bestrebt war, das Kriegervereinswesen stärker unter die Fittiche des Staates zu nehmen. Er drängte bei den Ortsbehörden auf einheitliche und regelgerechte Verfahrensweisen gegenüber den Belangen der Kriegervereine. Wurde dem Ministerium abweichendes Verhalten bekannt, so lösten die Fälle Rückfragen und Belehrungen entlang der bekannten „Meldekette“ aus. 

Als im Sommer 1890 bekannt wurde, dass die Einweihung einer einem Kriegerverein verliehenen Fahne … durch einen Geistlichen vorgenommenen wurde, der offenbar keine Kenntniß von dem entgegenstehenden Verbote gehabt hat, kontaktierte das Innenministerium den für die geistlichen Angelegenheiten zuständigen Minister: Man möge die Geistlichen auf das … Allerhöchste Verbot aufmerksam machen. Und die Landräte und Ortsbehörden erhielten „Abdrucke zur gefälligen Kenntnisnahme“.

Im Herbst desselben Jahres forschte das Innenministerium nach Kriegervereinen, die sämtlichen Mitgliedern, auch wenn sie nicht Angehörige einer Schützengilde oder Bürgerwehr sind, die Führung von Gewehren gestatten. Das verstoße gegen die Paragrafen 7 und 8 der oben erwähnten Kabinettsorder von 1842, die festlege, dass nur Mitglieder der Schützengilden oder Bürgerwehren in der üblichen Ausrüstung und Bewaffnung bei der Leichenfeier erscheinen können. Andernorts sei eine der Trauerfeier angemessene Kleidung nötig. Es bliebe den Vereinen überlassen, ob sie sich mit Lanzen bewaffnen, oder durch Trauerstäbe mit schwarzem Trauerflor kenntlich machen wollen.  

Bestandsaufname: Vereine und Vorstände im Amtsbezirk 

Auf der Verwaltungsebene signalisierte die Anforderung von Nachweisen zu bestimmten Themen ins Haus stehende politische Veränderungen. Höheren Orts wünschte man eine geordnete Darstellung der lokalen Verhältnisse, gern in Tabellenform, eine Aufgabe, die letztlich am Amtmann hängen blieb.

So verlangte der Innenminister im Januar 1891 eine nach Kreisen aufgestellte, alphabetisch geordnete Nachweisung der vorhandenen Kriegervereine und die Bezirksregierung legte ergänzend fest, dass der Landrat von etwaigen Veränderungen zu dieser Nachweisung … alljährlich bis zum 1. November Anzeige erstatten müsse. Amtmann Döpper berichtete kurzer Hand, dass in der Gemeinde Bork ein Krieger- und Landwehrverein besteht, dessen Statuten vom 2. Januar 1872 die Polizeibehörde zu Bork am 16 März 1872 bestätigt habe. Der Verein führe keine Fahne und in den übrigen Gemeinden des hiesigen Amtes existiere kein Kriegerverein.

Vielleicht war es Döppers Schlussbemerkung, die Ende März 1891 einen Vorstoß des Lüdinghauser Landrats auslöste. Graf Wedel bat den Borker Amtmann, ihm einen geeigneten Mann zu bezeichnen, welcher die Bildung eines Kriegervereins zu Selm in die Hand nehmen könnte. Postwendend antwortete Döpper, er erlaube sich, den zur Bildung eines Kriegervereins am geeignetsten befundenen Anton Schilling geb. 17/1 1866 welcher als 1-jähriger Freiwilliger bei der Artillerie gedient hat in Vorschlag zu bringen. Dann ging alles bemerkenswert schnell. Einen knappen Monat nach dem landrätlichen Anstoß genehmigte Amtmann Döpper am 25.04.1891 die Satzung des Selmer Kriegervereins.

Die zügige Abwicklung wurde sicher durch die ebenfalls 1891 in Berlin erschienene gedruckte Satzung begünstigt, die eine ins Detail gehende Prüfung überflüssig machten. Das in der Amtsakte verbliebene Exemplar ist leider unvollständig, die Namen der Vorstandsmitglieder wurden nicht eingetragen. 

Mitte Juni reklamierte die Kreisverwaltung dann doch Döppers spärliche Bearbeitung der geforderten Nachweisung der Kriegervereine. Das Königliche Bezirkskommando II Münster erwarte Auskunft zu den unberücksichtigt gebliebenen Punkten des Fragenkatalogs:

1.      Zahl der Mitglieder?
2.      Vorstand des Vereins (Name und Stand)?
3.      Sind Offiziere Mitglieder oder Ehrenmitglieder (Namen)?
4.      Wie ist die Haltung des Vereins.
5.      Gehört derselbe einem größeren Verbande an und event. welchem?

Döpper legte jetzt die Fragen den Vereinsvorsitzenden vor und wir verdanken der Beharrlichkeit der höheren Behörden einen erweiterten Blick auf die Verhältnisse im Amt Bork zu Beginn der 1890er Jahre: 

I Kriegerverein Bork
zu 1. Zahl der Mitglieder 89.
zu 2. Vorstand des Vereins besteht aus
a.     Clerck Otto Königl. Rentmeister
b.     Deppe Caspar Förster
c.     Rosenberg Josef Kaufmann
d.     Bielefeld Heinrich Schreinermeister
e.     Holterbork Heinr. Oeconom
f.      Klinge Theod. Kötter
g.     Berkenkamp Jos. Bäcker
h.     Peters gt. Berk Franz Oeconom
i.      Rosenberg Bendix Kaufmann
k.     Schlesing gt. Pieper Bern. Kötter
l.      Gertz Carl Krämer
sämtlich zu Bork wohnhaft.
zu 3. Premier Lieutenant a.D. Clerck ist Mitglied des Vereins.
Sonstige Offiziere hat der Verein unter seinen Mitgliedern resp. Ehrenmitgliedern nicht aufzuführen.
zu 4. Die Haltung des Vereins ist eine gute und seinen Zwecken entsprechende.
zu 5. Der Verein ist in der Delegirten Versammlung zu Nordkirchen am 31. Mai c. [1891] dem zu bildenden Kreisverband Lüdinghausen u. anschließend dann dem Deutschen Kriegerbunde beigetreten. 

II Kriegerverein Selm.
zu 1. Mitgliederzahl 68.
zu 2. Vorstand des Vereins.
a.     Bördeling Caspar Maurermeister
b.     Forsthövel Heinrich Schreinermeister
c.     Seppendorf Wilhelm Handelsmann
d.     Walter Heinrich Dampfmühlenbesitzer
e.     Kortendick Wilh. Nikolaus
f.      Fuisting Heinr. Gastwirth
g.     Hövischer Heinrich Schreiner
h.     Walter Jos. Maurer
k.     Bohnenkämper Ferd. Holzschuster
l.      Overmann Heinrich Zimmermann.
zu 3. vacat.
zu 4. u. 5. wie vorstehend. 

In Bork folgte man weiterhin den Statuten aus dem Jahr 1872, aber die in Selm in Kraft gesetzte Satzung (der Vordruck) entsprach bereits der Anfang 1891 vom Innenministerium empfohlenen „Normalsatzung“ für Kriegervereine. Den Vereinen konnte man aber nicht einfach „von oben“ die gewünschte Satzung überstülpen, weil eine Statutenänderung von ordentlichen Versammlungen beschlossen werden musste. So bestanden eine Zeit lang unterschiedliche Regelungen nebeneinander her und die höheren Behörden mühten sich wortreich, die gewachsenen Verhältnisse zu verändern und zu vereinheitlichen.  

August 2019 

Kriegervereine im Amtsbezirk Bork (Teil 2)   >>

Kriegervereine im Amtsbezirk Bork (Teil 3)   >>

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[1] StA Selm AB-1, Nr. 399, Vereinswesen 1850 – 1909. – Wenn nicht anders zitiert, folgt die Darstellung dieser Akte, Zitate ebenda.
[2] StA Selm a.a.O., Verzeichnis vom 23.09.1871.
[3] Thomas Rohkrämer, Der Militarismus der „kleinen Leute“ – Die Kriegervereine im Deutschen Kaiserreich 1871-1914, München 1990, S. 27. – Rohkrämer zitiert Alfred Westphal, Das deutsche Kriegervereinswesen, seine Ziele und seine Bedeutung für den Staat, Berlin 1903, – eine Art „Werbebroschüre“, die auch von Behörden verteilt wurde, ebenda, S. 39.
[4]  a.a.O., S. 17f.
[5]  a.a.O., S. 51.
[6]  a.a.O., S. 68.
[7] aktenlage.net verzichtet hier auf Zitate und verweist auf das Foto des Dokuments.
[8] Amtsblatt Regierung Münster 1842, Nr. 14, S. 112f.

 
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