aktenlage
Zeitschrift für Regionalgeschichte Selm und Umgebung - ISSN 2366-0686

Revisionen des Amtsbüros

Christel Gewitzsch


Die Landräthe müssen sich von dem Geschäftsbetrieb der Unterbehörden eigene Ueberzeugung verschaffen, daher dieselben nicht in eine zu entfernte Aufsicht nehmen, vielmehr sich an Ort und Stelle Einsicht und eigene Personen- und Sachkenntniß, so weit es gesetzlich zulässig ist, zu erwerben versuchen;[1] schreibt der Königlich Preußische Hofrat Rumpf 1835 in seinem Handbuch für Preußische Landräte. Diese Besuche vor Ort dienten natürlich der Kontrolle, aber durch die mündliche Beratung sollte auch der Fortgang der Geschäfte beschleunigt und aufwendige Schreibereien vermieden werden.

Köhler

Die erste Revision, die in der Akte über die Amtmänner in Bork angekündigt wurde, übernahm allerdings nicht der Landrat. Er teilte den Ämtern 1829 nur mit, dass der Geheime Regierungsrats von Korff beabsichtigte, alle Gemeinden des Kreises Lüdinghausen zu bereisen und neben den Kirchen-, Schul- und Armenanstalten auch die Verwaltungsbüros zu inspizieren. Schlebrügge gab dem Borker Bürgermeister Köhler den Rat: Sorgen Sie daher, daß alles, wie ich auch nicht anders erwarten darf, besonders die Feuerlöschgeräthe in beßter Ordnung befinden und alle Ubelstände, wo solche, obgleich mir unbekannt, vorhanden sein sollten, entfernt werden, damit Sie sich keine Rüge zuziehen.[2]

Köhler blieb bis 1841 im Amt. Er wurde suspendiert. Als er zwei Jahre später ein Gesuch um Wiederanstellung an die Königliche Regierung richtete, teilte ihm diese über den Landrat nicht nur ihre Zweifel an seiner Moralität mit, sondern bemerkte auch, dass sich durch die stattgehabten Revisionen der Bureau-Verwaltung heraus gestellt habe, wie wenig [er] den Anforderungen entsprechen würden, welche an den künftigen Amtmann von Borck gemacht werden müssen.

Die Regierung hatte sich schon einige  Jahre vorher kritisch zu Köhler geäußert. 1839 entdeckte sie, dass Köhler die Postexpedition in Bork als Nebenamt übernommen hatte, ohne um Erlaubnis dafür nachgesucht zu haben. Köhler versuchte von seinem Versäumnis abzulenken, indem er schrieb, er habe 1833 vom hohen Generalpostamte zu Berlin die Postexpedition … übertragen[3] bekommen. Doch schützte dies weder ihn noch den Landrat, der davon gewusst hatte, vor einer Rüge. Als Landrat Schlebrügge Köhler bescheinigte, durch das Nebenamt seinen übrigen Dienst nicht vernachlässigt zu haben, half die Regierung der landrätlichen Erinnerung nach. Sie schrieb, daß die bisherige Dienstführung des p Köhler keinesweges eine besondere Begünstigung desselben bevorwortet, namentlich öfters Mangel an Ordnung in seiner Registratur hat gerügt werden müssen, und deshalb nicht zu behaupten sein dürfte, daß das gedachte Nebenamt, dessen nicht genehmigte Uebernahme Sie nicht hätten übergehen sollen, ohne nachtheiligen Einfluß auf die Dienstführung des p Köhler als Bürgermeister geblieben sey.

Stojentin

Stojentin, dem Nachfolger Köhlers, wurde vom Landrat Schmising die große Unordnung in den von seinem Amtsvorgänger übernommenen Papieren zugutegehalten. Der stattgefundene langsame Gange in Bearbeitung der Dienstsachen bedeutete für den Neuen aber, dass er die Postexpedition nicht bekam. Damit verlor er eine dringend benötigte Nebeneinnahme.

Im Oktober 1842 bescheinigte die Abteilung des Innern dem Bürgermeister nach einer Revision einen im allgemeinen befriedigend gefundenen Zustand der Büroverwaltung. Sie bewilligte ihm weitere fünfzig Taler zu seiner Bürokosten-Zulage von hundert Talern als außerordentliche Beihülfe. Doch zuerst musste er die vollständig erfolgte Anlegung der neuen Personenstands-Register nachweisen.

Danach scheint Stojentin eine Weile Ruhe gehabt zu haben. Mitte der 50er Jahre bekam er  gleich zwei Kontrollbesuche. Erst erschien der Regierungsrat  Merckel aus Münster, der ein sehr detailliertes Protokoll vorlegte, in dem er auf einige noch zu erledigende Aufgaben hinwies. Das schon oben angemahnte Personenstandsregister wies wieder Lücken auf und Stojentin erklärte, er wolle neue Personenstandsregister an Stelle der alten unbrauchbar gewordenen anlegen. Die Abstellung aller Mängel meldete Stojentin aber erst elf Monate nach dem ihm gegebenen Termin, als sich der Regierungs-Referendar Rospatt in Vertretung des erkrankten Landrats zu einer weiteren Revision schon bei ihm angemeldet hatte. Dessen Protokoll fehlt leider, aber zwei Monate nach seinem Besuch in Bork schrieb er an Stojentin: Wenn ich in letzter Zeit an die Erledigung verschiedener über die anberaumten Fristen hinaus rückständiger Verfügungen nicht erinnert habe, so ist dies mit Rücksicht auf die durch die Wahlangelegenheit sehr vermehrten Geschäfte geschehen. Ich will jedoch nunmehr der Erledigung der vielen Rückstände, an die Euer Hochwohlgeboren unterm heutigen Tage erinnert sind, binnen der nun festgesetzten Fristen mit Bestimmtheit entgegen sehen, und hege die Erwartung, daß ich nicht nöthig haben werde, wiederholt deren Erledigung in Erinnerung zu bringen.

Nach einer zufriedenstellenden Büroordnung klingt das nicht. Allerdings kündigte Rospatt nur siebzehn Tage nach dem Erinnerungsschreiben an, bei der Regierung einen längeren Urlaub für Stojentin zu beantragen, damit Ew. Hochwohlgeboren sich die vom Arzte wegen Ihres Gesundheits-Zustandes für erforderlich gehaltene Ruhe bei gänzlicher Fernhaltung von den Geschäften gönnen können. Zwei Monate später meldet der Beigeordnete Hördemann den Tod Stojentins an das Landratsamt.

Foecker

Über den am 27. Februar 1856 kommissarisch  in das Bürgermeisteramt eingeführten Regierungs-Civil-Supernummerarius Foecker liegen keine Revisionsprotokolle vor. Doch  pünktlich nach einem Jahr wurde seine feste Anstellung vom Landratsamt in die Wege geleitet; allerdings mit kleinen kritischen Anmerkungen. 1860 bewilligte ihm die Amtsversammlung wegen zu geringer Bürokosten-Entschädigung eine persönliche Zulage von hundert Talern ab dem 1. Januar 1861. Umfangreiche Beschwerden aus Teilen der Bevölkerung, die von der Regierung aber zurückgewiesen wurden, scheinen mit dazu beigetragen zu haben, dass man Foecker 1869 die Steuerempfänger-Stelle in Dorsten übertrug.[4]

Döpper

Amtmann Döpper geriet kurz nach seiner Amtsübernahme im Dezember 1869 in die unerfreuliche Auseinandersetzung mit dem Borker Gemeindevorsteher Geiping, die mit seiner Verurteilung wegen Beleidigung und einer Strafe über fünfzig Taler endete. (siehe auch: Kleinkrieg in Bork >)

In diese Zeit fiel auch die erste Überprüfung seiner Amtsstube, die wieder nicht der Landrat, sondern der Communal-Departements Rath, der Regierungs Rath Strandes,[5] abhielt. Er attestierte Döpper ein in guter Ordnung befindliches Büro, äußerte seine Befriedigung über diesen Befund und auch der Landratsamtsverwalter in Lüdinghausen drückte bei der Übersendung des Ergebnisses seine Freude über das gute Resultat aus. Nur die Nichtverwendung des vorgeschriebenen Formulars bei der Strafliste über vorläufige Straffestsetzungen wurde vom Regierungsrat kritisiert.

Von einem Landratsamtsverwalter (die Unterschrift ist nicht zu entziffern) erhielten alle Ortsbehörden 1873 die Nachricht, dass die Regierung ihm regelmäßige Revisionen bei den Amtmännern und Bürgermeistern angeordnet habe. Der umsichtige Mann gab im selben Schreiben bekannt, auf welche Punkte sich die Revision beziehen werde. Fünfzehn Punkte listete er unter dem Stichwort Büreau-Einrichtung und 23 unter Allgemeine Gemeinde-Verwaltung u. Communal-Haushalt[6] auf. Als es Ende 1875 zu der Überprüfung kam, bemängelte der Verwalter sechs Punkte. Unter Nummer vier empfahl er die Anlegung eines Terminkalenders mit der erstaunlichen Begründung: Ich verspreche mir davon eine pünktliche Erledigung der Ihnen aufgegebenen Eingaben.

Es scheint, als habe der Revisor die Akten des Landratsamtes gut studiert, denn kurz vor seinem Einsatz in Lüdinghausen hatte Landrat von Landsberg Döpper ernsthaft ermahnt. Er schrieb ihm: Die ohne Angabe der Hinderungsgründe selbst bei ganz einfachen Beantwortungen bezw. Berichtserstattungen von Ew. Wohlgeboren nicht eingehaltenen Terminen haben auf dem hiesigen Bureau die Erinnerung so massenhaft vermehrt, daß ich mich veranlaßt finde, Ew. Wohlgeboren die pünktliche Innehaltung der gestellten Fristen mit dem Bemerken zu empfehlen, daß ich zur Aufrechterhaltung eines geordneten Geschäftsganges und zur Erledigung der meiner vorgesetzten Behörde gegenüber mit obliegenden Arbeiten in Zukunft auf die pünktliche Erledigung so stricte halten werden, daß ich schon event.  bei der 2. Erinnerung mit Ordnungsstrafen vorgehen werde.

Ähnlich war es wohl bei Punkt 5. Darin wird Döpper geraten: Ein freundliches Benehmen gegen Ihre Amtseingesessenen, denen Sie auf Verlangen mit Rath und That gerne beistehen werden, kann Ihre amtliche Autorität nur stärken. Vorausgegangen war dazu ein Rüffel des Grafen von Wedel, allerdings an alle Ortsbehörden, der den Landrat vertrat. Er wollte es nicht länger dulden, dass Eingesessene mit Reklamationen oder anderen Anträgen auf dem Kreisbüro erschienen, Anliegen, für die die Ortsbehörden zuständig waren. Wedel beklagte den unnötigen Zeit- und Geldaufwand, der dadurch bei den Leuten verursacht wurde. Unter den jetzigen Verhältnissen (es war die Zeit des Kulturkampfs) würde dieses Verhalten das Vertrauen in die Behörden zerstören und den Bewohnern ein Desinteresse an ihrem Wohl und Wehe signalisieren.

Für Döppers Terminüberschreitungen und andere Nachlässigkeiten fand Wedel etwas später verständisvolle Worte: Der Amtmann Döpper verwaltet das ... Amt Bork schon seit mehreren Jahren mit Eifer und Pflichttreue. Der große Umfang der den Amtmännern jetzt obliegenden Geschäfte, welche nach Uebertragung der Standesämter auf dieselben und die Auferlegung von Sammlungen statistischen Materials kaum noch durch eine Manneskraft zu bewältigen sind, mag es eingermaßen entschuldigen, daß die Fristen für Erledigungen seiner Arbeiten vom Amtmann Döpper nicht immer pünktlich eingehalten werden, und daß, wie mir persönlich bekannt, seine Amts-Eingesessenen nicht auf eine Unterstützung ihrer Anliegen stets bei ihm rechnen können, sondern im Drange der Geschäfte oft abgewiesen werden. Es wird sich aber auf die Dauer gar nicht umgehen lassen. Daß den Amtmännern, wenn ihre Thätigkeit außerhalb des Bureaus nicht auf Null reducirt werden soll, entweder beamtete Büreau-Gehülfen beigegeben werden, oder daß man ihnen die Geschäfte als Standesbeamte, welche sie beständig an ihre Wohnung fesseln, wieder abnimmt.

Die nächste Revision fand im Dezember 1884 statt. Dabei fand der Landrat vier Dinge auszusetzen:
Abschnitt I.8. Das neue Journal ist zwar mit einer Rubrik über den Akten-Verbleib versehen, doch ist die Ausfüllung derselben nur in seltenen Fällen erfolgt.
Abschnitt II 7. Der Polizeidiener zu Bork ist ein tüchtiger Beamter, diejenigen zu Selm und Altlünen leben mehr ihrem Handwerk als ihrem Amte und sind zur strengeren Pflichterfüllung anzuhalten.
10. Die Sitzungen der Gemeinde-Verordneten von Altlünen finden noch immer in einem Wirthshause, der Döttelbeck, statt. Im Hinblicke auf die Bestimmungen im § 34 der Land Ged. Ordnung kann solches nicht ferner geduldet werden und ist in Ermangelung eines andern Locals dazu das Klassenzimmer der Schule in Nordlünen zu benutzen.
13a.  Die Inventarien über die den Gemeinden gehörigen Gegenstände waren nicht ordnungsmäßig aufgestellt. Es ist eine Neuanfertigung derselben zu bewirken
.[7]

Ende März teilte Döpper dem Landratsamt die Abstellung der Mängel mit. Nur bei Punkt 10 folgte er nicht der landrätlichen Anordnung. Er fragte stattdessen bei dem Direktorium der Dortmund-Gronau-Enscheder Eisenbahn in Dortmund an, ob es möglich sei, das an den Wartesaal der ersten und zweiten Klasse anschließende Reservezimmer für die Sitzungen der Gemeindeverordneten zu nutzen. Pro Jahr würden etwa zwölf Sitzungen stattfinden, an denen unter des Amtmanns Vorsitz der Gemeindevorsteher und sechs Verordnete teilnähmen. Döpper versicherte, die Versammlungen würden stets in der größten Ordnung und Ruhe abgehalten. Auch versprach er, sie in die Zeit zwischen den Eisenbahnzügen zu legen, für die Kosten der Heizung und Reinigung aufzukommen und eine angemessene Miete zu zahlen. Die Antwort der Direktion kam postwendend. Eine Miete wollte man von der Gemeinde nicht einfordern, wegen der anderen Kosten müsse der Amtmann sich mit dem Bahnhofsrestaurateur ins Benehmen setzen. Wenn sichergestellt werden konnte, dass das Publikum in den Wartesälen und beim Passieren der Züge in keiner Weise gestört und behindert würde und die Sitzungen nur abgehalten würden, wenn sich der Eisenbahnbeamte auf der Station befände, hätte man nichts gegen die Nutzung des Reservezimmers einzuwenden. Nur solle der Stationsvorsteher in Lünen rechtzeitig vorher benachrichtigt werden.

Busch

Ende 1894 ging Amtmann Ludwig Döpper auf eigenen Wunsch in Pension. Ihm folgte, erst einmal nur kommissarisch wie immer, Hermann Busch, dessen Büro nach einem halben Jahr ebenfalls vom Landrat Wedel überprüft wurde. Dieser bescheinigte, das Büro in einer durchaus zufriedenstellenden Ordnung angetroffen zu haben. Dann führte er an, die Rubriken über den Aktenverbleib müssten ausgefüllt, über bestrafte Personen müsste ein alphabetisches Register angelegt, die Soden (Salzsiedereien/Salzverkaufsstellen) in Bork und Selm müssten überprüft, gepflastert und reingehalten und in der Gemeinde Selm müsste über die Herstellung eines Polizeigefängnisses beraten werden. Wegen der Führung der standesamtlichen Geschäfte sprach der Landrat dem Amtmann seine Anerkennung aus, nur in einem Fall habe er ein überschriebenes Wort gefunden, was nicht zulässig sei. Auch dürften die Nebenregister nicht unverschlossen aufbewahrt werden und für das Geschäftslokal des Amtes wünschte der Landrat ein besonderes Schild.

Ende 1895 meldete Busch Vollzug in fünfeinhalb Fällen. Bei den Soden konnten bis dahin nicht alle Mängel beseitigt werden, weshalb der Amtmann um eine Fristverlängerung bat. Seiner definitiven Anstellung stand dies aber nicht im Wege, sie wurde vom Landrat für den 2. November 1895 terminiert.

Die nächste Überprüfung war im Januar 1898. Der Landrat schrieb: Die am 7. d.Mts. vorgenommene Revision Ihrer Geschäftsführung hat mich sehr befriedigt; namentlich fand ich die Standesamtsregister in bester Ordnung. Unter den losen Stücken bitte ich noch aufräumen zu lassen und die erledigten zu den Acten zu bringen.
Die in Aussicht genommene, sehr nöthige Reparatur des Pflasters bei Schürmann und des Schlackenweges nach dem Bahnhofe wollen Sie energisch betreiben.

Weitgehend positive Beurteilung erfuhr Amtmann Busch auch 1903 und 1904. Der Landrat sah das Büro in guter Verfassung und war mit der Geschäftsverwaltung im Allgemeinen zufrieden. Im ersten Jahr bemängelte er erneut den Zustand der Straße von Selm nach Südkirchen (siehe auch: Die Straße ist kaputt – Reparatur der Straße von Selm nach Südkirchen >), was den Amtmann zu der aufmüpfigen Randbemerkung verführte: Der Herr Graf weiß ganz gut, daß Selm auch kein Geld hatte, neue Schulden werden nicht gemacht. Die Packlage hält noch lange aus. B.

Im zweiten Jahr lobte Wedel besonders die akkurate Führung der Standesamtsregister, allerdings störten ihn bei der Besichtigung des Polizeigefängnisses in Bork die unangenehmen Gerüche. Die Toiletten stanken und gefährdeten nach seiner Meinung die Gesundheit der Einsitzenden. Amtmann Busch klärte den Landrat auf und schrieb:
Die Aborte in den Gefängniszellen zu Bork sind nicht fest, wie Ew. Hochgeboren angenommen haben, sondern in den gezimmerten Closets befinden sich transportable Blecheimer, welche jedesmal vor der Entlassung eines Gefangenen von diesem selbst unter Aufsicht des den Wärterdienst versehenen Polizeidiener von Bork gereinigt werden müssen. In der einen Zelle war zuletzt eine Frauensperson untergebracht gewesen, welche der Polizeidiener Keitgen von Altlünen dem Amtsgericht Werne vorgeführt hat. Dieser Beamte hat nun nicht daran gedacht, die Reinigung vornehmen zu lassen und so war etwas Geruch zurückgeblieben, welcher aber bei Weiterbenutzung der Zelle bemerkt und beseitigt worden wäre.
Für einwandfreie Zustände in den Polizeigefängnissen werde ich mich ferner bestens sorgen.

Bei weiteren Revisionen erhielt Busch immer positive Bewertungen. Doch 1918 ließ er sich aus Krankheitsgründen beurlauben, ein halbes Jahr bevor ihm eine Anklage wegen unrechtmäßiger Geldannahme ins Haus flatterte.[8] Ein Prozess gegen ihn platzte, da er in eine geschlossene Abteilung eines Sanatoriums eingeliefert worden war.

Die Borker Amtsversammlung bat 1919 den Regierungspräsidenten, von seinem Recht Gebrauch zu machen, Straffreiheit oder Strafmilderung in Disziplinarsachen zu gewähren. Amtmann Busch, vom Dienst suspendiert, hatte im März seine baldige Versetzung in den Ruhestand beantragt, deshalb sollte nach Meinung der Amtsversammlung das gegen ihn schwebende Disziplinarverfahren niedergeschlagen werden. Busch wurde zum 1. Oktober 1919 in den Ruhestand versetzt.

September 2024

siehe dazu: 

Revisionsformular für die Büros der Bürgermeister und Amtmänner vom 20. April 1889

unter "Dokumente" >

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1.  J.D.F. Rumpf, Handbuch für Preußische Landräthe in ihrem amtlichen Wirkungskreise, Berlin 1835, S. 108.
2. und alle folgenden Zitat, falls nicht anders angegeben: StA Selm, AB-1 – 26.
3. und folgendes Zitat: LAV NRW W, Kreis Lüdinghausen, Landratsamt, Nr.784.
4.  mehr zu Foecker: Bürgermeister und Amtmann Foecker >
5. und folgendes Zitat: LAV NRW W, Kreis Lüdinghausen Nr. 1107.
6. Und folgende 4 Zitate: Stadtarchiv Selm, AB-1 – 1.
7. LAV. Kreis LH. 1107.
8.  Genaueres dazu in dem Artikel: Hermann Busch >




 
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