Neu
Regelung der Lustbarkeiten
Wollte ein Wirt oder ein Verein ein öffentliches Tanzvergnügen veranstalten, musste vorher bei der Ortsbehörde um eine Erlaubnis nachgesucht werden. Lud jemand ohne dieses Papier zum Tanze ein, wurde eine Strafe von einem bis zu drei Talern fällig. mehr
Demnächst
Schulze Haverkamp gegen Köhler und umgekehrt
Fast zehn Jahre lang, von 1833 bis 1841, lieferten sich Bürgermeister Friedrich Köhler und der Netteberger Bauerschaftsvorsteher Schulze Haverkamp Auseinandersetzungen um Spanndienste, Wegebaumaßnahmen, Materialbeschaffung und aufsichtsführung. Der Landrat und die Regierung wurden eingeschaltet und erst Köhlers Nachfolger Carl von Stojentin konnte die Akte darüber abschließen.
Vor 200 Jahren
Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Münster, Jahrgang 1823
Nr. 12, S. 82
Bekanntmachungen und Verordnungen der Königlichen Regierung.
Das Fangen und Blenden der Singvögel verboten
46) Das Fangen und Blenden der Singvögel, sowie das Zerstören der Nester oder Ausnehmen der Eier derselben ist bei einer Polizeistrafe von 1 Thlr. verboten. Eltern und Erzieher haben hiernach ihre Kinder und Pflegbefohlne zu warnen, sämmtliche Polizei-Officianten und Gendarmen werden angewiesen, auf diese Verfügung mit Nachdruck zu halten.
Münster, den 13. März 1823.
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