aktenlage
Zeitschrift für Regionalgeschichte Selm und Umgebung - ISSN 2366-0686

Eine Mädchenschule in Bork?

Christel Gewitzsch

Die Schulbehörden in Preußen sahen es gern, wenn die Oberklassen der Elementarschulen nach Geschlechtern getrennt wurden. Das Ziel, die Mädchen auf ihre Rolle als Hausfrau, Mutter und Gattin vorzubereiten, sei so besser zu erreichen. Besonders der Unterricht in den dafür so wichtigen Handarbeiten sei in reinen Mädchenklassen viel effizienter zu erteilen.

Der Schulvorstand in Bork allerdings lehnte 1831 die Bildung einer Mädchenklasse ab, als wegen der Überfüllung der Schule die Eröffnung einer zweiten Schulklasse dringend nötig wurde. Die Regierung in Münster machte noch einmal deutlich, daß die Theilung der Kinder nach dem Geschlechte und die Errichtung besonderer Mädchenschulen sich nach der bisherigen Erfahrung als sehr zweckmäßig erwiesen und vortheilhafter als die Theilung nach Klassen dargestellt hat.(1) Sie räumte zwar theoretische Vorteile einer Unterrichtung in Altersklassen ein, meinte aber, dass in Wirklichkeit allerlei hemmende Umstände dem guten Erfolge entgegen stünden, so daß in der Regel diejenigen Schulen, in welchen die Kinder von Anfang bis zu Ende von einem und demselben Lehrer unterrichtet werden, den Vorzug vor diejenigen haben, in welchen die verschiedenen Klassen unter mehreren Lehrern vertheilt sind.


Zur Verstärkung ihres Anliegens verwies sie auf die Forderung nach Geschlechterteilung des Ministeriums der geistlichen und Unterrichts-Angelegenheiten und auf die Verordnung für die Deutschen- u. Trivial-Schulen des Hochstifts Münster von 1801, in der es im Paragraf 9. heißt:
Mädchenschulen sollen angelegt werden.
An jedem Orte, wo es nur immer füglich geschehen kann, und wo die Anzahl der Kinder dazu hinlänglich groß ist, sollen besondere Mädchen-Schulen angeleget werden, indem diese in mehrfachem Betrachte, namentlich wegen der größern Tauglichkeit einer Lehrerinn zur Bildung der Mädchen, und zum Unterrichte in weiblichen Arbeiten sehr nützlich sind.
(2)

In Selm war zur etwa gleichen Zeit, ohne dass sich in den Akten eine große Diskussion darüber niedergeschlagen hatte, der Wunsch der vorgesetzten Behörden befolgt worden. Dort wollte man nur die Frage nach der Entschädigung des Lehrers wegen der ihm entgehenden Schulgelder und der Existenzsicherung und Unterbringung der Lehrerin geklärt wissen. Bis zum Herbst 1832 hatte der Selmer Gemeinderat dies geregelt und die Lehrerin Anna Zurbrüggen konnte mit dem Unterricht beginnen.(3)

1843 startete Schulinspektor Zuhorn aus Werne einen weiteren Versuch, den Borker Schulvorstand umzustimmen und scheiterte erneut. Schulinspektor Zuhorn aus Werne gab erneut zu bedenken, ob es nicht zweckmäßig sey, daß die dortigen Schulen künftig nicht mehr, wie jetzt, in Ober- und Unterschule, sondern nach dem Geschlechte geschieden, und für die Mädchenschule dann eine Lehrerinn angestellt werde. Die Vorteile dieser Einteilung lägen auf der Hand, schrieb er, es würde dann viel besser für Schicklichkeit und Sittlichkeit, und den zarteren Sinn der Mädchen gesorgt werden können. Die Fortschritte bei der Mädchenausbildung würden deutlich zunehmen, weil Lehrerinnen für den Unterricht und die Erziehung der Mädchen besser geeignet sind als Schullehrer. Ueberall wo eine solche Einrichtung getroffen ist, hat [sich] der Nutzen derselben erfreulich herausgestellt.

Die Ablehnungsgründe des Schulvorstands und des Gemeinderats sind in der Akte leider nicht zu finden. 1847 spielten sie allerdings keine Rolle mehr. Da wollte die Regierung nicht mehr auf einen Sinneswandel in Bork warten, sondern ordnete die Einrichtung einer Mädchenklasse an.

Im November machte Amtmann von Stojentin bekannt:
Nachdem Königl hochlöbl Regierung im Einverständniß mit der bischöflichen Behörde, die Errichtung einer Knaben und Mädchenschule statt der bisherigen Hauptschule hierselbst angeordnet hat, ist der seitherige Lehrer Kranz an der Knabenschule und die Lehrerin Naber aus Greven an der Mädchenschule hierselbst definitiv angestellt worden, wovon ich den Eingesessenen mit dem Bemerken Kenntniß gebe, daß die Einführung der Lehrerin nach Anordnung des H. Pfarrer Pröbsting bewirkt werden wird.(4)

Mängel

1860 revidierte Regierungs-Schulrat Lahm die Borker Schulen. Wieder war das Bevölkerungswachstum ein Thema. 300 schulpflichtige Kinder gab es zu der Zeit in Bork, eine Vorschule hielt Lahm deshalb für dringend nötig. An der Mädchenschule fand er beide Wandtafeln vom Lacküberzuge entblößt und von so dünnem und ungeeignetem Holze, daß sie kaum brauchbar, dazu hat die von Tannenholz sich ganz krumm gezogen. Wenigstens letztere muß durch eine neue ersetzt, die andere dann aber gleichzeitig mit neuem Lacküberzuge versehen werden.

Die Tafeln machten Amtmann Föcker kein Problem, mit der Forderung nach Eröffnung einer Vorschule tat er sich schon schwerer. Dazu später mehr.

Missstände an den Aborten – nicht nur bei der Mädchenschule – waren wohl zu allen Zeiten Grund für Beschwerden. Im August 1848 rügte Regierungsrat Frantzius nach einer Besichtigungsreise eine nicht zu duldende Unreinlichkeit in der Nachbarschaft der Schule. Der Raum zwischen der Schule, dem Gefängnisse und Spritzenlokale soll nemlich, sogar bei trockener Witterung, nicht zu betreten sein, ohne sich zu besudeln. In noch größerem Maße hat sich die Unreinlichkeit in dem Raum hinter dem Schulgebäude vorgefunden. Die Veranlassung hierzu soll sein der hinter der Schule belegene, für die Mädchenschule bestimmte, schon seit längerer Zeit gänzlich verfallene und unbrauchbare Abtritt.

Der Amtmann holte Angebote für die Arbeiten ein und meldete im November die Abstellung der Mängel. Zwanzig Jahre später klagte der Kaufmann Louis Cirkel junior über die nicht vorhandenen Zwischenwänden auf den neu angelegten Mädchentoiletten. Dies sei nicht nur unzweckmäßig, sondern auch gegen allen Anstand. Die darüber informierte lokale Baukommission wies, vertreten durch Dr. Köhler, die Beschwerde Cirkels als arrogant energisch zurück. Die Trennung der Abortsitze hielt sie nicht für thunlich und auch nicht für nothwendig. Köhler schrieb weiter: Schließlich kann die Baucommission Ew. Wohlgeboren nur ihre Mißbilligung und ernste Zurückweisung darüber aussprechen, daß ein Privatmann in so insolenter und unmotivirter Weise seine sogenannten Beschwerden vortrage, wie das in dem beiliegenden Schriftstücke von dem Louis Cirkel junior geschehen, und kann sie darin nur eine querläufische Absicht nicht aber einen Besserungsvorschlag anerkennen, welcher jederzeit von der Commission mit Dank angenommen werden würde.

Pfarrer Pröbsting allerdings stellte sich hinter Cirkels Beschwerde. Er hatte sich im Namen des Schulvorstandes in dieser Sache schon früher an den Amtmann gewandt, aber auch keinen Erfolg gehabt. Dies teilte der Pfarrer nun Landrat Landsberg mit und bat diesen, sich einzumischen. Der forderte Amtmann Foecker umgehend zur Berichterstattung auf, besonders auch über die Entstehung der örtlichen Baukommission.

Foecker antwortete ausführlich und bemerkte zuerst, dass die Borker Schulgebäude
sowohl äußerlich als auch innerlich in jeder und aller Beziehung sich in einem sehr guten Zustande befinden und ..., daß keine Gemeinde der hiesigen Kreise die Gemeinde Bork darin übertrifft. – Ein jeder, welcher die Gebäude besucht, spricht sein Wohlgefallen darüber aus. Die Gemeinde Bork hat in dieser Beziehung keine Kosten gescheut. Foecker war überzeugt, dass wenn der Landrat mal Gelegenheit nehmen sollten, die Gebäude in Augenschein zu nehmen, er seinem Urtheile beistimmen würden.
Er fuhr fort: Was nun speciell die Beschwerde des Cirkel jun. an betrifft, so habe ich zu bemerken daß in dem alten Schulgebäude, welches im vorigen Jahre restaurirt worden, sich das Lehrzimmer für die Knabenklasse und für die Vorschule befindet. Jede Classe hat ihren besonderen Abort, welcher hinter dem Schulgebäude belegen ist, und jeder Abort hat 2 Sitze, welche nicht von einander getrennt sind, aber auch nicht von einander getrennt werden können, weil der Raum dies nicht gestattet. Soll dies aber sein, so müssen die Abort-Gebäude vollständig niedergerissen und an deren Stelle neu erbaut werden, - was der Gemeinde große Kosten verursachen würde. – Die Aborte, wie sie jetzt bestehen, rühren von der ersten Anlage des Schulgebäudes her. Eine Trennung aus Sittlichkeits-Rücksichten halte ich nicht für nothwendig, da der Abort der Knabenschule lediglich von Knaben besucht wird, der der Vorschule wird von kleinen Knaben und Mädchen gemeinschaftlich besucht; die Einrichtung ist aber so getroffen, daß zuerst die kleinen Knaben und dann die Mädchen zugelassen werden. Eine Collision der Geschlechter ist demnach nicht möglich, auch ist kaum denkbar, daß bei Kindern in so zartem Alter gegen die Sittlichkeit verstoßen wird. –
In der Knabenschule sind Mantelstöcke für Mantel, Kappen etc. nicht nothwendig, da kein einziges Kind einen Mantel oder Ueberzieher besitzt und die Kappen von ihnen, wenn sie überhaupt eine solche tragen, in einem Kasten unterhalb des Schreibtisches gelegt werden. ...
Bei dem Neu- resp. Reparaturbau der Mädchenschule sind keine zwei Aborte, sondern nur einer mit zwei Sitzen angelegt worden. Ich muß zugeben, daß die beiden Sitze nicht voneinander getrennt sind und halte dies auch aus den vorhin angeführten Gründen nicht für nothwendig, da der Abort lediglich von den Mädchen besucht wird. Ich muß ferner zugeben, daß der Abort hart an dem Kirchhofe angelegt worden und man denselben vom Kirchhofe aus betritt. Die Anlage war nicht anders ausführbar, ohne daß die Kinder mit dem Lehrpersonal in die nächste Verbindung gebracht wurden, was für Letzteres nur sehr unangenehm sein konnte und vermieden werden mußte, wenn nicht allerhand Collisionen befürchtet werden sollten. Unwahr ist die Behauptung des Beschwerdeführers in seiner Eingabe an die Königliche Regierung, daß in der Zeichnung zum Kostenanschlage des Reparaturbaues der Bau der Aborte in dem Hofraum vorgesehen worden. – Der Bau ist stricte nach dem Kostenanschlage und der dazu gehörigen Zeichnung ausgeführt worden und hatte die Zeichnung den Abort an dem Platze angewiesen, wo er sich jetzt befindet. Wenn der Abort in dem Hofraum des Schulgebäudes oder vielmehr in dem Garten des Lehrpersonals angelegt werden sollte, so müssen die Kinder durch das ganze Haus gehen, was doch nicht gestattet werden kann, Sittlichkeit und Anstand ist durch die jetzige Anlage in keiner Weise beeinträchtigt, da eine solche Vorkehrung an der Thüre getroffen, daß dieselbe sich nur eben öffnet und gleich wieder zufällt. – Vorübergehende können nicht mal wissen, daß sich dort der Abort befindet. Der Abort ist für die Mädchenklasse mehr als ausreichend und, wenn es vorgekommen sein sollte, daß Kinder, wie Beschwerdeführer behauptet, sich vor demselben niedergelassen und ihr Bedürfniß verrichtet haben, so ist dies Sache der Lehrerin, dafür zu sorgen, daß dies nicht wieder vorkommt. Eine Verlegung des Abtritts in den Hofraum des Schulgebäudes resp. den Garten des Lehrpersonals würde der Gemeinde große Kosten verursachen und würde eine große Unzufriedenheit herbeiführen. Neben dem mehr gedachten Abtritt befindet sich auf dem Hofraum von Johann Fellermann – hart an der Straße – eine Düngergrube und Mistpfütze des letzteren, welche nur durch ein schlechtes Geländer von der Straße getrennt ist, - Ein solcher Ort wäre wohl eher zu beseitigen, wenn er überhaupt beseitigt werden könnte und hätte Beschwerdeführer eher Grund gehabt, diesen Gegenstand zur Sprache zu bringen. – Das bei der Knabenschule befindliche Pissoir ist im vorigen Jahr neu angelegt und in keiner Weise mangelhaft und unvollständig, dasselbe ist vielmehr ganz entsprechend eingerichtet und konnte nicht zweckmäßiger eingerichtet werden. Wenn Beschwerdeführer Mängel und Unvollständigkeiten an demselben bemerkt hätte, würde er sie wohl bezeichnet haben. Die von dem Beschwerdeführer aufgestellt Behauptung, daß niemand im Ort es wage, die Uebelstände im Interesse der guten Sache zur Sprache zu bringen, und er sich dazu habe herbeilassen müssen, ist sehr kühn; im Gegentheil herrscht im allgemeinen Zufriedenheit über die gute und geregelte Einrichtung der Schulgebäude.
Was endlich die hier betreffende Baucommission betrifft, so erlaube ich mir zu bemerken, daß, wenn Reparaturen an den Gebäuden der Gemeinde nothwendig werden, ich die Ausführung derselben bei der Gemeindevertretung in Antrag bringe. – Hat die Gemeindevertretung solche genehmigt, so werden die Reparaturen verdungen oder, wenn sie nicht zu verdingen sind, unter der Hand vergeben. Damit diese Bauten gut und vorschlagsmäßig ausgeführt werden, sind auf meinen Antrag 2 Mitglieder aus der Gemeindevertretung erwählt, welche mit mir gemeinschaftlich die Ausführung beaufsichtigten und dafür zu sorgen haben, daß Alles gut und dauerhaft ausgeführt wird. Auch ist denselben die Befugniß beigelegt worden, etwaige nothwendige Mehrarbeiten anzuordnen und Arbeiten, welche nicht nothwendig erscheinen, abzusetzen. Ferner liegt diesen Mitgliedern die Verpflichtung ob, die eingehenden Gemeinderechnungen zu revidiren und festzusetzen. Die Anordnung einer solchen Bau-Commission habe ich um so mehr für nothwendig erachtet, als früher sehr häufig geglaubt wurde, daß Manches besser und billiger hätte geliefert resp. ausgeführt werden können und mir bei der Rechnungslage quasi Vorwürfe darüber gemacht wurden. Seitdem nun die Gemeindevertretung in der bezeichneten Weise bei den baulichen Anlagen außer durch mich auch noch durch 2 erwählte Mitglieder vertreten ist, hat jenes Vorurtheil aufgehört und sind mir manche Unannehmlichkeiten ferne geblieben.
Als der Pfarrer Pröbsting sich wegen Abstellung der von Cirkel gerügten Mängel an mich wandte, habe ich jenes Schreiben der Bau-Commission zur event. Berücksichtigung resp. Berichts Erstattung an mich übergeben, worauf dieselbe einseitig das beiliegende Schreiben vom 30. September c. an den Schulvorstand hat abgehen lassen.
Nach den von mir vorgetragenen Verhältnissen dürfte ich gehorsamst bitten, sowohl den Pfarrer Pröbsting als auch den Cirkel junior abweisen zu wollen.
Der Amtmann gez. Foecker

Als der Schulvorstand, bestehend aus dem Pfarrer, dem Amtmann und den Herren Dörlemann und Lenfert, über den Fortgang der Cirkelschen Beschwerde informiert wurde, schloss er sich zwar weitgehend den Äußerungen des Amtmanns gegenüber dem Landrat an, rückte aber von der Forderung auf Trennung der Abortsitze aller Schulkinder nicht ab. Hierin wurde er ausdrücklich vom Landrat unterstützt. Im Dezember 1868 erhielt Cirkel den abschließenden Bescheid, daß die Beschwerde im Allgemeinen als unbegründet zurück gewiesen werden muß, daß aber, wenn die Verhältnisse es gestatten, darauf Bedacht genommen werden soll, daß der Abtritt der Mädchenschule verlegt, auch die Trennung der Sitze sowohl an den Abtritten der Mädchen Schule, als auch an den Abtritten der beiden anderen Schulen vorgenommen wird.

Anfang Januar 1869 konnte sich Louis Cirkel nicht enthalten, den Schulvorstand auf die kaputte Tür der Mädchenabtritte während der Feiertage hinzuweisen, durch die die Kirchgänger ... die Annehmlichkeit(?) [hatten], die Abtritte genau von Innen in Augenschein nehmen zu können.

Die o.g. Verhältnisse schienen es dann lange nicht zu gestatten, die Sitze auf den Aborten zu trennen. Ende Mai 1873 beklagte die Regierung den Verstoß gegen die Regeln des Anstandes und der Sittlichkeit.(5) Sie bestimmte nun, die offen am Kirchhofe liegenden Mädchenabtritte an eine andere Stelle zu verlegen, die Knaben der Vorklasse die Abtritte der Knabenklasse mitbenutzen zu lassen und die Sitze überall durch eine Scheidewand von angemessener Höhe und Tiefe zu trennen. Bis zum 1. Oktober des Jahres erwartete das Landratsamt die Anzeige über die Ausführung der Arbeiten. Daran musste Amtmann Döpper am 24. Januar 1874 noch einmal erinnert werden. Was daraus wurde, bleibt im Dunkeln.

Cirkel hatte sich in seiner Beschwerde auch noch zu fehlenden Haken für die Kleidung der Kinder und unzulänglichen Rollos vor den Fenstern geäußert. Diese Themen verursachten keinen so großen Aufruhr. Obwohl, wie der Amtmann schrieb, nur wenige Mädchen Mantel und Hut besaßen und kein einziger Junge über einen Mantel verfügte, wollte er der größeren Bequemlichkeit wegen Aufhängungen in der Vorschule anbringen lassen. Und wenn das Lehrpersonal weitere oder andere Rollos für nötig hielt, sollten auch diese sofort beschafft werden.

Juli 2022
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1. und folgende Zitate, falls nicht anders vermerkt: Stadtarchiv Selm, AB-1 – 232.
2. Stadtarchiv Selm, AB-1 - 212.
3. siehe dazu „Das Lehrpersonal in der Gemeinde Selm“ >
4. Stadtarchiv Selm, AB-1 – 237. – Siehe dazu: Lehrerinnen in Bork. >
5. und folgende Zitate: Stadtarchiv Selm, AB-1 – 236.


 
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